Zu niedrige Deckenhöhe im Kinderzimmer: Schadensersatzanspruch & Wertminderung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Zu niedrige Deckenhöhe im Kinderzimmer: Schadensersatzanspruch & Wertminderung?

Hallo,
während der Planungsphase haben wir unseren Architekten daraufhin gewiesen, dass im Kinderzimmer die Deckenhöhe mit 2.30 zu niedrig ist, wir haben eine Deckenhöhe von 2.50 vereinbart, er würde dies in der Planung berücksichtigen.
Unser Haus wurde vor 7 Tage aufgestellt und leider ist die Deckenhöhe im Kinderzimmer nur 2.30, morgen haben wir ein Gespräch wegen finanzieller Erstattung (Decke anheben geht wegen der Gesamtstatik des Daches nicht mehr).
Ich will in das Gespräch vorbereitet gehen:
  • Wieviel ist hier eine Wertminderung geltend zu machen? 10 %?
  • Raum hat 15.5 m², Wert pro m² ca. 2200 €

Kann da jemand weiterhelfen?
Grüße
Alexander

  • Name:
  • Alexander
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Kritisch: Eine veränderte Deckenhöhe kann die Statik des Daches beeinträchtigen. Unbedingt von einem Statiker prüfen lassen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass die Deckenhöhe im Kinderzimmer niedriger ist als vereinbart. Dies stellt einen Mangel dar, der zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.

    1. Beweissicherung: Dokumentieren Sie die tatsächliche Deckenhöhe (2,30 m) und die vereinbarte Deckenhöhe (2,50 m) durch Fotos und Messprotokolle. Sichern Sie alle relevanten Dokumente wie Bauvertrag, Planungsunterlagen und E-Mail-Korrespondenz.

    2. Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.

    3. Wertminderung: Die zu geringe Deckenhöhe mindert den Wert der Immobilie. Ein Sachverständiger kann die Wertminderung beziffern. Dies ist wichtig für die Geltendmachung von Schadensersatz.

    4. Schadensersatzanspruch: Sie können Schadensersatz für die Wertminderung und ggf. weitere Schäden (z.B. Kosten für ein Sachverständigengutachten) geltend machen.

    5. Statik prüfen: Die Veränderung der Deckenhöhe könnte Auswirkungen auf die Statik des Daches haben. Dies sollte von einem Statiker überprüft werden.

    ? Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Lassen Sie die Statik des Daches prüfen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit eines Bauwerks von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Im vorliegenden Fall ist die zu niedrige Deckenhöhe ein Mangel, da sie nicht der vereinbarten Deckenhöhe entspricht.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Mängelbeseitigung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im vorliegenden Fall kann Schadensersatz für die Wertminderung der Immobilie und weitere Schäden (z.B. Kosten für ein Sachverständigengutachten) verlangt werden.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Wertminderung
    Wertminderung
    Die Wertminderung ist die Minderung des Verkehrswerts einer Immobilie aufgrund eines Mangels. Im vorliegenden Fall mindert die zu niedrige Deckenhöhe den Wert der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verkehrswert, Sachverständiger
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Architekten oder Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Schadensersatz, Verjährung
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Mangel
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist für die Planung, Bauleitung und Überwachung des Bauprojekts verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauherr, Bauleitung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es regelt unter anderem die Anforderungen an die Bauplanung, die Baugenehmigung und die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Rechte habe ich bei einer zu niedrigen Deckenhöhe?
      Antwort: Sie haben das Recht auf Mängelbeseitigung, Wertminderung und Schadensersatz. Die genauen Ansprüche hängen vom Einzelfall ab und sollten von einem Anwalt geprüft werden.
    2. Frage: Wie berechnet man die Wertminderung bei einer zu niedrigen Deckenhöhe?
      Antwort: Die Wertminderung wird in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt. Dieser berücksichtigt die Abweichung von der vereinbarten Deckenhöhe, die Beeinträchtigung der Wohnqualität und die Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert.
    3. Frage: Kann ich den Architekten für den Mangel haftbar machen?
      Antwort: Ja, wenn der Architekt den Mangel durch eine fehlerhafte Planung verursacht hat, ist er haftbar. Sie müssen ihm jedoch die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.
    4. Frage: Was ist, wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert?
      Antwort: Wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert oder die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstrichen ist, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem Architekten in Rechnung stellen.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei einer zu niedrigen Deckenhöhe?
      Antwort: Der Bauvertrag ist die Grundlage für Ihre Ansprüche. Er enthält die vereinbarte Deckenhöhe und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
    6. Frage: Wie lange habe ich Zeit, um den Mangel geltend zu machen?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    7. Frage: Was bedeutet Abnahme des Bauwerks?
      Antwort: Die Abnahme des Bauwerks ist die förmliche Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt.
    8. Frage: Kann ich auch Schadensersatz verlangen, wenn ich den Mangel erst später entdecke?
      Antwort: Ja, auch wenn Sie den Mangel erst später entdecken, können Sie Schadensersatz verlangen, sofern die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie müssen den Mangel jedoch unverzüglich nach Entdeckung anzeigen.

    ? Verwandte Themen

    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Worauf Sie bei der Mängelanzeige achten müssen, um Ihre Rechte zu wahren.
    • Wertminderung bei Baumängeln
      Wie die Wertminderung berechnet wird und welche Faktoren eine Rolle spielen.
    • Schadensersatzansprüche im Baurecht
      Welche Schadensersatzansprüche Sie bei Baumängeln geltend machen können.
    • Die Rolle des Architekten bei Baumängeln
      Welche Pflichten der Architekt hat und wann er haftbar gemacht werden kann.
    • Statikprüfung bei Bauveränderungen
      Warum eine Statikprüfung bei Veränderungen an der Bausubstanz wichtig ist.
  2. Deckenhöhe Neubau: Rückbau oder Wertminderung prüfen!

    ogottogotttogott
    normalerweise ist das gar nicht zu akzeptieren. Neubau, Rückbau etc. sind eigentlich die richtigen Ausdrücke für sowas. Sie wollen den Rest ihres Lebens darin wohnen?
    Wenn es wirklich schriftlich (und vor allen Dingen juristisch) unantastbar ist würd ich auf Rückbau bestehen.
    Nun gut, ihre Entscheidung.
    Wohnfläche umgestaltet in Nutzfläche wär mein Ansatz: m² von 2000,- auf 800,- mindern.
    Aber ohne Rechtsbeistand geht es sowieso in die Hose.
    Daher: Profis ran holen.
    Viel Glück
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  3. Mindesthöhe: LBO vs. Vereinbarung – Baurecht beachten!

    wenn
    die LBOAbk. des zuständigen Bundeslandes Raumhöhen von 2,30 m für Wohnräume zulässt, wird der Raum nicht gleich nur "Nutzfläche". Also Vorsicht mit schnellen Schüssen. Alles "Schriftliche" von im Baurecht versierten RA prüfen lassen ...
    • Name:
    • M.P.
  4. Architektenfehler: RA-Beratung zu Schadensersatz dringend!

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich kann da auch nur zu einem RA raten ...
    Ich kann da auch nur zu einem RA raten alles andere, droht zum Scheitern verurteilt zu sein.
    Mal neugierig: Wieso stand eigentlich übberhaupt einmal zur Diskussion, die Räume im Dach 2,30 Meter hoch auszuführen?
  5. Vertragsbruch: 2,30m Deckenhöhe nicht als Wohnraum akzeptabel!

    Herr Peters
    mir wäre es erstmal schnurzpiepegal was in der LBOAbk. steht.
    Vereinbart waren 2,50 m, für mich ist der Raum bei 2,30 m nicht als Wohnraum nutzbar.
    Alles andere wird man sehen.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  6. Deckenhöhe: LBO BW vs. Vereinbarung – Was tun bei Abweichung?

    LBO BW
    LBOAbk. BW sagt für Aufenthaltsräumen 2.30.
    Vereinbart waren definitiv 2.50, so wurde es auch vom Bauleiter und Architekten auch gesagt, sie würden den Plan korrigieren, und haben auch ihre Schuld eingestanden.
    Was tun? Das Verhältnis zwischen Bauleiter und dem Architekten war eigentlich bisher gut, da will man ja nicht gleich mit dem Anwalt kommen.
    Keine ungefähre Schätzformel?
    Grüße Alexander
  7. Wertminderung Deckenhöhe: Zielbaumverfahren zur Berechnung?

    Foto von

    Je höher, desto weiter, je mehr, desto platsch ...
    Es gibt da wohl keine Formel, die man hier ins Forum setzen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Minderung über das Zielbaumverfahren nach Oswald ermittelt. Ich würde Ihren Baupartner vorlegen lassen und ihm eine Zahl nennen lassen. Wenn Sie damit zufrieden sind, dann machen sie's. Wenn nicht, dann nicht. Merkwürdig finde ich nur, dass Sie sich durch eine Minderung mit einem derartigen Mangel zufrieden geben. Geld ist doch nicht alles im Leben, oder?
  8. Nachträgliche Änderung Deckenhöhe: Lösungsmöglichkeiten finden

    Weil Deckenhöhe nicht änderbar ist
    Leider kann man die Deckenhöhe nicht ändern, ist so passiert,
    irgendwie muss man ja zu einer Lösung kommen.
    Grüße
    Alexander
  9. Planungsfehler: Ursachen für 2,30m Deckenhöhe im DG?

    Aber warum,
    waren überhaupt mal 2,30 m nicht nur im Gespräch, sondern schon auf dem Plan? Aus Kostengründen?
    Mich würden die 2,30 m in den anderen Räumen mehr stören als im Kinderzimmer? Es geht doch ums DGAbk. und auch um Ihr Schlafzimmer und das Bad?
    Kehlbalken sichtbar lassen geht nicht? Vermutlich Balkenschuhe?
    Ist auch nicht jedermann Geschmack.
    Die Decke ist schon fertig beplankt und der Fußboden auch und es sind noch 2,30 m?
    Grüße
  10. Deckenhöhe erhöhen: Machbarkeit der Kehlbalkenlage-Anpassung?

    Foto von

    Geht nicht, gibt es nicht!
    Warum soll es nicht möglich sein, die Decke höher zu legen? Die Menschen fliegen zum Mond, schicken unbemannte Flugkörper zum Mars und zu Kometen und dann soll es nicht möglich sein, eine Kehlbalkenlage höher zu legen. Das bezweifele ich ...
  11. Planungsfehler Architekt: Korrektur vor Fertigung einfordern!

    Rücksprung zum Ausgangszitat: "er würde dies"
    Mich stört de Satz in der Ausgangsfrage "er (der Architekt) würde dies in der Planung berücksichtigen". Später wird klar, der Plan wurde nicht geändert, wahrscheinlich war es bereits zu spät und die Fertigung lief.
    Entdeckt der Bauherr einen Fehler im Plan, muss er darauf bestehen, umgehend mit Terminsetzung einen korrigierten Plan zu erhalten.
    Hans-Joachim Wienert
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Zu niedrige Deckenhöhe im Kinderzimmer: Schadensersatz & Wertminderung

    💡 Kernaussagen: Die vereinbarte Deckenhöhe von 2,50m wurde im Kinderzimmer auf 2,30m unterschritten. Dies führt zu Fragen nach Schadensersatz und Wertminderung. Die LBOAbk. des Bundeslandes ist relevant, aber nicht allein ausschlaggebend. Ein Anwalt für Baurecht sollte hinzugezogen werden, um die Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mindesthöhe: LBO vs. Vereinbarung – Baurecht beachten! ist Vorsicht geboten mit schnellen Schlüssen, da die Landesbauordnung (LBO) Raumhöhen von 2,30 m zulassen kann. Dennoch ist die vertragliche Vereinbarung maßgeblich.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Wertminderung Deckenhöhe: Zielbaumverfahren zur Berechnung? wird die Möglichkeit der Minderung über das Zielbaumverfahren nach Oswald angesprochen. Es gibt keine pauschale Formel, daher sollte man den Baupartner eine Zahl nennen lassen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Planungsfehler Architekt: Korrektur vor Fertigung einfordern! betont, wie wichtig es ist, Fehler im Plan frühzeitig zu erkennen und auf eine umgehende Korrektur mit Terminsetzung zu bestehen, um spätere Probleme zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Wertminderung prüfen zu lassen. Klären Sie die Ursachen für die Abweichung der Deckenhöhe und fordern Sie eine Stellungnahme des Architekten und Bauleiters ein. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Absprachen schriftlich.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Deckenhöhe, Kinderzimmer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10720: Zu niedrige Deckenhöhe im Kinderzimmer: Schadensersatzanspruch & Wertminderung?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Splitt-Level-Bauweise: Aktueller Trend? Vor- & Nachteile, Grundrisse & Kosten?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Was zählt zur Wohnfläche? Definition, Berechnung & Abgrenzung von Nebenflächen
  4. BAU-Forum - Dach - Zwischendecke einziehen  -  2*4 Meter als Hochbettersatz
  5. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Haus I
  6. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundrissänderung im Bestand  -  geht das? macht es Sinn?
  7. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Frage an Profis: Grundsätzliche Struktur  -  was wird bevorzugt?
  8. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Meinungen/Anregungen/Kritiken zu unserem Grundriss / Haus
  9. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundrissentwurf Einfamilienhaus zur Diskussion
  10. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Einfamilienhaus Grundriss-Diskussion

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Deckenhöhe, Kinderzimmer" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Deckenhöhe, Kinderzimmer" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Zu niedrige Deckenhöhe im Kinderzimmer: Schadensersatzanspruch & Wertminderung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Zu niedrige Deckenhöhe: Schadensersatz?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Deckenhöhe, Kinderzimmer, Schadensersatz, Wertminderung, Architekt, Planungsfehler, Baurecht, Mangel
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼