Bauen ohne Ausführungsplanung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauen ohne Ausführungsplanung

Ist es schon vergekommen, dass man ohne Ausführungsplanung gebaut hat? Unser Architekt (LPAbk. 1-8) hat uns sehr enttäuscht ... Wir bauen ein Haus und fühlen uns um das Haus betrogen. Es wurde ein Bauvertrag unterschrieben, der von der Ausführungsplanung abweicht. Uns war das nicht bewusst, da zu damaligem Zeitpunkt keine schriftliche Ausführungsplanung vorlag ... Und wir haben den Vertrag akzeptiert. Der Architekt hat uns gar nicht aufgeklärt, dass er kein LVAbk. erstellt hat, dass Abweichungen vorhanden sind usw. Kann man so als Architekt arbeiten? Was können wir jetzt machen, er sagt, uns ist doch kein Schaden erstanden ...?!? Wir sind beide berufstätig ...
Sag bitte was dazu Lena und Karl
  1. Erstmal undurchschaubar

    Mit dem Architekten schließen Sie einen Architektenvertrag, einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmer.
    "Es wurde ein Bauvertrag unterschrieben, der von der Ausführungsplanung abweicht. "
    Grundlage des Bauvertrags kann eine funktionale Leistungsbeschreibung sein oder ein Leistungsverzeichnis. Die Ausführungsplanung hat da erstmal nichts mit zu tun.
    Was ist eine schriftliche Ausführungsplanung? Zur Ausführungsplanung gehören hauptsächlich Zeichnungen 1:50, Detailzeichnungen, Bewehrungspläne usw.
    Also:
    Welche Art Vertrag haben Sie mit dem Architekt?
    Was für einen Bauvertrag und mit wem haben Sie geschlossen?
    Inwiefern hat der Architekt beim Bauvertrag mitgewirkt?
    Gruß
  2. Architekt, Bauunternehmer

    Also
    1. Architektenvertrag schriftlich LPAbk. 1-8
    2. Bauvertrag mit dem Bauunternehmer schriftlich, jetzt rausgekommen der Bauunternehmer hat LVAbk. erstellt Aufgrund der Genehmigungsplanung, kein LV vom Architekt, nur ein Angebot von Baufirma, andere Firmen haben sich angeblich nicht gemeldet ...
    3. Den Bauvertrag bekammmen wir vom Architekt vorgelegt, der Bauunternehmer war nicht dabei ...
    4. Im Vertrag keine Perimeterdämmung, keine Sauberkeitsschicht, keine genauere Bezeichnungen von Dachziegeln (wurden Betondachzeeigel daraus) usw.
    5. Ist schon so was vergekommen?
    Lena und Karl
  3. Mag schon ...

    vorgekommen sein.
    Das hört sich für mich nach einem Generalunternehmer-Vertrag an, den Sie mit dem Bauunternehmer haben.
    Wenn der Architekt bestimmte Leistungen aus seinem Auftrag nicht erbringt, hier nach Ihrer Aussage keine LVAbk.'s, keine Ausführungsplanung, hat er auch keinen Anspruch auf Honorar für diese Nicht-Leistung.
    Sollte er wirklich zum "Erstbesten" gegangen sein, ohne sich um weitere Angebote zu bemühen, könnte er auch noch für Mehrkosten haftbar sein.
    Hier könnte es allerdings sehr problematisch sein, dies nachzuweisen. Schließlich ist es nicht wirklich ungewöhnlich, dass auch bei Erstellung und Versand von LV's von 8 Anfragen nur eine ausgefüllt zurückkommt  -  warum auch immer..
    Was sagt denn der Architekt zu Ihren Vorwürfen.
  4. Kann sein ...

    ist aber ungewöhnlich.
    Also mir ist mal folgende Vorgehensweise vorgekommen:
    Der Architekt hat das erstellen des LVAbk.'s für Elektroarbeiten und Heizung jeweils von Handwerksbetrieben anfertigen lassen, mit seinem Briefkopf versehen und dann Angebote eingehohlt. Ist auch vertständlich, weil ein Architekt nicht unbedingt Ahnung von solchen Dingen haben muss. Die Handwerksbetriebe, die das LV für den Architekt vorbereitet hatten konnten auf die Vergabe hoffen, wobei es aber bei meinem Beispiel trotzdem dazu kahm, dass ein günstigerer Konkurrent den Zuschlag erhielt. Der LV-Ersteller erhielt dann eine Aufwandsentschädigung vom Architekt für das vergeblich angefertigte LV.
    In Ihrem Fall scheint es ähnlich zu sein, dass Ihr Architekt mangels Zeit oder evtl. sogar Kompetenz den Bauunternehmer mit der Aufstellung des LV beauftragt hat, obwohl das bei Hochbaugewerken der Architekt eigentlicvh selbst können müsste.
    Wenn der Architekt denn über alle LPAbk.'s beauftragt war und Ihre Annahme stimmt, dann liegt u.U. berufswidriges Verhalten vor. Sie sollten aber erstmal klar mit dem Architekt sprechen, wer denn nun das LV erstellt hat. Es muss ja deshalb nicht unbedingt ein schlechter Bauunternehmer sein und den Bauvertrag haben Sie selbst unterschrieben. Evtl. kann der Architekt erreichen, dass der Bauvertrag aufgehoben wird. Dann sollte der Architekt das Auschreibungsverfahren neu starten, und diesmal für Sie transparenter.
    Gruß
  5. Vertrag

    wenn ein Architektenvertrag nach HOAIAbk. abgeschlossen worden ist, muss der Architekt selbstverständlich auch eine Ausführungsplanung erstellen (LP5). Erst dann kann eine Ausschreibung erstellt werden (LP6).
    Im Übrigen ist ein Architekt ohne besondere Vollmacht gar nicht berechtigt einen Vertrag mit einem Bauunternehmer abzuschließen!
    Absolute Frechheit, wenn einer so mit den Kunden umgeht!
    Grüße Thomas
    • Name:
    • Herr Tho-322-Feh
  6. Gespräch mit dem Architekten

    Also,
    er hat zugegeben, dass LVAbk. vom Bauunternehmer Aufgrund der Genehmigungsplanung erstellt wurde. Aber Honorarrückzahlung schloss er aus, er will lieber Insolvenz anmelden, damit ich mein Geld nicht sehe ...
    Unser inzwischen ehemaliger Architekt
    Lena und Karl
  7. Dummschwätzer ...

    (vermutlich).
    Denn über 90 % aller Kollegen sind Inhaber- oder Personengesellschaften (Inhabergesellschaften, Personengesellschaften) oder Einzelkämpfer, aber keine GmbH, Ltd o.ä.
    Und da wird dann mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet bis die Privatinsolvenz durch ist.
    Ich hoffe, die Kündigung haben Sie mit anwaltlicher Hilfe gemacht.
    Dann sollte der auch die Rückzahlungen beitreiben.

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