Abstand zum Nachbarn
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Abstand zum Nachbarn
Hallo,
möchte ein Gerätehaus / Schuppen bauen. Wir müssen zum Nachbarn 3 m Abstand halten. Nun meine Frage aus unserer Grundstücks und Hausplanung ergibt sich das der Schuppen (Raum ) auch wirklich die 3 Meter Abstand zum Nachbarn einhält, aber ich würde gerne ein Dachüberstand (Flachdach ) von ca. 30 cm bauen. Es bedeutet dann das der Schuppen 3 m von der Grenze weg ist, aber der Dachüberstand unter dem zum Beispiel Kamin Holz lagern soll nur 2.70 m. Darf man es so bauen, weil ich hoffe das der Dachüberstand nicht zum umbautenraum des Schuppen zählt?! Weil ich könnte ansonsten ja ein zusätzliches Bauwerk für Kaminholz bauen welches natürlich sehr blöde wäre. Der Nachbar hat aber durchblicken lassen das er es sehr genau nimmt mit den 3 m.
Gruß Timo
möchte ein Gerätehaus / Schuppen bauen. Wir müssen zum Nachbarn 3 m Abstand halten. Nun meine Frage aus unserer Grundstücks und Hausplanung ergibt sich das der Schuppen (Raum ) auch wirklich die 3 Meter Abstand zum Nachbarn einhält, aber ich würde gerne ein Dachüberstand (Flachdach ) von ca. 30 cm bauen. Es bedeutet dann das der Schuppen 3 m von der Grenze weg ist, aber der Dachüberstand unter dem zum Beispiel Kamin Holz lagern soll nur 2.70 m. Darf man es so bauen, weil ich hoffe das der Dachüberstand nicht zum umbautenraum des Schuppen zählt?! Weil ich könnte ansonsten ja ein zusätzliches Bauwerk für Kaminholz bauen welches natürlich sehr blöde wäre. Der Nachbar hat aber durchblicken lassen das er es sehr genau nimmt mit den 3 m.
Gruß Timo
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welches Bundesland?
welches Bundesland? -
BH-Meinung
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Schleswig-Holstein
Hallo,
vielen Dank für die Antworten und Fragen.
Es handelt sich um Schleswig - Holstein -
der schuppen
ist also länger als 9 m und/oder die Wandhöhe ist höher als 2,75 m? . sonst könnte man ihn ja direkt auf die Grenze stellen.
du kennst den § 6 der Landesbauordnung?