Grobe Abweichung Ausschreibungsmaß zu Ist-Maß?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Grobe Abweichung Ausschreibungsmaß zu Ist-Maß?
wir bauen als Bauherren mit einem Architekten, der uns (über seine GmbH) auch das Grundstück in einem Erschließungsgebiet verkauft hat.
Für den Erdaushub hat der Architekt ca. 450 m³ ausgeschrieben bzw. in der Kostenvorschau entsprechende Kosten angesetzt. Tatsächsächlich haben wir jetzt eine Rechnung mit einem Erdaushub von ca. 700 m³ mit entsprechenden Mehrkosten (ca. 2500 €).
Diese Differenz kommt dadurch zustande, dass der Architekt für die 450 m³ die alten Bodenhöhen zugrunde gelegt hat. Zwischendurch wurde aber eine Baustraße durch das Gebiet gezogen (Erschließer ist Architekten-GmbH) und der dabei angefallene Aushub ist zumindest zum Teil auf den anliegenden Grundstücken gleichmäßig verteilt worden, wobei der Architekt zu diesem Zeitpunkt auch schon wusste, dass wir an der Stellen einen Keller bauen wollen.
Kaufvertrag zum Grundstück war allerdings zeitlich danach, sodass man sagen kann "wie gesehen so gekauft".
Habe ich eine Möglichkeit eine Art Schadenersatz zu fordern?
Haftet der Architekt für "grobes Fehlmaß" bei der Ausschreibung/Kostenvorschau?
Sollte man die Sache schriftlich zustellen und ggf. mit der Schlussrechnung des Architekten verrechnen (denn ich muss ja jetzt noch ein paar Monate mit dem Architekten zusammen arbeiten und will ja keinen Rechtsstreit)?
Gruß Mike Gehards
-
wer baut denn
das Haus? Die Architekt-GmbH? -
Glückwunsch
Glückwunsch Sigge zum Profil.
Und Blücher ist in Urlaub.
Grüße -
Wortlaut der Vereinbarung?
können sie den Text online stellen? oder zumindest den Teil.
Gruß
jens -
Antwort
Hallo,
in unserem Fall baut die Architekt-GmbH das Haus nicht, sondern wir haben die Gewerke per Ausschreibung an verschiedene Handwerker vergeben.
Herr Raabe, welchen Text meinen Sie?
Gruß Mike Gerhards -
Rechnen sollte man können
Da nähere Angaben fehlen mal eine fiktive Rechnung:
Baugrundstück 500 m²: Mehrmassen von 350 m³ ergibt eine höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben.
Da aber sicherlich nicht das gesamte Grundstück abgetragen wurde, sondern nur Baugrube + Arbeitsraum ergibt sich eine andere Rechnung:
Haus 10x10 m + 2x60 cm Arbeitsraum + Böschung 1:1,5 = Hausfläche für Abtrag ca. 290 m². Bei einer Menge von 350 m³ ergibt sich, dass im Bereich der Baugrube das neue Gelände um 1,20 höher hätte sein müssen als vor der Erschließung.
Ich kann mir dies nicht vorstellen!
Für mich sieht es mal wieder danach aus, dass man mit der Unwissenheit des Bauherrn Profit machen möchte. (siehe auch Link)
Warum lesen die Bauherren nicht vorher diese Beiträge und den Abzockern wird endlich das Handwerk gelegt. -
saubere Einstellung
Bei den Kosten für den Mehraushub handelt es sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen.
@Uwe: deine Überschrift ist Programm: 700 - 450 =? -
Sorry,
-
Warum Sowieso Kosten und ...
nicht vom Architekten zu vertreten?
Es ist nicht okay, meinen Erdaushub auf ein anderes Grundstück zu lagern und andere die Kosten für Deponie und Abfuhr, sowieso die Kosten für den zusätzliche Löse - und Ladevorgang zu berechnen. Die nochmals erforderliche Baggerarbeit für den Aushub der Baugrube ist überflüssig, auch das Andecken der Erdmassen auf dem Grundstück nach dem Aushub der Baustraße sind unnötige Mehrkosten.
Interessant wäre die Abrechnung und Umverteilung der Erschließungskosten auf die einzelnen Bauherren. Sind alle Massen auf alle Grundstücke verteilt worden, oder hat jemand das große Los als Zwischendeponiebetreiber gezogen? -
Dem Fragesteller
war zum Zeitpunkt des Grundstücksvertrages bekannt, dass auf dem Grundstück Aushubboden gelagert war. Insofern "gekauft wie es steht und liegt". Einwände hätten vor Vertragsabschluss geltend gemacht werden können. -
hoppla
Die Situation nicht verfälschen Bernd. Das hört sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? -
Vielleicht sollte ...
Mike mehr Infos geben. Aus der Frage ist mir nicht wirklich ersichtlich, dass die Grundstücke auf Straßenniveau gebracht wurden. Also stochern wir doch alle ein bisschen im Dunkeln - oder?
Ansonsten stimme ich Bruno zu, die nächsten Wochen ein liebes Gesicht machen und dann bei der Schlussrechnung x Sachen abziehen ist nicht okay.
Wenn ich beim ersten Gewerk - mit recht anspruchsloser Massen - und Kostenermittlung - schon um 50 % über das Ziel schiesse, sollte sich Mike für seinen weiteren Baufortschritt mal Gedanken machen. -
Das Grundstück ...
wurde ca. 30-40 cm über Straßenniveau aufgefüllt, d.h. es wurde schon "billig entsorgt" was halt gerade noch geht.
Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. "vergessen" hat, dass vor kurzem die Grundstückhöhe um etwa 1 m zugenommen hat.
Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte ich ja auch alles selber vergeben können (siehe o.g. Link-Hinweis von Hr. Cerny).
Muss ich denn jetzt alles nachrechnen, oder muss ich mich bei den kommenden Rechnungen für Fliesenleger, Außendämmung, Tapezierarbeiten usw. anschnallen, weil es da heißt "da haben wir uns ein bisschen verrechnet".
Gruß Mike -
Gegenfrage ...
ist das Haus jetzt gegenüber dem Gelände tiefer "eingebaut" als vorher geplant? Wie sehen denn jetzt Ihre fertigen Geländehöhen genüber dem Haus aus, und was war geplant?
Vielleicht kommen noch noch zusätzliche Kosten bei Ihrer Außenanlage hinzu.
Ist es Ihr Bauleiter? -
Schätzungsweise ...
kann es sein, dass die EOK schon etwa 30 cm unter Geländeniveau liegt. Da das Grundstück insgesamt ein leichtes Gefälle von ca. 1 m auf 20 m Breite hat und auch das endgültige Straßenniveau noch nicht so erkennbar ist, ist das schwer zu sagen.
Vielleicht sollte ich mal den Vermesser fragen.
Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten).
Gruß Mike -
Das mit der Aushub"Entsorgung" ...
würde ich mir als Grundstückseigentümer nicht gefallen lassen, wenn's nicht ausdrücklich im Vertrag drinsteht.
Aber, werter Fragesteller, Sie haben eine Firma, die Ihrem Architekt gehört, mit dem Hausbau beauftragt. Sie glauben doch bitte nicht wirklich, dass der Rechnungen seiner Firma zu I'HREN Gunsten prüft, oder. Da würd'er ja sich selbst schädigen.
Sie haben die Stellung des unabhängigen Bauleiters "verkauft", nun müssen Sie entweder jemand anders damit beauftragen oder die Aufgaben selbst durchführen.
Also, VOBAbk. gekauft, Zollstock und Taschenrechner gewetzt, und sehen was berechtigt ist und was eventuell nicht. -
Ach ja ...
Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und nicht als Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal.
Je nach Feinheit der Kostenermittlung sind dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. -
Hallo Hr. Dühlmeyer,
wie beschrieben, baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können.
Mir will es aber noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das "Recht des (groben) Fehlers" bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein.
Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld.
Gruß Mike Gerhards -
Ich nehme nicht einseitig Partei ...
Werter Fragesteller
sondern habe nur die Tatsachen dargestellt, die da wären:1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis ab, sondern erstellt Kostenermittlungen, die überschläglich ermittelt, geschätzt oder berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen für Preise nehmen. Er kann nur an Hand seiner Erfahrung - oder von Tabellenbüchern - zu erwartende Preise ansetzen.
Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität.2) Ein Bauträger gibt Ihnen einen Festpreis. Wenn der sich dann verhauen hat (passiert denen nämlich auch) kann er an Qualität und Standard "schrauben", ohne dass Sie es merken. Oder sind Sie als Laie in der Lage, verschiedene Poroton-Qualitäten auseinander zu halten? Wohl nicht. Dann gibt es eben nen billigen Poroton
.
Außerdem macht der Bauträger eine Mischkalkulation; will heißen, bei jedem Bau rechnet der 1,2 vielleicht auch 5 % Kalkulations- und Massenberechnungsirrtum (Kalkulationsirrtum, Massenberechnungsirrtum) mit in den Preis rein. Bei 4 Bauten passt es, beim 5 ten hauen ihm die Preise ab, das hat er dann mit den vier vorhergehenden verdient - was sein gutes Recht ist übrigens.3) Ist zu prüfen, wie hoch die Mehrkosten wirklich sind:
a) stimmen die Aushubmassen
b) welche Summe war in der Kostenermittlung für Aushub drin (wird die nicht überschritten, wäre Ihnen sowieso kein Nachteil erwachsen)
c) wie hoch sind die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null hinbekommt, ist doch gut.
d) nochmal die - zugegebenermaßen provokante - Frage: Wenn Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann alle die €'s, die er bei anderen Gewerken unter der Kostenermittlung bleibt, schenken? Glaub ich nicht.
4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend vorher bekannt. Ich halte es für - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen.
5) Habe ich Sie deswegen darauf hingewiesen, dass Sie dann die Neutralität in anderer Form - und seien es Sie selbst, wenn Sie neutral bleiben können - herstellen.
So, war hoffentlich ausführlich genug. -
jain
- klar ist dies Forum Architekt-lastig
- vom Maß der "zulässigen" Verschätzung habe ich als Laie keine Ahnung
- Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener als Erschließer (und auch als Grundstücksverkäufer? , habe ich gerade nicht in Erinnerung) ist.
Ein offenes Grspräch, mit der Bitte, die anderen, kommenden Position nochmals kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich künftig "besser" zu verhalten. Evtl. guckt er dann künftig genauer hin.
-
Dass gewisse Kostenschwankungen anfallen ...
(auch z.B. nach verändertem Ausstattungswunsch) ist mir völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) zunächst negativ überrascht hat, verbunden aber mit der (mündlichen) Zusicherung, dass es "ab jetzt auf jeden Fall billiger wird", da 1. die ausgeschriebenen Massen bei ihm immer über den tatsächlichen liegen und 2. die Angebote noch nachverhandelt werden.
Ich werde zunächst ein klärendes Gespräch suchen.
MfG Mike Gerhards -
Manchmal ...
glaube ich's einfach nicht!
Das in den Leistungsverzeichnissen Mehrmassen drin sind, ist normal, weil die Massen gerundet werden - keiner schreibt 37,28 m² aus - und dann eben nach oben. Aber dies sind i.d.R. 5, max 10 %. Max., weil ab da der Unternehmer laut VOBAbk. nachverhandeln kann.
Aber Nachverhandeln? . Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder
die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die dann gnädig und unter Absingen schmutziger Lieder nachgelassen werden
oder
sie kennen ihn - oder sein Nachverhandeln - nicht, lassen etwas nach und suchen dann Lücken zum Wiederreinholen des Nachlasses.
Leider leben auch viele Bauherren auf diesem Dampfer - da ist doch noch was drin, das muss noch mal verhandelt werden - ist aber heute nicht mehr.
Und wenn ich einen Kostenanschlag bekäme, der mir - der Höhe nach - nicht gefällt und ich zu hören bekomme, dass wird billiger, stellt sich mir als erstes die Frage, warum werden dann nicht die günstigeren Werte eingesetzt.
Möglichkeit? Damit hinterher keiner sagen, er habe vorher nichts gewusst?
Au Backe
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Abweichung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Dachdeckerarbeiten
- … * Lassen Sie die Dachdeckerarbeiten von Ihrem Architekten überprüfen. …
- … Architekten haben in der Regel hierzu nicht die passende Ausbildung. Fragen Sie Ihre Handwerkskammer. Am besten einen Sachverständigen ohne eigenen Betrieb (leider selten). Das kostet nicht viel, kann aber viel Ärger ersparen. …
- … Das Dach, Masten, Solar- und Klimaanlagen, Kameras etc. muß regelmäsig kontrolliert und gewartet werden. Erforderliche Anschlageeinrichtungen, Absturzsicherung einplanen vor das Dach fertiggestellt wird. Technische Nachrüstungen sind, nur mit großem Aufwand zu verwirkligen, Kostenaufwendig und auch nicht immer in das architektonische Konzept zu integrieren. …
- … Farbabweichungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Stabilisierung einer schiefen 36er Ziegelwand: Lösungen ohne Abriss gesucht
- … Abweichung eines Bauwerks oder Bauteils von der vertikalen oder horizontalen Ebene. Kann auf Fundamentprobleme, Bodensetzungen oder strukturelle Schwächen hindeuten. …
- … Verwandte Begriffe: Neigung, Setzung, Lotabweichung …
- … Wenn allerdings eine Nutzungsänderung vorgesehen ist, dann: Architekt, Statiker und Baufirma beauftragen!!! …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gemeinschaftsvertrag und einheitlicher Charakter: Rechtliche Aspekte und Handlungsmöglichkeiten in Wohnanlagen
- … - Ist die oben genannten Formulierung eine Art Architektenschutz, der eigenmächtige Änderungen oder Änderungen, die durch die Teilhaber beschlossen …
- … spricht aber auch einiges in der Schilderung für einen Urheberrechtsschutz des Architekten. Der hält, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 70 …
- … Jahre über den Tod des Architekten hinaus an. …
- … 3. Ist der Vertragsinhalt in den vergangenen Jahren offenbar gar nicht mehr gelebt worden (Haustüränderungen, Gartenzaunänderungen, etc.). Es gab also offenbar diverse Duldungen von Vertragsabweichungen, die den Vertrag offenbar aufgeweicht oder gar aufgehoben haben. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenabschätzung Transparenz und den Zahlen zugrundeliegende Daten
- … wir haben von einer Architektin ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, um zu sehen, ob wir uns …
- … Die Architektin hat eine Zeichenansicht erstellt und uns die Grundrisse mit 3D Ansichten als Bilder zugesendet. …
- … Ich habe daraufhin die Architektin angesprochen und sie wimmelt ab, nach dem Motto, wir …
- … Zuerst wählen sie einen Architekten des Vertrauens. Eine Auswahl nach Angebotspreis ist unzulässig. Dieser macht …
- … ihnen als Bauherr, pingelig und Bauernschläue bedeutet höher Schätzkosten, Kenntnisse über Architektur und Technik bedeuten genauere Schätzkosten. …
- … Abweichungen nach oben oder …
- … Wenn sie kein Vertrauen in die Arbeit des Architekten haben, müssen sie den Auftrag abbrechen. …
- … Außerdem wurde die Kostenschätzung so dargestellt, dass jeder Architekt damit weiterarbeiten kann. …
- … Möglicherweise gehen die Versprechungen, die die Architektin gemacht hat, weit über das übliche Maß der DINAbk. 276 …
- … wenn die Kalkulation der DINAbk. 276 entspricht, wie beurteilen Sie als Architekt die Aussagekraft der Kalkulation? Würden Sie einem Architekten raten, die …
- … ich die Form der Kalkulation als Bauherr so deuten, dass die Architektin kein Interesse hat, das Häuschen zu errichten, nach dem Motto, …
- … Also z.B. der Kostenpunkt Rohbau. Die Architektin hat versprochen, dass die tragenden Wände ermittelt würden, damit diese …
- … Mir wurde das Versprechen abgegeben, dass anhand dieser Arbeiten, jeder andere Architekt daran weiter Arbeiten kann, ohne nochmals von vorn anfangen zu müssen. …
- … Welche Dateien würden Sie als professionelle Architekten einfordern, um an der 1.600 euro - Arbeit anzuknüpfen? …
- … herunterzubrechen. Die Gesamtmenge Mauerwerk, Stahlbeton, Holz, Wandflächen, m3 umbautere Raum und und undplus die Erfahrung des Architekten bringen das Ergebnis. …
- … Wenn der Architekt mitliest, haben Sie bald keinen Planer mehr. …
- … Über 73K für Architekt? …
- … Was verbirgt sich eigentlich hinter den Architekten und Ingenieurleistungen …
- … Ich habe die Architektin gefragt, sie meint ,es gäbe eine Formel dafür, möchte mir …
- … Ich vermute, derzeit ist der Ansturm auf die Baubranche Architekten Sachverständige Handwerker etc. so gewaltig, dass die im Prinzip verlangen …
- … Bauherr wird es in Kauf nehmen, weil er vielleicht sonst keinen Architekten findet. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Stadthaus bauen auf winzigem Grundstück?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Giebel über Giebel: wieviel Winkelunterschied verzeiht das Auge?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rissverformungen im aufgehenden Gebäudetragwerk ... evtl. in Fundamenten?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fehlerhafte Baupläne - Freistellungsverfahren
- … Wir haben zurzeit riesigen Ärger mit unserem Architekten bzw. den von ihm erstellen Bauplänen. …
- … eingezeichnet (F90a Feuerschutz), wobei uns jetzt mündlich im Nachgang durch den Architekten zugesichert wurde, dass wir auch nur wie geplant eine Holztreppe …
- … Durch musste das Dach in diesem Bereich heraus gezogen werden. Der Architekt hat bei der Planung nicht bemerkt, dass dadurch die Dachsparren in …
- … diesen Versatz mit 1 m bemaßt - in den Plänen des Architekten stehen jedoch 88 cm. …
- … Architekt behauptet, dass jegliche Änderungen, die jetzt an den Plänen erfolgen müssen, …
- … 2) Hätte diese Mängel nicht auch bereits dem Architekten auffallen müssen? Zu welcher Leistung ist er nun verpflichtet? Muss …
- … Aber falsche Architektenpläne bedeuten auch jede Menge Baufehler, Mehrkosten und höhere Aufwendungen bei …
- … Statiker kennen den Bau am besten und decken immer Fehler des Architekten auf. …
- … eine Treppe in Holz -Stahlkonstruktion eingebaut werden. Diese dürfen wir laut Architekt einbauen, wenn sie schallentkoppelt ist. Aus optischen und technischen Gründen (Stufen …
- … der Neigungswinkel vom Dach geändert werden. Das ist dann doch eine Abweichung von der Zusage im Freistellungsverfahren, oder nicht? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
- … Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist …
- … Kündigung des Architektenvertrages …
- … des Architektenvertrages …
- … Mich beschäftigt derzeit ein Problem mit unserem Architekten, der Aufgrund einer beabsichtigten Hinzuziehung eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis …
- … so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits …
- … er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architekten so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, dass …
- … Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was …
- … ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. …
- … Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür …
- … aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch …
- … würde ich mir an Ihrer Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur …
- … Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 50 % über Kostenabrechnung
- … Wir wollten dies nun umbauen dass 2 getrennte Wohneinheiten entstehen. Der Architekt machte uns sehr schöne Pläne, jedoch war unser Limit ursprünglich 200 …
- … über der Kostenberechnung. Von den angeschriebenen Schlossern kam kein Angebot. Der Architekt empfahl mir selbst noch Schlosser zu akquirieren. Ich übernahm seine Arbeit …
- … Budget von 200 000 undeiner Kostenberechnung von 260 000 . Die Architektin erklärte dies mit Auflagen des Statikers und saisonal ungünstigen Preisen. …
- … die Architektin.. …
- … ergeben als Sie sich das vorgestellt hatten ist eine Schuld der Architektin nicht zu erkennen. …
- … 2) Vorschläge des Architekten …
- … 4) Kostenschätzung des Architekten ( Mit 200 000 müssen sie …
- … wurde, wurde da dann nicht gravierend falsch berechnet, wenn dann scolche Abweichungen auftreten, die wir nicht bezahlen können/wollen. …
- … habe, dass wir bei 260 000 waren. Damit meine ich den Architekten und uns. …
- … Die Kostenberechnung wurde vom Architekten anhand seiner …
- … Der Architekt war mit der kompletten Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaaßnahme …
- … Mein Architekt ist jetzt erstmal 3 Wochen vor geplantem Baubeginn in Urlaub, ohne …
- … 200 % an Mehrkosten gegenüber einem Neubau ... wenn dir das dein Architekt nicht gleich gesagt hat, dann hast du den falschen Mann erwischt …
- … auch alles in Ordnung. Wir planen seit 1,5 Jahren mit dem Architekt. Kostenschätzung war im Juli 2012 Kostenberechnung war im Januar 2013. Es …
- … Wir werden so jetzt erstmal nicht bauen und vom Architekten eine ausreichende Erklärung einfordern. Dann bin ich der Meinung dass …
- … unser Vorhaben woanders anpassen lassen. Da ärgerliche ist nur dass der Architekt bis jetzt schon ein Schweinegeld bekommt. In der Berechnung hat er …
- … ... na ja .. das kann ja auch eine Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um …
- … ... der Handwerker freut sich dann über einen tollen Auftrag, der Architekt freut sich über erhöhte Baukosten und der Bauherr freut sich (ääähh …
- … wieder die Frage nach dem Detail .. wie immer ... und Architekten besonders Architektinnen haben das persönliche Bedürfnis, sich immer mit …
- … Vereinbart laut Vertrag warn mit dem Architekten bei Gebäudeklasse 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im …
- … das ist schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit …
- … haben alle gesagt, so was haben sie noch nie gesehen. Die Architektin wolle nur die Bausumme hoch halten und habe sich verzockt. …
- … Nun ja die Werkpläne wollte der Architekt uns partout nicht geben vor dem nächsten gemeinsamen Termin. Es müsse …
- … Also in dem geschilderten Fall liegt es so, dass der Architekt für alles beauftragt wurde, seine Ausschreibung aber zu dem Ergebnis kam, …
- … das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. …
- … Prinzipiell ist der Architektenvertrag …
- … jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGB). Einzelne Phasen (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase steht ihm das Honorar meines Erachtens zu. …
- … nicht erbrachten Leistungen der zukünftigen Phasen. Hisnichtlich dieser Leistungen ist der Architekt berechtigt (§ 649 S. 2 BGBAbk.) die vereinbarte Vergütung zu verlangen, …
- … Meine Empfehlung wäre es mit dem Architekten zu verhandeln. Bei Streit hilft auch die Architektenkammer mit …
- … Wir hatten mittlerweile das Gespräch mit dem Architekten und er versprach unsnachzubessern. Es stellte sich heraus dass er …
- … an alle die, die meinen, man müsse doch Verständnis für einen Architekten haben, das beim Altbau nicht alles so exakt planbar sei, …
- … Aufpreis von 50 % in ihrem Alltag zubeszahlen. Und warumsoll ich einen Architekten in LPAbk. 1 und LP3 bezahlen, wenn man es nicht …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Abweichung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Abweichung" oder verwandten Themen zu finden.