Genehmigung erforderlich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Genehmigung erforderlich?
Hallo,
wir wollen ein Mehrfamilienhaus kaufen und Balkone+kleine Gewerbehalle anbauen.
Das Gebäude ist eine 9-Fam. Doppelhaus-Hälfte.
Es ist in einer Länge von ca. 9 m angebaut.
Der Rest des Gebäudes hat Grenzabstände von über 4 m
Hier im Ort ist eine Grenzbebauung von insges. 15 m zulässig.
Das Gebäude ist 3-Geschossig+Dach.
Das Gelände ist leicht abschüssig.
Daher liegt der Keller im hinderen Bereich ca. 1,5 m über Erdniveau.
Das Erdreich um das Gebäude ist komischer Weise angeschüttet, d.h. man könnte es leicht wegkratzen und auf dem Grundstück verteilen.
Damit wäre unser Keller ebenerdig mit dem Rest des Grundstückes.
Unsere Idee war nun am Keller anzubauen (4 m*13 m) somit würde sich die Grenzbebauung von 9 m+4 m=13 m verändern.
Somit hätten wir eine kleine Halle bzw. Garagen.
Darauf könnten wir dann Balkone setzen.
Ist so etwas ohne Nachbarschaftsgenehmigung genehmigungsfähig? oder muss der Nachbar damit einverstanden sein (weil direkt an die Grenze gesetzt).
Grüße
wir wollen ein Mehrfamilienhaus kaufen und Balkone+kleine Gewerbehalle anbauen.
Das Gebäude ist eine 9-Fam. Doppelhaus-Hälfte.
Es ist in einer Länge von ca. 9 m angebaut.
Der Rest des Gebäudes hat Grenzabstände von über 4 m
Hier im Ort ist eine Grenzbebauung von insges. 15 m zulässig.
Das Gebäude ist 3-Geschossig+Dach.
Das Gelände ist leicht abschüssig.
Daher liegt der Keller im hinderen Bereich ca. 1,5 m über Erdniveau.
Das Erdreich um das Gebäude ist komischer Weise angeschüttet, d.h. man könnte es leicht wegkratzen und auf dem Grundstück verteilen.
Damit wäre unser Keller ebenerdig mit dem Rest des Grundstückes.
Unsere Idee war nun am Keller anzubauen (4 m*13 m) somit würde sich die Grenzbebauung von 9 m+4 m=13 m verändern.
Somit hätten wir eine kleine Halle bzw. Garagen.
Darauf könnten wir dann Balkone setzen.
Ist so etwas ohne Nachbarschaftsgenehmigung genehmigungsfähig? oder muss der Nachbar damit einverstanden sein (weil direkt an die Grenze gesetzt).
Grüße
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Welches Bundesland?
In welchem Bundesland ist denn das?
Zum Verständnis:
Mit der zulässigen Grenzbebauungslänge von 15,00 m ist eine Grenzbebauung durch sog. privilegierte Gebäude gemeint. Das sind in der Regel nur Garagen und Abstellräume.
Alle anderen Gebäude, z.B. Ihre geplante, gewerblich genutzte Halle und auch Dachterrassen auf Garagen, müssen den üblichen Grenzabstand von i.d.R. 3,00 m einhalten.
Gruß