Hallo liebe Architekten,
ich (zukunftiger Bauherr) würde gern wissen, wie viele Stunden ein Architekt benötigt um ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus+ELW+Garage (EGAbk. ca. 80 m², DGAbk. + Raum über der Garage ELW 60 m², alles Satteldach) zu erstellen. Ich habe vor erst Lph 1-4 zu beauftragen, nach der Baugenehmigung die restlichen Lph 5-8.
Mir ist auch klar, dass man nicht so pauschalisieren kann, bzw. ist auch klar, dass es eine Doktorarbeit werden kann. Zu berücksichtigen wäre eine KFWAbk. 60 Förderung und kostengünstige massive Bauart (vielleicht Ziegel oder KS).
Wieviel Zeit (Wochen bzw. Monate) muss ich dafür einplanen?
Danke im Voraus.
Stunden für Bauantrag
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Stunden für Bauantrag
-
da gibt es viele Faktoren
der hauptpunkt liegt aber im Verständnis Architekt - Bauherr!
könnt ihr klar eure Vorstellungen darlegen?
versteht der Architekt eure wünsche?
wie entscheidungsfreudig seit ihr?
wieviel Spielraum gibt das Grundstück, ist z.B. ein Bebauungsplan vorhanden, wie ist die Erschließung?
das sind ganz wesentliche Faktoren. und dann ist es einfach so, dass manchmal die Chemie so gut passt, dass mit ein bis zwei entwürfen alles klar ist, oder die Bauherren so unentschlossen sind, dass nach dem 10. Entwurf Onkel, Tante und die verwandtschaft immer noch nicht glaubt dass es passt.
wenn der Entwurf geklärt ist und ihr einen Spielraum in der Ausführung lasst, ist kfw 60 sicherlich das unproblematischere. und mit etwas bedenkzeit für beide Seiten kann bei entschlussfreudigen Bauherren ein Bauantrag in 4 Wochen fertig sein. -
zu Vervollständigung meiner Angaben:
B-Plan vorhanden
Grundstück eben, erschlossen
zu den Entwürfen: gehören dazu 3D Ansichten bzw. Seitenansichten oder nur der Grundriss?
Lph 2-3 Kostenschätzung und Kostenberechnung nach welche DINAbk. 276 1981 oder 1993?
Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
Möchte auch kein 08/15 Haus bauen. -
na klasse!
"Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
Möchte auch kein 08/15 Haus bauen. "
wie soll man/Frau die Stunden abrechnen, die man/Frau zum denken braucht? und was ist mit den kosten ringsherum?
meine Versicherung erwartet Abrechnung auf HOAIAbk. Basis, sonst könnte es sein sie tritt nicht ein. würden sie den Planer schriftlich von irgendwelchen Forderungen befreien, falls er einen schaden verursacht?
3-D-Pläne erwarten und das zum Stundentarif?
und dann gibt es da frischlinge die brauchen etwas länger, oder alte Hasen, die auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückgreifen. kleine Büros, die fast alles selber machen und größere Büros, in denen die Arbeit geteilt wird > Bauzeichner + sekretärin lassen mehr Volumen zu, kosten aber auch Geld.
die HOAI gibt es ja, weil man das nicht in Stunden abrechnen kann! -
nee, nee, ... NEE!
Moin erstmal!
Sparen ist ja toll. Überalle sparen ist toller. Ist klar.
Aber: Gerade bei dem Sparen, der zu ihren Gunsten werkelt ... nee, ... nee, ... nee!
Oder: Guter Spitzenarchitekt mit Mega-Erfahrung und überhaupt genial schafft einen tollen Entwurf in 8 Std. Er soll mit sagen wir mal 8 x 70 € = 560 € entlohnt werden.
Dann kommt aber 'ne Mega-Pfeife: Braucht 20 Versuche, bringt nichts Richtiges zu Wege. Am Ende braucht dieser für die selbe, von Ihnen verwertbare Leistung (nämlich einen guten und zudem genehmigungsfähigen Entwurf) sagen wir mal 50 Std. Dann löhnen Sie mal eben 3.500 €.
Sie werden nun verstehen, dass eine Honorierung auf Stundenbasis denkbar ungerecht ist. Außerdem gibt's dann immer einen Keilerei wieviel Std. denn nun wirklich gebraucht wurden.
Ich rechne daher (außer bei Kleinstmaßnahmen) nie (!) auf Stundenbasis ab. Gibt nur Ärger und ist zudem nicht leistungsgerecht.
Letztendlich wollen Sie ja eine gute Leistung und nicht eine gewisse Anzahl von Stunden.
Daher: Bitte brav die HOAIAbk. vereinbaren (abgesehen davon: Architekten müssen die HOAI vereinbaren!).
Gruß
Thomas -
Stundenbasis einleuchtend
welche DINAbk. 276 ist jetzt verbindlich für mich (Bauherr) und evtl. für die Bank?
Kann man irgendwo nachlesen was alles zu Grundleitungen eines Architekten gehört?
Gehören die 3D Ansichten bzw. Frontansichten und Wärmebrücken in Lph 5-6? -
Grundleistungen
Hallo Klaus,
suchen Sie sich einen - mehrere Architekten aus der Umgebung - machen Sie einen Termin - kurze Besprechung über Ihr Vorhaben mit kleiner Fragestunde - gibt Honorarangebot - dann entscheiden, wer den Auftrag bekommen soll.
3D-Ansichten sind Sonderleistungen - Ansichten 2D LPAbk. 1-4 Wärmebrücken Ausführungsplanung - was Ihre Bank möchte - nachfragen.
Die Frage mit der DINAbk. 276 verstehe nicht ganz - Sie haben x-€ und können für x-€ bauen und nicht für x+x-€ oder?
Ihren finanziellen Spielraum werden Sie doch kennen?
Mit freundlichen Grüßen -
3-D
gehört in gar keine Leistungsphase. das ist ein Service den man dazu liefern kann, wenn man die Ausstattung dazu hat. dann ist es nämlich mit ein paar klicks am pc getan. Voraussetzung für diese klicks ist die entsprechende Software und eine korrekte Eingabe am PC. die Software im profibereich kostet schnell mal 10 T€ und dann kann man das noch lange nicht alles perfekt anwenden. außerdem muss die auch erst mal erwirtschaftet sein. will der Bauherr das spässle dann noch fotorealistisch dann macht das selbst bei fast perfekter Eingabe der Daten noch eine Stunden bis Tage extrazeit. solche Leistungen sind in der HOAIAbk. nicht zu finden, da sie für den Bau absolut unmaßgeblich sind.
solange noch kein "gedankenmodell" fürs Haus steht, kann man weder 3-D, noch braucht man einen pc und die Software.
für den Bauantrag braucht man die genehmigungsrelevanten Daten / Darstellungen: Länge, breite, Höhe, Dachform, Raumaufteilung, Raumgrößen. das lässt sich in Grundrissen, schnitten und Ansichten (von jeder Seite) darstellen.
bei diesen Daten hat ein erfahrender Planer auch eine Vorstellung von den möglichen Wärmebrücken. der spezielle Nachweis von Wärmebrücken, gehört in den EnEVAbk.-Nachweis. der ist wiederum eine Extraleistung und in den lph. 1-8 gar nicht enthalten.
für die Bank und den Bauherren, kann man im Rahmen der Leistungsphase 1 (lph 1)-4 nur schätzen. im Normalfall beruht diese Schätzung der Baukosten auf der Gebäudegröße in m³ umbauter Raum und den ortsüblichen vergleichspreisen. -
@ Herr Rieder
ich habe bereits zwei Architekturbüros aufgesucht,
mir ist nickt klar, einer würde nach DINAbk. 276/81 anderer Sprach von DIN 276/93.
Wärmebrücken=> im vereinfachten Verfahren kann keine Tektur mehr vorgenommen werden.
Wer hat jetzt Recht? -
Beide ...
DIN 276 alt fürs Honorar, DINAbk. 276 neu für die Bank. Schwachsinn, ja, aber ist halt so.
Bauantrag nach Stunden. Au weia.
Ich habe schon mal mehr als ein Jahr vom ersten Entwurf bis zur Eingabe gebraucht, mit Bauherrenterminen so alle 2 - 3 Wochen.
Weil die Bauherren ständig neue Ideenn hatten. DAS hätt ich gerne nach Stunden bezahlt bekommen) ).
Ganz ehrlich. So was kann man/Frau mal für nen Carport machen oder eine Gaube. Aber nicht für mehr. Das gibt nur Streit.
Wie wollen Sie denn nachvollziehen, wie viele Stunden der Architekt gegrübelt hat, bis er DIE Idee hatte.
Und wenn ihm die gleich kommt, schreibt er Ihnen dann trotzdem viele Stunden auf? Oder muss er bei jedem treffen erst den Stundenbeleg quittieren lassen, bevor Sie draufschaun.
Das ist hirnrissig. -
@ Herr Dühlmeyer
Zeithonorar was wirklich schwachsinnig. OK! Danke!
Wie viele Termine sollte man so einplanen? Wie ist eure Erfahrung?
Grundstück ist 300 km entfernt ... muss also frei nehmen, was heute nicht so leicht ist und an Wochenenden sehe ich meine Frau und die Kinder, da ich die ganze Zeit auf Montage bin.
Über welche Fragen kann ich vorweg schon mal Gedanken machen, die später mir Architekt stellen könnte? -
Entfernung spielt für Sie keine Rolle ...
Entfernung spielt für Sie keine Rolle höchstens für den, der den bau betreuen soll/muss/darf/kann.
Also ist hier ein Planer zu suchen, der zumindest nicht allzu weit vom Objekt entfernt ansässig ist. Sagen wir mal. max. 20 - 30 km (er muss ja bei Bedarf auch mal hopp hopp auf die Baustelle raus!).
Für ein erstes Abtasten müssen Sie sich auch nicht auf dem Grundstück treffen. Fotos vom Grundstück, Lageplan, Kopie des Bebauungsplanes (sofern vorhanden) sollten genügen.
Jetzt ist es wichtig DEN Partner Ihres Vertrauens zu finden. Da können Sie natürlich nichtz alle Nase lang auf das Grundstück fahren ... bei der Entfernung.
Also treffen im Büro des Architekten, lassen Sie sich mal Objekte (Fotos, im Original) zeigen, die der Kollege schon gebaut hat. Stehen Sie auf klare Formen und der Architekt ist ein Vertreter der Türmchen-und-Erker-Fraktion könnte es schwirig werden. Umgekehrt natürlich auch. Die Chemie muss halt stimmen.
Dann Raumprogramm besprechen (was ist wichtig, wie viele Zimmer, wie viele Türmchen ... - der musste sein- ... Größe, Budget, usw. usf.)
Dann geben Sie dem Mollegen mal etwas Zeit (1 Woche sollte es schon sein ... mindestens) und dann treffen Sie cih wieder. Jetzt sollte ein Vorentwurf vorliegen können, der dem Raumprogramm und Ihrem Budget Rechnung trägt (kann natürlich etwas länger dauern, wenn der Kollege bis oben hin voll ist mit Arbeit ... wäre aber zurzeit eher unwahrscheinlich ...
Dann kommen Verfeinerungen, Änderungen usw. bis es passt. dann Bauantrag.
Das kann fix gehen und Sie haben in 4 Wochen einen fertigen Bauantrag. Oder eben nicht, wenn es dauert bis IHR Haus erarbeitet wurde.
Also sind auch 2 - 3 Monate möglich ... wer weiß.
Alles Gute weiter
Thomas -
@Herr Bock
kann ein Architekt ein Bauantrag in 5 Tagen erstellen (Lph 1 bis 4 voll!)
Was haltet Sie davon?
Wie viele Einfamilienhaus /DH kann ein freischaffender Architekt (ein Mann Büro) in einem Jahr nach Lph. 1-9 errichten? ... keine 08/15 Häuser ... -
Bauantrag in 5 Tagen?
Hallo Klaus,
die Frage war doch nicht ganz ernst gemeint?
Das würde nur gehen wenn Sie den Architekten zum Planzeichner degradieren wollen und Sie Ihr selbstgebasteltes unbedingt haben möchten.
Wieviel schafft ein Ein-Mann-Büro - viele.
Mit freundlichen Grüßen -
nein nein!
habe ein "Angebot" hier liegen von einem freischaffenden Architekten.
Nach DINAbk. 276/81, natürlich mit Vorentwürfen /Bauherren "richtig" aufklären -;) (das war auch meine ursprüngliche Frage ob 3D Ansichten bzw. Seitenansichten bereits zu Lph 5-6 gehören).
Meine zweite Frage war, wie viel Zeit realistisch wäre um ein Bauantrag zu stellen. -
Nun seid doch nicht so ...
Nun seid doch nicht so ich gehe mal davon aus, dass die Frage ernst gemeint war.
Daher folgt nun die Antwort. Das gehört sich doch so, oder?
Also ... Antwort: Nein!
Bei den Lph 1 - 4 handelt es sich ja nicht um ein kalkulierbares Abarbeiten irgendwelches qualitativ und quantitativ definierbarer Prozesse. Siehe hierzu mein Posting von vorhin. Kann ganz fix gehen, kann aber auch ewig unddrei Tage dauern.
Das reine "Malen" des Bauantrages ist sicher in drei, vier Tagen erledigt (Lph. 4!). Aber es gehört eben mehr dazu ein gesamtes Haus zu planen (planen und gestalten ist ja daher auch etwas was man tunlichst nicht nach Stunden abrechnen wird ... hatten wir ja schon).
Ich hatte auch schon das Glück, dass bei mir ein Bauherr auf der matte stand. Am 29.12.05. Ich sach' nur: Eigenheimzulage! Da stand aber schon der Vorentwurf. In einer echten Nacht- und Nebelaktion habe ich den Bauantrag bis vor den 31.12.05 hingeschustert (inkl Nachtarbeit bis 2.30 Uhr morgens ... ohne Extra-Geld, versteht sich).
Aber der Normalfall ist das nicht.
Fazit: Ruhig durchatmen und mal mind. einen Monat einplanen.
Gruß
Thomas -
schön schön
noch am 29.12.2005 ein Auftrag zu bekommen und sicherer ins neue Jahr zu starten und weiter am Markt zu bestehen ...
Auf Ihre Homepage steht schon was ich wissen wollte über Lph und Aufgaben eines Architekten.
Besten Dank für Eure Statement
Liebe Gruße
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