Lageplan Kosten: Erstellung, Grobabsteckung & Feinabsteckung – Preise vom Vermessungsingenieur?
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Lageplan Kosten: Erstellung, Grobabsteckung & Feinabsteckung – Preise vom Vermessungsingenieur?

Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben Ende 2006 einen Werkvertrag für den Bau eines Einfamilienhaus bei einem Bauträger unterschrieben. Die Kosten für die Erstellung eines Lageplans waren im Pauschalpreis nicht enthalten. Nach Erstellung des Bauantrags haben wir nun eine Rechnung des Architekten bekommen. Ein Posten heißt "Lageplan inkl. Grob- und Feinabsteckung (Grobabsteckung, Feinabsteckung), Erstellen des Lageplans inkl. o.g. Absteckung" und beträgt 1.800,- €. Darüber hinaus haben wir eine Rechnung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erhalten, in der er für "die Anfertigung des Amtlichen Lageplans/ Baulastenplän" 2.005,- € berechnet. Davon soll anteilig unser Architekt (bzw. das Architektenbüro) 743 € und wir 1.262 € zahlen. Ich habe beim Architekten angerufen und ihn gefragt, wofür er uns die Kosten berechnet hat, wenn doch der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur den Lageplan erstellt hat. Er meinte, das er im Grunde den Lageplan erstellt hätte und die Rechnung des öffentlich bestellten Ingenieurs hauptsächlich auf den hohen "Verwaltungsgebühren" basiert. Kann das sein? Wenn man die beiden Beträge addiert, kostet und der Lageplan über 3.000,- €! Ist das normal? Irgendwie haben wir das Gefühl, unser Architekt möchte uns abzocken ...
Wir würden uns über helfende Beiträge sehr freuen.
  • Name:
  • Ellabaut
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    Die Kosten für einen Lageplan können stark variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Größe des Grundstücks, der Komplexität des Bauvorhabens und den regionalen Gebührenordnungen. Ein Lageplan ist jedoch essentiell für den Bauantrag und die Planung Ihres Bauvorhabens.

    Typische Kostenfaktoren:

    • Erstellung des Lageplans: Dies beinhaltet die Vermessung des Grundstücks und die Erstellung eines Plans, der die Grundstücksgrenzen, Gebäude, топография und andere relevante Merkmale darstellt.
    • Grobabsteckung: Markierung der Position des Gebäudes auf dem Grundstück.
    • Feinabsteckung: Präzise Markierung für den Baubeginn.
    • Amtlicher Baulastenplan: Dokumentiert öffentlich-rechtliche Belastungen des Grundstücks.
    • Verwaltungsgebühren: Für die Genehmigung des Lageplans durch die zuständigen Behörden.

    Die genannten Beträge von 1.800 bis 3.000 Euro scheinen im Rahmen üblicher Kosten für diese Leistungen zu liegen, abhängig von den oben genannten Faktoren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Vermessungsingenieuren einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die einzelnen Posten der Rechnung detailliert aufschlüsseln und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Vermessungsbüros, um die Kosten transparent zu machen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lageplan
    Eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks, die dessen Lage, Grenzen, Bebauung und топография zeigt. Er dient als Grundlage für die Bauplanung und Genehmigung. Verwandte Begriffe: Grundstückskarte, Katasterplan, Bauplan.
    Grobabsteckung
    Die Markierung der ungefähren Position eines geplanten Gebäudes auf dem Grundstück. Sie dient als Vorbereitung für die Feinabsteckung. Verwandte Begriffe: Bauabsteckung, Vermessung, Fluchtlinien.
    Feinabsteckung
    Die präzise Markierung der Gebäudeecken und Achsen auf dem Grundstück, die für den Baubeginn erforderlich ist. Sie erfolgt auf Basis des Lageplans und der Baupläne. Verwandte Begriffe: Schnurgerüst, Bauvermessung, Achsabsteckung.
    Baulastenplan
    Ein Verzeichnis, in dem öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks eingetragen sind, wie z.B. Beschränkungen der Bebaubarkeit oder Duldungsverpflichtungen. Er gibt Auskunft über die Einschränkungen, die für das Grundstück gelten. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Lastenverzeichnis, Dienstbarkeiten.
    Vermessungsingenieur
    Ein Fachmann, der Vermessungen durchführt, Lagepläne erstellt und Bauabsteckungen vornimmt. Er verfügt über die notwendige Ausrüstung und das Fachwissen, um genaue Messungen durchzuführen und die Ergebnisse in Plänen darzustellen. Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteringenieur, Bausachverständiger.
    Architekt
    Ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er erstellt Baupläne, koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauingenieur, Innenarchitekt.
    Bauantrag
    Ein Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Lageplan und Baubeschreibung. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvorbescheid.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Lageplan und wozu dient er?
      Ein Lageplan ist eine maßstabsgetreue, zeichnerische Darstellung eines Grundstücks. Er dient als Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, da er die genaue Lage des Grundstücks, die Bebauung und andere wichtige Details zeigt.
    2. Frage: Wer erstellt einen Lageplan?
      Ein Lageplan wird in der Regel von einem Vermessungsingenieur oder einem Architekten mit entsprechender Qualifikation erstellt. Diese Fachleute verfügen über die notwendige Ausrüstung und das Fachwissen, um genaue Vermessungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem Lageplan darzustellen.
    3. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung?
      Die Grobabsteckung dient dazu, die ungefähre Position des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück zu markieren. Die Feinabsteckung hingegen ist eine präzisere Markierung, die für den eigentlichen Baubeginn erforderlich ist. Sie gibt die exakten Positionen der Gebäudeecken und Achsen an.
    4. Frage: Warum sind die Kosten für einen Lageplan nicht immer im Pauschalpreis eines Bauträgers enthalten?
      Die Kosten für einen Lageplan sind nicht immer im Pauschalpreis enthalten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Größe und Beschaffenheit des Grundstücks sowie den individuellen Anforderungen des Bauvorhabens. Bauträger bieten oft Pauschalpreise an, die standardisierte Leistungen umfassen, während spezielle Vermessungsarbeiten separat abgerechnet werden.
    5. Frage: Was ist ein amtlicher Baulastenplan?
      Ein amtlicher Baulastenplan ist ein Verzeichnis, in dem öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks eingetragen sind. Diese Belastungen können beispielsweise Beschränkungen der Bebaubarkeit oder Verpflichtungen zur Duldung bestimmter Nutzungen umfassen. Der Baulastenplan gibt Auskunft darüber, welche Einschränkungen für das Grundstück gelten.
    6. Frage: Kann ich die Kosten für den Lageplan steuerlich absetzen?
      Die Kosten für den Lageplan können unter Umständen als Teil der Baunebenkosten steuerlich abgesetzt werden, wenn das Gebäude vermietet oder gewerblich genutzt wird. Bei einer rein privaten Nutzung sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar. Es empfiehlt sich, dies mit einem Steuerberater zu klären.
    7. Frage: Wie lange ist ein Lageplan gültig?
      Ein Lageplan hat keine begrenzte Gültigkeitsdauer. Allerdings sollte er aktualisiert werden, wenn sich die Gegebenheiten auf dem Grundstück oder in der Umgebung wesentlich verändert haben, beispielsweise durch Neubauten oder Änderungen der Grundstücksgrenzen.
    8. Frage: Was tun, wenn die Kosten für den Lageplan höher sind als erwartet?
      Wenn die Kosten für den Lageplan höher sind als erwartet, sollten Sie zunächst eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten verlangen und die einzelnen Posten prüfen. Vergleichen Sie die Preise mit Angeboten anderer Vermessungsbüros und klären Sie, ob alle Leistungen tatsächlich erforderlich waren. Gegebenenfalls können Sie mit dem Vermessungsingenieur über eine Reduzierung der Kosten verhandeln.

    ? Verwandte Themen

    • Baukostenplanung
      Detaillierte Aufstellung aller Kosten, die im Rahmen eines Bauprojekts entstehen.
    • Baufinanzierung
      Verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung eines Bauvorhabens, wie z.B. Kredite, Bausparverträge oder Eigenkapital.
    • Architektenvertrag
      Regelt die Leistungen und Honorare des Architekten im Rahmen eines Bauprojekts.
    • Grundstückskaufvertrag
      Vertragliche Vereinbarung über den Kauf eines Grundstücks, einschließlich aller Rechte und Pflichten.
    • Bauabnahme
      Formelle Übergabe des fertigen Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn.
  2. Lageplan Kosten: Architektenrechnung prüfen – Bauträger-Vertrag beachten!

    Kosten für Lageplan ...
    Um Ihre Frage gleich zu beantworten  -  Nein!
    Natürlich kostet ein Lageplan, selbst, wenn der Bau abgesteckt wird, also bspw. das sogenannte Schnurgerüst erstellt wird, bei weitem nicht das, was Ihnen in Rechnung gestellt werden soll.
    Es ist etwas schwer, was man Ihnen raten soll, da
    1. wenn die vertragliche Vereinbarung dahinging, bzw. dahingeht, dass Sie selbst (und nicht der Bauträger (Bauträger) ) diese Kosten zu tragen haben, einiges im argen liegt [mit Ihrem Bauträger und dem von diesem beauftragten Architekten]
    2. der Kollege Architekt m.E. einmal wieder seine Finger schmutzig macht, da er bei dem "bösen Spiel" des Bauträger wohl kräftig mitmischt, d.h. seine Kosten für den Bauantrag, denn ohne Lageplan erhält er und sein Auftraggeber (Bauträger) keine Genehmigung für den Bau, ggf. anteilig doppelt berechnen möchte.
    3. es keine Regelungen dahingehend gibt, dass die Kosten für einen "ö. b. " Vermessungsingenieur anteilig vom Architekten und vom Erwerber (nämlich Sie selbst) bezahlt werden sollten
    4. es besonders fraglich ist, weshalb ein ö. b. Vermesser und nicht ganz simpel ein Dipl. -Vermessungsingenieur diese Tätigkeit ausführt.
    5. Wenn ein Vermessungsingenieur die beschriebenen Tätigkeiten übernimmt, kann der Architekt kein Honorar für seine "vorgeblichen" diesbezüglichen eigenen Leistungen verlangen.
    6. die Erstellung eines amtlichen Lageplans (wenn dieser notwendig sein sollte), samt Erstellung der Einmessung (Schnurgerüst) eines Einfamilienhaus allenfalls etwa 1.000 bis 1.300 € kostet.
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    a) beim zuständigen Bauamt (untere Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde) nachzufragen, ob die Vermessung amtlich angeordnet wurde und, falls ja, weshalb.
    b) den ö. b. Vermessungsingenieur hiernach zu befragen
    c) insbesondere, wenn Ihre Probleme mit einem Bauträger jetzt schon anfangen sich entsprechend qualifiziert fachlich beraten zu lassen.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Lageplan: Unklare Kosten? Architekten-Gebaren & regionale Unterschiede

    Seriös ist das nicht!
    Nun ziehen wir (Architekten) gerne vom Leder wenn es darum geht Machenschaften, Murks und Pfusch von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer anzuprangern.
    Leider gibt es aber natürlich auch merkwürdiges Gebaren bei einigen Kollegen. Leider.
    Ihre Frage kann von hieraus auch nicht schlüssig beantwortet werden.
    Hier in Bayern ist für einen Bauantrag (eines normalen Einfamilienhauses) z.B. gar kein Lageplan vom Vermessungsingenieur notwenidig. Wenn's eng wird (Grenzbebauung, unklare Grenzverläufe usw.) ist es natürlich ratsam einen Vermesser hinzuzuziehen!
    Bei einer normalen Baumaßnahme holt sich der Planer einen Auszug aus dem Katasteramt/Vermessungsamt (kostet etwa 30  -  40 EUR) und zeichnet die geplante Baumaßnahme (mit allen notwendigen Maßen) dort ein. Arbeitsaufwand: ca. 1 Stunde.
    Kostet normalerweise nichts, da dies zu den Unterlagen des Bauantrages dazugehört.
    Bauen Sie z.B. in Baden-Württemberg wird ein Lageplan eines Vermessers gefordert. Der kostet dann um die 500  -  1.000 € (hje nach Aufwand und Schwierigkeit).
    Lassen Sie sich bloß nicht für dumm verkaufen.
    Gruß
    Thomas
  4. Lageplan: Werkvertrag-Regelung – Kostenübernahme durch Bauherren legitim?

    Wohl kein
    Bauträger, da "Werkvertrag".
    • die vertragliche Regelung, dass ein amtl. Lageplan von einem öbVI zu erstellen ist, und die Kosten vom Bauherren zu tragen sind ist legitim.
    • hat der öbVI den Lageplan erstellt, hat der Architekt nichts zu berechnen
    • ob ein amtl. Lageplan erforderl. ist, mag dahingestellt sein, wenn es vertraglich so vereinbart wurde geht es OK
    • Kosten für amtl. Lageplan inkl. örtlicher Höhenaufnahme/Eintragung Neubau mit Abstandflächen etc. liegen bei uns in der Region (NRW) inkl. Gebühren für Katasterunterlagen bei ca. 800-900,- €.
    • Name:
    • M.P.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Lageplan Kosten: Erstellung, Absteckung & Vermessungsingenieur-Preise

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit der Kosten für die Erstellung eines Lageplans, inklusive Grob- und Feinabsteckung, die einem Bauherrn nach Bauantragstellung in Rechnung gestellt wurden. Es wird hinterfragt, ob die Kosten im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen und welche vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich getroffen wurden. Regionale Unterschiede und die Rolle von Architekten und Vermessungsingenieuren werden ebenfalls beleuchtet.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die vertragliche Vereinbarung mit dem Bauträger ist entscheidend für die Kostenübernahme des Lageplans. Wie im Beitrag Lageplan Kosten: Architektenrechnung prüfen – Bauträger-Vertrag beachten! erwähnt, sollte geprüft werden, ob die Kosten bereits im Pauschalpreis enthalten sein sollten.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen Lageplan können stark variieren, abhängig von der Region, dem Umfang der Vermessungsarbeiten (Grobabsteckung, Feinabsteckung) und den beteiligten Fachleuten (Architekt, Vermessungsingenieur). Der Beitrag Lageplan: Unklare Kosten? Architekten-Gebaren & regionale Unterschiede beleuchtet die Preisgestaltung und mögliche regionale Unterschiede.

    ✅ Empfehlung: Klären Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Erstellung des Lageplans, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Der Beitrag Lageplan: Werkvertrag-Regelung – Kostenübernahme durch Bauherren legitim? gibt wichtige Hinweise zur vertraglichen Regelung und Kostenübernahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Kostenaufstellung des Architekten mit den üblichen Preisen für Vermessungsleistungen in Ihrer Region. Holen Sie gegebenenfalls ein Vergleichsangebot von einem unabhängigen Vermessungsingenieur ein. Prüfen Sie, ob ein amtlicher Lageplan erforderlich ist oder ob ein einfacherer Plan für den Bauantrag ausreicht.

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