Gerätehaus/Schuppen: Dachüberstand an der Grundstücksgrenze – Was ist erlaubt?
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Gerätehaus/Schuppen: Dachüberstand an der Grundstücksgrenze – Was ist erlaubt?
möchte ein Gerätehaus / Schuppen bauen. Wir müssen zum Nachbarn 3 m Abstand halten. Nun meine Frage aus unserer Grundstücks und Hausplanung ergibt sich das der Schuppen (Raum ) auch wirklich die 3 Meter Abstand zum Nachbarn einhält, aber ich würde gerne ein Dachüberstand (Flachdach ) von ca. 30 cm bauen. Es bedeutet dann das der Schuppen 3 m von der Grenze weg ist, aber der Dachüberstand unter dem zum Beispiel Kamin Holz lagern soll nur 2.70 m. Darf man es so bauen, weil ich hoffe das der Dachüberstand nicht zum umbautenraum des Schuppen zählt?! Weil ich könnte ansonsten ja ein zusätzliches Bauwerk für Kaminholz bauen welches natürlich sehr blöde wäre. Der Nachbar hat aber durchblicken lassen das er es sehr genau nimmt mit den 3 m.
Gruß Timo
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Beim Bau eines Gerätehauses mit Dachüberstand sind die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Ein Dachüberstand kann unter Umständen als Teil des Gebäudes gewertet werden und somit den Abstand zur Grenze beeinflussen.
🔴 Gefahr: Unzureichender Grenzabstand kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn und sogar zum Rückbau des Schuppens führen.
- Baugenehmigung: Klären Sie, ob für den Schuppen eine Baugenehmigung erforderlich ist.
- Landesbauordnung: Informieren Sie sich über die geltende Landesbauordnung bezüglich Grenzabstände und Dachüberstände.
- Bebauungsplan: Prüfen Sie den Bebauungsplan der Gemeinde auf spezielle Regelungen.
Ein Kaminholzunterstand oder ähnliche Konstruktionen können ebenfalls abstandsflächenrelevant sein. Die Lagerung von Holz direkt an der Grenze könnte unter Umständen als bauliche Anlage gewertet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Bauamt auf, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben zu klären und Konflikte mit dem Nachbarn zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grenzabstand
- Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung von Belichtung, Belüftung und Brandschutz. Die genauen Bestimmungen sind in den Landesbauordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarschaftsrecht, Baurecht - Dachüberstand
- Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Er dient dem Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen. Bei der Berechnung des Grenzabstands kann der Dachüberstand unter Umständen berücksichtigt werden.
Verwandte Begriffe: Traufe, Ortgang, Dachneigung - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über Baugenehmigungen, Grenzabstände, Brandschutz und andere baurechtliche Aspekte.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung - Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines bestimmten Gebiets regelt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Nutzung, die Bauweise, die Gebäudehöhe und andere bauliche Aspekte.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Bauleitplanung - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes erforderlich ist. Sie dient der Prüfung, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Baurecht - Abstandsfläche
- Die Abstandsfläche ist die freizuhaltende Fläche zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dient der Sicherstellung von Belichtung, Belüftung und Brandschutz. Die Größe der Abstandsfläche richtet sich nach der Gebäudehöhe und den Bestimmungen der Landesbauordnung.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarschaftsrecht, Baurecht - Nachbarschaftsrecht
- Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Bestimmungen über Grenzabstände, Lärmbelästigung und Überwuchs.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Baurecht, Immissionsschutz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn der Dachüberstand den Grenzabstand nicht einhält?
Antwort: Ein nicht eingehaltener Grenzabstand kann zu einer Beanstandung durch das Bauamt führen. Im schlimmsten Fall kann eine Beseitigungsanordnung erlassen werden, die den Rückbau des Dachüberstands oder sogar des gesamten Schuppens zur Folge hat. Es ist daher ratsam, vor Baubeginn alle relevanten Vorschriften zu prüfen und einzuhalten. - Frage: Gilt der Grenzabstand auch für ein Flachdach?
Antwort: Ja, der Grenzabstand gilt grundsätzlich auch für Flachdächer. Entscheidend ist, ob der Dachüberstand als Teil des Gebäudes gewertet wird. Dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Im Zweifelsfall sollte man sich beim Bauamt erkundigen. - Frage: Kann der Nachbar auf die Einhaltung des Grenzabstands verzichten?
Antwort: Ja, der Nachbar kann auf die Einhaltung des Grenzabstands verzichten. Eine solche Verzichtserklärung sollte jedoch schriftlich erfolgen und im Grundbuch eingetragen werden, um auch für zukünftige Eigentümer bindend zu sein. - Frage: Was ist, wenn der Schuppen ohne Baugenehmigung errichtet wurde?
Antwort: Die Errichtung eines Schuppens ohne Baugenehmigung, obwohl diese erforderlich gewesen wäre, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann das Bauamt den Rückbau des Schuppens anordnen. - Frage: Zählt ein Kaminholzunterstand zum Schuppen?
Antwort: Ob ein Kaminholzunterstand zum Schuppen zählt, hängt von seiner Bauweise und seiner Verbindung zum Schuppen ab. Ein fest mit dem Schuppen verbundener Unterstand wird in der Regel als Teil des Schuppens betrachtet. Ein freistehender Unterstand kann gesondert betrachtet werden. - Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan beim Grenzabstand?
Antwort: Der Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er kann spezielle Regelungen zum Grenzabstand enthalten, die von den allgemeinen Bestimmungen der Landesbauordnung abweichen. Daher ist es wichtig, den Bebauungsplan vor Baubeginn zu prüfen. - Frage: Was ist eine Abstandsfläche?
Antwort: Eine Abstandsfläche ist der Bereich, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss. Sie dient dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz der Gebäude zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsfläche richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und den Bestimmungen der Landesbauordnung. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Bauanzeige?
Antwort: Eine Baugenehmigung ist eine formelle Genehmigung, die vor Baubeginn beim Bauamt beantragt werden muss. Eine Bauanzeige ist eine vereinfachte Form der Genehmigung, die in einigen Fällen ausreichend ist. Ob eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige erforderlich ist, hängt von der Art und Größe des Bauvorhabens sowie den Bestimmungen der Landesbauordnung ab.
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welches Bundesland?
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Grenzabstand: Gerätehaus 3,30m für Dachüberstand!
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Baurecht SH: Gerätehaus mit Dachüberstand erlaubt?
Schleswig-Holstein
Hallo,
vielen Dank für die Antworten und Fragen.
Es handelt sich um Schleswig - Holstein -
Gerätehaus: Grenzbepflanzung vs. Dachüberstand LBO?
der schuppen
ist also länger als 9 m und/oder die Wandhöhe ist höher als 2,75 m? . sonst könnte man ihn ja direkt auf die Grenze stellen.
du kennst den § 6 der Landesbauordnung? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Gerätehaus mit Dachüberstand: Grenzabstand zum Nachbarn
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit eines Dachüberstands bei einem Gerätehaus, das die vorgeschriebenen 3 Meter Grenzabstand zum Nachbarn einhält. Entscheidend sind die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes (hier Schleswig-Holstein) und die genauen Maße des Gerätehauses. Ein größerer Abstand kann Streitigkeiten vermeiden. Die Landesbauordnung (LBOAbk.) regelt, ob das Gerätehaus direkt an die Grenze gebaut werden darf.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass ein geringfügig größerer Abstand zum Nachbarn, wie im Beitrag Grenzabstand: Gerätehaus 3,30m für Dachüberstand! vorgeschlagen, spätere Auseinandersetzungen verhindern kann. Es ist ratsam, die spezifischen Bauvorschriften für Schleswig-Holstein zu prüfen.
✅ Zusatzinfo: Die Einhaltung des Grenzabstands ist im Nachbarrecht und Baurecht verankert. Ein Dachüberstand kann diesen Abstand beeinflussen. Die Frage ist, ob der Dachüberstand bei der Berechnung des Abstands berücksichtigt wird.
📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall beträgt der geplante Dachüberstand 30 cm. Der Mindestabstand zum Nachbarn beträgt 3 Meter. Die Wandhöhe des Gerätehauses und seine Länge sind relevant für die Frage, ob es direkt an die Grenze gebaut werden darf.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie § 6 der Landesbauordnung (LBO) von Schleswig-Holstein, wie im Beitrag Gerätehaus: Grenzbepflanzung vs. Dachüberstand LBO? erwähnt. Klären Sie, ob der Dachüberstand bei der Berechnung des Grenzabstands berücksichtigt wird. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Baujuristen oder Architekten zurate.
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