Wir haben in Nds. mit einem Architekten geplant, der uns von einem Hausvermittler empfohlen wurde.
Dieser Architekt hat nun aber einen kleinen Planungsfehler eingezeichnet.
Und zwar hat er die Zwischendeckenhöhe mit ganz vielen Flachbindern geplant, die nur 14 cm hoch sind und angeblich die Decke getragen hätte. Da uns zwischenzeitlich vor Vermittlungsabschluss/ Vertragsunterzeichnung mit dem Hausvertreter/Bauträger diese abgesprungen sind, müssen wir nun eine andere Fa. beauftragen. Bauantrag ist ja schon eingereicht, aber die Fa. sagt, so geht das gar nicht, was der Architekt gezeichnet hat.
Architekt verweist auf Vertrag, der unter Maßgabe mit der Zusammenarbeit bei dem ersten Bauträger und dessen Bauweise (amerikanisch) so zustand gekommen wäre.
Laut der jetzigen - auch viel passenderen Baufirma - hätte der Architekt gar nicht amerikanisch einreichen dürfen, sondern wie der Statiker aufzeichnet mit einer 22' er Deckbalkenhöhe.
Dadurch bedingt kommt wohl nun unser Haus an der Trauf- und firstseite 28 cm höher ... leider ...
an der Traufseite über 3 m - was eine Grenzbebauung von 3 m nicht zulässt ...
nun Haus tiefer setzen? Bauänderungsantrag?
wer haftet dafür?
wir selber - weil andere Firma nehmen? o.A. weil er nicht nach deutscher Statik/Regeln beantragt hat? Der Statiker plante sogar einen 26'er Eisenträger ein, weil wir einen offenen Wohnbereich/Essbereich haben ...
selbst das hätte der Architekt doch sehen müssen, oder?
nach ertser Rücksprache und auf den Missstand hingewiesen sagte er nur, sie haben ja den Hausanbieter/ Hersteller gewechselt ... no comment nun von mir ...
wir bauen/ wolllen nun ein deutsches Holzständerwerkhaus bauen ... alles kompliziert ...
Architekt haftbar?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt haftbar?
-
Nix gomplisiert ...
Wessen Statiker ist das denn? Ihrer oder der des neuen BU's?
Funktionieren kann viel, wenn auch nicht alles. Das bedarf aber eines Tragwerplaners, der sich auch engagiert - und nicht eines Computer-Fütterers, der nur stur, die erstbeste Berechnung seines Statikprogramms ausdruckt.
Ob bei Ihnen zu viel versprochen wurde oder ob der TWP/Statiker nicht alles rausgeholt hat, ist so schwerlich zu beurteilen.
Wusste denn der Statiker der neuen Firma überhaupt von den 14 cm - sprich, hatte er überhaupt Grund, sich ins Zeug zu legen?
Und was sagt der Architekt - hat er keinen besseren Statiker? Den SIE dann allerdings bezahlen müssten!
Und - ganz bescheidene Frage - wie ist das Honorar des Architekt's vereinbart? Nach HOAIAbk.? -
ganz einfach:
nicht rumjammern, sondern einen problemlöser beauftragen:
in dem Fall einen fähigen Tragwerksplaner mit viel Ahnung von Holzbau.
der juristische Aspekt bleibt den Juristen vorbehalten. -
also bei uns in Bayern ...
also bei uns in Bayern kann man die anrechenbare Höhe, die den Grenzabstand festlegt an 2 Fassaden, die nicht länger als 16 m sind, halbieren. 3 Meter müssen aber immer (oder fast immer) eingehalten werden. z.B. anrechenbare Höhe 5,50 m. Halbe Höhe = 2,75 m Grenzabstand, jedoch mind. 3 m. So einen Passus müsste es doch auch in Nds geben.
Viele Grüße -
in Nds.
haben wir auch 2 x H halbe
nur haben wir ein sehr schmales Grundstück von ca. 16 m und da haben wir diese oben an der Grundstückseinfahrt und links beim Erker schon genommen, so sagt der Architekt
der Architekt beleif sich über die erste Firma, der hatte einen Festpreis mit dem uasgemacht.
Da wir kein Standardhaus genommen haben, sondern eigene Planung, hatte der Architekt einen Zuschlag verlangt, der an die HOI angepast ist.
Somit ist mit dem Architekt unter Berufung auf den Bauvermittler der Vertrag zustande gekommen.
Der Statiker ist durch den Architekt vermittelt buw. übernommen worden.
Wegen Tragwerksplanung bin ich nicht schlüssig, bzw. wussten wir ja bis dato noch nicht's von ...
muss mein Mann mal nachfragen, wie das gelaufen ist.
Bei der Zimmerei werden sie hoffentlich auch einen guten Tragwerksplaner haben.
Unser betreuender Bauingenieur hat nun schon nach der Statik für das "neue" Haus gefragt.
Wie ich das mitbekommen habe, steht mein Mann im regen Kontakt mit der Zimmerei und versuchen das hinzubekommen, Deckenhöhe auf 245 usw..
aber auch der Tischlermeister meint, wir brauchen die 22er Balken bzw. mitten drin ... nur mit Holz, dann mit noch dickeren Zwischenbalken ...
so, dies kurz von mir ...
Gruß
Katy
PS: danke für dir schnellen Antwaorten -
Respekt an den Tischler
Hallo Katy,
bei Ihnen scheinen ja nur Statiker an der Planung beteiligt zu sein. Sogar Zimmerer und Tischler haben schon genau ausgerechnet welcher Balkenquerschnitt und welcher Unterzug notwendig ist. Respekt.
Aber im Ernst:
Hören Sie nicht auf jeden Berufenen, sondern lassen Sie die ganze Sache seriös von einem Tragwerksplaner berechnen und festlegen.
Allerdings wundert es mich nicht, wenn die ursprünglich festgelegten Querschnitte nicht mehr ausreichen sollten. Sie haben ja offensichtlich die Konstruktion geändert.
Viele Grüße -
Kotzen könnte ich,
wenn ich sehe wie sich hier Dinge in der Not (?) zurechtgelegt werden und das übliche Spielchen gespielt wird und letztlich zu dieser abstrusen Überschrift führt!
Zwischen den Zeilen:
"Eigentlich haben wir alles richtig gemacht! "
"Wir sind betrogen worden! "
"Wir sind ja nur Laien! "
"Wofür gibt es eigentlich Normen und Gesetze? " -
Und ein Zimmerer ...
kann keine 14er Decke! (Ich weiß, wovon ich rede).
Das ist eher Ingenieurholzbau und hat Zimmerei nur noch den Werkstoff Holz gemeinsam.
Vom amerikanischen Holztafelbau zum deutschen Fachwerkhaus ist so weit weg wie'n Bananendampfer vom Speedboot. Beides fährt übers Wasser.
Und da oben steht noch was von Änderungsantrag. Gibt es denn schon einen Genehmigung? Dann muss es doch auch einen Menschen geben, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat und die Bescheinigung nach § 75 ff NBauO erstellt hat. Da müsst sich doch nachvollziehen lassen, ob's denn nun mit 14 cm ging.
So prinzipiell fallen mir drei bis vier Varianten ein, eine Decke dünner als 22 cm zu machen.Außerdem, nochmal nachgerechnet, passt da was nicht. Decke steigt von 14 auf 22 cm, ergo + 8 cm.
Das Haus soll aber achtundZWANZIG cm höher werden. Wo kommen denn die übrigen 20 cm her?
Grübelrätselundstudier. -
also, ...
wir haben einen offenen Wohn-Essbereich ... darum müssen die Dachlasten abgefangen werden und damit die Decke nicht durchhängt hat der Statiker einen 26'er Stahlträger eingerechnet, der seitlich mit 22'er Balken zuläuft
also eine Decke bei 7 ... 8 m Breite des Raumes anders hinzubekommen ... an den Tipps wären wir wahrlich interessiert
woher die anderen 20 cm kommen? tja, der Dachstuhl ist auch mit 18er Balken gerechnet, dann kommt ein anderer Fußbodenaufbau im DGAbk. dazu, was als Hobbyraum genutzt werden soll ...
klar haben wir den Anbieter gewechselt, und der bekommt es so nicht hin ... sollten wir den Anbieter noch einmal ändern?
Ich denke mal, der Architekt hat sich da auf die Statik der Amerikaner verlassen, dass Haus wird dort ja berechnet und schon passen ... und die deutsche Statik? vernachlässigenbar?
da sind wir wirklich unwissend ... gewesen und das heulen ist nun groß - stimmt
aber es soll kein deutsches Fachwerkhaus werden, sondern ein deutsches Holzständerwerkhaus ...
jemand, der Ahnung hat ... jeder meint, er hat Ahnung - so habe ich langsam das Gefühl ... vertrauen ist gut, nachfragen und nun alles 3 mal kontrollieren ist besser -
Wahrsager
Hallo Katy,
die Ausgangsfrage war, ob der Architekt haftbar gemacht werden kann. Wer sagt denn, dass seine Planung fehlerhaft war? Fachwerkbinder können selbstverständlich auch in Deutschland eingesetzt werden. Der Dachraum ist dabei natürlich nicht zu nutzen.
Sie wollen jetzt aber ein ausgebautes Dachgeschoss. Damit haben sich die Anforderungen fundamental geändert. Anderer Fußbodenaufbau, andere Sparrenhöhe, Nutzung des Dachraumes, wesentlich höhere Lasten. Woher hätte das Ihr erster Architekt alles wissen sollen? Wenn er das im Voraus geahnt hätte, wäre ihm ein Job als Wahrsager sicher. Bringt vielleicht mehr ein.
Die Planung komplett umschmeißen und dann einen Schuldigen suchen ist auch eine Art der Finanzierung.
Viele Grüße -
wenn der Architekt nur bis zur Eingabeplanung beauftragt war
geht sowieso nichts, z.B. frei nach Landgericht Aschaffenburg, Urt. v. 17.05.2001 - 2 S 8/01 -, BauR 2002,822:
Der Entwurf stellt keine baureife Zeichnung dar. Dies ist der Ausführungsplanung vorbehalten. Einfamilienhäuser werden zwar i.d.R. nach genehmigtem Bauplan gebaut, auf eine Ausführungsplanung wird aus Kostengründen verzichtet. Dann aber trägt der Bauherr das volle Risiko für Mängel, die auf Fehlen der Ausführungsplanung beruhen. Die Genehmigungsplanung ersetzt auch bei einfachen Bauten nicht die Ausführungsplanung. Es ist widersprüchlich, den Architekten lediglich mit der Genehmigungsplanung zu beauftragen, dennoch eine detaillierte Vermassung zu verlangen und gleichzeitig die Haftung für hiervon nicht erfasste Detailvorhaben anzustreben. -
danke für die Werbung
ich kann keine unlösbaren Probleme erkennen.
zumindest keine Probleme, die nicht von angehörigen meiner Zunft gelöst
werden könnten.
Niedersachsen? -
Zitate
=> an den Tipps wären wir wahrlich interessiert <=
Tja, da gibt es Leute, die leben von solchen Ideen und die wollen wir nicht brotlos machen
=>Ich denke mal, der Architekt hat sich da auf die Statik der Amerikaner verlassen, dass Haus wird dort ja berechnet und schon passen ... <=
Der erklärt, das er die Angaben des Statiker eingearbeitet hat, also geh ich erstmal davon aus, das er wusste, dass der Statiker das auch nach deutschem Baurecht nachweisen kann.
> - sollten wir den Anbieter noch einmal ändern? <=
Why not. Aber nur, wenn die Bedingungen gleich bleiben!
> - Fachwerkbinder ... Der Dachraum ist dabei natürlich nicht zu nutzen. <=
Zement mal. Das stimmt so nicht. Auch mit Fachwerkbindern geht ausgebautes DGAbk.. Erfordert nur eine passenden Planung
=>Die Planung komplett umschmeißen und dann einen Schuldigen suchen ist auch eine Art der Finanzierung. <= -
haben nicht's umgeworfen ...
der Dachboden sollte von Anfang an genutzt werden können!
Das wusste der Architekt und auch wenn es nur ein 4 Meter breiter Streifen ist, Hauptsache ein großer Hobbyraum unterm Dach.
Da der Statiker vom Architekten eingesetzt worden ist, geh ich davon aus, der Statiker bekommt dann auch die Infos
aber bei dem Architekten wundert uns langsam nichts mehr ... was das Bauamt alles zu bemängelt hatte, 3.. 4 mal musste die Zeichnung nachgebessert werden - und nur an der Bauzeichnerin wird's nicht gelegen haben.
An unseren Wünschen sicherlich auch nicht. Den Grenzabstände mit dachüberstände richtig beantragen und einzeichnen, dass liegt nun wirklich in der Endkontrolle doch wohl am Architekten.
Dafür nehmen wir den ja, einen Bauantragsreifen Bauantrag uns zu erstellen, wenn ich selber könnte würde ich oder mein Mann es gemacht haben ...
also, Brotlos ist es wohl nicht, sind gern ebereit, für Leistung zu zahlen ..., abgestimmt war auch alles, nur wenn die Informationen nicht weiter gegeben bzw. richtig umgesetzt werden (wir haben mit Erdwärme geplant - Wärmenachweise wird mit Gas berechnet - also, Änderung, alles nochmal neu, wieder eine Stunde extra ...)
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