Projektierungskosten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Projektierungskosten

Hallo,
Ich habe meinen Architekten einen Komplettauftrag für alle Leistungsphasen erteilt. D.h. Ich habe ihn auch beauftragt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen zu liefern. Nun habe ich eine Rechnung von einem Planungsbüro über fast 3000 € erhalten für die "Erstellung von Leistungsverzeichnis und Projektplänen (keine Ausführungspläne) " für die Gewerke Heizung und Sanitär. Ich war der Meinung, dass ich diese Leistungen dem Architekten im Rahmen seines Honors bereits bezahle. Muss ich das 'doppelt' bezahlen? Das ganze ist in Baden-Württemberg
Viele Grüße
Marc
  • Name:
  • Marc Bauer
  1. Jain ...

    Die Erstellung von Unterlagen für die Haustechnik ist NICHT Bestandteil des Gebäudeplanungshonorars. Hierin ist lediglich die "Oberbauleitung" enthalten, für deren Aufwand der Architekt die Technikkosten nach einem Schlüssel in seine Honorargrundlage einbeziehen kann.
    Die entsprechenden Leistungen sind gesondert zu vergüten.
    Aber:
    Wenn Sie dem Büro keinen Auftrag erteilt haben, mögen die sich an den wenden, der getan hat  -  der sich dann wiederum an Sie wenden wird.
    Besprechen Sie dies mit Ihrem Architekten  -  dann wissen Sie auch, was der dem Büro evtl. in Auftrag gegeben hat.
  2. Fachplaner kosten normalerweise extra

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Was vom Architekten geschuldet ist ergibt sich aus dem Vertrag. Wurde dort zur Bestimmung seines Leistungsumfangs auf die Grundleistungen nach § 15 HOAIAbk. Bezug genommen, so koordiniert der Architekt zum vereinbarten Honorar die Leistungsbeschreibungen der Fachplaner nur, aber er erstellt sie nicht selbst. Das ist eigentlich der Regelfall. Die Fachplaner werden dann vom Bauherrn separat beauftragt. Fand eine solche Beauftragung durch Sie oder in Ihrem Namen statt? Haben Sie den Architekten bevollmächtigt, Fachplaner in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu beauftragen? Falls nicht, könnte der Architekt ein Problem haben. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie normalerweise auch.
  3. Ich bin mir nicht bewusst, dass der Architekt ...

    Ich bin mir nicht bewusst, dass der Architekt das in meinem Namen in Auftrag gegeben hat. Ich habe 'nur' einen mündlichen Vertrag mit dem Architekten und bin davon ausgegangen, dass mit dem Architektenhonorar die Erstellung der Leistungsverzeichnisse abgedeckt ist. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass dem Planungsbüro ein Auftrag in meinem Namen und zu meinen Kosten erteilt wurde.
    Grüße
    • Name:
    • Marc Bauer

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