GFZ; Vollgeschossigkeit DG
BAU-Forum: Architekt / Architektur

GFZ; Vollgeschossigkeit DG

Hallo zusammen,
wir planen gerade unser Einfamilienhäuschen, dazu hätte ich eine folgende Frage, bin für jede Antwort dankbar.
Es geht um die nicht-Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses.
Im Erdgeschoss planen wir eine integrierte Garage. Die Garage wird an die Grenze gebaut.
Zählt nun die Garagenfläche zum EGAbk. dazu oder nicht?
Sonst überschreitet nämlich die DGAbk. Fläche die 75 Prozent.
Was wäre dann mit den Abstandsflächen?
Bauort Hessen.
  • Name:
  • sascha
  1. HBauO

    Hallo,
    § 2 (4) "Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse. Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche. "
    Gat es geholfen?
    Mit freundlichen Grüßen

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