Wärmebrückenberechnung/Optimierung inklusive?
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Wärmebrückenberechnung/Optimierung inklusive?

Hallo Experten,
wir haben einen Architekten mit den LPh 1-8 betraut.
Im Zuge der Planung wurde über den ebenfalls beauftragten Statiker eine EnEVAbk.-Berechnung erstellt, die allerdings die Wärmebrücken nur pauschal ohne Nachweis berücksichtigt.
Diese Tatsache habe ich mit unserem Architekten angesprochen und Ihn gefragt, wie es sich denn mit einer Ausführung der Wärmebrücken nach DINAbk. 4108 Beiblatt 2 verhält. Er sagte daraufhin, dass eine Ausführung nach DIN Erstellungsmehrkosten in Höhe von 2000  -  3000 € bedeuten würden und deshalb nicht gemacht werden. (Damit war das Thema Wärmebrücken erstmal abgehandelt)
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit bei einer Beauftragung der LPh 1-8 z.B. eine detaillierte Wärmebrückenberechnung, bzw. eine Wärmebrückenoptimierung eingeschlossen ist.
Ich dachte eigentlich, dass das Thema Wärmebrücken 'standardmäßig' vom Architekten mitbehandelt wird und diese optimal ausgearbeitet werden, sodass keine Energieverluste an diesen Stellen des Hauses auftreten. Außerdem können doch schlechte Ausführungen von Wärmebrücken auch andere Schäden (Schimmelbildung usw.) nach sich ziehen, oder?
Kann ich eine Wärmebrückenoptimierung von meinem Architekten verlangen, bzw. müsste er sie eigentlich von sich aus anstreben? Kann er dafür weitere Kosten gelten machen oder ist das im Standardpreis nach HOAIAbk. schon mit drin?
Entstehen tatsächlich Mehrkosten bei einer optimierten Wärmebrückenausführung und wenn ja, sind dass eigentlich 'MUSS'-Ausgaben, sprich ich sollte auf eine solche Ausführung bestehen und die Mehrkosten tragen?
Wie ihr seht, bereitet mir das Thema Wärmebrücken im Moment ein wenig Bauchschmerzen, mein Architekt/Planer tut das Thema mit der Mehrkostenbegründung leider einfach ab.
Viele Grüßen und vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Axel Berghaus
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  • Axel Berghaus
  1. wofür fallen die 2000-3000 € an?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Handelt es sich um zusätzliche Planungskosten bzw. Kosten der Nachweisführung oder sind damit höhere Baukosten gemeint?
    Generell meine ich, dass der Architekt im Rahmen der Grundleistungen das Thema Wärmebrücken "nur" so weit berücksichtigen muss, dass an keiner Stelle kritisch niedrige Oberflächentemperaturen auftreten und das Gebäude schadenfrei bleibt. Ein "Optimum" muss nicht generell angestrebt werden. "Optimum" ist außerdem zu hinterfragen. Das kann einerseits die Vermeidung von Wärmebrücken "um jeden Preis" (wörtlich) bedeuten. Das kann aber auch bedeuten, nur Mindestanforderungen einzuhalten, zusätzliche Heizkosten in Kauf zu nehmen und dafür 3000 € baulichen und planerischen Aufwand einzusparen. Einzelnachweise von Wärmebrücken sind nämlich aufwendig und nicht in der Grundleistung enthalten.
    Da viele Bauherren auch ideelle und nicht nur wirtschaftliche Gründe fürs Energiesparen haben oder auch hochwertiger als "Anforderung gerade so erreicht" bauen wollen, sollten die Ziele ausdiskutiert werden.
  2. Hallo Hr Stubenrauch erst mal vielen Dank für ...

    Hallo Hr. Stubenrauch,
    erst mal vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mein Architekt sprach von 2000-3000 €'s Baukostenerhöhung, wenn die Wärmebrücken nach DINAbk. 4108 Beiblatt 2 ausgeführt würden.
    Ist den die Ausführung nach DIN 4108 ein Aufwand, der über sie Mindestanforderungen für Wärmebrücken (so dass an keiner Stelle kritisch niedrige Oberflächentemperaturen auftreten und das Gebäude schadenfrei bleibt) hinausgeht?
    Wie kann ich (bzw. denn mein Architekt) ohne eine Berechnung 'seiner' geplanten Wärmebrückenausführung sicher sein, dass keine kritische Wärmebrücke entsteht?
    Und wie ist denn der zu erwartende erhöhte Energieaufwand für schlecht, aber nicht kritische Ausführung von Wärmebrücken zu bewerten? Die entstehenden Mehrkosten bei den Bau- (und gegeben falls Planungs-) Kosten würde ich gerne in Relation setzen können zu den gesteigerten Kosten im Energieverbrauch.
    Ich würde natürlich nicht 5000 € für Bau- und Planungskosten ausgeben wollen, wenn damit dann im Jahr 100 € Energiekosten gespart werden können, der Aufwand sollte schon im Verhältnis zum Nutzen sein. Aber dafür müsste ich doch erstmal die Energieverluste durch eine schlechtere Wärmebrückenausführung kennen und dazu müssten doch dann wohl die Wärmebrücken wohl berechnet werden, was auch erstmal wieder Kosten verursacht.
    Ein weiterer Aspekt ist sicherlich auch in diesem Zusammenhang der unterschiedliche Zuschlag bei der EnEVAbk.-Berechnung, der dann wiederum Auswirkungen auf Fördermittel (KFW60, bzw. evtl. sogar 40) hat. Falls ich über die Berechnung der Wärmebrücken eine günstigere Fördermöglichkeit erreiche, kann ich die Bau und Planungskosten zum Teil über die Förderung finazieren, was ja auch in die Gesamtbetrachtung einfließen sollte.
    Ein vielschichtiges Problem unter dem Aspekt der Kostenabwägung.
    Eine Sicherheit möchte ich allerdings in jedem Fall haben: Es muss ausgeschlossen sein, das die Ausführung der Wärmebrücken zu Schäden an dem Gebäude führen kann! Die Frage ist nur, wie das ohne Berechnung nachgewiesen werden kann.
    Erstmal vielen Dank zu Ihren Überlegungen, vielleicht haben Sie ja auch noch einen Kommentar zu diesem Problem.
    Viele Grüße
    Axel Berghaus

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