Fragliche Abnahme der Drainage
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fragliche Abnahme der Drainage

Hallo, ich habe eine andere Frage. Vorab-Info mein Architekt, fremder Bauunternehmer (?). Im Bauvertrag war keine Drainageprüfung vereinbart. Jetzt nach der Bauabnahme Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, Drainage funktioniert nicht. Der Bauunternehmer sagt, es ist alles i.O., das habe ich so abgenommen. Der Architekt meint, die Drainage funktionierte, da er sie überprüft hat. wann? weiß der Teufel.
1. Ist eine Drainageabnahme Pflicht für BU?
2. Muss mein Architekt mich daraufhin hinweisen? alle LPAbk., auch Vertragsgestaltung
3. Ich weiß nichts von der Abnahme der Drainage, da ich gerne dazu gekommen wäre. Der Architekt hatte keine Vollmacht, die abzunehmen. Es liegt mir auch nichts schriftliches vor. Ich glaube es, die beide Herren wollen jetzt die Abnahme der Drainage rückwirkend schrifltlich machen. Wie kann ich die überführen?
4. Was gehört zur Abnahme der Drainage?
Danke Ulrike und Michael
  1. Offenbar

    hat eine Abnahme des Gesamtbauvorhabens durch Sie (Bauherr) stattgefunden. Damit sind alle vertraglich zu erbringenden Leistungen  -  also auch die Drainage- abgenommen.
    Ist aber eigentlich egal.
    Festgestellter Mangel = Feuchtigkeit im Keller.
    Diesen Mangel schriftlich rügen unter Angabe der Mangelerscheinungen (feuchte Wände o.ä.).
    Den Bauunternehmer auffordern, diesen Mangel zu beseitigen.
    Sie müssen dem Bauunternehmer nicht nachweisen, wodurch der Mangel entstanden ist, sondern nur den Mangel rügen. Ursachenfeststellung/Beseitigung ist dann Sache des BU.

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