Architektenwechsel nach Ausschreibung: Möglichkeiten, Fristen & Kosten?
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Architektenwechsel nach Ausschreibung: Möglichkeiten, Fristen & Kosten?

Hallo,
ist nach/in der Ausschreibungsphase ein Architektenwechsel möglich? Wir haben einen Keller seit Juni (Holzhaus). Unser Architekt hat es seither nicht geschafft die restlichen Ausschreibungen rauszusenden, obwohl die Details schon seit Januar klar sind. Einmal ist ein anderes Bauvorhaben schuld, dann der Prüfstatiker, dann die Fortbildung, der Urlaub, die Kündigung des Mitarbeiters, der Umzug des Büros ...
Dazu kommt, dass er immer wieder Entscheidungen getroffen hat und trifft bzgl. des Rohbaukellers ohne uns zu fragen und wir dürfen dann die Mehrkosten tragen. Weiterhin wird seine Kostenschätzung bei einem Gesamtvolumen von 230.000 um ca. 40  -  70 Teur nicht passen nach unseren Schätzungen/Erfahrungen.
Er wird beauftragt mit Fensterbauer Details abzuklären, macht dies aber nicht, oder gibt uns die Infos nur auf Nachfrage weiter.
Was muss ich mir als Bauherr alles gefallen lassen?
Baden-Württemberg/Architektenvertrag nach VOB
  • Name:
  • Simone
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    Ein Architektenwechsel nach der Ausschreibungsphase ist grundsätzlich möglich, kann aber mit einigen Herausforderungen verbunden sein. Es ist wichtig, den bestehenden Architektenvertrag genau zu prüfen. Dieser regelt die Bedingungen für eine Kündigung und mögliche Schadensersatzansprüche.

    Wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, beispielsweise durch Verzögerungen bei den Ausschreibungen trotz klarer Details, kann dies ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein. Dokumentieren Sie alle Versäumnisse und Kommunikationen schriftlich.

    Die Beauftragung eines neuen Architekten kann zu Mehrkosten führen, insbesondere wenn bereits Leistungen erbracht wurden, die nun doppelt anfallen. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen der bisherige Architekt abgerechnet hat und welche noch ausstehen.

    ? Gefahr: Ein unüberlegter Architektenwechsel kann zu Bauverzögerungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie einen Wechsel vollziehen. Klären Sie die Honorarfrage und die Übergabe der Planungsunterlagen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ausschreibung
    Ein Verfahren, bei dem Bauleistungen oder Planungsleistungen von verschiedenen Unternehmen angeboten werden. Ziel ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Submission, Angebotsvergleich, Leistungsverzeichnis
    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen, Honorare und Verantwortlichkeiten des Architekten regelt. Er sollte detaillierte Regelungen zur Kündigung und zu Schadensersatzansprüchen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauvertrag
    Bauherr
    Die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben plant und durchführt. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Sicherheit auf der Baustelle.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Projektentwickler
    Prüfstatiker
    Ein unabhängiger Ingenieur, der die statischen Berechnungen eines Bauwerks prüft, um die Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Er ist nicht weisungsgebunden gegenüber dem Architekten.
    Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerksplanung, Standsicherheit
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Bauleitung
    Die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten auf der Baustelle. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pläne, die Qualität der Ausführung und die Sicherheit auf der Baustelle.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenkoordination
    Mängelbeseitigung
    Die Behebung von Mängeln an einem Bauwerk, die während der Bauzeit oder nach der Fertigstellung auftreten. Der Bauherr hat Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nachbesserung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Ist ein Architektenwechsel während der Bauphase möglich?
      Antwort: Ja, ein Architektenwechsel ist auch während der Bauphase möglich, aber es ist ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Prüfen Sie den Architektenvertrag und klären Sie die Verantwortlichkeiten des neuen Architekten.
    2. Frage: Welche Kosten entstehen bei einem Architektenwechsel?
      Antwort: Die Kosten können je nach Fortschritt des Projekts variieren. Es können Kosten für bereits erbrachte Leistungen des alten Architekten entstehen sowie Honorare für den neuen Architekten. Klären Sie die Abrechnungsgrundlagen im Vorfeld.
    3. Frage: Kann ich den Architektenvertrag fristlos kündigen?
      Antwort: Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten grob verletzt hat. Dokumentieren Sie die Gründe sorgfältig und holen Sie sich rechtlichen Rat.
    4. Frage: Was passiert mit den bereits erstellten Plänen und Genehmigungen?
      Antwort: Die Pläne und Genehmigungen bleiben in der Regel gültig, sofern sie den aktuellen Bauvorschriften entsprechen. Der neue Architekt muss sich jedoch mit den bestehenden Unterlagen vertraut machen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
    5. Frage: Wie finde ich einen geeigneten neuen Architekten?
      Antwort: Holen Sie Empfehlungen von anderen Bauherren ein, recherchieren Sie online und führen Sie persönliche Gespräche mit potenziellen Architekten. Achten Sie auf Erfahrung, Qualifikation und Referenzen.
    6. Frage: Was ist bei der Übergabe der Bauleitung zu beachten?
      Antwort: Die Bauleitung muss ordnungsgemäß an den neuen Architekten übergeben werden. Dies beinhaltet die Übergabe aller relevanten Dokumente, Pläne und Informationen zum Baufortschritt.
    7. Frage: Welche Rolle spielt der Prüfstatiker bei einem Architektenwechsel?
      Antwort: Der Prüfstatiker ist unabhängig vom Architekten und prüft die statischen Berechnungen. Ein Architektenwechsel hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Arbeit des Prüfstatikers.
    8. Frage: Kann der Architekt Schadensersatz fordern, wenn ich den Vertrag kündige?
      Antwort: Ja, der Architekt kann unter Umständen Schadensersatz fordern, insbesondere wenn die Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund basiert. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den erbrachten Leistungen ab.

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  2. Architektenvertrag prüfen: Kündigung, Kosten & VOB-Konformität

    Ob ein Wechsel ...
    möglich ist, hängt daran, wie Ihr Vertrag aussieht.
    Haben Sie Beauftragung bis Bauleitung, wird es schwierig oder teuer.
    Anwalt befragen dürfte hier hilfreich sein.
    Aber eigentlich sind Architektenverträge nach HOAIAbk. nicht VOBAbk.?
    Oder Bauträger/GÜ?
  3. Architektenverschulden: Verzögerung, Kostenschätzung & Kündigung

    Sehr viel,
    jedenfalls nach dem eigenen 'normalen Menschenverstand' muss man sich gefallen lassen, wenn man die Formalien nicht kennt. Das ist jetzt eine subjektive Laieneinschätzung, die meisten Architekten werden das anders sehen:
    Falls der Bau durch Verschulden des Architekten verzögert wird oder die Kostenschätzung nicht hinkommt, gibt es zunächst einmal wenig Möglichkeiten. Es ist nicht wirklich vorgesehen, dass ein A. auch nach (ich meine natürlich berechtigte) Hinweisen und Beschwerden nicht reagiert oder eine Klärung sucht. 'Stur stellen' hilft dem A. erst einmal weiter, denn für ein weiteres Vorgehen (Auftrag entziehen) bedarf es einiger formaler Akte (Fristen setzen, schriftlich Vollmachten zur Auftragserteilung einschränken, verschiedene zwingende Teilarbeiten wie Kostennachführung oder Detailplanungen anmahnen, Fehler nachweisen usw.). Die 'Kündigung aus wichtigem Grund' ist zwar möglich, würde ich aber als Laie nicht ohne Anwalt versuchen, sonst wird evtl. ein nahezu volles Honorar ohne weitere Leistung fällig (und dazu das Geld für den neuen A.). Einen eindeutigen Grund zu finden ziemlich kompliziert, wenn es auch nach deutlichen Beschwerden nicht mehr geht, Anwalt fragen. Vorher evtl. unter archifee.de mal ein wenig in den Urteilen lesen.
    @Dühlmeyer: Wetten, dass HOAIAbk. gemeint ist?
    Gruß Volker
  4. Architektenkammer BW: Kompetente Rechtsberatung bei Problemen

    Architektenkammer BW
    anrufen und hier die Rechtsabteilung befragen (die sind hier sehr kompetent!). Hierbei den Sachverhalt, ggf. schriftlich, exakt schildern und dann ein weiteres "Vorgehen" besprechen.
    Vieles ist bei Architekten entschuldbar, einige sind aber schlichtweg überfordert mit den Anforderungen ein Bauvorhaben  -  möglichst zur Zufriedenheit aller Beteiligten  -  durchzuführen.
    Vorab hilfreich kann ein offenes und dabei klärendes Gespräch mit Ihrem Architekten sein.
    MfG
    R. Kaiser
  5. Achtung: Bauträger als Architekt? Risiken bei Kündigung

    Wetten..
    würd ich da nicht, weil oft Bauträger/Generalübernehmer als "Architekten" bezeichnet werden, nur weil Sie solche sind oder sich als solche darstellen.
    Und das mit dem Aufwand bei der Kündigung trifft genauso auch auf Handwerker usw.
  6. Architektenhonorar: Aufwand bei Kündigung vs. Handwerkerkosten

    OT@ Dühlmeyer
    Naja, formal richtig, aber: Bei Handwerkern geht es selten um 'Kopfarbeiter'. Der trotz einer Kündigung zu zahlende reale Aufwand eines Handwerkers (Material, verplante Arbeitskraft) ist 'sichtbar'; wenn noch kein Material bestellt wurde, wird es schwer fallen, dieses abzurechnen. Der Architekt kann im Prinzip alles bis auf wegfallende Kosten geltend machen, sofern eine Kündigung nur auf allgemeiner Unzufriedenheit mit bisheriger Arbeit und nicht schuldhaftem, offensichtlichem Versagen beruht (so habe ich's jedenfalls laienhaft verstanden). Ist schon etwas komfortabler (und für den Bauherrn abschreckender) als beim Handwerker, der meist noch den Kosten für bestelltes, aber nicht mehr verbautes Material hinterherlaufen muss.
    Gruß
    Volker
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenwechsel nach Ausschreibung: Fristen, Kosten & Möglichkeiten

    💡 Kernaussagen: Ein Architektenwechsel nach der Ausschreibungsphase ist komplex und hängt stark vom Architektenvertrag ab. Bei Verschulden des Architekten sind Kündigung und Schadensersatzansprüche möglich, aber formaljuristisch oft schwierig durchzusetzen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg bietet kompetente Rechtsberatung. Bauträger agieren manchmal als Architekten, was bei Kündigung zusätzliche Risiken birgt. Die Honorarfrage bei Kündigung ist ein zentraler Streitpunkt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Vertragsdetails, wie in Architektenvertrag prüfen: Kündigung, Kosten & VOB-Konformität erläutert. Ein Anwalt sollte frühzeitig hinzugezogen werden.

    ✅ Zusatzinfo: Die Architektenkammer BW kann wertvolle Unterstützung bieten, wie im Beitrag Architektenkammer BW: Kompetente Rechtsberatung bei Problemen beschrieben.

    💰 Kosten: Die Kündigung eines Architektenvertrags kann erhebliche Mehrkosten verursachen, insbesondere wenn bereits Teilarbeiten erbracht wurden. Die Abgrenzung des Architektenhonorars vom Aufwand eines Handwerkers wird in Architektenhonorar: Aufwand bei Kündigung vs. Handwerkerkosten diskutiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig und holen Sie sich rechtlichen Rat ein, bevor Sie einen Architektenwechsel in Erwägung ziehen. Klären Sie die Honorarfrage transparent, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Nutzen Sie die Beratung der Architektenkammer Baden-Württemberg.

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