Architektenvertrag: Ihre Rechte & Pflichten nach HOAI – Was Sie wissen müssen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenvertrag: Ihre Rechte & Pflichten nach HOAI – Was Sie wissen müssen?

Hallo Zusammen!
Wir haben mit unserem Architekten einen "HOAI-Vertrag für Gebäude" über die Leistungsphasen 1-9 geschlossen (Scheint ein Standard von einem Verlag für Architektur und Bauwesen zu sein).
Der Vertrag wurde nicht um weitere Textpassagen erweitert.
Der Architekt ist jetzt der Meinung, mit diesem Vertrag wäre er durch uns bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte in unserem Namen und auf unsere Rechnung zu führen.
Liegt er damit richtig?
Danke für Ihre Antworten.
Stefan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie einen Architektenvertrag nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgeschlossen haben und sich über Ihre Rechte informieren möchten. Da der Vertrag nicht um weitere Textpassagen ergänzt wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen der HOAI.

    Wichtige Aspekte Ihres Architektenvertrags:

    • Leistungsphasen: Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess abdecken. Ihr Vertrag umfasst alle Phasen, was bedeutet, dass der Architekt für alle Leistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung verantwortlich ist.
    • Honorar: Das Architektenhonorar richtet sich nach der HOAI und ist abhängig von den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Honorarzone und dem Leistungsumfang.
    • Rechte und Pflichten: Der Architekt hat die Pflicht, die vereinbarten Leistungen fachgerecht zu erbringen. Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Planung und Bauleitung. Bei Mängeln können Sie Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

    ? Gefahr: Unklare Formulierungen oder fehlende Vereinbarungen im Vertrag können zu Streitigkeiten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Architektenvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen und mögliche Risiken zu erkennen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung in Architektenverträgen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert 9 Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abdecken. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Planungsprozess
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Planungs- und Bauleitungsleistungen des Architekten regelt. Er basiert in der Regel auf der HOAI.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauvertrag, Leistungsphasen
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen die Baukosten ohne Umsatzsteuer.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Baukosten
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die Architektenleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Bei Mängeln hat der Bauherr das Recht auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Bauherrn, vom Architekten die Beseitigung von Mängeln in seiner Leistung zu verlangen. Der Architekt muss die Mängel auf seine Kosten beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Minderung, Schadensersatz
    Honorarzone
    Die HOAI teilt Bauvorhaben in Honorarzonen ein, die den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe widerspiegeln. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind die wichtigsten Inhalte eines Architektenvertrags nach HOAI?
      Ein Architektenvertrag nach HOAI regelt die Leistungen des Architekten, das Honorar, die Leistungsphasen und die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Wichtig sind die genaue Beschreibung des Bauvorhabens, die vereinbarten Leistungsphasen und die Höhe des Honorars.
    2. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln in der Architektenleistung?
      Bei Mängeln in der Architektenleistung haben Sie als Bauherr das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars oder Schadensersatz. Sie müssen dem Architekten die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
    3. Wie wird das Honorar des Architekten nach HOAI berechnet?
      Das Honorar des Architekten richtet sich nach der HOAI und ist abhängig von den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Honorarzone und dem Leistungsumfang. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Leistungsphasen fest.
    4. Was passiert, wenn der Architekt seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt?
      Wenn der Architekt seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, haben Sie als Bauherr das Recht, ihn zur Nacherfüllung aufzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie das Honorar mindern oder Schadensersatz verlangen.
    5. Kann ich den Architektenvertrag vorzeitig kündigen?
      Ein Architektenvertrag kann grundsätzlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einem Architektenvertrag und einem Bauvertrag?
      Ein Architektenvertrag regelt die Planungs- und Bauleitungsleistungen des Architekten, während ein Bauvertrag die Ausführung der Bauarbeiten durch ein Bauunternehmen regelt. Der Architekt ist für die Planung und Überwachung der Bauarbeiten verantwortlich, während das Bauunternehmen die Bauarbeiten ausführt.
    7. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Gestaltung des Architektenvertrags?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bildet die Grundlage für die Honorarberechnung und die Leistungsbeschreibung im Architektenvertrag. Sie definiert die einzelnen Leistungsphasen und legt die Honorarsätze fest.
    8. Was sollte ich bei der Auswahl eines Architekten beachten?
      Bei der Auswahl eines Architekten sollten Sie auf seine Qualifikation, Erfahrung und Referenzen achten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Honorare zu vergleichen.

    ? Verwandte Themen

    • Bauvertrag: Rechte und Pflichten
      Informationen zu den Rechten und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmen im Bauvertrag.
    • HOAI: Honorarberechnung für Architekten
      Eine detaillierte Erläuterung der Honorarberechnung für Architektenleistungen nach HOAI.
    • Mängel am Bau: Ihre Ansprüche als Bauherr
      Informationen zu Ihren Ansprüchen bei Mängeln am Bau und wie Sie diese geltend machen können.
    • Architektenhaftung: Wann haftet der Architekt?
      Eine Übersicht über die Haftung des Architekten bei Planungs- und Bauleitungsfehlern.
    • Baufinanzierung: Tipps für die Finanzierung Ihres Bauvorhabens
      Ratschläge zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
  2. Architektenvertrag: Was bedeutet 'Rechtsgeschäfte im Namen'?

    Was verstehen Sie ...
    oder Ihr Architekt unter Rechtsgeschäften!
  3. HOAI-Vertrag: Architekt beauftragt Firma – Wer zahlt die Rechnung?

    Rechtsgeschäfte
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    in diesem Fall hat unser Architekt eine Firma beauftragt eine strittige Leistung (Korrektur eines vom Architekten falsch geplanten Gewerkes) auszuführen und uns als Rechnungsempfänger benannt.
  4. Planungsfehler Architekt: Wer trägt die Kosten der Mangelbehebung?

    Wenn Sie schreiben ...
    Planungsfehler des Architekt, gehe ich mal davon aus, dass Sie den Fehler behoben haben wolllten.
    Dann hat der Architekt nur Ihren Willen umgesetzt, war also von Ihnen bevollmächtigt/beauftragt, diese Arbeiten zu veranlassen.
    Ich vermute mal weiter, dass es sich nicht um eine abgeschlossene Leistung (z.B. falsch bestellte Abdeckplatte vorm Kamin) handelt, sondern um einen Teilleistung eines größeren Gewerks (z.B. Türöffnung im Mauerwerk 1 m zu weit links).
    Dann ist es in Ihrem Interesse, dass dies von der von Ihnen beauftragten Firma zu den Bedingungen des Auftrags ausgeführt wird. Alleine schon aus Gründen der Gewährleistung.
    Sollte tatsächlich ein Planungsfehler des Architekt vorliegen, müsste dieser am Ende dann den Betrag der Mangelbehebung von seiner Rechnung nachlassen.
    Was sagt denn Ihr Architekt  -  außer das er beauftragt und die Rechnung an Sie geben will?
    Erkennt er den Fehler an oder sagt er, die Planung sei i.O..
    Sollte er seine Planung für i.O. halten und Sie eine Änderung wünschen, wäre es für ihn so als hätten Sie nachträglich eine Änderung beauftragt (Türänderung, weil sonst die supergünstige Musterküche nicht passen würde), welche ja dann auch zu Ihren Lasten ginge.
  5. Architektenhaftung: Kostenübernahme trotz Gedächtnisschwund?

    Gedächtnisschwund
    ... Ursprünglich hatte sich der Architekt zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Trotz Zeugen kann er sich heute an diese Aussage nicht mehr erinnern und verweist auf eben jenen Vertrag, nach dem er lediglich "in unserem Namen" ein Rechtsgeschäft ausgeführt hat.
    Aus seiner Sicht würde er durch die Zahlung die Schuld für den Planungsfehler eingestehen und damit seinen Versicherungsschutz gefährden.
  6. Architektenvertrag: Haftpflicht, Selbstbehalt und Kulanz prüfen!

    Also ...
    1) Wenn Sie einen kostenverursachenden Mangel an seinem Werk zu sehen meinen, sollten Sie ihn (sofern nicht schon geschehen) schriftlich um eine Stellungnahme bitten und ihn um Info seiner Haftpflicht bitten

    2) Haben heute fast alle Architekt-Haftpflichten recht hohe Selbstbehalte drin. Vorher braucht er der Vers. eh nicht kommen.

    3) Muss er's ja seiner Vers. ja gar nicht melden, sondern kann den Schaden selber tragen

    4) Kann er eine unternehmerische Entscheidung treffen und Ihnen z.B. aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtswirkung was zugestehen (oder schenken ;-))

    5) Nochmal  -  ohne richten zu wollen oder den Kollegen in Schutz zu nehmen  -  Es ist sinnvoll, wenn Sie Auftraggeber auch der Änderung sind, was Sie wiederum zum Kostenträger macht.
    Mal angenommen, Ihr Fliesenleger zerdellt ein Kunststofffenster, dann ist es in der Regel so, dass der Fensterbauer ein neuse Fenster liefert, Ihnen in Rechnung stellt und Sie dem Fliesenleger das abziehen.
    Ist doch beim Auto auch so. X fährt Ihnen eine Beule rein, Sie bringen den Wagen in die Werkstatt, bezahlen und bekommen von der Vers. erstattet. Bestenfalls erklärt sich die Versicherung zur Übernahme per Abtretung bereit. Aber X bezahlt doch nicht Ihre Werkstattrechnung.
    Nenne Sie doch mal Ross und Reiter, sprich was ist der Mangel und wie hoch sind die Kosten.

  7. Architektenhaftung: Kostenübernahme trotz Gedächtnisschwund?

    Gedächtnisschwund
    ... Ursprünglich hatte sich der Architekt zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Trotz Zeugen kann er sich heute an diese Aussage nicht mehr erinnern und verweist auf eben jenen Vertrag, nach dem er lediglich "in unserem Namen" ein Rechtsgeschäft ausgeführt hat.
    Aus seiner Sicht würde er durch die Zahlung die Schuld für den Planungsfehler eingestehen und damit seinen Versicherungsschutz gefährden.
  8. Architektenhaftung: Kostenübernahme trotz Gedächtnisschwund?

    Gedächtnisschwund
    ... Ursprünglich hatte sich der Architekt zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Trotz Zeugen kann er sich heute an diese Aussage nicht mehr erinnern und verweist auf eben jenen Vertrag, nach dem er lediglich "in unserem Namen" ein Rechtsgeschäft ausgeführt hat.
    Aus seiner Sicht würde er durch die Zahlung die Schuld für den Planungsfehler eingestehen und damit seinen Versicherungsschutz gefährden.
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architektenvertrag nach HOAIAbk.: Rechte, Pflichten und Haftung bei Fehlplanung

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Rechte und Pflichten aus einem Architektenvertrag nach HOAI, insbesondere im Hinblick auf Planungsfehler, Kostenübernahme und die Rolle der Architektenhaftpflicht. Es wird beleuchtet, wie mit strittigen Leistungen und Gedächtnisschwund des Architekten umgegangen werden kann. Die Bedeutung der schriftlichen Kommunikation und die Prüfung des Architektenvertrags werden hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag HOAI-Vertrag: Architekt beauftragt Firma – Wer zahlt die Rechnung? wird ein Fall geschildert, in dem der Architekt eine Firma mit der Korrektur eines Planungsfehlers beauftragt hat und die Rechnung an den Bauherrn adressiert wurde. Dies wirft die Frage auf, wer für die Kosten aufkommen muss.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, den Architekten bei einem Mangel schriftlich um Stellungnahme zu bitten und Informationen zu seiner Haftpflichtversicherung einzufordern, wie im Beitrag Architektenvertrag: Haftpflicht, Selbstbehalt und Kulanz prüfen! empfohlen wird. Viele Architekten-Haftpflichtversicherungen haben einen Selbstbehalt.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage der Kostenübernahme bei Planungsfehlern ist oft strittig. Der Architekt könnte argumentieren, dass er durch die Zahlung die Schuld eingestehen und seinen Versicherungsschutz gefährden würde. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Siehe auch Architektenhaftung: Kostenübernahme trotz Gedächtnisschwund?.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle Details des Architektenvertrags (HOAI) und die Verantwortlichkeiten bei Planungsfehlern. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich und holen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Prüfen Sie die Haftpflichtversicherung des Architekten und eventuelle Selbstbehalte.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, HOAI". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenvertrag, HOAI" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenvertrag, HOAI" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architektenvertrag: Ihre Rechte & Pflichten nach HOAI – Was Sie wissen müssen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenvertrag: Rechte & Pflichten (HOAI)
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenvertrag, HOAI, Leistungsphasen, Architektenrecht, Bauvertrag, Rechte, Pflichten, Honorar, Architekt
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼