Zu wenig Stahl in Bodenplatte!
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Zu wenig Stahl in Bodenplatte!

Hallo,
wir befinden uns im Bau unseres Einfamilienhauses (Bergheim, NRW). Kurz vor der Abnahme der Bodenplatte ist uns aufgefallen, dass die erfolderliche Menge an Stahl (Erdbebenzone 2) nicht eingebracht wurde. Soll heißen, in den Drahtkörben in den Streifenfundamenten wurden anstatt 2 Bewehrungsstangen unten UND oben nur unten welche eingebracht. Die obigen fehlen komplett. Des weiteren sind die Stahlstangen für die Ecken auch nur "lieblos" ins Loch geworfen worden und wurden nicht ordnungsgemäß verbunden.
Das ganze ist nur aufgefallen, weil ich während der Erstellung einige Fotos Geschossen habe und die mit den Statik-Unterlagen verglichen habe. Deswegen konnte auch "auf die schnelle" nichts mehr geändert werden. Die Platte ist fertig.
Was gibt es für Möglichkeiten die Erdbebensicherheit des Hauses trotzdem zu gewährleisten?
Unser Architekt nannte uns 3 Möglichkeiten:
1. Umfangreiches Gutachten über Erdbebensicherheit des Hauses. Kosten ca. 5000 € (müsste dann vom Unternehmer getragen werden). Aber da könnte dann auch rauskommen das die Platte weg muss.
2. Bodenplatte direkt wieder wegstemmen lassen und Neubauten.
3. Unternehmer unterschreibt uns, dass die Bodenplatte nicht ordnungsgemäß fertiggestellt wurde und das etwaige Folgeschäden dauerhaft zu seinen Lasten gehen. (Wobei ein Unternehmer sowas eher nicht unterschreiben würde und ich weiß auch nicht ob ich damit leben könnte)
Habt ihr irgendwelche weiteren Ideen oder Möglichkeiten?
Viele Grüße
Christian Schaal
PS: Sorry für die Rechtschreibfehler, bin gerade etwas in rage ...
  • Name:
  • Christian Schaal
  1. Abbrechen

    Foto von Horst Schmid

    momentan sind Sie ja noch nicht so weit mit Ihrem Bau  -  falls zu wenig Eisen in der Platte ist  -  abbrechen und neu errichten lassen. Nachweispflichtig für ordnungsgemäße Ausführung ist Ihr BU.
  2. Dumm gelaufen ...

    Dumm gelaufen hört man aber immer wieder, dass "weniger" oder "schlechtere Qualität" eingebaut wurde, als vereinbart.
    Also: Sie haben ja anscheinend einen Architekten, der Sie berät. Gut!
    Frage: Wer hat die Bewehrung gerechnet (war wohl ein Statiker) und wer hat sie abgenommen bzw. die Richtigkeit der tatsächlichen Ausführung überwacht/überprüft?
    Dem Bauleiter Statiker/Architekt hätte das auffallen müssen (Sie haben's ja auch gemerkt!). Daher: Rückfrage an den Planer.
    Das mit dem Gutachten halte ich für eine nicht so gute Idee, denn wenn Sie dieses in Auftrag geben, zahlen auch Sie dieses und nicht der BU. Außer: Sie veranlassen gemeinsam dieses Gutachten und vereinbaren, dass der zahlt, der falsch liegt.
    Bodenplatte wegstemmen lassen ist m.E. die richtige Lösung ... wenn vorher geklärt wurde, ob denn nun wirklich falsch gebaut wurde. Hier ist der Bauunternehmer nachweispflichtig (und der Bauleiter überwachungspflichtig!)
    Daher also: Erst mal den Bauunternehmer zu Wort kommen lassen, ihm am besten die Statikpläne und die Fotos unter die Nase reiben und ihn dann  -  höflich, zuvorkommend, aber in der Sache energisch  -  zu Wort kommen lassen.
    Dass der Bauunternehmer Ihnen irgendwas unterschreibt ist  -  Entschuldigung  -  Bullshit! Was machen Sie denn wenn er dies tut und Ihre Hütte gibt wird irgendwann wg. statischer Mängel unbewohnbar? Dann wedeln Sie mit dem Papier und der Bauunternehmer geht schnurstracks in die Insolvenz. Zudem: Selbst wenn der Bu Ihnen sagt (was er natürlich nicht tun wird!): "Na ... dann baue ich Ihnen eben ein neues Häuschen", haben Sie Ärger ohne Ende. Jetzt, ganz am Anfang, können Sie noch ohne große Probleme das Ruder herumreißen.
    Was rät denn nun Ihr Architekt? Am Ende "rät" er nur ... :-)
    Gruß
    Thomas
  3. Bodenplatte auf Bodenplatte!

    Hallo!
    Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Dem Bauunternehmer war ein Messfehler unterlaufen und sämtliche Streifenfundamente unter den tragenden Innenwänden waren um 1,20 m versetzt neben den Wänden ..., und das ganze bei 15 cm starker, nicht tragender Bodenplatte, die nur konstruktiv bewehrt war.
    Damals habe ich vorgeschlagen, eine zweite, tragenend ausgebildete Bodenplatte auf die erste Bodenplatte zu betonieren, was der Statiker dann auch umgesetzt hat. Das funktioniert aber nur, wenn man noch genug Reserven bei der Höhe der maximalen Einfamilienhaus bzw. Gebäudehöhe (Wandfläche-Abstandsflächen) hat. Im damaligen Fall ging es. Sicher ist diese Lösung um ein Vielfaches weniger kostspielig gewesen als die Bodenplatte abzubrechen ...
    Gruß, Rainer
    • Name:
    • Rainer Kühn

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