bei einer Besichtigung unserer Baustelle und Nachfrage beim Architekten ist uns aufgefallen, dass die Drainage nicht korrekt verlegt werden soll:
- keine Gefälle in den Drainage-Rohren (die DINAbk. schreibt 0,5 % vor)
- Drainage soll auf Höhe der Bodenplatte verlegt werden (laut DIN 20 cm unter Bodenplatte)
- Keine Spülrohre in den Ecken, sondern nur im Lichtschacht
Wir haben den Architekten darauf hingeweisen, dass dies unserer Meinung nach keine ordnungsgemäße Durchführung ist. Die Antwort des Architekten daraufhin war, dass die Drainage so verlegt wird, wie er uns beschrieben hat (also nicht korrekt und er somit gedenkt, unser Schreiben zu ignorieren).
1. Was kann man denn in einem solchen Fall unternehmen, um den Architekten zur Einsicht zu bewegen? Einfach einen Betrag von der letzten Rechnung einbehalten und eine Mängelbeseitigung fordern?
2. Wenn ja, wieviel Geld kann ich denn davon einbehalten? Wie teuer ist denn die Verlegung einer Drainage?
3. Wir bekommen auf alle Rechnung 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen. Wenn wir bei der letzten Rechnung einen Betrag einbehalten, verlieren wir dann unseren Skonto-Anspruch?
Viele Grüße,
Holger