Garage auf Grundstücksgrenze?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Garage auf Grundstücksgrenze?

Hallo liebes Forum,
unser Problem:
Wir wollen auf die Grundstücksgrenze unsere Garage bauen, die direkt mit dem Haus verbunden ist. Die Maße sind 7 m lang und 2,50 m hoch und soll in Hessen gebaut werden. Nun meint unser Bauingenieur das man vom Nachbar eine Genehmigung brauch, hat er recht? Ich habe gelesen das 9 m x 3 m ohne Genehmigung gebaut werden dürfen!
Vielen Dank für eure Antworten
MfG
Kai G.
  • Name:
  • Kai G.
  1. Es

    gilt § 6 der Hessischen Bauordnung.
    Guckst Du:
    "Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig
    1. Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein"
    Gesamtgrenzbebauung max. 12 m. Also selbst dann, wenn die geplante Garage in einer Grundstücksecke (also auf 2 Grenzen) gebaut wird, entspricht sie der Bauordnung.
    Eine Nachbarzustimmung ist nicht erforderlich.
    • Name:
    • M.P.
  2. Noch eine Frage?

    Ist die höchste Stelle der Garage gemeint, oder nur die Seitenwand an der Grundstücksgrenze?

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