Anwesenheit Architekt
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Anwesenheit Architekt
Wie oft sollte ein Architekt eigentlich während der Baubetreuung, (Phase 8) pro Woche am Bau sein. Meiner meinte, dass wir uns 1 mal pro Woche dort treffen sollten. Mir ist das deutlich zu wenig. Ich dachte so an 3 mal die Woche, oder ist das zu viel verlangt?
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klären
Vielleicht heißt ja "1 mal die Woche dort treffen" nur, dass Sie beide 1 mal die Woche gleichzeitig da sind, das finde ich in Ordnung.
Das heißt ja nicht, dass der Architekt nur 1 mal die Woche hinfährt. Finde ich auch schon wieder besser so, denn Termine mit Bauherren im Schlepp könnten schnell zu "Showveranstaltungen" geraten.
Bei mir ist auch grad Bauleitungsphase und der Architekt ist fast jeden Tag 2 mal an der Baustelle, gut die ist auch nur 4 km weg vom Büro, kann man praktisch aus dem Fenster sehen.
Gemeinsame Termine haben wir praktisch nur bei Milestones, Decke betonieren usw. ansonsten fließiges E-Mailing *g -
Schadensträchtig
Wie oft die Anwesenheit erforderlich bzw. sinnvoll ist, hängt vom Baufortschritt ab. Ehe die Bodenplatte betoniert wird, sollte eine Kontrolle der Bewehrung und der Ordnungsmäßigkeit des Fundamenterders erfolgen.Beim Aufbringen der Dickbeschichtung (soweit vorgesehen) ist evtl. eine ständige Anwesenheit erforderlich. Usw.
Für wie oft lässt sich kein Maß festlegen, der verantwortliche Planer, der mit den Leistungsphasen der Überwachung betraut ist, ist dafür verantwortlich, dass fehlerfrei gebaut wird. Wie er die Kontrolle organisiert, ist erst mal seine eigene Pflicht.
Jemand, der nur nach Plan kontrolliert ist ggf. weniger zu empfehlen, als jemand, der nach Verantwortung kontrolliert.
Interne Fundstellen
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- … wäre vermieden worden, wenn der Architekt seiner vertraglichen Verpflichtung nachgekommen wäre und die unsaubere Verarbeitung gleich gerügt hätte, was ja der Sinn des Auftrags war. Der Dumme ist doch immer der Bauherr. In Memorial an Rossi: Wer bei der Planung drauflegt, kann sich hinterher doppelt ärgern! Und bei Architekt-Verträgen kann man ja noch nicht mal aussteigen ohne goldenen …
- … Fallschirm für diese Architekturstümper!?! (Holausundschlagzu, auf einzelscheusale kann keine Rücksicht genommen werden) …
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- … so steht es auch im BGH-Urteil. Sind Mängel da, ist der Architekt immer gesamtschuldnerisch im Boot. Der Bauherr kann also den Architekten …
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- … mängelfreie Leistung abzuliefern. Zeit spielt dabei keine Rolle. Selbst 24 Stunden Anwesenheit am Tag nützen dem Architekten nichts, wenn das Gebäude Mängel …
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- … dann ist das aber in erster Linie nicht ein Verdienst des Architekten, sondern nur meinem ganz persönlichen Engagement zu verdanken. Fehler und …
- … Mängel wurden nach der Architektenfreigabe von mir selbst bei den Handwerkern bemängelt. Wenn ich den Architekten damit beauftragt habe, dann hat der sich nur selten …
- … mich jede Menge Zeit gekostet. Und diesen Aufwand möchte ich vom Architekten ersetzt haben. Denn wenn er sich vernünftig um die Dinge …
- … wären meine Aufwände gering geblieben. Außerdem sehe mich auch bei einem Architekten als Kunde. Und wenn die eine Vertragspartei nicht vertragsmäßig korrekt …
- … dann ist das aber in erster Linie nicht ein Verdienst des Architekten, sondern nur meinem ganz persönlichen Engagement zu verdanken. Fehler und …
- … Mängel wurden nach der Architektenfreigabe von mir selbst bei den Handwerkern bemängelt. Wenn ich den Architekten damit beauftragt habe, dann hat der sich nur selten …
- … mich jede Menge Zeit gekostet. Und diesen Aufwand möchte ich vom Architekten ersetzt haben. Denn wenn er sich vernünftig um die Dinge …
- … wären meine Aufwände gering geblieben. Außerdem sehe mich auch bei einem Architekten als Kunde. Und wenn die eine Vertragspartei nicht vertragsmäßig korrekt …
- … alles in Ordnung ist. Dann ist es nachrangig, wieviel Aufwand der Architekt verwendet hat. Wenn Sie konkret darlegen können, dass ein Ausführungsmangel vom …
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- … Sache etwas ablagern lassen und dann ein vernünftiges Wort mit dem Architekten wechseln. …
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- … Deswegen evtl. nicht den Vertrag kündigen, sondern beweiskräftig! dem Architekten mitteilen, dass Sie einen Teil seiner Geschäftsführung übernehmen müssen …
- … was protestiert wird und dann evtl. mal bei der Schlichtungsstelle der Architektenkammer (existiert wahrscheinlich) vorsprechen. …
- … Wenn Sie als Bauherr am Architekten vorbei mit den Handwerkern Dinge regeln, kann das ins Auge …
- … gehen. Normalerweise sollte ja alles über den Architekt laufen, denn den haben Sie ja dafür beauftragt. Tja, Problem ist eben, wenn der Architekt seinen Job nur unzureichend ausführt. Ähnliche Probleme hatten wir auch …
- … Bauherr überhaupt eine Handhabe hat. Dem Vertragspartner (in Ihrem Fall der Architekt) muss immer erst die Möglichkeit zur Korrektur/Mangelbehebung gegeben werden. Bloß …
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- … vom Bauunternehmer eine Rechnung Fertigstellung der Erdgeschossdecke erhalten haben, die vom Architekten freigegben war. Die Erdgeschosssdecke wurde aber erst fünf Tage nach …
- … fertiggestellt. Das ist doch schlicht und ergreifend kriminell. Hier kann der Architekt doch gar nicht geprüft haben, ob dieser Bauabschnitt ordnungsgemäß ausgeführt wurde. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik - Welcher Leistungsumfang ist zu erbringen?
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- … Der Architekt hat die Zeichnungen angefertigt und die Sache liegt jetzt auf dem Bauamt. …
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- … dieses nicht etwa gegen den willen der Architekten. …
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- … bei dieser Sache etwas sauer aufstößt ist die Tatsache das Mein Architekt einen Statiker erkoren hat welcher um die 100 km von mir …
- … Also wenn Sie die Statik beim Architekt in Auftrag gegeben haben und dieser dafür auch sein Honorar bekommt, …
- … Vertrages überhaupt nicht reden. Ihr Vertragspartner ist einzig und allein der Architekt. Der hat entweder die Statik selber zu erbringen oder jemand damit …
- … doch nicht beauftragt, oder?), ist somit für den Statiker der Architekt die Ansprechperson für die technische Seite und für das Honorar. Verweisen …
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- … Sie zahlen an den Architekt und gut is. Oder gibt es einen Zusatz im Vertrag, …
- … es kommt vermehrt vor, das Architekten …
- … im EFHAbk.-Bereich allerdings unüblich. den vertrag für diese Leistungen muss der Architekt dann mit dem Tragwerksplaner machen. die Bewehrungsabnahmen werden meist gesondert abgerechnet, …
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