Statiker aus einem anderen Bundesland?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Statiker aus einem anderen Bundesland?

Hallo und einen guten Tag,
meine Frage: muss ich einen Statiker aus dem gleichen Bundesland nehmen oder kann ich auch einen anderen (meines Vertrauens) nehmen?
Wir wohnen in Thüringen und das Amt verlangt jetzt Unterlagen das unser Statiker in der Ingenieurkammer Thür. geführt werden muss.
Ist dies Rechtens? Gilt bei Statikern nicht die freie Marktwirtschaft?
Wir wären sehr über einen Antwort dankbar.
Vielen Dank
Marion
  • Name:
  • marion
  1. Leider ist das so

    Nahezu in jedem Bundesland wird mittlerweile eine eigene Tragwerksplanerliste geführt. Darüber hinaus gibt es noch viele andere Fachplanerlisten. Den Länderkammern und den Gesetzgebern (Länderparlamente) reicht es nicht, wenn ein Tragwerksplaner in nur einem Bundesland seine Berufserfahrung nachgewiesen hat. Ob dadurch die Qualität der Nachweise steigt bezweifle ich mal. Sowie ich grad in der Bauordnung Thrüringen und auf der Webseite der Ingenieurkammer Thüringen gelesen habe muss man erst das ganze Antragsverfahren dort bei der Kammer durchlaufen.
    Ich halte das für Kleinstaaterei und nur für eine Masche, womit die Länderingenieurkammern ihre Daseinsberechtigung bestätigen und Gebühren generieren können.
    Aber freie Marktwirtschaft gibt es für Statiker nicht und soll es auch nicht geben. Es gilt immer noch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Nur die Rahmenbedingungen werden politisch gewollt immer schlechter.
    Gruß
  2. Muss mich korrigieren

    "Aber freie Marktwirtschaft gibt es für Statiker nicht und soll es auch nicht geben. "
    Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Im Bereich der Tragwerksplanung ist der freie Wettbewerb über den Preis schon längst ausgebrochen und die HOAIAbk. ist nur noch ein Papiertiger.
  3. Dies ist nicht unbedingt so ...

    Dies ist nicht unbedingt so ihr bevorzugter Tragwerksplaner sollte sich mal bei der Ingenieurkammer, in der er Mitglied ist, erkundigen, welche Vereinbarungen es zwischen den beiden Kammern gibt (bzw. ob es solche gibt).
    Sollte dies der Fall sein kann er u.U. dort auch eine Tragwerksplanung einreichen, er sollte dabei aber mit einer einmalige Gebühr und/oder mit einer weiteren jährlichen Gebühr rechnen, desweiteren können auch noch andere Nachweise gefordert werden (z.B. Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung).
    Genaueres wird ihm aber die Ingenieurkammer sagen können, deren Mitglied er ist.

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