Fälligkeit von Honorar
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Fälligkeit von Honorar
Hallo,
ich habe meinem Architekten einen 'Gesamtauftrag' über alle 9 Leistungsphasen erteilt. Wir haben bereits bis zur Leistungsphase 7 abgrerechnet.
Die Phase 8 dauert nun bereits 6 Monate und der Architekt meint er würde gerne mal den Rest abrechnen. Allerdings ist der Bau noch nicht fertig gestellt. Die Außenanlagen und Landschaftsarbeiten sind noch ausstehen.
Frage: Wann ist das Honorar für die LPAbk. 8 fällig?
Dann gibt es ja noch die Phase 9. Wir haben teilweise Garantiezeiten von 5 Jahren. Geißt dass, dass das Honorar für LP 9 erst in 5 Jahren fällig wird?
Danke im Voraus!
ich habe meinem Architekten einen 'Gesamtauftrag' über alle 9 Leistungsphasen erteilt. Wir haben bereits bis zur Leistungsphase 7 abgrerechnet.
Die Phase 8 dauert nun bereits 6 Monate und der Architekt meint er würde gerne mal den Rest abrechnen. Allerdings ist der Bau noch nicht fertig gestellt. Die Außenanlagen und Landschaftsarbeiten sind noch ausstehen.
Frage: Wann ist das Honorar für die LPAbk. 8 fällig?
Dann gibt es ja noch die Phase 9. Wir haben teilweise Garantiezeiten von 5 Jahren. Geißt dass, dass das Honorar für LP 9 erst in 5 Jahren fällig wird?
Danke im Voraus!
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Kurz und bündig
Frage: Wann ist das Honorar für die LPAbk. 8 fällig?
Antwort: Wenn diese erbracht ist. Sie können aber jederzeit mit Ihrem Architekten Abschlagszahlungen vereinbaren ...
Frage: Heißt das, dass das Honorar für LP 9 erst in 5 Jahren fällig wird?
Antwort: Ja.