Architektenhonorar für Leistungsverzeichnisse: Muss ich Planungsbüro extra zahlen? Kosten?
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Architektenhonorar für Leistungsverzeichnisse: Muss ich Planungsbüro extra zahlen? Kosten?

Hallo,
Ich habe meinen Architekten einen Komplettauftrag für alle Leistungsphasen erteilt. D.h. Ich habe ihn auch beauftragt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen zu liefern. Nun habe ich eine Rechnung von einem Planungsbüro über fast 3000 € erhalten für die "Erstellung von Leistungsverzeichnis und Projektplänen (keine Ausführungspläne) " für die Gewerke Heizung und Sanitär. Ich war der Meinung, dass ich diese Leistungen dem Architekten im Rahmen seines Honors bereits bezahle. Muss ich das 'doppelt' bezahlen? Das ganze ist in Baden-Württemberg
Viele Grüße
Marc
  • Name:
  • Marc Bauer
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    Die Frage, ob Sie das Planungsbüro zusätzlich bezahlen müssen, hängt stark von Ihrem Architektenvertrag und den erbrachten Leistungen ab. Da Sie einen Komplettauftrag für alle Leistungsphasen erteilt haben, sollte die Erstellung der Leistungsverzeichnisse grundsätzlich im Architektenhonorar enthalten sein.

    Prüfen Sie folgende Punkte:

    • Architektenvertrag: Was genau wurde vereinbart? Sind die Leistungsphasen und die Erstellung von Leistungsverzeichnissen explizit aufgeführt?
    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.): In welchem Rahmen bewegt sich das Architektenhonorar? Die HOAI gibt einen Rahmen für die Vergütung von Architektenleistungen vor.
    • Rechnung des Planungsbüros: Welche Leistungen werden genau abgerechnet? Sind diese Leistungen tatsächlich vom Planungsbüro erbracht worden und nicht bereits vom Architekten abgedeckt?

    Es ist möglich, dass das Planungsbüro spezielle Leistungen erbracht hat, die über den üblichen Rahmen der Architektenleistungen hinausgehen. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit Ihnen abgesprochen worden sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie die Rechnung des Planungsbüros detailliert mit Ihrem Architekten. Klären Sie, welche Leistungen bereits durch sein Honorar abgedeckt sind und ob die zusätzlichen Kosten gerechtfertigt sind. Ziehen Sie ggf. einen Baurechtsexperten zurate.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsverzeichnis (LVAbk.)
    Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Einholung von Angeboten von Handwerkern und Baufirmen. Verwandte Begriffe: Ausschreibung, Angebot, Bauvertrag.
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Richtlinie für die Berechnung der Honorare. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Komplettauftrag
    Ein Komplettauftrag bedeutet, dass der Architekt alle Leistungsphasen eines Bauprojekts übernimmt, von der Planung bis zur Bauüberwachung. Verwandte Begriffe: Generalplanung, Generalübernehmer, Bauleitung.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert. Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvereinbarung.
    Ausführungspläne
    Ausführungspläne sind detaillierte Pläne, die die Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten bilden. Sie enthalten alle notwendigen Informationen für die Handwerker. Verwandte Begriffe: Werkpläne, Detailpläne, Bauzeichnungen.
    Projektpläne
    Projektpläne umfassen alle Planungsleistungen, die zur Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Verwandte Begriffe: Bauplanung, Gesamtplanung, Bauprojekt.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Auflistung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Einholung von Angeboten von Handwerkern und Baufirmen.
    2. Frage: Was bedeutet ein Komplettauftrag an einen Architekten?
      Ein Komplettauftrag bedeutet, dass der Architekt alle Leistungsphasen eines Bauprojekts übernimmt, von der Planung bis zur Bauüberwachung. Dies beinhaltet in der Regel auch die Erstellung der Leistungsverzeichnisse.
    3. Frage: Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Richtlinie für die Berechnung der Honorare.
    4. Frage: Wann darf ein Architekt zusätzliche Kosten in Rechnung stellen?
      Ein Architekt darf zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, wenn er Leistungen erbringt, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren oder wenn sich der Umfang des Auftrags nachträglich ändert. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit dem Bauherrn abgesprochen werden.
    5. Frage: Was kann ich tun, wenn ich eine ungerechtfertigte Rechnung erhalte?
      Wenn Sie eine ungerechtfertigte Rechnung erhalten, sollten Sie diese schriftlich beanstanden und die einzelnen Positionen detailliert prüfen. Klären Sie die Angelegenheit mit dem Architekten und ziehen Sie ggf. einen Baurechtsexperten zurate.
    6. Frage: Sind Ausführungspläne im Architektenhonorar enthalten?
      Ja, die Erstellung von Ausführungsplänen ist in der Regel im Architektenhonorar enthalten, wenn der Architekt mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wurde.
    7. Frage: Was sind Projektpläne?
      Projektpläne umfassen alle Planungsleistungen, die zur Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Planungsbüro?
      Ein Architekt ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die bestimmte Qualifikationen und eine Eintragung in die Architektenkammer erfordert. Ein Planungsbüro kann auch von Nicht-Architekten betrieben werden und bietet in der Regel Planungsleistungen an.

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    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Was Sie als Bauherr wissen müssen.
    • Bauleitung und Bauüberwachung
      Die Aufgaben des Architekten bei der Bauüberwachung.
  2. Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Separate Vergütung!

    Jain ...
    Die Erstellung von Unterlagen für die Haustechnik ist NICHT Bestandteil des Gebäudeplanungshonorars. Hierin ist lediglich die "Oberbauleitung" enthalten, für deren Aufwand der Architekt die Technikkosten nach einem Schlüssel in seine Honorargrundlage einbeziehen kann.
    Die entsprechenden Leistungen sind gesondert zu vergüten.
    Aber:
    Wenn Sie dem Büro keinen Auftrag erteilt haben, mögen die sich an den wenden, der getan hat  -  der sich dann wiederum an Sie wenden wird.
    Besprechen Sie dies mit Ihrem Architekten  -  dann wissen Sie auch, was der dem Büro evtl. in Auftrag gegeben hat.
  3. HOAI: Architekt koordiniert, Fachplaner erstellen LV – Regelfall!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Fachplaner kosten normalerweise extra
    Was vom Architekten geschuldet ist ergibt sich aus dem Vertrag. Wurde dort zur Bestimmung seines Leistungsumfangs auf die Grundleistungen nach § 15 HOAIAbk. Bezug genommen, so koordiniert der Architekt zum vereinbarten Honorar die Leistungsbeschreibungen der Fachplaner nur, aber er erstellt sie nicht selbst. Das ist eigentlich der Regelfall. Die Fachplaner werden dann vom Bauherrn separat beauftragt. Fand eine solche Beauftragung durch Sie oder in Ihrem Namen statt? Haben Sie den Architekten bevollmächtigt, Fachplaner in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu beauftragen? Falls nicht, könnte der Architekt ein Problem haben. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie normalerweise auch.
  4. Mündlicher Architektenvertrag: Unklare LV-Kosten – Achtung!

    Ich bin mir nicht bewusst, dass der Architekt ...
    Ich bin mir nicht bewusst, dass der Architekt das in meinem Namen in Auftrag gegeben hat. Ich habe 'nur' einen mündlichen Vertrag mit dem Architekten und bin davon ausgegangen, dass mit dem Architektenhonorar die Erstellung der Leistungsverzeichnisse abgedeckt ist. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass dem Planungsbüro ein Auftrag in meinem Namen und zu meinen Kosten erteilt wurde.
    Grüße
    • Name:
    • Marc Bauer
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar für Leistungsverzeichnisse – Zusatzkosten?

    💡 Kernaussagen: Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LV) für die Haustechnik ist in der Regel nicht im Architektenhonorar enthalten und muss separat vergütet werden. Laut HOAIAbk. koordiniert der Architekt die Fachplaner, erstellt die LVs aber nicht selbst. Bei mündlichen Verträgen ist die Kostenfrage oft unklar, was zu Problemen führen kann.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Mündlicher Architektenvertrag: Unklare LV-Kosten – Achtung! beschrieben, kann ein mündlicher Vertrag zu Missverständnissen bezüglich der im Architektenhonorar enthaltenen Leistungen führen. Klären Sie den Leistungsumfang immer schriftlich, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI: Architekt koordiniert, Fachplaner erstellen LV – Regelfall! verdeutlicht, dass die Beauftragung von Fachplanern durch den Bauherrn üblich ist. Der Architekt koordiniert lediglich die Leistungsbeschreibungen, erstellt sie aber nicht selbst. Dies ist besonders wichtig im Kontext der Architektenhonorare und der HOAI zu verstehen.

    💰 Kosten: Die separate Beauftragung eines Planungsbüros für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen kann erhebliche Nebenkosten verursachen. Klären Sie vorab, wer die Fachplaner beauftragt und wer die Rechnung bezahlt, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau auf den Leistungsumfang bezüglich der Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten und den Fachplanern, um Klarheit über die Verantwortlichkeiten und Kosten zu gewinnen. Der Beitrag Architektenhonorar: Haustechnik-Planung – Separate Vergütung! gibt hierzu wichtige Hinweise.

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