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Pläne eines Architekten an anderen Bauträger schicken?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Pläne eines Architekten an anderen Bauträger schicken?

Hallo,
wir haben gerade eben ein Grundstück gekauft und haben von einem Bauträger/Architekten auch Pläne für ein auf dem Grundstück zu bauendes Haus erhalten. Da wir an einigen Stellen mit dem Angebot nicht zufrieden sind, würden wir gerne auch Angebote von anderen Bauträgern anfordern.
Ich frage mich jetzt, ob ich dafür die Pläne des anderen Bauträgers/Architekten verwenden darf oder ob es ein Copyright auf den Plänen gibt, das mir diese Vorgehensweise verbietet?
Des weiteren frage ich mich, welche Informationen und Anforderungen ich einem Bauträger schicken muss, dass dieser mir ein Festpreisangebot liefern kann. Ich habe zwar schon recht genaue Vorstellungen, bin mir aber nicht sicher, ob diese Anforderungen für die Erstellung eines Festpreisangebotes ausreichend sind. Gibt es hierzu vielleicht ein Musterformular oder eine Checkliste, die ich verwenden könnte?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Tipps.
Viele Grüße,
Tom
  • Name:
  • Tom
  1. Der selbe Tom von neulich?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Ich hoffe, mein Beitrag wird trotzdem gelesen ;)
    Es ist umstritten, ob der Inhalt von Hausplänen urheberrechtlichen Schutz genießt. Architekten und Kammern bejahen dies regelmäßig, Gerichte urteilen unterschiedlich. Auf jeden Fall wird fremde Leistung benutzt = geldwerter Vorteil für den Einen, entgangene Vergütung für den Anderen, Schadenersatz in Höhe eines Entwurfshonorars nach HOAIAbk. denkbar. Urheberrecht hin oder her, ich wäre vorsichtig.
    Als Architekt, der für ein Haus normalerweise 100 Seiten Ausschreibungsunterlagen erstellt, sage ich, dass die Unterlagen sehr umfangreich sein müssen, um sicher einen Preis bilden zu können, siehe § 9 VOBAbk./A: Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
    Als Unternehmer sage ich, dass ich auch zur einzeiligen Anforderung "1 Stück Haus, 10x12 m, E+D, 150 m² Wohnfläche, Ausführung in 2005" ein Festpreisangebot machen kann. Das Angebot ist aber nur so gut wie die Anfrage. Im letzten Fall würde da stehen "1 Stück Haus 10x12 m, E+D, 150 m² Wohnfläche, 150.000 €", dazu ein paar Vorbehalte zum Bodenrisiko und zur Stahlmenge. Auf keinen Fall wird da eine Massenermittlung und eine Gewerke  -  oder sogar positionsweise Beschreibung zurückkommen, eine Prüfung ist nicht möglich.
    Je schlechter die Anfrage, um so weniger detailliert und vergleichbar fallen die Angebote aus. Es dürfte klar sein, dass Spielräume in der Anfrage bis zum Äußersten qualitätiv und quantitativ nach unten ausgenutzt werden und auf in der Anfrage fehlende Leistungen erst nach Auftragserteilung hingewiesen wird.
    Vorlagen und Checklisten gibt es einige, da reicht schon googlen nach dem Begriff "Baubeschreibung". Für Checklisten siehe:

    Wie schon neulich beim LVAbk. kann ich die Eigenerstellung von Baubeschreibungen als Vertragsbasis nicht empfehlen.

  2. viel lernen

    Hui, wenn ich Ihre Frage so lesen, denke ich, dass sie noch kräftig hier im Forum und anderswo lesen sollten, bevor Sie sich in dieses Abenteuer stürzen. Da sie schon ein Grundstück gekauft haben, bauen sie übrigens nicht mit einem Bauträger. Diese Punkte und viele andere wichtige werden z.B. in dem Buch "Richtig bauen, Ausführungen" von der Stiftung Warentest erläutert. Dies oder ein anderes gutes Werk VORHRE unbedingt lesen. Bei Festpreisangebten werden Sie zwangsläufig Äpfel mit Birnen vergleichen müssen, denn jeder hat seine eigene Baubeschreibung und es kommt oft auf Punktre an, von denen Sie derzeit nicht mal zu träumen wagen ... Vergessen sie bei Ihrer Planung keinesfalls Kosten für Bauantrag, Anschluss, Außenanlagen, Abwasseranschluss usw ...
  3. @Christian

    woher wissen Sie, dass er nicht mit einem Bauträger baut, nur weil er schon ein Grundstück hat?
  4. Darf ich raten:

    weil er durch den Grundstückskauf selbst Grundstückseigentümer und damit Bauherr ist. Alles andere wäre ein Koppelgeschäft.
    Freundliche Grüße
  5. 100 Punkte

    gehen an Fr. Ank-332-Hae ;-)
  6. Noch was vergessen:

    Wenn ihnen der Entwurf so gut gefällt, dass sie ihn weiter verwenden wollen, sind sie sicher auch bereit ein anteiliges Planungshonorar dafür zu zahlen, um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen? Das kann eigentlich nicht so viel sein.
    Ansonsten wieder zurück auf Los.
    Freundliche Grüße
  7. Ich nehme freiwillig

    den Gummipunkt, aber wenn ein Baulaie sagt
    YTONG, meint sie/er Porenbeton
    Rigips, meint sie/er Gipskarton
    BT, meint sie/er einen der ihr/ihm sein klein Häusel fertig und aus einer Hand erstellt.
    Den jur. Unterschied zu kennen, ist sehr viel verlangt
  8. hä?

    Wer sagt denn, dass Bauträgerverträge auch immer das Grundstück beinhalten?
    Ich kenne genug Bauträger, die die Erstellung von Einfamilienhäusern auch auf dem Grundstück des Kunden anbieten.
    Mit Koppelgeschäft hat das auch nichts zu tun ...
  9. @Aselmeyer

    ich verstehe es so: Grundstück mit Haus => Bauträger, Haus auf Bauherren-Grundstück komplett durch Generalunternehmer (baut auch selber) oder Generalübernehmer (vergibt alle Gewerke).
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  10. 34 c GewO

    Foto von Frau Ind-295-Sim

    Nach § 34 c GewOAbk. ist Bauträger, wer Bauvorhaben "als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung" vorbereitet oder durchführt. Ein Grundstück muss nicht dabei sein. Die Bauherreneigenschaft ist der Unterschied zum Generalunternehmer/Generalübernehmer.
  11. und wieder

    was gelernt!
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  12. Nicht wirklich mit Bauträger

    Hallo,
    vielen Dank erst einmal für die Tipps. Nein, wir bauen in der Tat nicht mit einem Bauträger und das wieso- / Wieso-Buch habe ich mir auch schon gekauft ;-)
    Bin mir im Moment allerdings noch nicht genau über die Konstruktion im klaren. Wir haben von einem Makler ein Gesamtangebot über 290.000 € erhalten. Beim ersten Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass Grundstück und Gebäude separat verkauft werden und dass die Grunderwebssteuer somit nur auf das Grundstück zu zahlen wäre. Allerdings ist sowohl der Makler am Bau beteiligt (hat zumindest ca. 5000 € für sich eingeplant) als auch der Architekt (auch für rund 5000 €). Wer jetzt allerdings was macht, wie die Aufteilung ist und wie der ganze Setup aussehen wird, müssen wir erst noch klären. Nehme mal an, dass das mehr auf einen Generalunternehmer/Übernehmer herausläuft.
    BTW: ich bin ein nagelneuer Tom ;-)
    Viele Grüße,
    Tom
  13. Vorsicht!

    Wenn einer der später am Bau beteiligten Personen irgendwie mit der Vermittlung oder Verkauf des Grundstücks zusammenhängt, könnten Sie nachträglich auch zur Zahlung der Grunderwerbssteuer für das Grundstück verdonnert werden.
    Dies nur als Hinweis.
    Den genauen rechtlichen Wortlaut kenne ich hier allerdings nicht.
  14. googlen Sie mal!

    Foto von Helmuth Plecker

    Suchen Sie nach dem Begriff: Vorlagenfreibeuterei. Demnach dürfen Sie die Unterlagen des Bauträgers nicht weitergeben. Das hat nichts mit Urheberrechten zu tun. Keine Rechtsberatung, sondern eigene Erfahrung!
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