Ermittlung der anrechenbare Kosten bei energetischer Sanierung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ermittlung der anrechenbare Kosten bei energetischer Sanierung

Hallo!
Wir beabsichtigen ein Gebäude (Baujahr. 1950) energetisch zu sanieren, sowie 2 Gauben zu erweitern und einen vorhandenen Anbau abzureißen und auf Niedrigenergieniveau neu zu errichten.
Große Verwirrung haben nun die Angebote der Architekten ausgelöst.
Es werden Kosten im Rahmen von 60.000  -  150.000 € geschätzt.
Dies vor allem bedingt dadurch, dass die Kosten der energetischen Sanierung zum Teil nicht, zum Teil aber sogar inkl. Aufwendungen für eine Erdwärmepumpe in die Kosten eingerechnet werden.
Für mich stellt sich jetzt die Frage: Sind die Energetischen Aufwendungen zu berücksichtigen oder angesichts der Einschaltung eines zusätzlichen Energieberaters eher nicht.
Brauche ich bei der Erneuerung der Isolierung des Daches und der Außenwände unbedingt einen Architekten? Wie sieht das bei der Erdwärmepumpe aus?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Stefan
  1. Anrechenbare Kosten ...

    eine "nettes" Thema.
    Ja, Anlagentechnik kann nach einem bestimmten Schlüssel mit eingerechnet werden.
    Nein, ein Energieberater mindert i.d.R. nicht das Honorar, da quasi "Sonderfachmann"
    Unterscheiden müssen Sie auch Kosten und anrechenbare Kosten.
    kosten sind alles das was Sie zahlen. Anrechenbar davon ist in jedem Falle NICHT die MwSt.
    Dafür kann aber vorhandene Substanz mit angerechnet werden  -  Dachstuhl oder die Fundamente des Anbaus.
    Lassen Sie sich von den Kollegen die "Preis"unterschiede genau erläutern.

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