Brauch man eigentlich einen Architekten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Brauch man eigentlich einen Architekten?

Hallo!
Ich habe vor unser Haus selber zu bauen und habe auch schon einen Bauplan erstellt! Der Bauplan ist genau wie von einem Architekten. Also braucht man da eigentlich einen Architekten für da ja dieser ganz schön Kostet. Würde es nicht auch reichen wenn man anhand der Bauzeichnung die Statik prüfen lässt? Wer prüft die Statik? Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
MfG: T. Gwiazdowski
  • Name:
  • Tobias Gwiazdowski
  1. Was Sie brauchen ist

    ein Planverfasser der den Plan für die Baugenehmigung einreichen kann. Üblicherweise ist das ein Architekt.
    Wenn Sie jemand anderes finden der das darf, kann auch der das. Sie aber vermutlich nicht.
    Und dann braucht es noch einen Bauleiter.
    Das ist was ich so weiß (nur Laie) das Minimum für eine Baugenehmigung (natürlich neben Statik, Wärmebedarfsaufweis, Entwässerungsplan, Detailplanung etc.).
    Das gilt für Deutschland. In anderen Ländern mag das einfacher sein.
    Sie können einen Architekt aber auch nur mit den LPAbk. 1-4 Beauftragen (also nur Baugenehmigung), dann kostet es deutlich weniger.
    Wird oftmals bei Fertighäusern so gemacht oder wenn Planung jemand anderes macht als Ausführung.
    Sparen Sie jedoch an den Grundlagen, kann das am Ende deutlich teuerer werden.
  2. Aua ...

    lieber Herr Gwiazdowski.
    Das meiste hat mein Vorredner schon geschrieben: Ein Bauplan muss von einer "bauvorlageberechtigten Person" eingegeben werden. Das sind in der Regel Architekten, aber auch Bauingenieure (kosten beide das selbe, weil sie der HOAIAbk. unterliegen). Bei "einfachen" Baumaßnahmen können auch Bautechniker, Maurermeister oder Zimmerermeister so einen Plan einreichen (Achtung: Info betr. Bundesland Bayern. Mag in anderen Bundesländern etwas anders aussehen!). Ebenfalls Bayern betr. : hier ist die Benennung eines Bauleiters nicht gefordert!
    Ob Ihr selbstgemalter Plan allerdings den Anforderungen eines Baugesuches entspricht erlaube ich mir zu bezweifeln. Einfach so!
    Wie dem auch sei: Jetzt brauchen Sie jemanden, der "Ihren" Plan einreicht, also seinen Stempel druntersemmelt und unterschreibt. Das heißt dann für diesen Glücksritter aber auch: Sollte die von Ihnen gezimmerte Planung untauglich sein haftet er als "offizieller Einreicher".
    Ist halt die Frage, ob Sie da jemanden finden. Andererseits, wie heißt es so schön: "Jeden Tag steht ein Dummer auf. Man muss ihn nur finden! "
    Nichts für ungut. Lassen Sie Ihren Plan zumindest erstmal von einem "Planer" checken hinsichtlich Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit!
    Gruß
    Thomas Bock
  3. mal praktisch gefragt

    Wer rechnet denn die Statik für Ihr Haus? ehen Sie gleich mal mit Ihren Plänen zum Statiker und fragen Sie ihn, ob er auch die Bauvorlage für Sie macht, in diesem Fall brauchen Sie keinen Architekt.
    Bleibt noch die Frage, wer im Bauamtsformular als offizielle Bauleiter eingetrgen werden soll (das muss ebenfalls ein Bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur sein).
    Wollen Sie mit einem Schlüsselfertig-Bauunternehmen bauen oder in Einzelvergabe?
  4. @ UT

    zu:
    " ... Bleibt noch die Frage, wer im Bauamtsformular als offizielle Bauleiter eingetrgen werden soll (das muss ebenfalls ein Bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur sein). "
    Das ist nicht immer so! Hängt ganz vom BOA ab.
    Mitunter reicht wenn man "plausiebel" die Sachkunde nachweisen kann.
    viele Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  5. Selber Bauen!

    Also erstmal danke für die ganzen Antworten! Ich muss nur noch eins dazu sagen! Ich will das Haus völlig allein Bauen! Also keine Firmen usw.! Nur die Bodenplatte lasse ich mir machen! Brauche ich wenn ich allein Baue eigentlich eine Bauleitung? Ich bin handwerklich sehr geschickt also brauche ich keine Firmen dafür!
    MfG: T. Gwiazdowski
    • Name:
    • Tobias Gwiazdowski
  6. brauchen oder nichtbrauchen

    Schauen Sie in die Bauordnung Ihres Bundeslandes. In Berlin und in Brandenburg brauchen Sie einen Bauvorlageberechtigten als Bauleiter, der auch im entsprechenden Bauantragsformular eingetragen wird und dadurch die Haftung gegenüber den Behörden übernimmt.

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