Wie kündigt man Architektenvertrag juristisch richtig?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Wie kündigt man Architektenvertrag juristisch richtig?

Liebe Experten,
folgende Situation: Wir haben Ende August im Rahmen von Verhandlungen mit einem Hausbauunternehmen, einen Architekten zu uns nach Hause bestellt. Im Rahmen des Gespräches, was für ein Haus wir uns denn wünschen, wurde am Ende ein Architektenvertrag unterschrieben. Darin wurde Vergütung für Erstellung des Entwurfes und Baugenehmigungsplanung vereinbart. Ein paar Tage später stellte sich heraus, das wir nicht mit dem Bauunternehmer bauen werden und wahrscheinlich auch nicht das Grundstück kaufen werden, auf dem das Haus entstehem sollte, und damit auch diesen Architekten brauchen. Dies habe ich dem Architekten auch sofort telefonisch mittgeteilt und darum gebeten, dass er erst gar nicht mit der Planung anfangen soll (er hatte bis dahin auch noch nichts gemacht) Stattdessen sollte er für diesen einen Termin den er bei uns war, eine Rechnung schicken. Diese ist wohl nun unterwegs. Jetzt haben wir aber immer noch diesen Architektenvertag. Meine Frage: Wie kündige ich den jetzt schriftlich in juristisch einwandfreier Form? Es wäre uns natürlich ein Horror, wenn der Architekt trotz sozusagen geplatzem Geschäft sein Honorar voll in Rechnung stellt obwohl er außer einem Besuch bei uns und sich unsere Wünsche anzuhören keine Leistung erbracht hat (die Vergütung lautet auf 5000 €).
Vielen Dank für einen Tipp!
Marlies
  • Name:
  • Marlies
  1. Gar nicht ...

    ohne Kulanz des Architekten.
    Sie haben einen Vertrag geschlossen, den Sie natürlich jederzeit kündigen können. Allerdings steht dem Architekten dann das volle Honorar für den erteilten Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu (Papier, Druckerpatrone, Bleistift).
    Einzige Chance  -  hoffen.
    Oder den Architekten beim nächsten Baugrundstück nutzen.
  2. Mein Tipp:

    Sprechen Sie offen mit dem Architekt und legen Sie die Gründe dar warum es jetzt nicht zum Bau kommt. Bitten Sie Ihn eine Kündigung des Vertrages zu den von Ihnen genannten Konditionen anzunehmen und geben Sie ihm eine Zusage das Sie das nächste von Ihnen ausfindig gemachte Grundstück mit ihm bebauen wollen. Sollte er Zweifel an Ihrer Aufrichtigkeit haben wäre es auch möglich eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag zu schließen in dem die o.g. Vorgehensweise festgelegt und bei Nichteinhaltung eine entsprechende Entschädigung vereinbart wird.
  3. Warum sollte

    der Architekt bei einem solch wankelmütigen Kandidaten so Verfahren?
    Alternative aus Architektensicht:
    Honorar berechnen und Anrechnung bei späterem Auftrag vereinbaren.
  4. Und warum sollte ein Architekt

    Geld für nichts verlangen. Wenn er einen Funken Anstand besitzt, stellt er nur seinen bisherigen Aufwand in Rechnung. Vertrag hin oder her.
  5. Ähemm ...

    Ähemm wenn ich die Eingangsfrage richtig interpretiere, so riecht das ein bisschen nach "Kopplungsgeschäft".
    Ist's denn ein tatsächlich "freier" Architekt, den Ihr Euch selbst ausgesucht habt oder wurde er Euch von dem Hausbauunternehmen benannt?
    Freundliche Grüße
  6. Bevor

    nun mit dem "Schlimmsten" gerechtet wird (Honorar abzgl. ersparter Aufwendungen) erst mal abwarten, was für eine Rechnung der Architekt nach dem Telefonat schickt.
  7. So ist es ausgegangen

    Guten Abend,
    ich wollte noch kurz schreiben wie's ausgegangen ist:
    Der Architekt hat uns eine Rechnung gestellt (fast 500 €) und der Vertrag wurde aufgehoben.
    Nichts desto trotz muss ich sagen, wir haben den Architekten an dem einen Tag nicht bestellt um einen Vertrag abzuschließen. Vielmehr haben wir während des Gesprächs mehrfach darauf hingewiesen, dass das Gespräch erst mal zum kennenlernen sein sollte, und zu sehen, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Der Architekt hat uns ziemlich unter Druck gesetzt wegen der Unterschrift und das ganze hatte mehr was von einem Haustürgeschäft als von einem seriösen Vertragsabschluss. Jedenfalls wird uns das nicht nochmal passieren. Viel Lehrgeld.
    Marlies

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