Deutliche Kostenüberschreitungen bei Vorgartenumbau mit Bauleiter
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Deutliche Kostenüberschreitungen bei Vorgartenumbau mit Bauleiter

Hallo!
Hoffentlich bin in diesem Forum richtig. Mein Anliegen ist nämlich ein bisschen kompliziert, sodass ich nicht genau wusste, wo ich es einordnen soll ...
Leider deswegen auch ein bisschen länglich, sorry. Und jetzt los: mein Mann und ich haben Mitte letzten Jahres ein vier Jahre altes Haus in NRW gekauft, bei dem noch einige Restarbeiten zu erledigen sind, unter anderem der Umbau des Vorgartens mit der Einfahrt. Wir hatten einen sehr großen Lichthof rechts (Licht fürs Büro im UGAbk.) und eine sehr schmale Einfahrt links und das Pflaster hatte sich zu Lichthof-Seite schon gesenkt, zudem waren einige Sachen noch sehr provisorisch). Weil wir handwerklich nicht so versiert sind, haben wir einen Bauleiter engagiert (mit Vertrag). Dieser hat einen Gartenbauer empfohlen, der nach einem gemeinsamen Termin ein Vorschlag mit Zeichnung und ein Angebot erstellt hat: ein Teil des Lichthofs sollte überbaut und die Einfahrt dadurch verbreitert werden, der Lichthof verkleinert und neu gestaltet (Trockenmauer) und außerdem ein Mülltonnenstellplatz erstellt werden. 7.600 € brutto Kostenvoranschlag fürs Ganze. Der Kostenvoranschlag wurde vom Bauleiter geprüft. Wir hatten dann nochmals einen Termin, in dem wir ein paar Details besprochen haben. Der Gartenbauer wollte uns ein aktualisiertes Angebot schicken und dann einen Termin für den Umbaubeginn mitteilen. Das Ganze war Mitte Oktober. Drei Wochen später hatten wir dann einen Anruf von unserem Bauleiter auf dem AB, dass die Arbeiten übermorgen (!) beginnen sollen  -  ein neues Angebot war noch nicht da. Ich habe dann darauf bestanden, dass wir noch eines bekommen  -  in dem dann aber einer der diskutierten Punkte, nämlich verschiedene Preise für die Abdeckung (Gitter? Glas?) für einen beim Umbau neu entstehenden Lichtschacht nicht aufgeführt war. Hinterher stellte sich dann heraus, dass das Gitter NIE Teil des Angebots gewesen war, obwohl es auf der Zeichnung deutlich zu sehen ist. Meinem Mann und mir war das nicht aufgefallen, ich denke aber, dass der Gartenbauer uns darauf hätte hinweisen können, weil wir einige Zeit über die Ausführung der Abdeckung (Gitter? Glas?) diskutiert hatten. Und dem Bauleiter hätte es ja auch auffallen können. Das Gitter ist dann von einem Schlosser "maßgefertigt" worden.
Der Umbau startete trotzdem wie geplant. Nach Entwurf des Bauleiters haben wir mit dem Gartenbauer einen Werksvertrag (VOBAbk., Einheitspreisvertrag) auf Basis des Angebots abgeschlossen. Dieser sah auch vor, dass wir innerhalb von 24 h die Stundenzettel bekommen und diese auch abzeichnen (haben wir für fast alle Tage gemacht).
Während des Baus tauchten leider ein paar unvorhergesehene Sachen auf: der Kanalanschluss war nicht wie von Gartenbauer und Bauleiter erwartet auf der linken Seite, sondern der rechten Seite des Hauses, sodass das Regenwasser von der neu eingebauten Akkurinne durch den ganzen Vorgarten geleitet und dieser deswegen ausgeschachtet werden musste. Dabei stellte sich auch noch heraus, dass eine der schon vorhandenen Rohrleitungen ein falsches Gefälle aufwies. Weil wir nicht das Risiko eines Wasserschadens im Vorgarten (mit erneuten Ausschachten) eingehen wollten, haben wir auf dieses Rohr neu verlegen lassen.
Angesichts dieser Mehrarbeiten war uns schon klar, dass der Umbau deutlich teurer als geplant werden würde  -  geschätzt haben wir etwa auf 10.000 €.
Die Fertigstellung des Umbaus war ursprünglich für Ende November 2007 geplant, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 5.950 € haben wir Mitte November erhalten und bezahlt.
Nach den ersten Arbeiten kam es aber zu einer Pause, weil der Zaun noch nicht geliefert werden konnte. Diese wurde Mitte Dezember gebaut und Stand heute stehen noch die Pflanzarbeiten aus (Wert etwa 800 €).
Ende März hat der Gartenbauer trotzdem eine "Teil-Schluss-Rechnung" in Höhe von 12.817 € gestellt! Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich das gesehen habe! Unser Bauleiter hat diese Rechnung zuerst erhalten und mit Hilfe der Wiegescheine überprüft  -  zur Höhe hat er aber kein Wort verloren!
Wir konnten die Überziehung nicht nachvollziehen  -  Mehrkosten für Entwässerungsarbeiten und zusätzliche Arbeiten belaufen sich auf rund 1.800 €. Wir haben z.B. nicht verstanden, dass im Voranschlag Abfahren von 5 t Aushub angesetzt war, am Ende es aber 35 t waren!
Wir haben dann nach einigem Hin und Herr mit dem Bauleiter einen gemeinsamen Termin mit Gartenbauer und Bauleiter vorgeschlagen, in dem uns als Grund der Mehrkosten erklärt wurde:
  • Wegen des Ausschachtens war deutlich mehr Aushub nötig, der Aufgrund der beengten Situation auf unserem Grundstück/Straße abgefahren und dann wieder ersetzt werden musste.
  • Ursprünglich war nur das Pflastern eines kleinen Teilstücks von 5 m² vorgesehen. Aus Weisung unseres Bauleiters wurde dann aber die gesamte Einfahrt aufgenommen und neu verlegt (22 m²).

Das stimmt, unserer Meinung nach waren die 5 m² aber etwas sehr knapp kalkuliert, weil schon nach Zeichnung eigentlich klar war, dass mit Anschluss mindestens 10 m² gepflastert werden müssen (ist uns leider auch erst hinterher aufgefallen).

  • Weil der Untergrund schlechter als erwartet war, mussten zum Überbau des Lichthofs deutlich höhere Mauerscheiben eingesetzt werden. Hierzu ging ein Zusatzangebot an unseren Bauleiter, das wir aber nie gesehen haben.
  • Die unvorhergesehen Rohrarbeiten.
  • Und dann noch ein paar Kleinigkeiten (z.B. Spritzschutzstreifen, obwohl er auf der Zeichnung zu sehen war)

Telefonisch hat der Gartenbauer mir auch noch gesagt, dass er unserem Bauleiter gesagt hätte, dass das Ganze "wesentlich teurer" wird. Das kam bei uns aber auch nicht an.
Während des ganzen Gespräches hatte ich den Eindruck, dass unser Bauleiter eher auf der Seite des Gartenbauers stand, als auf unserer und uns einige Male geradzu "in den Rücken" gefallen ist (vielleicht weil er nach tatsächlicher Rechnung und nicht Kostenvoranschlag bezahlt wird?)
Der Gartenbauer war bereit ca. 300 € bei der Rechnung nachzulassen, was wir angesichts der Höhe der Kostenüberschreitung ein bisschen wenig finden ...
Meine Fragen sind nun: War es denn OK, dass wir über die Kostenüberschreitung in dieser Höhe nicht (schriftlich) informiert wurden? Kann man bei der Höhe der Rechnung noch was machen, obwohl wir Stundenzettel unterschrieben haben? Und hat der Bauleiter bei Angebotsprüfung und Kostenkontrolle richtig gearbeitet?
Sollten/müssen wir denn eigentlich noch eine Abnahme des Umbaus machen?
Sollte noch schreiben, dass es an der Arbeit selbst bisher nichts auszusetzen gab  -  wenn man mal davon absieht, dass der Umbau wegen der ausstehenden Pflanzarbeiteren eigentlich noch nicht abgeschlossen ist. Die Arbeiter waren nett und haben wirklich gut gearbeitet, der Fachbauleiter hat sich allerdings ein bisschen selten sehen lassen.
Ehrlich gesagt, halte ich den abgerechneten Aufwand auch nicht für total unrealistisch (eine genaue 1:1-Kontrolle anhand der Stundenzettel fand ich aber schwierig), aber ich finde, dass man uns bei einer solchen Überschreitung früher hätte informieren sollen. Vielleicht hätten wir dann ein paar Sachen "vereinfacht".
Vielen Dank fürs Lesen und schon im Voraus für die Hilfe.

  • Name:
  • Renate
  1. Ich denke nicht, ...

    dass sich der ganze Aufwand lohnt (bei der angegebenen Summe), den Sie betreiben müssten, um eventuell etwas Geld zurück zu erhalten, bzw. um ggf. Recht (im juristischen Sinne) zu bekommen. Sicherlich ist dies ärgerlich.
    Ihrer Schilderung folgend sehe ich durchaus ein "Verschulden" Ihres "Bauleiters" (? hat er sich so bezeichnet, oder was ist dieser von Beruf?).
    Wenn Sie Regiearbeitern unterschrieben haben, haben Sie diese anerkannt und können dann im Nachhinein nichts mehr daran bemängeln, außer ggf. mangelhafte Arbeit (dies es wohl nicht gab). Was nicht geht ist: Arbeiten dulden, diese abnehmen, Rechnungen anstandslos bezahlen und hinterher klagen. Wenn, dann hätten Sie dieses sofort, und am besten schriftlich, äußern müssen.
    Ich erachte es aber, wenn Ihre Schilderung zutrifft, durchaus für angemessen die Leistung des BL entsprechend zu mindern (er hätte bspw. über die Kostensteigerung und Mehrungen informieren (mündlich reicht) müssen).
    Versuchen Sie mit Ihrem BL zu sprechen, wenn er Fehler gemacht hat, sollte er dazu zu bewegen sein diese einzugestehen und dafür sein Honorar zu mindern.
  2. Danke & noch ein paar Ergänzungen

    Hallo Herr Kaiser,
    erst mal vielen Dank für Ihre Antwort, die mir schon mal weiterhilft. Wir haben die Rechnung bisher nämlich noch nicht bezahlt  -  nur den Abschlag, der ja nicht mal die Hälfte der Summe abdeckt. Weil der Gartenbauer ja gut gearbeitet hat, will ich ihm sein Geld eigentlich ja auch nicht unnötig vorenthalten, hatte aber Bedenken, dass wir mit einer Zahlung einen Riesenfehler machen. Sieht ja aber nicht so aus, wir werden also auf das Angebot des Gartenbauers (300 € Minderung) eingehen und dann asap bezahlen. Spielt es eigentlich eine Rolle, dass Arbeiten noch nicht ganz fertiggestellt sind? Und wie sieht es dann mit einer Endabnahme aus?
    Das Problem ist ja nicht die Ausführung der Arbeit  -  deswegen haben wir auch immer die Stundenzettel unterzeichnet  -  sondern die enormen Kostensteigerungen, von denen wir zum Großteil jetzt erst mit der "Teil-Schluss-Rechnung" erfahren haben und die uns erst auf wiederholtes Nachfragen einigermaßen erläutert wurden. Nur Aufgrund der Stundenzettel war das einfach nicht transparent für uns ...
    Aber ist ja wohl vor allem ein Verschulden unseres BL  -  bei dem es sich um einen Bauingenieur handelt, der sich mit einem Ing. und Sachverständigenbüro selbstständig gemacht hat, Bauleitung also schon von Berufs wegen macht.
    Nochmals vielen Dank!
    • Name:
    • Renate
  3. Ergänzung

    >Spielt es eigentlich eine Rolle, dass Arbeiten noch nicht ganz fertiggestellt sind? Und wie sieht es dann mit einer Endabnahme aus?
    ja natürlich, Schlusszahlung erfolgt erst nach Erledigung (Abschluss) der gesamten Arbeiten und erfolgter (erfolgreicher) Endabnahme.
    Dies muss Ihr BL schon wissen und dann eben auch so veranlassen (die Rechnung hat übrigens, ja nach Auftrag der BL zu prüfen und entsprechend frei zu geben).
  4. Der Fehler liegt wohl darin

    das kein Festpreis (ggf mit geringen Einschränkungen) vereinbart wurde. Dies erlaubt dem Unternehmer eine eher knappe Kalkulation und entsprechend höhere tatsächliche Rechnungen.
    35 t Abfuhr (obwohl der Lichthof kleiner geworden ist) etnspricht etwa 17 m³ Volumen, also einem Loch von 4 x 2 x2 m beispielsweise ... verglichen mit den 5 to bedeutet dies eine ziemlich erhebliche Fehleinschätzung ...
    Alles in allem spricht das nicht gerade für den Planer ... nicht wissen konnte er allenfalls das mit der Leitung ---
    Gruß
  5. Festpreis? Wozu?

    Es ist doch möglich, so eine Gartenumgestaltung nach Einheitspreisen abzurechnen.
    Wenn sich die Massen mehren oder Zusatzarbeiten beauftragt werden, ist es doch logisch, dass es teurer wird. Nur der Bauleiter sollte vor Beauftragung von Zusatzarbeiten schriftliche Nachtragsangebote einholen (reicht oft ein kurzes Fax) und dann die Mehrkosten benennen.
    Wenn Sie einen Bauleiter haben, dann sollte die Rechnung vor Bezahlung auch über seinen Tisch gehen und geprüft werden. Alle Positionen müssen mit einem Aufmaß belegt werden. Der Gartenbauer muss eine Massenermittlung beilegen, die mit Skizzen und Rechenformeln belegt, woher die Massen kommen. Erst dann wird plausibel, woher z.B. der Bodenaushub stammt.
    Also:
    Die Schlussrechnung erst bezahlen, wenn die Leistung fertig und abgenommen ist.
    Wenn Sie keine nachvollziehbare Massenermittlung haben, erst mal den Gartenbauer auffordern, eine prüffähige Schlussrechnung aufzustellen mit nachvollziehbarer Ermittlung der Massen. Wenn diese Rechnung dann stimmig ist bezahlen.
    Eigentlich ist das der Job des Bauleiters. Aber vielleicht hat er als Bürogründer zurzeit größere Aufträge. Vielleicht hat er auch zu wenig Honorar genommen?
    Es gibt auch die Möglichkeit einen weiteren, privat beauftragten Sachverständigen (Bauingenieur, Architekt, öffentl. best. Sachverständige etc.), hinzuzuziehen, welcher die Rechnungsprüfung übernimmt. Dazu Bedarf es eines Ortstermins, wo alle Leistungen aufgenommen werden, dann werden die Massen ermittelt und die Rechnung geprüft. Allerdings zahlen den Aufwand Sie selbst.
    Ob Sie die Leistung eines Sachverständigen vom Honorar des Bauleiters abziehen können, da er diese Leistungen Ihrer Meinung nach nicht ausreichend erbringt, ist eine rechtliche Frage. Aber Sie könnten dem Bauleiter einfach mal schriftlich anzeigen, dass Sie so etwas beabsichtigen, wenn er nicht endlich dafür sorgt, dass eine prüffähige Rechnung vorliegt und er Ihnen die Posten erläutert. Ich glaube, dann wird er schon in die Hufe kommen.
    Gruß
  6. Zum Erhalt maximaler Sicherheit zB

    in finanzieller Hinsicht.
    Wenn ich ein Projekt in Auftrag gebe, möchte ich z.B. wissen, was finanziell auf mich zukommt! Entscheidungen Aufgrund eines Kostenvoranschlages (der vermutlich auch genauer (höher) machbar gewesen wäre) und x Nachschlägen (weil sich die Massen mehren, die vorher auch schon da waren, aber freundlicherweise nicht mit einkalkuliert wurden), können da etwas ins Auge gehen.
    Wenn ich eine Palette Steine anfrage, interessiert mich nicht der Steinpreis, sondern der Betrag "frei Baustelle, abgeladen" ...
    Nebenbei wäre es für den Planer auch einfacher ... er braucht sich nur um die Arbeitsqualität/Vollständigkeit zu kümmern ...
    Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass es Spaß macht, dem Kunden mitteilen zu müssen, dass sein Vorhaben erheblich teurer wird ...
  7. funktioniert auch nicht besser

    Ein Festpreis oder Pauschalpreis gilt in der Regel auch nur für ein Leistungsverzeichnis mit Einzelpositionen und vorher berechneten Mengen.
    Wenn sich die Mengen mehren, wird der Unternehmer auch mehr abrechnen wollen. Wenn zusätzliche Leistungen beauftragt werden hagelt es Nachträge.
    Also Nachforderungen wegen Mehrmengen und zusätzlichen Leistungen bekommt man mit einem Festpreisvertrag nicht weg.
    Wenn man gar kein LVAbk. mit Einzelpositionen und Preisen hat, sondern eine "funktinale Leistungsbeschreibung" für 1 Stück "Gartengestaltung wie beschrieben" zum Festpreis kann es den meisten Ärger geben. Hier fehlt dann komplett die Abrechnungsgrundlage im Fall von Mehrmengen und zusätzlichen Leistungen.
    Um bei Ihrem Beispiel mit der Steinpalette zu bleiben:
    Wenn Sie einen Festpreis für die Lieferung einer Steinpalette haben, dann ist das gut.
    Wenn Sie dann aber 20 Steine nachbestellen, dann bezahlen Sie 20 Steine zum Stückpreis mit neuer Anfahrt und Mindermengenfrachtzulage usw. Also auch da hilft ein Festpreis nicht.
    So steht zum Beispiel in VOBAbk. B § 2 (7)
    "Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGBAbk.), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten) zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. "
    Also eine schlecht aufgestelltes LV, bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man durch Festpreise (im Streitfall) nicht heilen.
    Gruß
    Gruß
  8. "ein schlecht aufgestelltes LV, bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man ...

    "ein schlecht aufgestelltes LVAbk., bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man durch Festpreise (im Streitfall) nicht heilen"
    Da stimme ich zu ...
    Das mit den Steinen ist natürlich auch korrekt: Die Preise für Nachlieferung sollten erfragt werden, vor allem wenn es sich um Sonderbestellungen handelt (sprich: keine Lagerware)
    Mehrpreis bei Festpreis: Das Stichwort lautet "erheblich".
    Grundsätzlich ist ein Angebotsnehmer an sein Angebot gebunden. Es würde hier erstmal zu prüfen sein, ob das ursprünglich abgegebene Angebot fehlerhaft war. Wir sprechen hier nicht von den umzulegenden Rohren (die ein guter Planer erfragt hätte), sondern von einer anscheinend erheblich zu niedrig angesetzten zu pflasternden Fläche, dem erheblich unterschätzten Aufwand für die Stützmauer, bei der mir unklar ist warum eine solche Menge Material abzufahren war wo doch der Lichthof kleiner geworden ist.
    Hier könnte ein Richter durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass das Angebot von vornherein zu niedrig war und dem AN eine (erhebliche/komplette) Mitschuld zuweisen und die Forderungen abweisen.
    Gruß
  9. Der Bauleiter ...

    spielt hier eine denkbar ungünstige Rolle. Sie haben dem Bauleiter vertraut und sich ohne weitere eigene Kontrolle "ausgeliefert". Da Ihr Bauvorhaben doch recht überschaubar ist und Sie zudem quasi éine Planung beauftragt haben, sollten Sie eigentlich mit 10  -  20 % Preissteigerung auskommen.
    Ein weiterer Gesichtspunkt ist, wer die Auftragserweiterung beauftragt, Sie oder Ihr Bauleiter, hat er er überhaupt die Befugnis dazu? Musste der Gartenbauer davon ausgehen, dass er die Befugnis dazu hatte? Denkbar ungünstig ist dann noch die Kombination, dass Sie selbst die Tageszettel unterzeichnet haben ohne ggf. über Auftragserweiterungen informiert zu sein. Haben Sie dabei nur den Aufwand anerkannt oder auch die Vergütung?
    Treten Sie erstmal den Bauleiter in den Allerwertesten. Wenn die Leistung auf Ihrer Baustelle wirklich so erbracht wurde und auch zu ortsüblichen Preisen abgerechnet wurde, und die Nachträge dem Kostenniveau des Ursprungsangebot enstprechen und alles fachgerecht ist, dann sollten Sie den Unternehmer fairerweise auch bezahlen trotz noch fehlender Teilleistungen aber mit einem gewissen Einbehalt.
    Wenn Sie einen Klüngel zwischen Bauleiter und Bauunternéhmer befürchten, dann mauern Sie erstmal und stellen auf sturr.
    1. Schritt: Rechnungsprüfung (wenn Sie nicht weit weg sind von mir, kann ich Ihnen vielleicht behilflich sein)
    Gruß
  10. Schade eigentlich

    Ich denke, die Bauherren haben sich nicht ohne weitere Kontrolle "ausgeliefert".
    Der Weg, einen eigenen Planer und Bauleiter zu beauftragen ist schon der richtige Weg und sollte bei einer solch überschaubaren Maßnahme auch genügen.
    Gruß

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