Bauüberwachung Architekt: Haftung bei Mängeln? Kosten für Gutachter & Anwalt?
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Bauüberwachung Architekt: Haftung bei Mängeln? Kosten für Gutachter & Anwalt?

Hallo,
wir haben 2005 ein Haus gebaut mit einem Architekten. Der Architekt hat für den Rohbau alle 9 Leistungsphasen abgerechnet. Jetzt hat sich nach Prüfung aller Unterlagen und Fotos herausgestellt, dass am Rohbau einige Mängel sind. Die Leistungsphase 8 beinhaltet die Bauüberwachung. Was muss ein Architekt sehen und wann muss er auf der Baustelle sein. Bei folgenden Punkten haben wir Mängel festgestellt :
1. Die Bewehrung der Bodenplatte erfolgte nicht nach Statik. Geplant war eine Randeinfassung der Bodenplatte mit einer R-MatteAbk. und umlaufenden Rundstahl. Es wurde nur die untere und obere Bewehrung gelegt. Hätte der Architekt dieses vor gießen der Bodenplatte sehen müssen.
2. Nach Leistungsbeschreibung war ein Fundamenterder geplant. Die Bodenplatte wurde mit einer 6 cm starken Styrodurplatte gedämmt. Der Fundamenterder liegt zwar als Ring in der Bodenplatte, jedoch teilweise ca. 2 m von den Außenwänden entfernt. Unserer Meinung nach liegt hier ein Planungsfehler, Ausführungsfehler und Bauüberwachungsfehler vor. Es hätte doch ein Ringerder unterhalb der Bodenplatte gemacht werden müssen, ganz zu Schweigen von der Ausführung.
3. Nach Leistungsbeschreibung sollte für die zweischaligen Außenwände ein Poroton Stein mit einer Stärke von 0,175 m und einem Wärmeleitfähigkeit von 0,18 W/mK genommen werden. Tatsächlich wurde ein einfacher Blockziegel mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,39 W/mK genommen. Hätte dem Architekten so etwas auffallen müssen bei seiner Bauüberwachung.
4. Die erste Sperrschicht zwischen Bodenplatte und Mauerwerk ist nicht viel breiter als das Mauerwerk. Der Kellerboden wurde später durch den Dachdecker mit einer Schweißbahn abgeklebt. Unserer Meinung nach entstehen so an den Wänden Feuchtebrücken. Die Schweißbahn auf dem Boden kann nicht mit der Sperrschicht überlappt werden. Hätte der Architekt hierauf reagieren müssen.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
  • Name:
  • Wolfgang
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    Sicherheitshinweise

    ? Kritisch: Statische Mängel an der Bodenplatte oder der Bewehrung können die Standsicherheit des Gebäudes gefährden. Unbedingt Fachmann hinzuziehen!

    ? Gefahr: Feuchtigkeit im Kellerbereich aufgrund fehlender oder mangelhafter Sperrschichten kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Mängel am Rohbau Ihres 2005 gebauten Hauses festgestellt haben, obwohl der Architekt die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) abgerechnet hat. Dies ist ein komplexes Thema, bei dem verschiedene Aspekte eine Rolle spielen.

    Mögliche Fehlerquellen:

    • Planungsfehler: Fehlerhafte Planung der Bewehrung, Fundamenterder oder der Wärmedämmung.
    • Ausführungsfehler: Abweichungen von der Planung bei der Ausführung des Rohbaus (z.B. falsche Steinart, fehlende Sperrschicht).
    • Bauüberwachungsfehler: Versäumnisse des Architekten bei der Kontrolle der Bauausführung, wodurch Mängel nicht erkannt wurden.

    ? Gefahr: Mängel am Rohbau können die Statik und die Bausubstanz gefährden und langfristig zu erheblichen Schäden führen.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Ursachen feststellen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen empfehlen. Klären Sie mit einem Anwalt für Baurecht Ihre Ansprüche gegenüber dem Architekten.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung durch den Architekten oder Bauleiter, um sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Objektüberwachung, Qualitätskontrolle.
    Bewehrung
    Die Bewehrung ist die Verstärkung von Betonbauteilen durch Stahlstäbe oder -matten, um deren Tragfähigkeit zu erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Armierung, Stahlbeton, Baustahl.
    Fundamenterder
    Ein Fundamenterder ist ein in das Fundament eingebetteter Leiter, der dazu dient, elektrische Anlagen zu erden und vor Überspannungen zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Erdung, Potentialausgleich, Blitzschutz.
    Sperrschicht
    Eine Sperrschicht ist eine wasserundurchlässige Schicht, die verhindert, dass Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringt.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Feuchtigkeitssperre, Horizontalsperre.
    Wärmeleitfähigkeit
    Die Wärmeleitfähigkeit ist eine Materialeigenschaft, die angibt, wie gut ein Stoff Wärme leitet.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, U-Wert, Wärmetransport.
    Mängelhaftung
    Die Mängelhaftung ist die Verpflichtung des Auftragnehmers (z.B. Architekt oder Bauunternehmer), Mängel an seinem Werk zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in Bauteilen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Pflichten hat ein Architekt bei der Bauüberwachung?
      Antwort: Der Architekt ist verpflichtet, die Bauausführung regelmäßig zu überwachen und sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Er muss Mängel erkennen und deren Beseitigung veranlassen.
    2. Frage: Wann haftet ein Architekt für Mängel am Bau?
      Antwort: Der Architekt haftet für Mängel, die auf Planungs- oder Überwachungsfehlern beruhen. Er muss nachweisen, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Beweislast kann jedoch variieren.
    3. Frage: Welche Ansprüche habe ich als Bauherr bei Mängeln?
      Antwort: Als Bauherr haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung der Mängel), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag.
    4. Frage: Was ist eine Beweissicherung?
      Antwort: Eine Beweissicherung ist ein Verfahren, bei dem ein Sachverständiger den Zustand des Bauwerks und die vorhandenen Mängel dokumentiert. Dies dient als Grundlage für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
    5. Frage: Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    6. Frage: Was kostet ein Baugutachten?
      Antwort: Die Kosten für ein Baugutachten hängen vom Umfang der Begutachtung und dem Honorar des Sachverständigen ab. Sie können mehrere hundert bis mehrere tausend Euro betragen.
    7. Frage: Was ist ein Fundamenterder?
      Antwort: Ein Fundamenterder ist ein in das Fundament eingebetteter Leiter, der dazu dient, elektrische Anlagen zu erden und vor Überspannungen zu schützen.
    8. Frage: Was ist eine Sperrschicht?
      Antwort: Eine Sperrschicht ist eine wasserundurchlässige Schicht, die verhindert, dass Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringt. Sie wird häufig im Kellerbereich eingesetzt.

    ? Verwandte Themen

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  2. Gewährleistung Architekt: LP 9 vor Fristablauf?

    Wieso LPAbk. 9 ...
    wenn das Haus Baujahr 2005 ist?
    LP 9 kann frühestens nach Ablauf der letzten Gewährleitungsfrist abgerechnet werden.
    Zu 1) Bewehrungsabnahmen sind Sache des Staikus, dieser ist hierfür gesondert zu beauftragen. Dem Architekten obliegt nur die Koordination (Anruf zur Terminierung)
    Zu 2) K.A.. Wo liegt die Dämmung, wie nass ist es, was für Beton ist verbaut.
    Am besten Ableitwiderstand messen (lassen)
    Zu 3)? Was steht im EnEVAbk. Nachweis, woher wollen Sie das wissen, wieso hätte es der Architekt feststellen können ist es überhaupt relevant (= gibt es mehr als einen marginalen Unterschied im Dämmwert), was ist die zweite Schale
    Zu 4) Welchen Zweck hat die Abdichtung? Abdichtung gegen Bodenfeuchte oder Dampfsperre?
  3. Mängelrüge vs. Architektenhonorar: Zeitpunkt entscheidend!

    PS ...
    Was mich immer wieder verwundert, ist die Tatsache, dass dann, wenn der Architekt seine Rechnung schickt, "urplötzlich" und nach Jahren Mängel "auffallen", die vorher ewige Zeiten keinen gejuckt haben  -  also wohl schlimm gar nicht sein können.
    Aber zur Reduzierung des ja ach so unverschämt hohen Honorars taugen sie noch allemal.
    Warum z.B. haben Sie die oben genannten Mängel nicht jeweils zum Zeitpunkt des Entstehens beanstandet  -  als noch Zeit und Gelegenheit war, sie zu beheben?
    Warum macht man/Frau sich jetzt Gedanken zu Bewehrung und Abdichtung, wo das Haus doch fertig ist?
  4. Bewehrung prüfen: Architekt vs. Statiker – Aufgabenverteilung

    Guten Tag Herr Röntgen ...
    Guten Tag Herr Röntgen (dieser Scherz sei mir erlaubt!)
    Aber wie werden denn heute diese Mängel festgestellt?
    1. Bewehrung (an sich siehe Ralf => Statiker; Architekt = Koordinator!). Aber: Offensichtlich wurden festgestellt, dass hier etwas abweichend von der Statik ausgeführt wurde. Daher Frage: Wie stellt man das heute fest? Also war dies wohl damals schon klar, oder? Etwas merkwürdig, dass dies 2 Jahre später "auffällt", wo doch die Bewehrung nun wirklich nur sehr schwer einzusehen ist ...
    2. Fundamenterder. Siehe Punkt 1
    3. Hier fehlen Infos. Heißt 2-schalig, dass eine Außendämmung aufgebracht wurde? Wenn ja könnte man den "schweren" Stein auch als eine Verbesserung (mehr Masse, mehr Speicherkapazität, statisch evtl. belastbarer?) bewerten. Aber: Hier fehlen noch Infos.
    4. Feuchtebrücken. Süß! Aber im Ernst: Die Schweißbahn im KG dient dazu zu verhindern, dass Feuchtigkeit in die Wärmedämmung des Estrichs diffundieren kann. Man kann diese entweder an einen entsprechenden Überstand (sofern vorhanden) aus der Bahn unter der ersten Steinlage anschließen oder man muss die Bahn seitlich etwas hochziehen. Beides geht.
    Insgesamt erscheint mir hier eine Fehlersuche initiiert zu werden um dem A. sein Resthonorar vorzuenthalten. Mag mich aber auch täuschen.
    Gruß
    Thomas Bock
  5. Bauüberwachung: Bauträger vs. Architekt – Vergleich der Haftung

    bin gleicher Meinung
    wie Bock und Dühlmeyer.
    Wage aber zu bemerken, dass bei identischer Fragestellung, aber Abwicklung über Bauträger, dann immer mit fehlender Bauüberwachung bzw. mangelhafter Bauweise des Bauträgers argumentiert wird.
    Nur so als Gedanke.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  6. Bauleitung GU/GÜ: Interessenkonflikt bei Mängelbeseitigung?

    Na Christian ...
    Na Christian so was würden wir doch niemals sagen, wenn Generalunternehmer/Bauträger im Spiel sind ... niemals :-)
    Mal im Ernst: Das Argument bezieht sich eher darauf, dass die Bh zumeist keine eigene, ihre Interessen vertretende Bauüberwachung vor Ort haben. Große Generalunternehmer/Generalübernehmer haben vielleicht Bauleiter, man hört aber immer, dass diese in vielen Fällen nur drei oder viermal vorbeigucken. Das ist natürlich keine Bauleitung im Sinne der HOAIAbk., sondern bestenfalls geeignet BH zu beruhigen (oder auch nicht).
    Außerdem: Anscheinend waren die Mängel m.E. schon lange bekannt/erkannt (außer die haben wirklich einen Röntgenblick ... wer weiß). Insofern kann man sich nur fragen, warum diese dann nicht abgestellt wurden. Und es bleibt die Frage, ob die Mängel überhaupt welche sind (bin aber kein Statiker und wäre ich einer würden die Infos auch nicht genügen die abwägen zu wollen).
    Insofern: Wenn dies alles ist, was Sie dem Architekt vorzuwerfen irgendwo rausklamüsert haben, dann bitte zahlen.
    Gruß
    Thomas
  7. Bauüberwachung Architekt: Aufklärungspflicht bei Mängeln!

    Abgesehen davon,
    ob's nun echte Mängel sind: BH beauftragt A. mit LP8 Bauüberwachung. Woher weiß der BH denn, dass diese Überwachung nicht die Bewehrungsabnahme beinhaltet? Wenn der A. brauchbar ist, erklärt er dem BH, dass dafür der Statiker zu beauftragen ist, wenn er etwas vergesslich/überlastet/in Zeitdruck ist, muss der BH nicht nur Röntgenblick haben, sondern auch Hellseher sein.
    Macht's Euch nicht immer so einfach: Einerseits soll der BH dem A. vertrauen (ist ja 'Sachwalter seiner Interessen') und ihm nicht dauernd Fehler unterstellen, andererseits gibt's immer wieder Dinge, an die er auch ohne A-Rat hätte denken müssen, denn 'so etwas braucht man doch nicht extra zu erklären'.
    BH sind Laien und lernen (wenn überhaupt) im Laufe des Baues dazu, dann kann's schon sein, dass man sich später Fotos auf bestimmte potentielle Fehler ansieht (auch erst nach xy Jahren). Wie gesagt, völlig unabhängig davon, ob's hier Mängel oder Geiz sind ...
    @Dühlmeyer: zu 3) Wieso ... feststellen können? Vielleicht, weil er sich das Baumaterial bei seiner Überwachung auch mal angesehen hat? Wenn das so auch OK ist, sollte er's zumindest erklärt haben (wie gesagt, der BH ist Laie).
    Gruß
    Volker
  8. Architektenhaftung: Aufklärung versäumt? Mögliche Gründe

    @ Leue-Bahns ...
    Mit dem Leichtmachen ist das so eine Sache.
    Sicher ist es Sache des Architekten, über bestimmte Dinge aufzuklären. Nur leider kennen wir hier nur einen kleinen Teil der Geschichte. Also könnte der Statiker vom AGAbk. gekommen und der Architekt ist davon ausgegangen, dass ...
    Oder er hat drauf hingewiesen, wird nur nicht erwähnt ...
    Oder er hat es schlicht vergessen (wäre blöd  -  zugegeben) ...
    Oder seine Botschaft ist schlicht nicht angekommen ...
    oder, oder, oder ...
    Es gibt zwei mögliche Gründe, warum das jetzt erst (nach 1 1/2 bis 2 Jahren hochkommt.
    Mögl. 1:
    Mehr Mängel vorhanden und ein SV ist drüber gestolpert. Dann müsste der aber auch Antworten auf die obigen Fragen wissen.
    Mögl. 2
    Die Rechnung kommt, und dann werden die Bilder rausgekramt, mal schauen, ob sich nicht irgendwo ein "Mangel" findet, damit dem Architekt ordentlich was abgezogen werden kann, weil am Ende vom Geld immer noch so viel Haus über war.
    Ich tendiere (mit der Mögl. des Irrtums  -  ja) deutlich zu 2).
    Ich durfte gerade 55 Abschlags- und Schlussrechnungen mit rd. 400 Seiten fotokopieren, weil der Bauherr glatt BEHAUPTET, ich hätte nicht geprüft. Weil er mir dann nämlich X % vom Honorar streichen könnte.
    Ihr habts mitten rein gegriffen und Euch dafür sehr fair verhalten.
    Aber die umgekehrte Wahrheit ist lkeider häufiger.
    Zum Thema Steine.
    Das war bewusst provokant gefragt, weil speziell das ein Thema ist, das sich nach Abschluss der Arbeiten nur schwer feststellen lässt.
    Wenn nicht in irgend einer Rechnung jetzt ein Hinweis aufgetaucht ist, woher wollen die Bauherren jetzt etwas feststellen, dass der Architekt damals hätte feststellen müssen.
    Sicher schaut man auf die Steinpakete, aber keiner macht doch davon Bilder, wenn alles I.O.. ist.
    Oder es ist schon damals aufgefallen, dann bleibt die Frage, warum es nicht damals hinterfragt und geklärt wurde.
  9. Feuchtigkeit Kellerwand: Ursachenforschung und Mängelbeseitigung

    Antworten auf viele Fragen
    Nach so vielen Kommentaren müssen wir noch mehr von unserer Baustelle erzählen.
    bzgl. Laie am Bau: waren wir auf jedenfall während der Bauphase, gewisse Fehler würden uns aber ein zweites Mal nicht passieren
    Baubeginn war Februar 2005 und Einzug September 2005. Im Oktober 2005 bildet sich dunkle Flecken auf dem Putz an zwei Kelleraußenwänden. Die Flecken wurden immer größer. Im Januar 2006 haben wir unseren Architekten angesprochen. Er hat mit einem Messgerät nachgemessen. Nach seiner Meinung waren es Flecken von Restfeuchte. Er wollte jedoch vorsichtshalber den Bauunternehmer anschreiben zwecks Mängelbeseitigung. Bis Juni 2006 wurde der Bauunternehmer mehrfach angeschrieben und der Architekt hat mehrmals gemessen. Die Flecken wurden größer und auch der Bauunternehmer meinte es sei Restfeuchte. Im Juni 2006 wurde uns das ganze etwas zu bunt und wir haben auf unsere Kosten einen Bagger bestellt, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Zu dem Termin haben wir den Bauunternehmer und den Architekten gebeten. Beide waren auch anwesend. Beim Ausbaggern wurde festgestellt, dass nicht nach Leistungsbeschreibung gebaut wurde. Hier die einzelnen Punkte: Statt 8 cm Draiangeplatten waren nur 5 cm verbaut worden, also nur ca. 62 % vom geforderten und nicht bis auf die Sohle geführt; es wurde keine Hohlkehle gemacht; die Drainage lag in Granuasche statt in Kies; die Granuasche war nicht mit Vlies überdeckt; es wurde keine Dickbeschichtung aufgebracht, sondern nur ein Schwarzanstrich. Zu bemerken ist hier das wir den Lastfall drückendes Wasser haben, der Bauunternehmer hat die untersten 60 cm mit einer Schweißbahn V60S4 abgeklebt.
    Beim Öffnen der Baugrube war der Architekt nicht erstaunt, dass keine Dickbeschichtung aufgebracht wurde. Er hätte den Bauunternehmer damals angeschrieben und uns eine Durchschrift zukommen lassen. Leider haben wir diese Durchschrift nie erhalten. Wir haben Nachbesserung verlangt.
    Der Bauunternehmer hat nun versucht mal eben zu sanieren. Er wollte die frei gelegte Seite komplett mit der Schweißbahn V60S4 abkleben und zwar in Meter mal Meter Stücken, war mit dem Kattermesser auf der schon vorhandenen Schweißbahn am rumschneiden. Nach einem Tag Sanierung haben wir als Laien die Arbeiten einstellen lassen und einen Gutachter kommen lassen. Der hielt auch nichts von der versuchten Sanierung und sagte, dass die komplette Abdichtung ums Haus neu gemacht werden muss. Es folgte ein Termin mit Gutachter, Bauunternehmer und Architekt. Der Gutachter hat den beiden erläutert was schief gelaufen ist. Der Architekt hat eingeräumt, dass sie einen Fehler gemacht haben und ihn korrigieren wollen. Der Bauunternehmer war nicht einsichtig und sagte, er brauche keine Ingenieure die ihm sagen wie er bauen soll. Er würde schließlich seit 30 Jahren so Häuser bauen. Zu diesem Termin haben wir den Architekten auch gebeten, uns alle Bauunterlagen zur Verfügung zu stellen. An dem Termin hat er uns die Statik mitgebracht und den Brief, den er damals an den Bauunternehmer geschickt hat, wir aber nicht erhalten haben.
    Die Sanierung zog sich nun von Juli 2006 bis November 2006 hin. Erst wurde gar nicht angefangen und dann nur bruchstückhaft. Jetzt fehlt nur noch die Teilwand, wo unsere Garage draufsteht.
    Die Sanierung geht also nicht mehr weiter. Also muss jetzt wohl ein Anwalt eingeschaltet werden. In diesem Zuge haben wir uns noch mal das Leistungsverzeichnis Rohbau angesehen und mit unseren Fotos und den nun vorhanden Statikplänen verglichen. Wir mussten feststellen, dass an vielen Stellen nicht nach LVAbk. gearbeitet wurde. Vier Punkte haben ich oben aufgelistet, wozu ich gerne Antworten gehabt hätte. Zu den vier Punkten nehme ich noch mal Stellung :
    zu 1. Bewehrung Bodenplatte
    Wir haben natürlich keine Röntgenaugen. Aber die Statik lag uns erst viel später vor und im Vergleich mit den Fotos viel die fehlende Randeinfassung auf. Das Foto wurde abends gemacht und am nächsten Tag wurde gegossen. Die obere und untere Bewehrung war schon verlegt. Für das einelgen der Randeinfassung hätte man die obere Bewehrung teilweise wieder entfernen müssen.
    Zu diesem Punkt interessiert uns, ob der Architekt vor Gießen der Platte mal über die Statik schauen muss oder nicht. Er hat uns auf jeden Fall nicht beraten den Statiker hinzuzuziehen. Der Statiker wurde vom Architekten beauftragt.
    zu 2. Fundamenterder
    Genau wie bei Punkt 1 ist uns der Fundamenterder aufgefallen. Der liegt zwar als Kreis in der Bodenplatte, jedoch weit von den Außenwänden entfernt.
    Im Internet haben wir dann auch erfahren, dass ein Fundamenterder bei einer Perimeterdämmung (6 cm Styrodur) keine ausreichende Erdfühligkeit hat und eventuell nutzlos ist. Es hätte ein Ringerder unterhalb der Bodenplatte verlegt werden müssen.
    Zu diesem Punkt intereesiert uns, ob der Fundamenterder richtig geplant wurde oder ob ein Planungsfehler vorliegt.
    zu 3. Steine
    Auch hier haben wir keine Röntgenaugen. Während der Bauphase wurde ein Schild fotografiert, auf dem man die Kennzeichnung für die Steine erkennen kann. Nachschauen im Produktkatalog des Herstellers liefert den Wert von 0,39 W/mK.
    Wenn man mit dem Wert 0,39 in die Berechnung des Energiebedarfs einsteigt, wird die Grenze des Jahres Primärenergiebedarfs überschritten.
    Unsere Frage hierzu ist, ob der Architekt bei seiner Bauüberwachung bei den Steinen vorbei gehen kann oder muss, um sich zu überzeugen, welche Steine eingebaut werden.
    zu 4. Abdichtung
    Die Sache mit den Feuchtebrücken kommt nicht von uns, sondern von der Fa. Dörken. Bei Ihrem DELTA System weisen die darauf hin, dass die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände herangeführt werden soll und mit Ihr verklebt wird.
    Ich gebe noch zu bedenken, dass wir den Lastfall drückendes Wasser haben, Kellersteine aus Porotonziegeln und keine WU-Beton Bodenplatte. Der Bauunternehmer hat an den Außenwänden nur eine Sperrschicht eingebaut die so breit ist wie die Wände. Den Architekten haben wir hierauf angesprochen. Er äußerte, dass dieses so in Ordnung sei. In seinem LV hat der Architekt nämlich immer 6 cm zu jeder Seite mehr Sperrschicht geplant als die Wandstärke.
    Zum Schuss möchten wir noch anmerken, dass es nicht um das Honorar des Architekten geht. Wichtig ist das vorhandene Mängel beseitigt werden sollen. Die Einschaltung des Gutachters für die Kellerabdichtung hat schon einiges an Geld gekostet. Es kann also nicht davon gesprochen werden Geld zu sparen. Das Geld was investiert wird, kann ich dem Architekten gar nicht abziehen.
  10. Rechnungsoptimierung: Ehrliche Darstellung vs. Geiz Mentalität

    @Dühlmeyer
    OK , habe alles Verständnis der Welt, wenn mal wieder ein Kunde 'Rechnungsoptimierung' betreiben will. Nur: Wenn unsere Story in so kurzer Form dargestellt würde, klänge das nicht viel anders und dann fände ich den Einwand der Drittelfinanzierung etwas unberechtigt. Es ist wohl eine Frage des Standpunktes; ich würde eher an eine möglichst ehrliche Darstellung des Fragenden glauben als von vornherein unlautere Suche nach Kürzungswegen zu unterstellen. Es gehört schon eine gewisse Frechheit dazu ausgerechnet Kollegen zu fragen, wie man einem Architekten am Besten das Geld kürzt (und die haben trotz 'Geiz ist geil' immer noch nicht alle). Die Fragen sind meist eh so gestellt, dass mehr Info nötig ist, da bleibt dann noch genug Gelegenheit, auf eventuelle Dreistigkeit hinzuweisen.
    @Fragesteller
    Da wird wohl nur der Anwalt mit einem Gutachter weiterhelfen können. Der Bauunternehmer ist offenbar unwillig, der Architekt hat wohl mit dem Bau abgeschlossen; die Klärung der Frage, was er hätte sehen müssen bringt wenig. Der Gutachter sollte sich allerdings alle Unterlagen/Fotos ansehen, sowie die Rechnungen prüfen, nicht nur die hier genannten Punkte ...
    Meine ausdrückliche Laienmeinung (keine Rechtsberatung usw.) ist jedenfalls: Sparen bei Schichtdicken, andere Steine => Billigbau solange es nicht auffällt, danach nenne ich das Betrug, Anschluss an Mauersperrbahn: verschweißen mit min. 5 cm Überlappung (so wurde es bei uns gemacht).
    Gruß
    Volker
  11. Architektenhonorar: Beutelschneiderei im Baurecht?

    @ Leue-Bahns + Fragesteller ...
    Ich leiste nach dem zweiten Beitrag Abbitte, mache allerdings den Vorwurf, dass hier durch (wenn auch unbewusstes) Verschweigen der Vorgeschichte das Bild völlig verfälscht wurde.
    Ihr glaubts nicht, wie viele Beutelschneider gerade im Honorarbereich unterwegs sind. Derzeit > 60 % (Leider keine Übertreibung) Da der Architekt sein Geld als letzter bekommt, ist er halt der, der die Kassenebbe zu spüren bekommt.

    To the facts

    1) Bewehrung ist ein heikles Thema. Bewehrungsabnahmen sind und bleiben Statiker-Aufgabe. Allerdings obliegt dem Architekt eine "Oberbauleitung"; er haftet also selbst dann in gewissem Rahmen mit, wenn der Statiker grobe und augenfällige Schnitzer abnimmt.
    Aber wieso beauftragt der Architekt den Statiker? Ich nehme eher an, er hat vermittelt (was durchaus i.O. wäre).
    Den Statiker an Hand der Bilder eine Aussage zur Bewehrung treffen lassen (schriftlich)

    2) Wenn der Krams in drückendem Wasser liegt, kann der Erder durchaus funzen. Einzige Möglichkeit  -  Im trockenen Sommer prüfen (lassen)
    Ersatzweise Staberder schlagen lassen.
    Hier wäre mit den Sowieso-Kosten aufzurechnen

    3) Ja, das hätte der Kollege wohl prüfen können und müssen. Bei zweischalig bin ich von einer gedämmten Wand ausgegangen, bei der der Dämmeffekt der Steine sozusagen ein Nebeneffekt ist. Dann wäre es nachrangig, weil meist nur mit marginalen Verschlechterungen verbunden.
    Hier sieht es anders aus.

    4) Große SCh ...
    Als Dampfsperre hätte eine "Berührung" zwischen Wandsperre und Abdichtung ausgereicht (was von Dörken ist denn rein gekommen?)
    Technisch zumindest, auch wenn die Herstellerregeln anders sagen. Die Schwachstelle wäre zu vernachlässigen gewesen.
    Aber mit drückendem Wasser ohne WU-Konstruktion ist das alles für die Tonne  -  und eine völlige Fehlplanung!
    Bei drückendem Wasser funzt eine innere Abdichtung nicht, weil sie nicht dafür ausgelegt ist, dem Wasserdruck von unten Stand zu halten. Dazu muss eine Auflast drauf, die deutlich größer als ein bissel Estrich ist.
    Eine Sanierung dieses Murks ist zumindest sehr aufwändig.

    Noch ein Satz zum Thema Mangelschreiben und Außenabdichtung.
    Mag ja sein, dass der Kollege wirklich an den Bauunternehmer geschrieben hat.
    Aber er hat ja wohl auch die Schlussrechnung geprüft. Und mit dieser hätte ein Hinweis an Sie erfolgen müssen:
    Da ist noch folgender Mangel unbehoben. Bitte XTausend € einbehalten, bis Mangel behoben.

    Ab zum Anwalt und sowohl Bauunternehmer als auch Architekt sofort in die Haftung nehmen. Vom Architekten sofort die Angaben zu seiner Haftpflichtversicherung verlangen und diese in Kenntnis setzen  -  auch über den Kopf des Kollegen hinweg.

    Sorry für Tippfehler vorab

  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Bauüberwachung Architekt: Haftung, Mängel & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung eines Architekten bei Mängeln, die während der Bauüberwachung entstanden sind. Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit der Architekt für die Überwachung der Bewehrung verantwortlich ist und welche Rolle der Statiker dabei spielt. Des Weiteren wird thematisiert, ob Mängelrügen primär zur Reduzierung des Architektenhonorars dienen und welche Pflichten der Architekt bei der Aufklärung des Bauherrn hat. Die Diskussion beleuchtet auch den Unterschied zwischen Bauüberwachung durch einen Architekten und durch einen Bauträger.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zur Aufklärungspflicht des Architekten bei Mängeln finden Sie im Beitrag Bauüberwachung Architekt: Aufklärungspflicht bei Mängeln!. Hier wird diskutiert, inwieweit der Architekt den Bauherrn über die Notwendigkeit einer Bewehrungsabnahme durch den Statiker informieren muss.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bewehrung prüfen: Architekt vs. Statiker – Aufgabenverteilung wird die Aufgabenverteilung zwischen Architekt und Statiker bei der Bewehrungsabnahme erläutert. Der Architekt koordiniert, der Statiker ist für die Abnahme zuständig.

    🔴 Risiko: Es besteht das Risiko, dass Mängel erst nach Jahren auffallen und dann zur Reduzierung des Architektenhonorars genutzt werden, wie im Beitrag Mängelrüge vs. Architektenhonorar: Zeitpunkt entscheidend! diskutiert wird. Dies kann zu Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und die Aufgabenverteilung zwischen Architekt und Statiker klar definieren. Es empfiehlt sich, Mängel frühzeitig zu rügen und nicht erst nach Jahren, um den Verdacht der Rechnungsoptimierung zu vermeiden. Siehe auch Feuchtigkeit Kellerwand: Ursachenforschung und Mängelbeseitigung bezüglich der Vorgehensweise bei Feuchtigkeitsproblemen.

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