Bauantrag Einfamilienhaus: Architektenkosten, Dauer & Leistungsphasen 1-4?
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Bauantrag Einfamilienhaus: Architektenkosten, Dauer & Leistungsphasen 1-4?

Hallo liebe Architekten,
ich (zukunftiger Bauherr) würde gern wissen, wie viele Stunden ein Architekt benötigt um ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus+ELW+Garage (EG ca. 80 m², DGAbk. + Raum über der Garage ELW 60 m², alles Satteldach) zu erstellen. Ich habe vor erst Lph 1-4 zu beauftragen, nach der Baugenehmigung die restlichen Lph 5-8.
Mir ist auch klar, dass man nicht so pauschalisieren kann, bzw. ist auch klar, dass es eine Doktorarbeit werden kann. Zu berücksichtigen wäre eine KFWAbk. 60 Förderung und kostengünstige massive Bauart (vielleicht Ziegel oder KS).
Wieviel Zeit (Wochen bzw. Monate) muss ich dafür einplanen?
Danke im Voraus.
  • Name:
  • Klaus
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    Die Erstellung eines Bauantrags für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (ELW) und Garage ist ein komplexer Prozess, dessen Zeitaufwand stark variieren kann. Die Größe des Hauses (EG ca. 80 m², DGAbk. + Raum über Garage ELW 60 m²), die Dachform (Satteldach) und die individuellen Anforderungen beeinflussen den Aufwand erheblich.

    Für die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) können Sie mit folgenden Zeitspannen rechnen: Die Grundlagenermittlung (LPH 1) nimmt meist wenige Stunden in Anspruch. Die Vorplanung (LPH 2) kann 20-40 Stunden dauern, die Entwurfsplanung (LPH 3) 40-80 Stunden und die Genehmigungsplanung (LPH 4) 30-60 Stunden. Dies sind jedoch nur Schätzungen.

    ? Gefahr: Unvollständige oder fehlerhafte Bauanträge können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

    Ich empfehle, mehrere Angebote von Architekten einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Achten Sie auf Referenzen und Erfahrung mit ähnlichen Projekten.

    ? Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle relevanten Details mit dem Architekten, um den Zeitaufwand und die Kosten realistisch einschätzen zu können.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Gesuch um Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er enthält alle relevanten Unterlagen und Nachweise, die für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauordnung.
    Leistungsphasen (HOAIAbk.)
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert verschiedene Leistungsphasen, die den Ablauf eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung beschreiben. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
    Einliegerwohnung (ELW)
    Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses, die baulich abgeschlossen ist und über einen eigenen Zugang verfügt. Sie unterliegt spezifischen baurechtlichen Anforderungen.
    Verwandte Begriffe: Wohneinheit, Mehrfamilienhaus, Anliegerwohnung.
    Satteldach
    Ein Satteldach ist eine Dachform, die aus zwei geneigten Dachflächen besteht, die an einem Dachfirst zusammenstoßen. Es ist eine der häufigsten Dachformen in Deutschland.
    Verwandte Begriffe: Walmdach, Pultdach, Flachdach.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er ist verantwortlich für die Erstellung von Bauanträgen, die Ausführungsplanung und die Bauleitung.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Innenarchitekt.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten eines Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der Bauantragstellung?
      Antwort: Die Dauer wird durch die Komplexität des Bauvorhabens, die Vollständigkeit der Unterlagen, die Auslastung der Behörden und die spezifischen Anforderungen der Gemeinde beeinflusst. Eine gute Vorbereitung und enge Zusammenarbeit mit dem Architekten sind entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.
    2. Frage: Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Antwort: Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz, sowie statische Berechnungen. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
    3. Frage: Was sind die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI?
      Antwort: Die Leistungsphasen 1-4 umfassen die Grundlagenermittlung (LPH 1), die Vorplanung (LPH 2), die Entwurfsplanung (LPH 3) und die Genehmigungsplanung (LPH 4). Diese Phasen dienen der Klärung der Rahmenbedingungen, der Entwicklung eines Konzepts und der Erstellung der Bauantragsunterlagen.
    4. Frage: Kann ich den Bauantrag auch selbst erstellen?
      Antwort: In den meisten Bundesländern ist für die Erstellung eines Bauantrags die Vorlageberechtigung eines Architekten oder Bauingenieurs erforderlich. Dies dient der Sicherstellung, dass die Planung den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
    5. Frage: Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Antwort: Bei Ablehnung des Bauantrags können die Gründe für die Ablehnung geprüft und gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Architekten oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Einliegerwohnung (ELW) im Bauantrag?
      Antwort: Die ELW muss im Bauantrag als separate Wohneinheit ausgewiesen werden. Es sind zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Schallschutz, Brandschutz und Stellplätzen zu beachten.
    7. Frage: Wie finde ich einen geeigneten Architekten für meinen Bauantrag?
      Antwort: Empfehlungen von Freunden oder Bekannten, Online-Portale und die Architektenkammer können bei der Suche helfen. Achten Sie auf Referenzen, Erfahrung und eine transparente Kommunikation.
    8. Frage: Welche Kosten entstehen für die Erstellung eines Bauantrags?
      Antwort: Die Kosten für die Erstellung eines Bauantrags richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und sind abhängig vom Umfang und der Komplexität des Bauvorhabens. Es ist ratsam, ein detailliertes Angebot einzuholen.

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  2. Bauantrag EFH: Architekt – Klare Vorstellungen & Grundstücks-Spielraum

    da gibt es viele Faktoren
    der hauptpunkt liegt aber im Verständnis Architekt  -  Bauherr!
    könnt ihr klar eure Vorstellungen darlegen?
    versteht der Architekt eure wünsche?
    wie entscheidungsfreudig seit ihr?
    wieviel Spielraum gibt das Grundstück, ist z.B. ein Bebauungsplan vorhanden, wie ist die Erschließung?
    das sind ganz wesentliche Faktoren. und dann ist es einfach so, dass manchmal die Chemie so gut passt, dass mit ein bis zwei entwürfen alles klar ist, oder die Bauherren so unentschlossen sind, dass nach dem 10. Entwurf Onkel, Tante und die verwandtschaft immer noch nicht glaubt dass es passt.
    wenn der Entwurf geklärt ist und ihr einen Spielraum in der Ausführung lasst, ist kfw 60 sicherlich das unproblematischere. und mit etwas bedenkzeit für beide Seiten kann bei entschlussfreudigen Bauherren ein Bauantrag in 4 Wochen fertig sein.
  3. Bauantrag EFH: B-Plan, 3D-Ansichten, DIN 276 & Stundensatz

    zu Vervollständigung meiner Angaben:
    B-PlanAbk. vorhanden
    Grundstück eben, erschlossen
    zu den Entwürfen: gehören dazu 3D Ansichten bzw. Seitenansichten oder nur der Grundriss?
    Lph 2-3 Kostenschätzung und Kostenberechnung nach welche DINAbk. 276 1981 oder 1993?
    Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
    Möchte auch kein 08/15 Haus bauen.
    • Name:
    • Klaus
  4. Architektenhonorar: Denkzeit, Versicherungsschutz & HOAI-Basis

    na klasse!
    "Wenn ich 4 Wochen einplane, komme ich doch auf Stundenbasis besser weg?
    Möchte auch kein 08/15 Haus bauen. "
    wie soll man/Frau die Stunden abrechnen, die man/Frau zum denken braucht? und was ist mit den kosten ringsherum?
    meine Versicherung erwartet Abrechnung auf HOAIAbk. Basis, sonst könnte es sein sie tritt nicht ein. würden sie den Planer schriftlich von irgendwelchen Forderungen befreien, falls er einen schaden verursacht?
    3-D-Pläne erwarten und das zum Stundentarif?
    und dann gibt es da frischlinge die brauchen etwas länger, oder alte Hasen, die auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückgreifen. kleine Büros, die fast alles selber machen und größere Büros, in denen die Arbeit geteilt wird > Bauzeichner + sekretärin lassen mehr Volumen zu, kosten aber auch Geld.
    die HOAI gibt es ja, weil man das nicht in Stunden abrechnen kann!
  5. Architekten-Leistung: Erfahrung vs. Stunden – Honorierung im Bauantrag

    nee, nee, ... NEE!
    Moin erstmal!
    Sparen ist ja toll. Überalle sparen ist toller. Ist klar.
    Aber: Gerade bei dem Sparen, der zu ihren Gunsten werkelt ... nee, ... nee, ... nee!
    Oder: Guter Spitzenarchitekt mit Mega-Erfahrung und überhaupt genial schafft einen tollen Entwurf in 8 Std. Er soll mit sagen wir mal 8 x 70 € = 560 € entlohnt werden.
    Dann kommt aber 'ne Mega-Pfeife: Braucht 20 Versuche, bringt nichts Richtiges zu Wege. Am Ende braucht dieser für die selbe, von Ihnen verwertbare Leistung (nämlich einen guten und zudem genehmigungsfähigen Entwurf) sagen wir mal 50 Std. Dann löhnen Sie mal eben 3.500 €.
    Sie werden nun verstehen, dass eine Honorierung auf Stundenbasis denkbar ungerecht ist. Außerdem gibt's dann immer einen Keilerei wieviel Std. denn nun wirklich gebraucht wurden.
    Ich rechne daher (außer bei Kleinstmaßnahmen) nie (!) auf Stundenbasis ab. Gibt nur Ärger und ist zudem nicht leistungsgerecht.
    Letztendlich wollen Sie ja eine gute Leistung und nicht eine gewisse Anzahl von Stunden.
    Daher: Bitte brav die HOAIAbk. vereinbaren (abgesehen davon: Architekten müssen die HOAI vereinbaren!).
    Gruß
    Thomas
  6. DIN 276: Verbindlichkeit für Bauherr, Bank & Architekten-Grundleistungen

    Stundenbasis einleuchtend
    welche DINAbk. 276 ist jetzt verbindlich für mich (Bauherr) und evtl. für die Bank?
    Kann man irgendwo nachlesen was alles zu Grundleitungen eines Architekten gehört?
    Gehören die 3D Ansichten bzw. Frontansichten und Wärmebrücken in Lph 5-6?
    • Name:
    • Klaus
  7. Architektenauswahl: Honorarangebot, 3D-Ansichten & Bankanforderungen

    Grundleistungen
    Hallo Klaus,
    suchen Sie sich einen  -  mehrere Architekten aus der Umgebung  -  machen Sie einen Termin  -  kurze Besprechung über Ihr Vorhaben mit kleiner Fragestunde  -  gibt Honorarangebot  -  dann entscheiden, wer den Auftrag bekommen soll.
    3D-Ansichten sind Sonderleistungen  -  Ansichten 2D LPAbk. 1-4 Wärmebrücken Ausführungsplanung  -  was Ihre Bank möchte  -  nachfragen.
    Die Frage mit der DINAbk. 276 verstehe nicht ganz  -  Sie haben x-€ und können für x-€ bauen und nicht für x+x-€ oder?
    Ihren finanziellen Spielraum werden Sie doch kennen?
    Mit freundlichen Grüßen
  8. 3D-Visualisierung: Service, Softwarekosten & Bauantrag-Details

    3-D
    gehört in gar keine Leistungsphase. das ist ein Service den man dazu liefern kann, wenn man die Ausstattung dazu hat. dann ist es nämlich mit ein paar klicks am pc getan. Voraussetzung für diese klicks ist die entsprechende Software und eine korrekte Eingabe am PC. die Software im profibereich kostet schnell mal 10 T€ und dann kann man das noch lange nicht alles perfekt anwenden. außerdem muss die auch erst mal erwirtschaftet sein. will der Bauherr das spässle dann noch fotorealistisch dann macht das selbst bei fast perfekter Eingabe der Daten noch eine Stunden bis Tage extrazeit. solche Leistungen sind in der HOAIAbk. nicht zu finden, da sie für den Bau absolut unmaßgeblich sind.
    solange noch kein "gedankenmodell" fürs Haus steht, kann man weder 3-D, noch braucht man einen pc und die Software.
    für den Bauantrag braucht man die genehmigungsrelevanten Daten / Darstellungen: Länge, breite, Höhe, Dachform, Raumaufteilung, Raumgrößen. das lässt sich in Grundrissen, schnitten und Ansichten (von jeder Seite) darstellen.
    bei diesen Daten hat ein erfahrender Planer auch eine Vorstellung von den möglichen Wärmebrücken. der spezielle Nachweis von Wärmebrücken, gehört in den EnEVAbk.-Nachweis. der ist wiederum eine Extraleistung und in den lph. 1-8 gar nicht enthalten.
    für die Bank und den Bauherren, kann man im Rahmen der Leistungsphase 1 (lph 1)-4 nur schätzen. im Normalfall beruht diese Schätzung der Baukosten auf der Gebäudegröße in m³ umbauter Raum und den ortsüblichen vergleichspreisen.
  9. DIN 276: Unterschiede 1981 vs. 1993 & Wärmebrücken-Berechnung

    @ Herr Rieder
    ich habe bereits zwei Architekturbüros aufgesucht,
    mir ist nickt klar, einer würde nach DINAbk. 276/81 anderer Sprach von DIN 276/93.
    Wärmebrücken=> im vereinfachten Verfahren kann keine Tektur mehr vorgenommen werden.
    Wer hat jetzt Recht?
  10. Bauantrag: Zeithonorar, Bauherren-Ideen & Architekten-Aufwand

    Beide ...
    DINAbk. 276 alt fürs Honorar, DIN 276 neu für die Bank. Schwachsinn, ja, aber ist halt so.
    Bauantrag nach Stunden. Au weia.
    Ich habe schon mal mehr als ein Jahr vom ersten Entwurf bis zur Eingabe gebraucht, mit Bauherrenterminen so alle 2  -  3 Wochen.
    Weil die Bauherren ständig neue Ideenn hatten. DAS hätt ich gerne nach Stunden bezahlt bekommen ;-)) ).
    Ganz ehrlich. So was kann man/Frau mal für nen Carport machen oder eine Gaube. Aber nicht für mehr. Das gibt nur Streit.
    Wie wollen Sie denn nachvollziehen, wie viele Stunden der Architekt gegrübelt hat, bis er DIE Idee hatte.
    Und wenn ihm die gleich kommt, schreibt er Ihnen dann trotzdem viele Stunden auf? Oder muss er bei jedem treffen erst den Stundenbeleg quittieren lassen, bevor Sie draufschaun.
    Das ist hirnrissig.
  11. Bauantrag EFH: Termine, Entfernung & Vorab-Überlegungen

    @ Herr Dühlmeyer
    Zeithonorar was wirklich schwachsinnig. OK! Danke!
    Wie viele Termine sollte man so einplanen? Wie ist eure Erfahrung?
    Grundstück ist 300 km entfernt ... muss also frei nehmen, was heute nicht so leicht ist und an Wochenenden sehe ich meine Frau und die Kinder, da ich die ganze Zeit auf Montage bin.
    Über welche Fragen kann ich vorweg schon mal Gedanken machen, die später mir Architekt stellen könnte?
    • Name:
    • Klaus
  12. Bauantrag EFH: Architekt vor Ort – Entfernung & Baustellenbetreuung

    Entfernung spielt für Sie keine Rolle ...
    Entfernung spielt für Sie keine Rolle höchstens für den, der den bau betreuen soll/muss/darf/kann.
    Also ist hier ein Planer zu suchen, der zumindest nicht allzu weit vom Objekt entfernt ansässig ist. Sagen wir mal. max. 20  -  30 km (er muss ja bei Bedarf auch mal hopp hopp auf die Baustelle raus!).
    Für ein erstes Abtasten müssen Sie sich auch nicht auf dem Grundstück treffen. Fotos vom Grundstück, Lageplan, Kopie des Bebauungsplanes (sofern vorhanden) sollten genügen.
    Jetzt ist es wichtig DEN Partner Ihres Vertrauens zu finden. Da können Sie natürlich nichtz alle Nase lang auf das Grundstück fahren ... bei der Entfernung.
    Also treffen im Büro des Architekten, lassen Sie sich mal Objekte (Fotos, im Original) zeigen, die der Kollege schon gebaut hat. Stehen Sie auf klare Formen und der Architekt ist ein Vertreter der Türmchen-und-Erker-Fraktion könnte es schwirig werden. Umgekehrt natürlich auch. Die Chemie muss halt stimmen.
    Dann Raumprogramm besprechen (was ist wichtig, wie viele Zimmer, wie viele Türmchen ...  -  der musste sein- ... Größe, Budget, usw. usf.)
    Dann geben Sie dem Mollegen mal etwas Zeit (1 Woche sollte es schon sein ... mindestens) und dann treffen Sie cih wieder. Jetzt sollte ein Vorentwurf vorliegen können, der dem Raumprogramm und Ihrem Budget Rechnung trägt (kann natürlich etwas länger dauern, wenn der Kollege bis oben hin voll ist mit Arbeit ... wäre aber zurzeit eher unwahrscheinlich ... ;-)
    Dann kommen Verfeinerungen, Änderungen usw. bis es passt. dann Bauantrag.
    Das kann fix gehen und Sie haben in 4 Wochen einen fertigen Bauantrag. Oder eben nicht, wenn es dauert bis IHR Haus erarbeitet wurde.
    Also sind auch 2  -  3 Monate möglich ... wer weiß.
    Alles Gute weiter
    Thomas
  13. Bauantrag EFH: 5 Tage machbar? Architekt-Kapazität pro Jahr

    @Herr Bock
    kann ein Architekt ein Bauantrag in 5 Tagen erstellen (Lph 1 bis 4 voll!)
    Was haltet Sie davon?
    Wie viele Einfamilienhaus /DH kann ein freischaffender Architekt (ein Mann Büro) in einem Jahr nach Lph. 1-9 errichten? ... keine 08/15 Häuser ...
    • Name:
    • Klaus
  14. Bauantrag EFH: Architekt als Planzeichner? Realistische Einschätzung

    Bauantrag in 5 Tagen?
    Hallo Klaus,
    die Frage war doch nicht ganz ernst gemeint?
    Das würde nur gehen wenn Sie den Architekten zum Planzeichner degradieren wollen und Sie Ihr selbstgebasteltes unbedingt haben möchten.
    Wieviel schafft ein Ein-Mann-Büro  -  viele.
    Mit freundlichen Grüßen
  15. Bauantrag EFH: Angebot, DIN 276/81 & Realistische Zeitplanung

    nein nein!
    habe ein "Angebot" hier liegen von einem freischaffenden Architekten.
    Nach DINAbk. 276/81, natürlich mit Vorentwürfen /Bauherren "richtig" aufklären -;) (das war auch meine ursprüngliche Frage ob 3D Ansichten bzw. Seitenansichten bereits zu Lph 5-6 gehören).
    Meine zweite Frage war, wie viel Zeit realistisch wäre um ein Bauantrag zu stellen.
    • Name:
    • Klaus
  16. Bauantrag EFH: LPH 1-4 – Zeitaufwand & Kalkulierbarkeit

    Nun seid doch nicht so ...
    Nun seid doch nicht so ich gehe mal davon aus, dass die Frage ernst gemeint war.
    Daher folgt nun die Antwort. Das gehört sich doch so, oder?
    Also ... Antwort: Nein!
    Bei den Lph 1  -  4 handelt es sich ja nicht um ein kalkulierbares Abarbeiten irgendwelches qualitativ und quantitativ definierbarer Prozesse. Siehe hierzu mein Posting von vorhin. Kann ganz fix gehen, kann aber auch ewig unddrei Tage dauern.
    Das reine "Malen" des Bauantrages ist sicher in drei, vier Tagen erledigt (Lph. 4!). Aber es gehört eben mehr dazu ein gesamtes Haus zu planen (planen und gestalten ist ja daher auch etwas was man tunlichst nicht nach Stunden abrechnen wird ... hatten wir ja schon).
    Ich hatte auch schon das Glück, dass bei mir ein Bauherr auf der matte stand. Am 29.12.05. Ich sach' nur: Eigenheimzulage! Da stand aber schon der Vorentwurf. In einer echten Nacht- und Nebelaktion habe ich den Bauantrag bis vor den 31.12.05 hingeschustert (inkl Nachtarbeit bis 2.30 Uhr morgens ... ohne Extra-Geld, versteht sich).
    Aber der Normalfall ist das nicht.
    Fazit: Ruhig durchatmen und mal mind. einen Monat einplanen.
    Gruß
    Thomas
  17. Architekt LPH & Aufgaben: Infos & Dank für Statements

    schön schön
    noch am 29.12.2005 ein Auftrag zu bekommen und sicherer ins neue Jahr zu starten und weiter am Markt zu bestehen ...
    Auf Ihre Homepage steht schon was ich wissen wollte über Lph und Aufgaben eines Architekten.
    Besten Dank für Eure Statement
    Liebe Gruße
    • Name:
    • Klaus
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Bauantrag Einfamilienhaus: Architektenkosten, Dauer & Leistungsphasen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Komplexität der Architektenleistungen beim Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage. Es wird deutlich, dass die Kosten und Dauer stark von individuellen Faktoren wie Bauherrenvorstellungen, Grundstücksgegebenheiten und der gewählten DINAbk.-Norm abhängen. Die Frage nach der Abrechnung auf Stundenbasis wird kritisch hinterfragt, da der Aufwand für Planung und Abstimmung oft schwer kalkulierbar ist. Die Bedeutung einer klaren Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt wird hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Bauantrag: Zeithonorar, Bauherren-Ideen & Architekten-Aufwand kann es bei ständigen neuen Ideen der Bauherren zu erheblichen Verzögerungen und unvorhergesehenem Aufwand kommen. Eine klare Definition der Anforderungen ist daher entscheidend.

    ✅ Empfehlung: Der Beitrag Architektenauswahl: Honorarangebot, 3D-Ansichten & Bankanforderungen rät dazu, mehrere Architekten aus der Umgebung zu kontaktieren und Honorarangebote einzuholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

    💰 Kosten: Die Kosten für 3D-Visualisierungen sind im Beitrag 3D-Visualisierung: Service, Softwarekosten & Bauantrag-Details als Sonderleistung aufgeführt, da sie nicht zu den Grundleistungen eines Architekten gehören. Die Software für professionelle 3D-Darstellungen kann schnell mehrere tausend Euro kosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle relevanten Fragen mit dem Architekten, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Bauantrag EFH: Termine, Entfernung & Vorab-Überlegungen, um sich optimal auf die Gespräche vorzubereiten.

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