Kann man einen Vorplanungsauftrag Kündigen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kann man einen Vorplanungsauftrag Kündigen?

Hallo,
wir haben mit einem Architekten ein Vorplanungsauftrag abgeschlossen. Jetzt haben wir das Problem, dass dieser Architekt nichts von dem umsetzt was wir ihm vorgeben, und sich anscheinend auch nicht richtig mit dem Baurecht auskennt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Anbau (Wohnraumerweiterung).
Des weiteren hat er bis heute keinen einzigen Entwurf vorlegen können. Das einzige, was er uns bis jetzt zukommen lassen hat, sind 4 DinA4 Blätter mit Freihandzeichnungen.
Wir haben leider schon das halbe Honorar bezahlt, und fragen uns jetzt, ob man diesen Auftrag ohne weiteres kündigen kann (und ob wir unsere Anzahlung zumindest teilweise zurückerhalten können).
  • Name:
  • Lars
  1. Was steht denn

    Foto von Stephan Langbein

    im Vertrag drin? Wurde denn mehr vereinbart als bisher geliefert wurde. Ein Vertrag regelt ja normalerweise die Pflichten ...
  2. Der Vertrag

    besteht aus einer DinA4 Seite. Es gibt keine AGB's oder ähnliches. Darauf steht folgendes: Vorplanungs-Auftrag zwischen Herr/Frau (Bauherr) und Architekt. Der Bauherr beauftragt den Architekten mit folgenden Leistungen: 2 Varianten Wohnhauserweiterung, Vorentwurfsplanung zum Pauschalhonorar von xx €
    Was kann man denn Aufgrund der vereinbarten Leistungen jetzt von dem Architekten erwarten? Ich hoffe doch mehr als 4 Seiten handschriftliche Skizzen?

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