Planer = Statiker
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Planer = Statiker

Ich habe mit einem Planer, der gleichzeig auch die Statik macht, einen Vertrag LPAbk. 1-9. Nun war keine Abnahme der Bewehrung und der Betonarbeiten vorgesehen, was ich zum K ... n finde, da es zu spät ist. Es war in seinem Vertrag nicht drin, laut Planer. Aber worher soll ich wissen, welche Bauabnahmen beim Hausbau notwendig sind? Oder war das meine Pflicht, darauf zu bestehen? Ich habe beim Einfamilienhaus ca. 6,5 Tonnen Bewehrung eingebaut bekommen, was einem Bekannten komisch vorkam, er brauchte nur 2 Tonnen ... Keller, EGAbk., Dachgeschoß, ca. 170 m² zusammen
Danke, Juliane
  1. Entwurfsverfasser  -  Planer

    Feststellungen nach Ihren Angaben:
    1. Sie haben einen Statiker mit Bauplanungen nach HOAIAbk. beauftragt. Statiker ist bei einem solchen BVAbk. Bauvorlageberechtigt. =>also i.O.
    2. Dieser erstellte auch die Statik des EFHAbk.
    3. Es wurde "etwas" viel Stahl verbaut (=>?)
    4. Natürlich ist eine Abnahme der Bewehrung und eine Rohbauabnahme Pflicht (=>!)
    5. Entwurfsverfasser (Planer) des Einfamilienhaus, hier der Statiker muss auch die Standsicherheit nachweisen und, da mit LPAbk. 1-9 beauftragt, als Bauleitung (in seiner Funktion als Bauleiter und Statiker) ebensodie Bescheinigung über die Standsicherheit gem. Landesbauordnung erbringen. (=>!)
    . -.
    Fazit:
    Ihr Planer hat dies nach Ihren Angaben nicht erbracht.
    Dies bedeutet zum einen ggf. eine Minderung des Honorars (je nach Vertrag) und es deutet m.E. einiges darauf hin, dass die o.g. Leistungen mit Wissen nicht erbracht worden sein können (ggf. wurde zw. Planer und Rohbauer gemauschelt, was die vorgeblich hohe Tonnage des Stahls nahelegen könnte).
    Empfehlung:
    a) fordern Sie schriftlich die Stellungnahme Ihres Planers, hier ein Statiker, zu Ihren Fragen, also bspw. Nachweis der eingebauten Bewehrung (Menge), Nachweis Standsicherheit, Bescheinigung über die Standsicherheit, Bewehrungsabnahme, Rohbauabnahme, etc. mit Fristsetzung auf.
    . -.
    Sollten Sie keine entsprechende, befriedigende Antwort erhalten sollten Sie einen Fachmann aufsuchen, der Sie zum weiteren Vorgehen berät. Bspw. ist die ein BauSachverständiger, Sachverständiger Statiker der Ingenieurekammer, letztendlich ggf. ein Fachanwalt für Baurecht.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Wie verteilt sich denn die Bewehrung?

    auf Bodenplatte, Decke EGAbk. und OGAbk.?
    Wieviel Baustahlmatten welcher Dimension/Größe wurden denn eingebaut?
    Gibt es evtl. Gründe die in Ihrem Haus eine verstärkte Bewehrung notwendig machen? (und bei dem Bekannten nicht)
    Gruß

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