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Haftpflichtversicherung für den Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Haftpflichtversicherung für den Architekten

Hallo,
nun, wir bauen ab März kommenden Jahres ein Haus und haben auch einen Architekten. Die Planung läuft an sich gut und vertrauensvoll, allerdings ist nun eine Unklarheit entstanden. Der Architekt bat uns, € 1.000 € zu überweisen, da er seine Haftpflichtversicherung abschließen möchte. Ich habe daraufhin im Web nach Informationen gesucht, aber nichts gefunden. Weiß jemand, ob wir als Bauherren überhaupt etwas zu tun haben mit der Architektenhaftpflicht? Sind die Kosten dafür Bestandeteil des Architektenhonorars oder alleine seine Sache? Ich dachte immer, dass sowohl er, als auch wir uns versichern sollten (Architekt müsste).
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antje
  • Name:
  • Antje
  1. Hat der Architekt Geldsorgen?

    Wenn ja, dann möchte er bestimmt eine erste Teilsumme von Ihnen. Sie sind aber nur dazu verpflichtet, wenn sie dies auch so vereinbart haben. Normalerweise  -  so war es bei mir  -  hat ein Architekt eine Versicherung, die auch ständig bezahlt werden muss. Sind sie seit langem sein erster Auftrag? Holen sie sich eine Wirtschaftsauskunft über den Architekten ein.
    Die erste Rate würde ich erst nach dem Stellen des Bauantrages zahlen, die zweite nach Baubeginn der Bauarbeiten und die dritte nach Baufertigstellung und endgültiger Abnahme durch das Bauordnungsamt.
    So habe ich es gemacht.
  2. da kommt nichts dazu

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Auf keinen Fall müssen Sie die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zusätzlich zum Honorar bezahlen, auch wenn es eine Einzelobjektversicherung für Ihr Haus sein sollte. Nehmen Sie es als Stück Ehrlichkeit. Der Architekt ist nicht mit Reichtum gesegnet. Er hätte auch einfach eine Abschlagsrechnung stellen können (falls der Vertrag die hergibt), ohne zu sagen, wofür das Geld ist.
    Die Haftpflichtversicherung ist für den Architekten gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Berufsordnung Bayern, Punkt 9:
    "Der Architekt ist verpflichtet, im Falle der eigenverantwortlichen Tätigkeit für andere sich gegen Haftungsrisiken, die sich aus der ausschließlichen Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach Art. 1 BayArchG ergeben, entsprechend dem Umfang und der Art der ausgeführten Berufstätigkeiten zu versichern. "
  3. Super!

    Vielen Dank. Bin jetzt schlauer! Ich nehme es als Stück Ehrlichkeit des Architekten. Wie gesagt, Planung etc. ist alles vorzüglich.
    Tolles Forum übrigens, hatte als "Bauherr" schon zig Fragen, aber bin erst jetzt hierher gekommen ...
    Antje
  4. Der Beitrag von Herr Zäh

    kriegt von mir die "Saure Zitrone 12/05". Ganz bitter, fast widerlich.
  5. Haftpflichtversicherung ...

    kann dauerhaft, also fürs ganze Jahr unabhängig von Anzahl und Honorar der Aufträge oder Projektbezogen als Einzelfallversicherung abgeschlossen werden.
    Allerdings sind 1000 € für eine Einzelversicherung recht viel und die Jahresprämie kommt im Januar erst wieder.
    Auch wenn ich JDB's Meinung zu Herrn Zäh's Denke teile, muss ich sagen, dass mich das Ansinnen des Kollegen  -  auch wenn es viele Kollegen schlecht geht  -  zumindest merkwürdig finde.
  6. hmmm

    Ich möchte nicht als Buhmann dastehen, aber vielleicht eine Erklärung zu meinem Beitrag.
    Mir erscheint das Ansinnen des Architekten doch so, dass er Geldsorgen hat und seine notwendigen Versicherungsbeiträge zahlen muss. Der Kunde/Bauherr braucht aber nur die Forderungen aus seinem Vertrag nach der Honorarverordnung zu zahlen, bzw. das, was er ausgehandelt hat. Die zu zahlenden 1000 € kann natürlich als Teilzahlung gesehen werden. Dies bedeutet aber auch, dass eine ordentliche Teilrechnung ausgestellt werden muss. Aber was nützt ein Architekt, der während der Bauantragsphase pleite ist und demzufolge das gesamte Projekt nicht mehr (zu mindestens bis zum Baubeginn) begleiten kann. Sind noch Unterlagen nachzureichen? Sind noch Unterlagen zu erstellen? Oder bekommt der Architekt keine Unterlagen von den Statikern etc, da er hier hohe Außenstände hat. Oder sind alle erforderlichen Unterlagen schon beim Bauordnungsamt abgegeben. Eine entsprechende Wirtschaftsauskunft kann hier helfen, zu mindestens erfahre ich, ob eine Insolvenz angemeldet ist. Ob sie kurz bevorsteht, steht da natürlich nicht drin.
    Wird der Architekt während der Bauzeit das Handtuch werfen, können Fehler leicht auf diesen geschoben werden, und der Bauherr sitzt unter Umständen auf dem Trockenen. Ein unabhängiger Bauüberwacher (ebenso immer zu empfehlen), der sich das Projekt ebenso zu Gemüte führen sollte, kann hier sicherlich noch einiges auffangen. Aber es ist das Geld des Bauherren  -  und ich wollte nur auf Gefahren hinweisen. Kennen sie den Architekten und alle wichtigen Unterlagen liegen vor, dann ist doch möglicherweise alles gut. Nur bei solchen Aussagen läuten bei mir die Alarmglocken. Ich selber habe für mein Haus nicht den günstigsten Bauunternehmer ausgesucht, sondern einen, der kompetent war und seine Firma von Anfang an besaß und noch nicht Pleite war. Hier lag zwar ein Preisunterschied von 10.000,00 € teilweise vor, aber Nachverhandlungen und Beseitigung von Missverständnissen konnten diese Differenz etwas schrumpfen lassen. Aber auch hier half mir der Architekt weiter, welchen ich dann auch zur Bauüberwachung eingesetzt hatte. Ich hatte somit mein Wunschhaus bauen lassen und dabei in der Bauphase keinen Nachtrag benötigt. Alles war vorher geklärt  -  bis hin zur Tapetenfarbe, Türform und Aussehen und Fensterfarbe, Badewannenform, Waschbecken, ...
    Es ist ein großer Aufwand an alles zu denken, und ohne meinen Architekten hätte ich nicht so viele Fehler vermeiden können. Deshalb ist eine guter, aber auch beständiger Architekt ebenso wichtig, wie eine gute Baufirma.
  7. der Zäh wird jetzt inoffiziell abgemahnt

    schön, dass er dem Architekten zugesteht, vom Honorar zu leben, er darf sogar nach seinem Einzug pleite gehen, nur nicht dazwischen.
    Er weiß offensichtlich nicht, dass der A. grundsätzlich in Vorleistung geht, A. darf also über die gesamte Planungs und Bauzeit zum größten Teil von früheren Honoraren leben. Die HOAIAbk. sieht angemessene Abschlagszahlungen vor, welche mit der Leistung belegt werden können - wenn der Bauantrag gestellt ist sind bereits 27 % erbracht, dann soll er nach Zäh erst die erste Rechnung stellen  -  wahrscheinlich soll der A. aber gleich auf eigenes Risiko mit der Werkplanung und Ausschreibung beginnen, damit er nach 4 Wochen Zahlungsfrist bereits weitere große Teile seiner Leistung in Vorleistung erbracht hat.
    da geht mir ja der Hut hoch.
    Bei so einem würde ich nach 4 Wochen die erste Rechnung stellen und bis zum Eingang der Summe nichts, nichts tun, weil die entsprechende Mitwirkung nicht erfolgt ist.
    Ist ja schön, dass Hr. Zäh wenigstens eingesehen hat, dass ein Architekt ihm tatsächlich etwas gebracht hat, sogar die Tapeten hat er mit ihm ausgesucht - wahrscheinlich weil er endlich den Bau abschließen und Geld sehen wollte ... ich bitte Sie ...
  8. @ Herrn Zäh ...

    Hallo Herr Zäh.
    Ich weiß nicht, was Sie in den letzten Stunden dazu getrieben hat, sich als "Sachkundiger" (wer das Profil liest, weiß allerdings mehr) teilweise im Minutentakt als Antwortgeber zu betätigen; und das in Gebieten, in denen Sie Amateur und nackter (!) Laie sind. Ich würde mir das, ebenfalls als Laie, nicht anmaßen.
    Ich wünsche Ihnen, dass Sie nicht arbeitslos sind und Ihrem Arbeitgeber gegenüber zumindest so eine gute Arbeitskraft sind, wie Sie hier von anderen (beispielsweise Architekten) einfordern.
    OT: Für was sind Sie eigentlich "Techn. Einkäufer"?
    Auf einen besonderen Gruß möchte ich mal verzichten ...
  9. techn. Einkäufer

    vielleicht für Bleistiftspitzer?
  10. @ B. Mayer ...

    Leider haben wir KEIN wirkliches Leistungsverweigerungsrecht.
    Uns bleibt nur "Dienst nach Vorschrift"  -  oder den Ball immer schön zurückspielen.
    @ Herr Zäh:
    Abschlagsrechnungen sind jederzeit vom Architekt stellbar (sofern er eine entsprechende Leistung erbracht hat) und zu zahlen.
  11. saure zitrone

    nun kriegt euch mal wieder ein.. ;--)
    so sauer finde ich die zitrone nun auch wieder nicht!
    es in der Tat etwas merkwürdig, wenn ein Architekt als erstes die Versicherungsprämie in Rechnung stellt  -  aber ich vermute mal, dass der Architekt es nicht so wörtlich meinte, sondern einfach die bitte auf einen frühen abschlag mit der Versicherung begründet hat. so sah es sicherlich auch fabian zäh im ersten Beitrag. das einzige, was am Beitrag säuerlich war, war sicherlich der Tipp, dass der Bauherr eine wirtschaftsauskunft einholen soll. naja, das kann im eifer des gefechts doch mal passieren, oder? :-). den Zahlungsplan von Herrn zäh finde ich eigentlich ganz vernünftig, so praktiziere ich es mit meinen Bauherren auch. 1. rate nach Bauantrag, 2. nach Ausführungsplanung bzw. Ausschreibung und dann die 3. nach Fertigstellung, evtl. zwischendrin noch eine (nach Rohbaufertigstellung.
    @ralf: m.e. müssen Abschlagrechnungen vereinbart sein ...?! ich schreib's jedenfalls rein ...
    schöne Grüße
  12. Danke Herr Nielson

    So hatte ich es gemeint. Die betreffende Ratenzahlung, die ich angegeben hatte, wurde mir von meinem Architekten auch so vorgeschlagen. Für mich war sie in Ordnung und wurde so gezahlt.
    In dem Sinne.
    Fabian Zäh
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