Mündl. Vereinbarung mit Arch.  -  wie weit hängen wir drin? (in NRW)
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Mündl. Vereinbarung mit Arch.  -  wie weit hängen wir drin? (in NRW)

Liebe Experten,
wir hatten über einen Bekannten einen Architekten vermittelt bekommen, der mit uns ein gut 150 Jahre altes, sanierungsbedürftiges Haus (teilweise Fachwerk) in NRW besichtigt hatte und zum Kauf zugeraten hatte. Dabei bot er an, die Planung, Koordinierung, Ausschreibung etc. bis hin zur Bauüberwachung zu übernehmen. Es war alles so nett, also willigten wir ein.
Kaufvertrag war Ende März, ins Haus konnten wir ab Mai.
Um es kürzer zu machen, es sind viele verschiedene Gewerke zu erledigen, und das einzige, was bisher tatsächlich in Gang gesetzt worden ist, haben wir selber beauftragt. z.B. hat er sich um die nötige komplette Neuinstallation der Elektrik Null gekümmert. Mein Mann war mit über 10 Elektrikern zur Besichtigung dort, hat ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, letztendlich abgewogen und den Auftrag erteilt. Übrigens am Ende 2000 € billiger als beim allerersten Kostenvoranschlag. In ähnlicher Weise haben wir auch schon einige andere mehr oder weniger kleinere Aufträge erteilt. Wir haben bisher nur erstklassige Arbeit gemacht bekommen und sind damit sehr zufrieden.
Der Architekt hatte uns anfangs gesagt, er arbeite auf Stundenbasis und werde uns einen Vertrag zukommen lassen. Bis heute haben wir nichts Schriftliches in Händen, trotz mehrmaliger Nachfrage ("Ach ja, das muss ich quasi nur noch ausdrucken. ")  -  das drückt in etwa seine Lebenseinstellung aus. Alles, was er bisher getan hatte, war nach der Kaufberatung eine eher dürftige Kostenschätzung, die Zeichnung eines Grundrisses, eine Statik mit Wärmenachweis in Auftrag zu geben (für neue Balkendecken) und zwei ungenaue Kostenvoranschläge zu den Decken einzuholen, die wg. angeblicher Fehler in der Statik noch immer nicht komplett sind. Außer diesen Decken kümmert er sich um nichts und hat höchstens mal ein paar abfällige Kommentare über die Handwerker übrig, die wir soweit beauftragt haben. Er ist extrem schwer zu erreichen, ist fast nie dabei, wenn mal ein Handwerker kommt, und letztendlich haben wir das Gefühl, wir machen alles selber. Er findet jetzt noch vermeintliche fragliche Punkte in der Statik, kann aber selber keine konkreten besseren Vorschläge machen. Er fragt uns dauernd, wie wir uns bauliche Details vorstellen und zeigt uns unsere Wissenslücken auf. dabei bleibt es dann jeweils stecken. Mittlerweile haben wir uns ausreichend Wissen angeeignet, um uns um die restlichen Gewerke selber zu kümmern, wir haben gute, intelligente Handwerker selber gefunden, und der einzige Klotz am Bein ist nun der Architekt.
Wenn wir endlich wüssten, was uns die Balkendecken kosten werden, sowie was er uns kosten wird, dann können wir unser Budget und den Zeitplan bestens alleine für die restlichen Gewerke organisieren.
Uns ist klar, dass wir eine Art mündlichen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben. Was gilt jedoch? Können wir ihn jetzt noch feuern? Wenn ja, wie stellt man das an? Oder schaden wir uns damit eher noch selber? Da wir nichts schriftlich haben, haben wir Sorge, dass er, falls alles glatt läuft, ordentlich abkassiert, wenn es aber irgendwo brenzlig werden sollte, die Verantwortung einfach von sich weist, weil wir ja keinen Vertrag haben. Wir haben bei seinem Schneckentempo einen Horror vor dem Honorar, wenn er stundenweise abrechnen will. Können wir ihm irgendwas in Richtung HOAIAbk. aufzwingen? Und ist grundsätzlich ein Honorar unabhängig von der Qualität der Leistung?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Michaela
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