Entwässerungsplan. Wieviel Zeit darf er beanspruchen?
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Entwässerungsplan. Wieviel Zeit darf er beanspruchen?

Der von uns beauftragte Architekt hat einen Bauplan mit Entwässerungsplan bei der Gemeinde eingereicht. Diese wollte jedoch einen detaillierten Entwässerungsplan.
Der Architekt stellte uns dafür 7 Stunden Arbeit + 7 % Nebenkosten + 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung.
Ist das nicht ein bisschen viel, zumal ein Entwässerungsplan ja schon im eigentlichen Hausplan enthalten war?
Was wird dafür üblicherweise in Rechnung gestellt?
Vielen Dank
Elaine
  • Name:
  • Elaine
  1. Eigentlich steht Ihrem Architekten ein zusätzliches Honorar für ...

    Eigentlich steht Ihrem Architekten ein zusätzliches Honorar für die Entwässerungsplanung nach § 73 HOAIAbk. zu.
    Man könnte unter Umständen Ihrem Architekten aber auch eine fehlerhafte Beratung vorwerfen, weil man erwarten kann, dass er die örtlichen Bauvorschriften kennt und deshalb wissen sollte welche Unterlagen bei Bauantrag vorzulegen sind.
    Er hätte Sie vorher beraten müssen, dass möglicherweise eine weitere Leistung für die Entwässerungsplanung zu erbringen ist.
    Andererseits kann die genauere Entwässerungsplanung auch durch besondere Umstände in der Höhenlage des öffentl. Kanals liegen, evtl. ist es eine Rückstauebene zu beachten gewesen usw. Deshalb ist das Zusatzhonorar wohl gerechtfertigt.
    Die Zeit wird es wohl dauern, das ist realistisch. Wer schon einmal 5-fach (3-fach Behörde, 1-fach Akte, 1-fach Bauherr) fertige Antragszeichnungen nebst Formularen, Baubeschreibungen und Berechnungen ausgedruckt, kopiert, gefaltet, geheftet, unterschrieben und eingetütet hat ohne Sekräter (in), der kann leicht nachvollziehen, dass allein für den Papierkrieg schnell mal ein halber Tag rum ist.
    Also unter der Annahme, dass die reine Zeit zum Zusammenstellen 3 Stunden gedauert hat dann bleiben noch 4 Stunden für die Planung. Das ist so gut wie nichts.
    Gruß

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