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Tektur erforderlich
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Tektur erforderlich

Hallo,
es geht um den Bau einer Weidehütte für Pferde in NRW. Genehmigeter Bauantrag liegt vor, schließt allerdings Auflagen des Veterinäramtes ein, die eine "Mindest-Kopffreiheit" für die Pferde in Abhängigkeit von ihrer Größe fordern. Jetzt hat das Amt diese Forderung (bzw. die Auslegung) verdeutlicht. Die Kopffreiheit muss in allen Bereichen, also auch im Eingangsbereich vorhanden sein. Da fehlen uns jetzt 25 cm Aufgrund eines querlaufenden Balkens. (nur zur Info 98 % der Ställe in Deutschland erfüllen als Altbestände diese Auflagen nicht, gilt nur für Neubauten).
Die Weidehütte ist eine Holzkonstruktion, 6 m*7 m mit 4 m (3,96 genau) Höhe, Dachneigung (Satteldach) ca. 26 Grad. Idee ist jetzt die Seitenwände um ca. 25 cm zu erhöhen, und die Dachneigung auf ca. 22 Gard zu senken. Damit bleiben Grundfläche und Höhe gleich. Auflagen zur Dachneigung gibt es nicht. Die Statik macht das problemlos mit, die Zulassung der Dachziegel auch. Frage: Braucht man dafür eine Änderung des Bauantrages (Tektur?). War das volle Verfahren, keine Bauanzeige ...
  • Name:
  • Susanne
  1. Tektur erforderlich?

    Hat keiner eine Antwort? Die Überschrift war als Frage gemeint, hatte nur das "? " vergessen. Oder ist Tektur hier nicht der richtige Begriff (dachte, dass beim Stöbern im Forum so aufgeschnappt zu haben)
  2. Gemeine Frage

    Werter Fragesteller
    Und die sollten Sie Ihrem Bauordnungsamt stellen. Denn:
    a müssen Sie gegenüber den eingereichten Unterlagen verändern, um den Auflagen genüge zu tun
    aber b
    da es ja eine Auflage ist, hätte das BOA eigentlich merken müssen, dass sie ja nicht erfüllt wird und hätte im laufenden Verfahren um Nachbesserung/Änderung nachsuchen müssen oder selbst per Grüneintrag ändern müssen.
    Im Grunde besitzen Sie eine ungültige Baugenehmigung.
    Auf die Antwort der Bauordner bin ich gespannt. Ich wette, die verlangen einen (natürlich gebührenpflichtigen) Nachtrag.
  3. ganz so ist es nicht ...

    ganz so ist es nicht da beim Bauantrag kein Foto vom Pferd beilag ;-) In der Baugenehmigung steht: "Die Deckenhöhe reicht demnach für Pferde bis 1,55 Widerristhöhe ... " Unser eines Pferd ist aber 1,71 groß ... (mind. Höhe ist 1,5 x Pferdgröße) Die Hütte dürften wir bauen, das Pferd aber nicht reinstellen ... Was wir vorher nicht wussten ist, dass die Höhe auch in allen Durchgangsbereichen erreicht werden muss. In der Verordnung steht auch nicht explizit, dass die Mindesthöhe an der Größe des größten Pferdes gemessen wird. Bei den Mindesgrundflächen, die auch von der Wideristhöhe abhängen wird von der durchschnittlichen Größe aller Pferde ausgegangen ...
  4. Ent- oder weder

    Werte Fragestellerin
    Entweder Sie sprechen mal mit den Bauordner, auch über die unterschiedliche Anwendung der Vorschriften
    Oder sie sprechen mit Ihrem Statiker, ob man nicht im Türbereich den Balken verändern kann, damit's reicht.
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