Ärger mit Architektenhonorar
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ärger mit Architektenhonorar

2005 haben wir ein altes Haus (3 Einzelwohnungen, 160 Quadratmeter) gekauft, das wir umfangreich renovieren wollten. Für die Umplanung sowie die Einreichung des Bauantrages haben wir einen Architekten beauftragt.
Für die erste Planungsphase (Besprechung, Aufmaß, Bestandsplan, Vorentwurfsskizzen, Neuplanung, Kostenaufstellung, Büroarbeiten, Besprechung Bauherr) haben wir  -  entsprechend des Angebots  -  rund 2700 € bezahlt.
Für die Zeichnungen der Neuplanung, Besprechungen mit der Bauaufsicht sowie die Baugesuchsunterlagen haben wir weitere rund 1400 € bezahlt.
So weit, so gut.
Das Bauamt teilte uns nach Prüfung der Unterlagen mit, dass für eine Realisierung des Vorhabens allerdings die Unterschrift der Nachbarn notwendig sei. Darauf hatte der Architekt uns jedoch nicht hingewiesen, konnte dies auch nicht nachvollziehen und empfahl ein gemeinsames Gespräch zusammen mit ihm beim Leiter des Bauamtes. Dort wurden wir (und auch der Architekt!) über die Vorschriften aufgeklärt  -  mit dem Ergebnis, dass wir lediglich eine Teilbaugenehmigung bekamen und eine Umplanung notwendig wurde, weil die Nachbarn die Unterschrift tatsächlich verweigerten.
Für diese Besprechung und die erneuten Zeichenarbeiten sowie das erneute Baugesuch bekamen wir nun eine dritte Rechnung des Architekten in Höhe von knapp 600 €.
Dies hat uns sehr schockiert, da wir eher überlegt hatten, die durch seine offensichtlich mangelnden Kenntnisse der Bauvorschriften erlittenen zeitlichen und finanziellen Verluste (ca. 1 Jahr Baustillstand und damit verbundene Zinsbelastungen ohne Mieteinnahmen) ihm anzulasten  -  wovon wir allerdings des lieben Friedens willen abgesehen hatten.
Wir fragen uns nun, ob wir uns das gefallen lassen und die Rechnung bezahlen müssen. Schließlich ist  -  wie uns der Bauamtsleiter auf Nachfrage mitteilte  -  die Umplanung nicht als neuer Bauantrag zu sehen, sondern als Ergänzung des ersten. Und den hatten wir bereits mit der zweiten Rechnung bezahlt.
Gibt es Erfahrungen und Kenntnisse, die uns weiterhelfen?
  • Name:
  • Sanierer
  1. So wie geschildert ...

    So wie geschildert braucht Ihr für die Umplanung nichts zu bezahlen.
    Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Punkt.
    Freundliche Grüße

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