Architektenkosten beim Hausbau: Gebühren, Einsparungen & Alternativen zum Architekten?
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Architektenkosten beim Hausbau: Gebühren, Einsparungen & Alternativen zum Architekten?

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit der Thematik Hausbau und ich beabsichtige im nächsten Jahr ein Eigenheim zu bauen.
Ich möchte kostengünstig aber nicht billig bauen. Ich beabsichtige den Rohbau von einer Baufirma errichten zu lassen und den Innenausbau in Eigenregie anzugehen, was nicht heißt, dass ich alles selber mach will.
Meine Frage:
Muss man eigentlich ein Eigenheim immer komplett neu planen lassen oder kann auch auf bereits realisierte Projekte quasi als Muster zurückgreifen die man dann nach eigenen Wünschen ändert. Berechnet der Architekt in einem solchen Fall trotzdem die volle Gebühr oder kommt man so an eine günstigere Planung? Klingt jetzt vielleicht etwas komisch aber ich möchte keine 15.000 € allein für die Planung.
Die Alternative zum Architekten wäre für mich ein Bausatzhaus welches die Baufirma erreichtet.
Vielen Dank
Kersten Hahn
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    Ich verstehe, dass Sie beim Hausbau Kosten sparen möchten. Hier sind einige Punkte zu den Architektenkosten und Alternativen:

    Architektengebühren: Diese sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) festgelegt. Die Gebühren richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts. Es gibt verschiedene Leistungsphasen, die der Architekt erbringt (z.B. Entwurf, Planung, Bauleitung). Sie können versuchen, einzelne Leistungsphasen selbst zu übernehmen, um Kosten zu sparen.

    Einsparmöglichkeiten:

    • Vergleich von Angeboten: Holen Sie Angebote von verschiedenen Architekten ein und vergleichen Sie diese.
    • Reduzierung des Leistungsumfangs: Sprechen Sie mit dem Architekten über die Möglichkeit, den Leistungsumfang zu reduzieren, z.B. durch Eigenleistungen.
    • Einfacher Grundriss: Ein einfacher, kompakter Grundriss ist in der Regel günstiger als ein komplexer.

    Alternativen zum Architekten:

    • Bausatzhaus: Hier sind die Planungsleistungen oft im Preis enthalten.
    • Fertighaus: Ähnlich wie beim Bausatzhaus sind die Planungsleistungen meist inklusive.
    • Generalunternehmer: Ein Generalunternehmer übernimmt die gesamte Planung und Ausführung des Baus.

    ? Gefahr: Wenn Sie auf einen Architekten verzichten, tragen Sie die Verantwortung für die Planung und Bauleitung selbst. Fehler in der Planung können teure Folgen haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Wägen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sorgfältig ab und lassen Sie sich von einem unabhängigen Bauberater oder Architekten beraten.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektengebühren und soll für Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Die HOAI ist jedoch nicht bindend, und es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Baukosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die von einem Architekten oder Ingenieur erbracht werden. Sie sind in der HOAI definiert und umfassen z.B. die Grundlagenermittlung, den Vorentwurf, den Entwurf, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauüberwachung und die Objektbetreuung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistungen, Bauplanung
    Anrechenbare Baukosten
    Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die für die Berechnung der Architektengebühren herangezogen werden. Sie umfassen alle Kosten, die für die Errichtung des Bauwerks erforderlich sind, einschließlich der Kosten für Material, Arbeit und sonstige Leistungen. Nicht zu den anrechenbaren Baukosten gehören z.B. die Kosten für das Grundstück und die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Architektenhonorar
    Bausatzhaus
    Ein Bausatzhaus ist ein vorgefertigtes Haus, das als Bausatz geliefert wird. Der Bauherr übernimmt in der Regel den Innenausbau selbst. Bausatzhäuser sind oft günstiger als individuell geplante Häuser, bieten aber weniger Gestaltungsfreiheit.
    Verwandte Begriffe: Fertighaus, Ausbauhaus, Eigenleistung
    Fertighaus
    Ein Fertighaus ist ein Haus, das in der Fabrik vorgefertigt und dann auf der Baustelle montiert wird. Fertighäuser zeichnen sich durch kurze Bauzeiten und eine hohe Qualität aus. Die Gestaltungsfreiheit ist jedoch oft eingeschränkt.
    Verwandte Begriffe: Bausatzhaus, Modulhaus, Typenhaus
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die gesamte Planung und Ausführung des Baus. Er koordiniert alle Gewerke und ist für die Einhaltung von Terminen und Kosten verantwortlich. Dies kann den Bauherrn entlasten, ist aber oft teurer als die Beauftragung einzelner Handwerker.
    Verwandte Begriffe: Generalübernehmer, Bauleiter, Baukoordination
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst beim Hausbau erbringt. Dies kann z.B. der Innenausbau, die Gartenanlage oder Malerarbeiten umfassen. Eigenleistungen können Kosten sparen, erfordern aber Fachkenntnisse und Zeit.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Ausbauhaus

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Architektengebühren berechnet?
      Architektengebühren basieren auf der HOAI, die die anrechenbaren Baukosten und den Schwierigkeitsgrad des Projekts berücksichtigt. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen, die der Architekt erbringt, und legt Honorarsätze für jede Phase fest. Die Gesamtkosten hängen von der Komplexität des Projekts und dem Umfang der Architektenleistungen ab.
    2. Kann ich Architektenkosten sparen, indem ich Eigenleistungen erbringe?
      Ja, Sie können Architektenkosten sparen, indem Sie bestimmte Leistungsphasen selbst übernehmen. Dies erfordert jedoch Fachkenntnisse und Zeit. Klären Sie im Vorfeld genau ab, welche Leistungen Sie selbst erbringen können und wie sich dies auf die Architektengebühren auswirkt. Eine klare Vereinbarung mit dem Architekten ist wichtig.
    3. Welche Risiken bestehen, wenn ich auf einen Architekten verzichte?
      Wenn Sie auf einen Architekten verzichten, tragen Sie die volle Verantwortung für die Planung und Bauleitung. Fehler in der Planung können zu Baumängeln, höheren Kosten und Verzögerungen führen. Zudem kann es schwierig sein, die Einhaltung von Bauvorschriften und Normen sicherzustellen.
    4. Was ist ein Bausatzhaus und welche Vorteile bietet es?
      Ein Bausatzhaus ist ein vorgefertigtes Haus, das als Bausatz geliefert wird. Die Planungsleistungen sind oft im Preis enthalten, was Kosten sparen kann. Der Bauherr übernimmt in der Regel den Innenausbau selbst. Bausatzhäuser sind oft günstiger als individuell geplante Häuser, bieten aber weniger Gestaltungsfreiheit.
    5. Was ist ein Fertighaus und welche Vorteile bietet es?
      Ein Fertighaus ist ein Haus, das in der Fabrik vorgefertigt und dann auf der Baustelle montiert wird. Ähnlich wie beim Bausatzhaus sind die Planungsleistungen meist im Preis enthalten. Fertighäuser zeichnen sich durch kurze Bauzeiten und eine hohe Qualität aus. Die Gestaltungsfreiheit ist jedoch oft eingeschränkt.
    6. Was macht ein Generalunternehmer?
      Ein Generalunternehmer übernimmt die gesamte Planung und Ausführung des Baus. Er koordiniert alle Gewerke und ist für die Einhaltung von Terminen und Kosten verantwortlich. Dies kann den Bauherrn entlasten, ist aber oft teurer als die Beauftragung einzelner Handwerker.
    7. Wie finde ich einen guten Architekten?
      Fragen Sie Freunde, Bekannte oder Kollegen nach Empfehlungen. Informieren Sie sich über die Referenzen und Qualifikationen des Architekten. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um den Architekten kennenzulernen und Ihre Vorstellungen zu besprechen. Achten Sie auf eine gute Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis.
    8. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektengebühren und sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit. Die HOAI ist jedoch nicht bindend, und es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

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  2. Architektenkosten: Werkplanung & Detailarbeit entscheidend

    Die Kosten ...
    für die Planung sind "unumgänglich" und es wird nicht sehr viel günstiger, wenn Sie auf eine bestehenden Planung aufbauen; die Hauptarbeit m.E. ist nicht der Entwurf, sondern die gute Werkplanung und Detailarbeit. Und dafür sollte man immer Geld übrig haben, sonst wird es hinterher noch teurer ...
    und dbeim bausatzhaus zahlen Sie definitiv auch die Planungskosten, auch wenn es anders heißt ...
    Gruß
  3. Architekt vs. Eigenleistung: Risiken bei Änderungen!

    klar kann man das selber machen,
    man muss nur wissen, wie es am Ende aussehen wird. das bereits realisierte Muster hat 4 Außenwände und ein Dach.
    und jetzt fangen sie an zu ändern. da freut sich jeder Architekt. der wird sich nicht drauf einlassen, ihnen nen Rohbau hinzusetzen, und dann abzuhauen. kann er nämlich nicht. SIE rufen ihn dann ja an: wie soll DAS denn gehen, wie haben sie sich DAS denn gedacht?!
    für mich klingt das mehr nach bausatzhaus, wobei sie nicht glauben dürfen, günstiger davonzukommen. das ist schwer zu erklären, aber sammeln sie alle Rechnungen der nächsten 5 Jahre nach Fertigstellung Rohbau (insbesondere wenn sie nicht alles selbst machen wollen ...!), und vergleichen sie's mit einem "fertigen" Hausangebot von "damals" (heute). und ihre Zeit mit einrechnen (10 eur/h, damit es nicht so weh tut). und hinterher nicht heulen.
    und was hr. Mantel sagte stimmt auch: nur weil sie nicht ausgewiesen sind, heißt es noch lange nicht, dass sie sie nicht auch zahlen, die Planungskosten.
    kleiner Tipp: seien sie sich über den GESAMTPREIS im klaren, und knabbern Sicht an Einzeldienstleistungen herum.
    einige sind sehr sinnvoll.
    vg s. herger
  4. Architektenhonorar: 15.000 € bei 870.000 € Baukosten?

    Nur um Ihre Vorstellungen ...
    mal zu relativieren:
    15000 € Honorar für einen Entwurf, also Leistungsphase 1  -  3, entspräche einem Baukostenaufwand nur fürs Haus von 870.000 €. Da sollten doch wohl 15 T€ über sein.
    Und selbst wenn Sie mit Bauantrag  -  der eigentlich nicht recyclebar ist  -  meinen, hätten Sie immer noch 412.000 € Baukosten.
    Au weia.

    An sonsten mal bei I-Bäh schauen, vielleicht gibt es da ja Pläne vom Haus zu ersteigern.
    ****

  5. Architektenkosten: Konkrete Aufschlüsselung der Honorarkosten

    Honorarkosten
    Nachdem Hr. Dühlmeyer dankenswerterweise die Kosten I-III (Planung) dargelegt hat, wie wäre es denn Hr. Hahn, wenn Sie mal darlegen wie Sie auf 15000,- € für ein übliches EF kommen, oder von welcher Quelle Sie Ihre Informationen beziehen.
  6. Architektenleistung: 10% der Baukosten für Gesamtleistung

    Wenn man die gesamte Leistung von einem Architekten ...
    Wenn man die gesamte Leistung von einem Architekten bezieht, macht das meines Wissens ca. 10 % der Baukosten aus und das sind nun mal bei einer Bausumme von 150.000 € 15.000 €.
    Welche Leistungsstufen sind denn für einen Bauantrag zwingend notwendig?
    Kersten Hahn
  7. Architektenhonorar: Planungskosten vs. Gesamtleistung!

    Moment mal bitte!
    Ursprünglich redeten Sie doch von reinen Planungskosten in Höhe von 15 T€, jetzt beziehen Sie sich auf die Gesamtleistung des Architekt bei einem Bauwert von 150 T€.
    Ist doch wohl ein "kleiner" Unterschied.
    Das Gesamthonorar (Leistungsphase I-IX) ist mit 15 T€ etwa passend.
    Bis zum Bauantrag bedarf es der Phasen I-IVAbk., hierfür erhält der Archie 27 % = 4050 €.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenkosten beim Hausbau: Gebühren, Einsparungen & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt beim Hausbau zwingend erforderlich ist und welche Kosten entstehen. Es werden Einsparmöglichkeiten durch Eigenleistungen diskutiert, aber auch die Risiken und potenziellen Mehrkosten, die dadurch entstehen können. Die Notwendigkeit einer detaillierten Werkplanung wird betont. Die korrekte Berechnung des Architektenhonorars und die Unterschiede zwischen Planungskosten und Gesamtkosten werden thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekt vs. Eigenleistung: Risiken bei Änderungen! kann es problematisch sein, einen Architekten nur für den Rohbau zu beauftragen und den Innenausbau selbst zu übernehmen, da spätere Änderungen zu Problemen führen können.

    💰 Zusatzinfo: Die reinen Planungskosten (Leistungsphasen I-III) können bei einem Hausbau mit hohen Baukosten (z.B. 870.000 €) etwa 15.000 € betragen, wie im Beitrag Architektenhonorar: 15.000 € bei 870.000 € Baukosten? erläutert wird. Es ist wichtig, die verschiedenen Leistungsphasen und deren Kostenanteile zu berücksichtigen, wie in Architektenhonorar: Planungskosten vs. Gesamtleistung! dargelegt.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Architektenhonorar für die Gesamtleistung (Leistungsphasen I-IX) beträgt in der Regel etwa 10% der Baukosten, wie im Beitrag Architektenleistung: 10% der Baukosten für Gesamtleistung erwähnt wird. Für den Bauantrag sind die Leistungsphasen I-IVAbk. notwendig, was etwa 27% des Gesamthonorars entspricht.

    🔧 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Werkplanung und Detailarbeit nicht zu vernachlässigen, da dies später zu höheren Kosten führen kann (siehe Architektenkosten: Werkplanung & Detailarbeit entscheidend). Bauherren sollten sich detailliert über die verschiedenen Leistungsphasen des Architekten und die damit verbundenen Kosten informieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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