Wartungstreppe: Steigungsverhältnis 21/21 cm (DIN 18065) einhalten Pflicht?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wartungstreppe: Steigungsverhältnis 21/21 cm (DIN 18065) einhalten Pflicht?
Muss bei einer Wartungstreppe das Steigungsverhältnis 21/21 cm (DINAbk. 18065) eingehalten werden oder kann dies überschritten werden?
Unser Fall: Wartungstreppe geplant, da Werkzeug nur schwer eine Leiter hochzutragen ist, also als Erleichterung eine Wartungstreppe statt Leiter mit rÜCKENSCHUTZ. Da diese Treppe nur 1-2 mal im Jahr benutzt wird suchen wir eine Möglichkeit die Treppe kurz und günstig zu gestallten, z.B. 24/25 cm.
Ist das zulässig oder nicht?
Unser Fall: Wartungstreppe geplant, da Werkzeug nur schwer eine Leiter hochzutragen ist, also als Erleichterung eine Wartungstreppe statt Leiter mit rÜCKENSCHUTZ. Da diese Treppe nur 1-2 mal im Jahr benutzt wird suchen wir eine Möglichkeit die Treppe kurz und günstig zu gestallten, z.B. 24/25 cm.
Ist das zulässig oder nicht?