Liebe Leser,
ich habe eine Frage zum Thema Planungskosten und will meinen Fall kurz schildern:
Bauvorhaben in BaWÜ:
EFHAbk. (Hanglage) 1 1/2 geschossig, Fertigkeller, EGAbk. und DGAbk. in Holzständerbauweise mit angebauter Doppelgarage. Größe Haus 9x11 m, Garage 6x6 m, Wohnfläche ca. 140 m/2 + ca. 80 m/2 Nutzfläche (Keller), umbauter Raum ca. 950 m³.
Vor Monaten nahm ich Kontakt mit einem Planungsbüro auf, es kam zu ersten unverbindlichen Gesprächen bei denen unser Bedarf, unsere Wünsche usw. erfasst wurden. In diesen Gesprächen wurde auch unser finanzieller Rahmen bekannt gegeben. Dem angestellten Architekten des Planungsbüros wurde die Kostengrenze für das Vorhaben Haus+Garage 230 - 250 T € genannt. Aufgrund dieser Vorgabe wurde geplant und eine Entwurfsplanung präsentiert, die voll den Vorstellungen entsprach. Aufgrund des Entwurfes gaben wir grünes Licht, das Vorhaben weiter zu planen, vor ca. 4 Wochen forderte ich eine Kostenübersicht, da diese u.a. auch die Bank benötigte. Bei der Präsentation der Kostenschätzung wurde uns die Zahl 330 T € für Haus + Garage präsentiert. Ein Ergebnis, mit dem wir nicht zufrieden waren, da unsere planerischen Vorgaben um mehr als 30 % überschritten wurden. Kommentar: "Das kostet es eben". Nach Rücksprache mit der Bank ist das Vorhaben mit diesen Kosten nicht realisierbar. Deshalb habe ich die Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro gekündigt und habe für das Bauvorhaben einen zweiten Anbieter, den ich ebenfalls im Frühjahr mit Vorplanungen beauftragte, abgefragte, von diesem bekam ich ein Komplettangebot, welches in unseren Kostenrahmen passt.
Als Reaktion für die Absage erhielt ich nun vom Planungsbüro den Hinweis, dass die bisherigen Planungskosten abgerechnet werden müssen und diese bei ca. 3500,- € liegen werden. Über diese Summe war ich ein wenig verwundert. Mir ist selbstverständlich klar, dass für die Planung Kosten getragen werden müssen. Nur in dieser Höhe, zumal das Planungsbüro aus meiner Sicht ebenfalls daneben gegriffen hat, da die Kostenvorgabe nicht eingehalten wurde, obwohl in jeder Phase nachgefragt aber keine klare Antwort gegeben wurde?
Mit dem Planungsbüro wurde bisher noch kein schriftlicher Vertrag gemacht, es waren lediglich mehrere Besprechungstermine, wir erhielten eine Entwurfsplanung (Grundrisse und Ansichten), eine Wohnflächenberechnung und eine Kostenübersicht. Welche Leistungsphasen sind den nun verwirklicht?
Vielleicht kann mir ein Experte einen Rat geben oder ein Bauherr mit gleichem Verlauf seine Erfahrungen schildern.
Ich persönlich bin nicht scharf auf eine rechtliche Auseinandersetzung, da ich zurzeit genug um die Ohren habe.
Für viele Antworten und Meinungen bin ich sehr dankbar, da derzeit meine Stimmung zum Thema Hausbau angeknackst ist. Danke!
Höhe Planungskosten bei vorzeitiger Beendigung Zusammenarbeit Architekt?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Höhe Planungskosten bei vorzeitiger Beendigung Zusammenarbeit Architekt?
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Ja, auch mündliche Verträge sind ültig.
Sie schreiben: ... haben wir beauftragt ... Damit ist ein rechtlich gültiger Vertrag zustande gekommen. Auch wenn er nicht schriftlich ist.
Zumal Sie ja Planungsleistungen erhalten haben. Wenn mit Planungsbüro = Architekt gemeint ist, dann dürfte die HOAIAbk. greifen. Und damit entsteht ein Anspruch auf Vergütung.
Ob die HÖHE der Vergütung im Bezug auf die erbrachte Leistung "angemessen" ist, das ist eine andere Sache. Müsste aber aus der HOAI ermittelbar sein.
Es ist leider nicht wie im Autohaus, wo es ein unverbindliches, kostenloses Angebot gibt.
Ich hätte da aber noch eine ganz andere Frage ...
Woher wissen Sie, dass der 2. Anbieter günstiger ist? Nur weil er ein Angebot gemacht hat, dass in Ihrem Rahmen liegt, bedeutet das nicht automatisch einen Festpreis. Wer sagt Ihnen, dass hier nicht auch noch "ungeplante" Kosten auf Sie zukommen.
Kleiner Trost: Ich habe damals auch 6.000 DM für eine nachher so nicht direkt benötigte Planung ausgegeben > Lehrgeld.
Buchen Sie es unter "Erfahrung". Zumal ja aus dem Entwurf sicherlich noch was zu verwenden ist. -
2. Angebot geprüft
Hallo Herr Ostertag,
sie haben mit ihrer Antwort genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Mir ist klar, dass ich für die erbrachten Leistungen ein Entgelt zu zahlen habe, nur auf die Höhe kommt es an. Und hier sehe ich den springenden Punkt, denn ich sehe nicht ein, dass ich die vollen Planungskosten bezahlen soll für eine Leistung, die das Planungsziel nicht erreicht hat. In der Schule würde man sagen: "Thema verfehlt". Oder sieht das hier jemand anders, bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Zur 2. Frage kann ich Ihnen sagen, dass ich ein Festpreisangebot habe für Einfamilienhaus+Garage bei denen sämtliche Gewerke und Leistungen beschrieben und geregelt sind. Auch steht fest, welche weiteren Kosten bauseits noch entstehen.
Im übrigen waren die Kosten beim Planungsbüro auch nur geschätzt, da auf Ausschreibungsbasis gearbeitet wird und entsprechende Schwankungen nach oben und unten drin sind. Aber mehr als 30 % über dem Rahmen bei der ersten Schätzung ist zu viel, ich denke nicht, dass das am Ende weniger wird, eher mehr.
Danke für Ihre Antwort, vielleicht kann noch jemand was dazu sagen.
Gruß
W. Frank
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- … Angebot vom Architekten für LPAbk. 1-6:14.063,- brutto …
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- … Nochmal zum Vergleich: Am Anfang geschätzer aber schriftlich vorliegender Betrag vom Architekten: 110.000,- dann im Protokoll 160.000 maximales Budget (Zählen hier nicht …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Prüfstatiker Aufgaben
- … Beim Wohnhausbau erstellen Architekten Bauantragspläne, die aber zur Ausführung noch nicht genug Informationen erhalten. …
- … Vor der Ausführung muss der Architekt daher (so sollte es zumindest sein) Ausführungspläne zeichnen. …
- … Weil es das vermutlich alles nicht gab, liegen nun Abweichungen von der Statik vor, die der Zimmermann nachbessern muss. Somit wird der Gewinn durch eingesparte Planungskosten nun durch die Nachprüfungen und Nachbesserungen wieder aufgefressen. Eigentlich ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag bezahlen?
- … Unternehmer will schon für lau auf Ämter rennen um dem Bauherren Architektenhonorar zu sparen, wenn letztlich nicht mal ein Auftrag rausspringt?! …
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- … Jeder Bau im Bestand trägt ungleich hohe Risiken, die sich der Architekt im Sinne der HOAIAbk. mit einem Aufschlag vergüten lässt. Der Unternehmer …
- … ja Fotos musste ich selber schießen weil deren Kamera nicht ging) Architekt war auch nie Vorort und ein Statiker auch nicht. Mir wurde …
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- … Dann würde die Anfrage bei der Stadt einmal bezahlt (an den Architekt) und die Angebote wären sicher kostenlos (weil der Planer weiß, dass …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Problem mit Architekt
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- … Was uns besonders stutzig macht ist das der Architekt nur einmal vor Ort war. Wir hatten jetzt Firmen da um …
- … wird als der vorhandene Teil. Ich frage mich langsam ob unser Architekt nicht überfordert ist? Das Vertrauen ist ohnehin schon angeknackst wegen der …
- … zwingend abnehmen müssen? Es existieren keine schriftlichen Absprachen/Verträge mit dem Architekt. …
- … Die bisher genannten Planungskosten erscheinen auf den ersten Blick in einem üblichen Rahmen zu liegen, …
- … Es wäre sehr wünschenswert gewesen, wenn der Architekt zu Beginn der Zusammenarbeit erstmal erklärt hätte, wie die Bauplanung abläuft, …
- … Bauüberwachung. Wer soll die denn machen? Zu den Ausführungsplänen: Wenn der Architekt Ihnen mündlich gesagt hat, dass er Ausführungspläne zum Preis von 4.000 …
- … ist natürlich ganz schön mutig. Wenn der Bauunternehmer ohne Ausführungspläne vom Architekten bauen will, dann ist er selbst für die Ausführungsplanung zuständig …
- … ihm das mehrfach gesagt, dass wir eben nicht wissen was die Architektenleistung kosten wird. …
- … Schreiben Sie dem Architekten, dass von Ihnen kein über die Genehmigungsplanung hinausgehender Auftrag erteilt …
- … auch einen Tage braucht, faxen Sie das zusätzlich ins Büro des Architekten. Um die weiteren Planungskosten kommen Sie damit freilich nicht herum. …
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- … Sie in realistische Bereiche. Sind Sie sich tatsächlich sicher, dass der Architekt Anlass zu der Annahme gegeben hat, in 3.000 wäre alles enthalten …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … Bauunternehmer oder Architekt? …
- … Wir wollen ein Haus bauen, Grundstück haben wir schon. Das Haus hat ein Architekt geplant (ein Familienmitglied) und nun stehen wir vor der schweren …
- … Aufgabe uns zu entscheiden, es mit diesem Architekten zu bauen oder mit einem Bauunternehmer. Der Architekt ist ein Ein-Mann-Unternehmen und hat auch noch eine andere (1 …
- … einem Haus? Wir planen so in der Größenordnung 300.000 und der Architekt sagte uns, dass davon etwa 50.000 für den Bauunternehmer rausspringen. Stimmt …
- … Momentan sehe ich einfach mehr Nachteile, es mit diesem Architekten zu bauen, zu dem dieser auch noch ein enges Familienmitglied ist und ich Angst habe, dass es da zu Streitigkeiten kommen könnte. …
- … Hierzu ist zusagen, dass das eine Kontrolle durch einen eigenen Architekten nicht ausschließt. Der Architekt ist zwar nicht in den …
- … Der Architekt tritt als Generalübernehmer auf. Sie gehen einen Bauvertrag mit dem Architekt …
- … Ich schlage immer die klassische Architektenbeauftragung vor. Die sieht so aus: …
- … Der Architekt wird mit Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung im Sinne …
- … der HOAIAbk. beauftragt. Der Architekt holt per Ausschreibung gewerkeweise Angebote von Unternehmern ein. Sie wählen aus den Bietern die Firma Ihres Vertrauens aus und erteilen direkt die Werkverträge an die Bauunternehmer, unter Mitwirkung des Architekten. Der Architekt koordiniert den Bauablauf und überwacht und dokumentiert …
- … ist, falls es zu Mängel kommt, haften die Bauunternehmer und der Architekt Ihnen gegenüber, wobei für Planungs- und Bauüberwachungsfehler (Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler) der Architekt …
- … die größtmogliche Transparenz, was die Preise der Auftragnehmer angeht, vorausgesetzt der Architekt erstellt ordentliche Leistungsverzeichnisse. Der Gewinn der Bauunternehmer hat Sie bei gewerkeweiser …
- … Übrigens sind Geschäftsführergehälter, Löhne, Planungskosten usw. bei Baufirmen kein Gewinn, sondern Kosten. Der Gewinn ist das, was der Firma am Ende für andere Investitionen übrig bleibt. Da sind vielleicht 0-10 % zurzeit üblich, oft auch Verlust. Also ca. 5.000-10.000 . …
- … im Klartext heißen: erzählt er uns ein Märchen mit den 50 T, um den Auftrag zu bekommen? Kommt drauf an, nämlich auf das Bauvorhaben und die speziellen Details. Natürlich lässt sich ein Einfachbau so kalkulieren, dass bei 300 T ziemlich viel 'hängenbleibt', kann aber auch ohne weiteres völlig angemessen sein. Herr Lott mag das anders sehen, aber auch wenn die Theorie sagt, mit Architekt wird es evtl. günstiger wg. professioneller Planung bzgl. Preis und …
- … und keine größeren Sonderwünsche kommen, baut mit Bauunternehmer und nehmt den Architekt als Kontrolle dazu. Vorher Pläne mit ihm durchsprechen, ob dem Mann …
- … Gleiches gilt für Architekten, Lidl (ach nee, die sind nur bei 1,4) usw. usw. …
- … die da vorgesehen sind. Gegen fehlende Planung kann ein nur qualitätsüberwachender Architekt auch nicht mehr viel ausrichten. …
- … Wir haben mit einer miserablen Architektin, später mit einem wirklich guten Bauingenieur gebaut, ich kenne beide …
- … nur vielen Bauherren ist halt nicht klar, dass das Architektenkosten Einsparen auch gleichzeitig das Weglassen von Planung bedeutet. Das Honorar …
- … für den Architekt ist ja auch nicht gleich dessen Gewinn, sondern nur Umsatz, wie bei jedem Selbständigen. …
- … Wenn ein Architekt 35.000 Brutto für ein Bauprojekt, z.B. ein Einfamilienhaus, erhält, also …
- … Problem für deutsche Bauherren ist: Die guten Architekten und Planer wissen darum, dass mit ordentlicher Planung und Bauüberwachung …
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- … Der Stundensatz ist tatsächlich ein Stundensatz, der bei einer Bürokalkulation eines Architekten- / Ingenieurbüros (Architektenbüros, Ingenieurbüros), angesetz werden muss, für Chef …
- … einem Bauunternehmen liegt um die 40 . Da wird vielleicht ein Architektenkalkulationssatz von 75 zu hoch erscheinen, allerdings verteilen sich die Gemeinkosten …
- … Och, auch Architekten können Ferkel sein ... …
- … Och, auch Architekten können Ferkel …
- … Salopp ausgedrückt: Architekt, ich brauche nen Bauantrag. Auf dem Formuler z.B. steht dieser Entwässerungsantrag …
- … Also geh ich doch als unbedarfter Laie davon aus, dass der Architekt das Ding mitmacht. Pustekuchen! Ist Extra ... :-)) …
- … es arbeitet halt jeder Architekt / Ingenieur anders. Den richtigen Planer zu finden ist eine der grundlegendsten …
- … genauso wie es Mühe macht bei gewerkeweiser Vergabe zusammen mit dem Architekt die ausführenden Unternehmer zu finden. Manche Bauherren wollen diese ganzen Steuerungs- …
- … Entweder der Bauherr macht die Faust im Sack, oder der angeheiratete Architekt getraut sich des lieben Friedens willen auch berechtigte Forderungen nicht anzumelden, …
- … Man kann ja trotzdem einen unabhängigen Architekten beauftragen und die Arbeiten einzeln vergeben; der Verwandte kann Qualitätssicherung …
- … Die 1/2 Stelle sollte das geringste Problem sein - ein Architekt ist nicht während der ganzen Planungs- und Bauzeit (Planungszeit, Bauzeit) nur …
- … Architekt: Hierbei gibt es eine Einzelvergabe der Gewerke. Den Architekt könnten Sie bis zur Abnahme alle Leistungsphasen in Auftrag geben. …
- … nicht empfehlenswert. Ich würde die Planung, Bauantrag, Ausschreibung und Vergabe vom Architekten machen lassen. Für die Baubetreuung sollten Sie sich jemand anderen …
- … Tipp: Architekten verdienen in der Regel nach Bausumme gem. HOAIAbk.. Das bedeutet je teurer das Haus, desto mehr steht dem Architekten zu. Wenn Sie den Architekten Ihrer Wahl gefunden …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Angemessenes Honorar für Architekten
- … Angemessenes Honorar für Architekten …
- … wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf einen vorhandenen Keller (alt, guter Zustand). Der Architekt mit dem wir gesprochen haben möchte eine pauschale Abrechnung nach …
- … für uns eher von Vorteil oder von Nachteil ist. Ein anderer Architekt, mit dem wir vorher Gespräche führten, rechnet prozentual von der Bausumme …
- … Forum habe ich einige Beiträge gelesen aus denen hervorgeht dass ein Architekt nicht unter der HOAIAbk. abrechnen darf. Gibt es hier auch eine …
- … Sie haben Recht, der Architekt darf auch mit einem Pauschalpreis die Mindestsätze nicht unterschreiten, aber auch …
- … einen anderen Architekten. Bis zu einem Höchstbetrag (ich glaube ca. 20-30 T) darf …
- … der Architekt nach Pauschale abrechnen, darüber wird immer der Mindestsatz nach HOAIAbk. fällig, egal was vorher vereinbart wurde. Pauschal nach Tätigkeitsgruppen scheint mir ein Versuch, diese Regel zu umgehen. Also: Kein Verlustgeschäft für den Architekt, aber er kann sehr leicht mit einer Pauschale ködern …
- … Meiner (Bauherren-) Meinung nach sollte ein brauchbarer und vertrauenswürdiger Architekt das Alles beim ersten Gespräch nennen, wenn er nach Planungskosten gefragt …
- … Danke für die Antworten. Der Preis des Architekten liegt im Bereich zwischen 20.000 und 30.000 , je nachdem …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wieviel muss ich ungefähr an Kosten für einen Architekten rechnen beim Bau eines Hauses?
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