Höhe Planungskosten bei vorzeitiger Beendigung Zusammenarbeit Architekt?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Höhe Planungskosten bei vorzeitiger Beendigung Zusammenarbeit Architekt?

Liebe Leser,
ich habe eine Frage zum Thema Planungskosten und will meinen Fall kurz schildern:
Bauvorhaben in BaWÜ:
EFHAbk. (Hanglage) 1 1/2 geschossig, Fertigkeller, EGAbk. und DGAbk. in Holzständerbauweise mit angebauter Doppelgarage. Größe Haus 9x11 m, Garage 6x6 m, Wohnfläche ca. 140 m/2 + ca. 80 m/2 Nutzfläche (Keller), umbauter Raum ca. 950 m³.
Vor Monaten nahm ich Kontakt mit einem Planungsbüro auf, es kam zu ersten unverbindlichen Gesprächen bei denen unser Bedarf, unsere Wünsche usw. erfasst wurden. In diesen Gesprächen wurde auch unser finanzieller Rahmen bekannt gegeben. Dem angestellten Architekten des Planungsbüros wurde die Kostengrenze für das Vorhaben Haus+Garage 230  -  250 T € genannt. Aufgrund dieser Vorgabe wurde geplant und eine Entwurfsplanung präsentiert, die voll den Vorstellungen entsprach. Aufgrund des Entwurfes gaben wir grünes Licht, das Vorhaben weiter zu planen, vor ca. 4 Wochen forderte ich eine Kostenübersicht, da diese u.a. auch die Bank benötigte. Bei der Präsentation der Kostenschätzung wurde uns die Zahl 330 T € für Haus + Garage präsentiert. Ein Ergebnis, mit dem wir nicht zufrieden waren, da unsere planerischen Vorgaben um mehr als 30 % überschritten wurden. Kommentar: "Das kostet es eben". Nach Rücksprache mit der Bank ist das Vorhaben mit diesen Kosten nicht realisierbar. Deshalb habe ich die Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro gekündigt und habe für das Bauvorhaben einen zweiten Anbieter, den ich ebenfalls im Frühjahr mit Vorplanungen beauftragte, abgefragte, von diesem bekam ich ein Komplettangebot, welches in unseren Kostenrahmen passt.
Als Reaktion für die Absage erhielt ich nun vom Planungsbüro den Hinweis, dass die bisherigen Planungskosten abgerechnet werden müssen und diese bei ca. 3500,- € liegen werden. Über diese Summe war ich ein wenig verwundert. Mir ist selbstverständlich klar, dass für die Planung Kosten getragen werden müssen. Nur in dieser Höhe, zumal das Planungsbüro aus meiner Sicht ebenfalls daneben gegriffen hat, da die Kostenvorgabe nicht eingehalten wurde, obwohl in jeder Phase nachgefragt aber keine klare Antwort gegeben wurde?
Mit dem Planungsbüro wurde bisher noch kein schriftlicher Vertrag gemacht, es waren lediglich mehrere Besprechungstermine, wir erhielten eine Entwurfsplanung (Grundrisse und Ansichten), eine Wohnflächenberechnung und eine Kostenübersicht. Welche Leistungsphasen sind den nun verwirklicht?
Vielleicht kann mir ein Experte einen Rat geben oder ein Bauherr mit gleichem Verlauf seine Erfahrungen schildern.
Ich persönlich bin nicht scharf auf eine rechtliche Auseinandersetzung, da ich zurzeit genug um die Ohren habe.
Für viele Antworten und Meinungen bin ich sehr dankbar, da derzeit meine Stimmung zum Thema Hausbau angeknackst ist. Danke!
  • Name:
  • Werner Frank
  1. Ja, auch mündliche Verträge sind ültig.

    Sie schreiben: ... haben wir beauftragt ... Damit ist ein rechtlich gültiger Vertrag zustande gekommen. Auch wenn er nicht schriftlich ist.
    Zumal Sie ja Planungsleistungen erhalten haben. Wenn mit Planungsbüro = Architekt gemeint ist, dann dürfte die HOAIAbk. greifen. Und damit entsteht ein Anspruch auf Vergütung.
    Ob die HÖHE der Vergütung im Bezug auf die erbrachte Leistung "angemessen" ist, das ist eine andere Sache. Müsste aber aus der HOAI ermittelbar sein.
    Es ist leider nicht wie im Autohaus, wo es ein unverbindliches, kostenloses Angebot gibt.
    Ich hätte da aber noch eine ganz andere Frage ...
    Woher wissen Sie, dass der 2. Anbieter günstiger ist? Nur weil er ein Angebot gemacht hat, dass in Ihrem Rahmen liegt, bedeutet das nicht automatisch einen Festpreis. Wer sagt Ihnen, dass hier nicht auch noch "ungeplante" Kosten auf Sie zukommen.
    Kleiner Trost: Ich habe damals auch 6.000 DM für eine nachher so nicht direkt benötigte Planung ausgegeben > Lehrgeld.
    Buchen Sie es unter "Erfahrung". Zumal ja aus dem Entwurf sicherlich noch was zu verwenden ist.
  2. 2. Angebot geprüft

    Hallo Herr Ostertag,
    sie haben mit ihrer Antwort genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Mir ist klar, dass ich für die erbrachten Leistungen ein Entgelt zu zahlen habe, nur auf die Höhe kommt es an. Und hier sehe ich den springenden Punkt, denn ich sehe nicht ein, dass ich die vollen Planungskosten bezahlen soll für eine Leistung, die das Planungsziel nicht erreicht hat. In der Schule würde man sagen: "Thema verfehlt". Oder sieht das hier jemand anders, bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Zur 2. Frage kann ich Ihnen sagen, dass ich ein Festpreisangebot habe für Einfamilienhaus+Garage bei denen sämtliche Gewerke und Leistungen beschrieben und geregelt sind. Auch steht fest, welche weiteren Kosten bauseits noch entstehen.
    Im übrigen waren die Kosten beim Planungsbüro auch nur geschätzt, da auf Ausschreibungsbasis gearbeitet wird und entsprechende Schwankungen nach oben und unten drin sind. Aber mehr als 30 % über dem Rahmen bei der ersten Schätzung ist zu viel, ich denke nicht, dass das am Ende weniger wird, eher mehr.
    Danke für Ihre Antwort, vielleicht kann noch jemand was dazu sagen.
    Gruß
    W. Frank

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