Architektenkosten bei Abbruch des Bauwunsches
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenkosten bei Abbruch des Bauwunsches

Hallo,
meine Frau und ich hegten vor einem halben Jahr den Wunsch bei meinen Eltern einen Hausteil anzubauen. Nach langen Überlegungen entschieden wir uns einen Architekten zu konsultieren. Beim ersten Termin haben wir gemeinsam umrissen wie so ein Projekt aussehen könnte. Nach kurzer Zeit hatte der Architekt eine Bauskizze mit allen Ansichten erstellt die uns auch gefiel. Jetzt ging es darum das die Nachbarn dem ganzen zustimmen mussten da eine Bebauungsgrenze überschritten werden würde. Der Architekt brachte uns eine Bauskizze auf der die angrenzenden Nachbarn unterschreiben sollten wenn sie damit einverstanden wären. Wir vereinbarten mit dem Architekten das wir alles weitere besprechen wenn wir alle Unterschriften zusammen haben. Ich muss noch dazusagen, das wir bei jedem Termin mit unserem Architekten gefragt hatten was da wohl ca. finanziell auf uns zukommen würde. Er sagte darauf immer nur, über Geld reden wir dann später, dafür ist es jetzt noch zu früh. Die ganze Sache hat sich jetzt ca. ein halbes Jahr hingezogen. Jetzt kam es so, dass es mit meinen Eltern nicht mehr so klappte und wir dann nicht mehr so sicher waren ob wir die richtige Entscheidung getroffen hatten. Wir bekamen dann letzte Woche einen Anruf vom Architekten der uns total umgehauen hat. Er sagte uns er hätte schon alles fertig gemacht und er hätte jetzt auch eine Baukostenberechnung. Der Anbau solle "schlappe" 278.000 € kosten. Wir fragten ihn was es uns kosten würde das Vorhaben jetzt zu stoppen-X1234Xda meinte er, es würde uns ca. 9000 € kosten. Da wussten wir nichts mehr zu sagen.
Jetzt erstmal meine Frage.
Wir haben mit dem Architekten keinen schriftl. Vertrag über irgendetwas abgeschlossen und das, was er jetzt noch angeblich getan hat, war auch niemals mit uns abgesprochen.
Kann er bei Abbruch jetzt diese hohe Summe von uns fordern?
Uns ist klar, dass das ganze Geld kostet da er ja auch Zeichnungen angefertigt hat.
Welche Kostenforderungen wären gerecht?
Ich hoffe Ihr könnt uns da etwas weiterhelfen, wir sind momentan total hilflos.
Bundesland: NRW
Anbaugröße ca. 140 Quadratmeter
  • Name:
  • Markus Ortmeyer
  1. Da sind noch viele offene Fragen

    zu dem ganzen Sachverhalt (z.B. wieviel Schriftliches gibt es, wie sieht der Vertrag aus, es gibt auch mündliche, ...). 'Total hilflos' kann aber eigentlich nur eine Reaktion haben: Anwalt (Baurecht) aufsuchen (Stunde Beratung kostet vergleichsweise 'schlappe' ca. 200,-). Der Anwalt wird die erforderlichen Fragen stellen und die rechtliche Situation besser klären können als hier mit etlichen Hin- und Rückfragen. Das muss ja nicht heißen, gleich den Architekten zu verklagen, aber es gibt Sicherheit, wie die Lage tatsächlich ist.
    Meine eigene unjuristische Meinung: Ohne die notwendige Nachbarzustimmung und Abstimmung mit dem BH den Bauantrag fertigzustellen (so klingt's jedenfalls) ist sicher auch nicht so ganz richtig.
    Gruß
    VL
  2. fordern kann er viel..

    und klagen muss ggf der Architekt.
    Eine Rechnung liegt noch nicht vor?! Kann es sein dass da ein Hörfehler vorliegt? ... in BW ist ja zwischen neun und zwei klanglich nicht so viel Unterschied.
    Gruß
  3. An Petra und Volker Leue-Bahns

    Vielen Dank erst einmal für Eure schnelle Antwort. Es gibt definitiv keinen schriftlichen Vertrag, da sind wir uns ganz sicher! Wir haben mündlich nur über Skizzen und Lagepläne gesprochen und natürlich über die Skizzen für die Unterschriften der Nachbarn.
    Wir haben bei unserer Rechtschutzversicherung schon mal kurz nachgefragt. Die haben uns zwar gesagt, dass das Baurecht nicht mit abgedeckt ist, aber trotzdem beraten. Jedoch musste die Anwältin am Telefon sich auch erstmal darüber belesen. Dann hat sie uns geraten, dass wir ein ruhiges Gespräch mit dem Architekten suchen, jedoch auf keinen Fall eine Rechnung in dieser Höhe bezahlen und diese erstmal ignorieren sollen. In diesem Gespräch sollen wir darauf aufmerksam machen, dass uns 9.000 € sehr hoch erscheinen und er uns dies doch mal genau auflisten soll. Zur Not wird er das Geld einklagen müssen, sagte sie dann.
    Das Gespräch haben wir schon am Mittwoch und wir sind uns unsicher, auf welche Fakten man genau anspielen soll und welche man erstmal besser nicht im Alleingang ansprechen sollte. Was meint ihr? Habt ihr Tipps?
    • Name:
    • Markus
  4. An Bernhard Furch

    Hallo und danke erstmal für deinen Beitrag.
    Es liegt uns noch keine schriftliche Rechnung vor. Wir haben diese Information lediglich über eine tel. Aussage vom Architekten bekommen. Meinst du das 2000 € eher OK sind? Wir haben keine Ahnung wie sich die Berechnung der Architektenkosten zusammensetzt.
    • Name:
    • Markus
  5. Au Hilfe ...

    >>Jedoch musste die Anwältin am Telefon sich auch erstmal darüber belesen. Dann hat sie uns geraten, dass wir ein ruhiges Gespräch mit dem Architekten suchen, jedoch auf keinen Fall eine Rechnung in dieser Höhe bezahlen und diese erstmal ignorieren sollen. <<
    Warum lassen Anwälte, die nichts vom Baurecht verstehen nicht endlich die Finger davon. Die Rechnung ignorieren  -  toller Rat.
    2 Monate nicht widersprochen und die Rechnung ist gültig! (Zwar mit Einschränkungen, aber immerhin)
    Honorarhöhe:
    Wenn ich jetzt mal aus den 278000 die MwSt und die Nebenkosten rausrechne (für die es kein Honorar gibt) komme ich bei Honorarzone IVAbk. Mindestsatz und 20 % Umbauzuschlag für die Leistungsphasen 2 und 3 (mehr geht ohne Vertrag niemals) auf rd. 6.500 € brutto.
    Das ist das allerallerhöchste der gefühle dessen, was dem Architekten zustehen könnte.
    Bei sauberer Prüfung der Unterlagen und der erbrachten Leistungen wahrscheinlich nur gut die Hälfte davon.
  6. Ach ja ...

    Bestellen Sie dem Kollegen einen schönen Gruß. Wer mit solchen Phantasie-Horrorzahlen Bauherren erschreckt, schädigt massiv den Ruf seines Berufsstandes. Das ist nicht unr unseriös, es könnte auch vor der Architektenkammer enden.
    Dürfen Sie ihm ruhig ausrichten.
  7. Au ja,

    Dühlmeyer hat absolut recht, niemals einen 'allgemeinen' Anwalt allein fragen, wenn es um Fristen, Formalien usw. in einem speziellen Gebiet (Erbrecht, Baurecht) geht. Man nimmt zur Scheidung ja auch (normalerweise ...) keinen Strafrechtler (und Anwälte, sorry, neigen zur Allwissenheit).
    Eine schriftliche Rechnung gibt es ja wohl noch nicht, also als Laienrat: Am Mittwoch freundlich darauf hinweisen, dass der Betrag doch recht hoch ist und um eine prüffähige Rechnung über die bisherigen Kosten bitten (das dürfte für den Betrag formal schwierig werden). In der Zeit, die das bringt einen kompetenten Anwalt suchen und wenn die RG da ist, beraten lassen. Am besten vor dieser Beratung die wichtigen Fakten aufschreiben.
    Wäre gut, wenn ein Experte sich mal zu diesem Vorgehen äußern könnte.
    @Dühlmeyer: Wetten, die 278 T sind noch ohne MwSt?
    Gruß
    Volker
  8. Jau ...

    Und ohne Nebenkosten  -  >;-)) )
  9. Leider sind auch mündlich geschlossene Verträge gültig

    auch und insb. bei Architekten. Sie haben eine Leistung beauftragt (mündlich und dabei einen Vertrag geschlossen), also ist die Leistung zu bezahlen.
    Ob die HÖHE gerechtfertigt ist, dass ist eine andere Sache. Aber eine Nullrunde wird das nicht (für Sie). Denn egal ob der Architekt viel oder wenig gemacht, er hat was gemacht und das kann er abrechnen.
    Ob all das was er gemacht hat, auch von Ihnen beauftragt wurde (mündlich) ist auch eine andere Sache, die zu Prüfen wäre und auch ob die abgerechnten Leistungen alle erbracht wurden.
    Leider ist ein Hausba, kein Auto, wo es kostenlose Angebote vom Autohaus gibt.
    Und leider sind Sie nicht der erste dem so was passiert (Stichwort: Architektenfalle).
    Rechtlich können Sie sich davor nur absichern, wenn Sie VORHER eindeutig vereinbaren, bis zu welcher Leistung es "kostenlos" ist und ab welche Leistung es was kostet. Das muss aber bereits VOR dem ersten Gespräch erfolgen, denn bereits das erste Gespräch könnte eine kostenpflichtige Leistung erzeugen.
    Daher: Anwalt für Baurecht suchen (gibt es eher weniger).
    Achja, die Leistung die der Architekt erbracht hat, (Pläne etc.) sollte dann nach Zahlung Ihnen gehören. Vielleicht brauchen Sie es nochmal.
    Nur Laie, daher keine Rechtsberatung.
  10. @kho

    warum sind mündliche Verträge "leider" auch gültig?
    ich würde es so formulieren: leider halten sich viele Bauherren nicht an ihre mündlich geschlossenen Verträge. nur zu oft laufen Architekten deshalb in die von kho begrifflich geprägte falle (so kann man Baukultur auch kaputt machen!).
    trauriges Fazit: das Wort zählt nicht mehr.
    schöne Grüße

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