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Uneinsichtiger Architekt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Uneinsichtiger Architekt

Hallo,
bei einer Besichtigung unserer Baustelle und Nachfrage beim Architekten ist uns aufgefallen, dass die Drainage nicht korrekt verlegt werden soll:
  • keine Gefälle in den Drainage-Rohren (die DINAbk. schreibt 0,5 % vor)
  • Drainage soll auf Höhe der Bodenplatte verlegt werden (laut DIN 20 cm unter Bodenplatte)
  • Keine Spülrohre in den Ecken, sondern nur im Lichtschacht

Wir haben den Architekten darauf hingeweisen, dass dies unserer Meinung nach keine ordnungsgemäße Durchführung ist. Die Antwort des Architekten daraufhin war, dass die Drainage so verlegt wird, wie er uns beschrieben hat (also nicht korrekt und er somit gedenkt, unser Schreiben zu ignorieren).
1. Was kann man denn in einem solchen Fall unternehmen, um den Architekten zur Einsicht zu bewegen? Einfach einen Betrag von der letzten Rechnung einbehalten und eine Mängelbeseitigung fordern?
2. Wenn ja, wieviel Geld kann ich denn davon einbehalten? Wie teuer ist denn die Verlegung einer Drainage?
3. Wir bekommen auf alle Rechnung 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen. Wenn wir bei der letzten Rechnung einen Betrag einbehalten, verlieren wir dann unseren Skonto-Anspruch?
Viele Grüße,
Holger

  • Name:
  • Holger
  1. Sie haben..

    die Pflicht zur Schadenminderung und ein Interesse an einer fachgerechten Dränung.
    Also Architekt anschreiben und ihn darauf hinweisen, das die von ihm geplante Ausführung nicht den a.R.d.T. und der DINAbk. entspricht und zur fachgerechten Ausführung auffordern.
  2. Genau das haben wir gemacht ...

    Genau das haben wir gemacht aber die Antwort des Architekten war, dass der die Drainage so wie uns beschrieben wurde (also falsch) eingebaut werden soll.
    Was können wir denn jetzt weiter unternehmen? Geld einbehalten? Wenn ja, wieviel Geld können wir für die nicht ordnungsgemäße Drainage überhaupt einbehalten? Und kann uns der Skonto bei Einbehalt eines Betrages verloren gehen?
    Viele Grüße,
    Holger
  3. Na dann wird es ja ...

    ganz spannend.
    Haueha.
    Möglichkeiten:
    Dem Architekt einen zweiten Brief schreiben, in dem Sie ihn auf die Haftung hinweisen, um Bekanntgabe der Haftpflichtversicherung bitten und dann mit der mal sprechen, das die ihren VN zur Vernunft bringt.

    An die Ak des entsprechenden Bundeslandes herantreten und da mal nach Möglichkeiten fragen. Aber bitte nicht zu viel erwarten.

    Mit der ausführenden Firma sprechen, warum die nicht Bedenken anmeldet!

    Ultima Ratio: Der Gang zum RA.
    ***

  4. by the way

    Lichtschächte werden an die Regenentwässerung angeschlossen und nicht an die Dränung ...
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