Was genau bedeutet "erweiterter Rohbau"?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Was genau bedeutet "erweiterter Rohbau"?

Hallo,
ich hätte eine dringende Frage und wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Wir haben mit unserer Architektin einen Vertrag, der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) den Zusatz: erweiterter Rohbau enthält.
Was fällt denn nun alles unter "erweiterter Rohbau"? Ist damit eventuell nicht die komplette Bauleitung gemeint bzw. was fällt denn dann alles in ihre Verantwortung?
Vielen Dank jetzt schon!
  • Name:
  • A. Ahmad-Hübsch
  1. Da dies ...

    kein "stehender" Begriff ist, wird es Ihnen wohl nur die Kollegin erklären können, was Sie damit meint. Sollte der Vertrag noch nicht unterschrieben sein, rate ich dringend zu einer Präzisierung dieses Gummibegriffs.
  2. Kenn ich,

    hatten wir auch bei unserer Architektin (zufällig in Frankfurt..?), lag bei uns an Eigenleistungen, die sie nicht überwachen/beraten wollte. War eine blöde Regelung, so gab's bei jeder Frage ein "das gehört aber nicht zu meinen Aufgaben". Es ist sicherlich nicht die komplette Bauleitung gemeint und im Zweifelsfall definiert dann die A., was in ihre Verantwortung fällt!
    Präzisieren z.B. mit "das bedeutet, alles außer X, Y, Z (einzelne Gewerke nennen) ". Andersrum "Rohbau und zusätzlich ... " kann der Laie nicht erkenne, was dann evtl. alles fehlt. Außerdem die Bauleitung für diese Gewerke klären und in den Vertrag aufnehmen.
    Auch wenn's kein stehender Begriff ist: Bei uns erw. Rohbau= Rohbau + Fenster/Türen, Treppe, Estrich ohne Technik (El, Sani) und Innenausbau
    Gruß
    Volker Leue
  3. Na super ...

    Na super wär ja schön gewesen, wenn uns das vor Vertragsabschluss aufgefallen wäre ... leider ist das aber schon länger her. Außerdem steht auf der ersten Seite ganz normal "Leistungsphase 8 Objektüberwachung" und dann erst bei der detaillierten Honorardarstellung auf der 2. Seite steht dieser Zusatz.
    Unsere Architektin hat mittlerweile die Bauleitung niedergelegt, da sie meint, sie sei eben nur für den erweiterten Rohbau zuständig gewesen. Dabei stehen noch einige Gewerke (z.B. die Fertigstellung der Betontreppe mit Geländer und Belag, der Hauseingang, die Brüstung an der Dachterrasse u.a.) aus.
    Kann sie sich da einfach so zurück ziehen?
    Vielen Dank,
    MfG
  4. Tja ...

    Dann wird wohl  -  wenn die Gute nicht einsichtig ist  -  ein Gericht auslegen müssen, was landläufig darunter zu verstehen wäre.
    Wenn ich aber Ihre Resteliste so lese, dann ist der Bau ja fast fertig. Da wird sie Schwierigkeiten bekommen, zu erklären, was denn an den bis dahin erbrachten Leistungen noch Rohbau war.
    Es könnte also sein, dass sie einer mündlichen Auftragserweiterung durch entsprechendes Handeln zugestimmt hat >;-)) ).
    Sach ich jetzt mal so ...
  5. Hmm ...

    soweit so schlecht, aber wie ist das denn mit der Bauleitung? Die Bauaufsicht macht jetzt nämlich Druck auf uns, die sagen: "es darf keine Baustelle auch nur für eine Stunde ohne Bauleiter sein".
    Gleichzeitig setzen die aber auch die Architektin unter Druck  -  nageln sie auf zu viele Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten fest, die sie nicht übernehmen kann/möchte  -  wie sie uns ihrerseits berichtet.
    Wir stehen jetzt dazwischen und sind ratlos ...? Durfte sie einfach die Bauleitung niederlegen? Und müssen wir bis zum absoluten Ende einen Bauleiter haben? Können wir nicht die paar Restgewerke in Eigenregie vergeben, wie wir ja schon so vieles (trotz Architektin) selbst organisiert haben?
    Danke und Gruß,
    • Name:
    • A. Ahmad-Hübsch
  6. Wer da ...

    wem was warum wie schuldet oder auch nicht, kann Ihnen wohl nur ein Baurechtler erläutern.
    Das Bauamt will bis zur Fertigstellungsanzeige einen Namen in den Akten haben, fertig sind Sie aber noch nicht.
    Was das Bauamt (außer der Unterschrift) noch von der Guten will, weiß ich nicht  -  fragen Sie doch mal im Bauamt, was da los ist.
    Insgesamt läuft das alles etwas merkwürden  -  denn sie muss ja das Bauamt informiert haben, dass sie nicht mehr will.
    @ VL  -  Irgendwie deucht mich das auch in Richtung F.
  7. Schöner Sch ...

    natürlich kann man selbst vergeben, soviel man will. Das Amt will aber immer einen Namen als Bauleiter haben und der muss auch entsprechend fachkundig sein. Bei den restlichen "Nebengewerken" (vergebt mir, ihr Schlosser ...) kann sich das Bauamt (zumindest hier in Hessen) aber auch mit dem jeweiligen Handwerker als Fachbauleiter für seine eigenen Arbeiten zufrieden geben. Wenn das Amt richtig nerven will, können sie eine Bauleitung selbst für Malerarbeiten verlangen.
    Nach der Beschreibung sollte der Bau, bis auf Geländer, reif für die Fertigstellungsanzeige sein. Die Arbeiten bis dahin sollten mit Fachbauleitung erlaubt werden, das Amt will die Akte auch abschließen. Ganz nett zum Bauamt gehen, nicht ärgern lassen, Verständnis für die Sicherheitsproblematik zeigen und zusammen eine Lösung suchen. Das geht, klingt blöd, ist aber meist so, besser wenn die Frau alleine hingeht ...
    Außerdem Baurechtler suchen und klären, was die Architektin denn alles noch dem Bauamt (und Ihnen) an Leistungen schuldet (und vorher nicht zahlen).
    Mitfühlende Grüße
    Volker Leue
  8. Ja,

    wir denken jetzt auch ernsthaft darüber nach, das alles mal von einem Rechtsanwalt beleuchten zu lassen. (Ist ja nicht nur dieser eine Punkt hier, sondern schon einiges zusammen gekommen in dieser ganzen Bauangelegenheit)
    Die Frage ist nur, wie finden wir jemanden, der auch wirklich gut ist, und nicht auch wieder drauf aus, ein bisschen dazu zu verdienen  -  sorry, möchte hier keinen Generalverdacht gegen alle Anwälte aussprechen!  -  bei uns ist nur bisher soo viel schief gelaufen, dass wir mittlerweile schon fast vor alles und jedem "Angst" bzw. Bedenken haben. Bin daher für jeden Tipp dankbar für guten Anwalt im Baurecht.
    Vielen Dank,
    Grüße
    • Name:
    • A. Ahmad-Hübsch
  9. Wo

    sitzt Ihr denn? Rhein-Main kann ich evtl. weiterhelfen, aber dann nur direkt (bitte E-Mailt dann Eure email).
    Erste Beratung ist bezahlbar (im Vergleich zu einem Haus :-)), wenn ein Anwalt bei dieser Lage gleich zur Klage gegen irgendwen rät, taugt er nichts (nur eine Laienmeinung). Das wichtigste ist wohl, die eigene Position realistisch einschätzen zu können und da sollte einem jeder Fachanwalt weiterhelfen können.
    Gruß
    Volker

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