Pflicht einer Architektenhaftpflicht?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Pflicht einer Architektenhaftpflicht?

Mein Architekt hat ziemlich viel bei meinem Hausbau falsch gemacht. Ich führe im Moment einen Prozess gegen ihn, den ich wahrscheinlich gewinne, so wie es im Moment aussieht.
Meine Frage jetzt: Gibt es eine Pflicht für Architekten sich zu versichern mit einer Haftpflicht?
Denn ich fürchte, den Schaden, den er angerichtet hat, kann er gar nicht bezahlen.
Danke für schnelle Auskünfte.
MfG
Uschi5000
  • Name:
  • uschi
  1. keine Pflicht

    aber anzuraten.
    ein seriöser a. wir es aus eigeninteresse immer ein berufshaftpflicht abschließen. die gibt es projektbezogen oder als durchlaufende Versicherung. im schriftlichen Vertrag nachschauen  -  da steht es drin zumindest sind ist den musterverträgen dafür eine spalte vorgesehen.
    • Name:
    • Karl Salomon
  2. vermutlich sieht es schlecht aus

    wenn er keine hat haftet er "mit Haus und Hof".
    wenn ein Prozess läuft, führen den in der Regel die profianwälte der Architektenhaftpflicht für den beklagten ...
    • Name:
    • Karl Salomon
  3. Welches Bundesland?

    Also bei uns in BW muss der Architekt eine Haftpflicht haben, sonst kommt er nicht in die Kammerliste!
  4. Haftpflicht NRW

    Es ist NRW. Würde mich freuen, wenn es hier auch so wäre.
    MfG
    Uschi
  5. wenn er erstmal in der kammerliste ist

    wird dann jährlich geprüft ob er noch versichert ist?
    in Bayern jedenfalls kann man eingetragen ohne Versicherungsnachweis.
    • Name:
    • Karl Salomon
  6. Ein Bauvorlageberechtigter Architekt ...

    Ein Bauvorlageberechtigter Architekt MUSS haftpflichtversichert sein, egal in welchem Bundesland.
    Wenn Sie bereits gegen ihn prozessieren, MUSS er das spätestens mit Erhalt Ihrer Klage seiner Versicherung gemeldet haben, sonst verliert er seinen Versicherungsschutz.
    Freundliche Grüße
  7. in Bayern prüft es bei privaten Bauvorhaben aber niemand nach!

    hier noch was aus dem Netz:
    • Name:
    • Karl Salomon
  8. Das aus dem Netz ...

    Das aus dem Netz ist überarbeitungsbedürftig.
    Schäden wg. einfacher und grober Fahrlässigkeit sind durchaus versichert, außer es ist Vorsatz mit im Spiel.
    Ob und wer das wo nachprüft, war hier nicht die Frage.
    Wenn er  -  wie hier von der Fragestellerin wohl angenommen  -  nicht versichert ist ist das ein Verstoß gegen die Berufsordnung mit den Folgen
    a  -  Kammerausschluss
    b  -  im Unterliegensfall alleiniger Träger des Schadens.
    Freundliche Grüße
  9. Architektenhaftpflicht

    Hallo Frau Uschi,
    falls Sie schon  -  wie angegeben  -  gegen ihn prozessieren und er haftpflichtversichert ist, sollten Sie den Versicherer bereits kennengelernt haben, weil dies dann i.d.R. Ihr Prozessgegner sein sollte. Versicherungspflicht besteht "noch" nicht in jedem Bundesland, wie hier angegeben wurde. In vorliegendem Fall besteht für Ihren Hochbauingenieur eine Versicherungspflicht: 1. als Entwurfsverfasser nach der Landesbauordnung NRW und 2. falls er sich Architekt nennt, muss er Kammermitglied (AKNW) sein und gem. Kammerordnung eine Versicherung nachweisen.
    Falls er Ihren Bauantrag als Planer eingereicht hat, sollte mind. der Umstand 1. erfüllt sein.
    vG
    S. Kopotsch
  10. AKNW..

    Nummer 5

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