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@Frage 750
BAU-Forum: Architekt / Architektur

@Frage 750

Mein Nachbar hat mit einem Bauträger /Generalunternehmer gebaut. Im Bauantrag ist die Gesamtsumme inkl. Nebenkosten aufgeführt.
Eigenheimzulage wird nach der im Bauantrag ausgewiesener Höhe bewilligt. Da die zu gering ist, steht uns nur ein Teil zu.
Begeht der Unterzeichneter nicht da eine Ordnungswidrigkeit und Steuerhinterziehung?
  1. Steuerhinterziehung?

    Welche Steuer sollte denn hier hinterzogen werden?
    Nun muss ich doch etwas weiter ausholen. Nun gut.
    Wie gesagt Bauantragsgebühr richtet sich nach Summe der Baukosten im Bauantrag. Daher: Kosten möglichst gering.
    Aber: Ist die Behörde der Meinung: "Nein, ... das ist ja viel zu niedrig! ", dann legt diese die Summe nach eigenem Ermessen neu fest. So wird einer "ungebührlichen" Kürzung der Baukosten entgegengewirkt. Wir reden hier bei einer geschätzten Bausumme von sagen wir mal € 200.000 vielleicht von € 185.000, die dann im Bauantrag stehen (nur mal so als Beispiel).
    Gruß
    Thomas
  2. Im übrigen

    lassen sich dem Fi-Amt gegenüber doch die tatsächlich angefallenen Baukosten durch Vorlage von Verträgen/Rechnungen nachweisen.
    • Name:
    • M.P.
  3. und wie <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    wenn man ca. 40.000,- als Eigenleistung ansetzt ...
  4. Es werden

    nur die Herstellungs- und Anschaffungskosten (Herstellungskosten, Anschaffungskosten) berücksichtigt, bei denen  -  vereingacht gesagt  -  auch Geld geflossen ist. Eigenleistungen gehören nicht dazu.
    Aber was hat das mit der Ausgansgfrage zu tun? Da unterstellen Sie, dass Sie verminderte Eigenheimzulage bekommen wegen zu niedrig angegebenen Baukosten im Bauantrag.
    • Name:
    • M.P.
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