Hallo in die Runde!
Bei uns ist es ähnlich wie bei dem Posting unter mir: Der Architekt ist gleichzeitig Bauträger! Dumme Geschichte und dies wird auch bis ins Kleinste ausgenutzt.
Abgesehen von x Mängeln, die noch behoben werden müssen, ist es so, dass unsere Baustelle seit Tagen verwaist ist und Fertigstellungstermin war am 12.7.!
Die Dachinnenflächen sind noch nicht fertig (komplett durchnässt durch Regen, da Dach 6 Wochen nicht gedeckt wurde) und der Estrich, der am Samstag gelegt wurde, berührt zu 80 % die Wand, da die Randdämmstreifen nicht genügend eingebracht wurden.
Auch sind es eigentlich tapezierfähige Wände (Trockenbau), die total verpfuscht wurden und nun teilweise nochmal neu mit einer Gipsständerwand "repariert" werden sollen usw. usf.
Was ist fragen will: Zu was gehört denn nun die noch mangelhafte Dachinnenfläche? Wir haben Geld einbehalten und erhalten nun von unserem Bauträger ein (Droh-) Schreiben, dass wir zur Rate verpflichtet sind, da laut MaBV zu den Dachflächen nicht die Dachinnensteite, sprich, auch nicht die Dämmung gehört.
Ist das so? Und wenn ja, zu was gehört denn dann die Dämmung?
Und wie können wir überhaupt prüfen, für was wir zahlen?
Auch für den offensichtlich "verpfuschten" Estrich will er die Rate, da er sagt, diese sei fällig "nach Estricheinbau" und nicht "nach Belegreife des Estrichs".
Alles so fürchterlich ...
Einen Projektplan gibt's auch nicht - er weigert sich. Wir wissen nicht, wann es weiter geht. Wir wissen auch nicht, was wir eigentlich anteilig immer in den Raten bezahlt haben und was noch aussteht. Müssen die Raten nicht aufgeschlüsselt werden bzw. hilft uns d dieses MaBV weiter?
Danke schonnmal im Voraus für die Tipps!
Was steht in MaBV zu den einzelnen Raten? - Architekt ist gleichzeitig Bauträger ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Was steht in MaBV zu den einzelnen Raten? - Architekt ist gleichzeitig Bauträger ...
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Bauträger
Hallo?
So wie sie Ihre Situation schildern, sollten Sie sich einen unabhängigen Fachmann suchen - Gutachter - und auch nicht den Weg zum Rechtsanwalt scheuen. Aber auch hier einen, der etwas von der Materie versteht. -
Das Ganze
haben Sie doch schon unter Rubrik "Neubau" geschildert. Die Antworten werden hier nicht anders ausfallen.
M. Peters -
Danke trotzdem für die Antworten.
waren heute beim RA. -
Und?
Und, was hat er gesagt? Lassen Sie uns teilhaben an Ihren Infos!
Gruß
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- … laut MaBV zu den Dachflächen nicht die Dachinnensteite, sprich, auch nicht die Dämmung gehört. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt gleichzeitig Bauträger
- … Architekt gleichzeitig Bauträger …
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- … früheren Zahlung auch ohne Rechtsverstoß des Bauträgers? …
- … danke für die schnelle Antwort. Der Verstoß gegen die Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) war die Begründung unseres Bauträgers, …
- … einfach im Dezember überweisen - auch ohne formelle Anforderung seitens des Bauträgers (eventuell dann mit gleichzeitiger Info an diesen). …
- … Mehrwertsteuer-Erhöhung quasi ausgehebelt wäre, da der Geldeingang 2006 auf dem Bauträger-Konto gelandet wäre - oder ob das sowieso keinen Sinn macht, weil in 2007 dann erst die Rechnung käme und diese entsprechend mit neuer MwSt. ausgestellt wäre. …
- … müsste/würde den versehentlich von Ihnen zu früh überwiesenen Betrag zurücküberweisen. Der Bauträger ist verpflichtet/bzw. kann die Rechnung erst 03/07 ausstellen, …
- … das wohl nicht. Ich hätte gedacht, dass es eventuell für den Bauträger auch günstig ist, einen Teilbetrag etwas früher zu erhalten, und dass …
- … Wäre so etwas denn möglich? Oder sieht die Makler- und Bauträger-Verordnung nur diese drei 30 %-Raten und die letzte 3,5 %-Rate …
- … für die Antwort - habe gesehen, dass Sie selbst zu einem Bauträger gehören, von daher scheint es wohl keine Alternativ-Möglichkeit zu geben. …
- … Sie mal hier den gem. Makler/Bauträgerverordnung zulässigen Ablauf der Zahlungen. Evtl. ist ja eine Anpassung der …
- … Ich denke doch mal, dass diese Regelungen der Bauträgerverordnung v.a. zum Schutz des Bauherren existieren, damit der Bauträger nicht …
- … Stellen von Sicherheiten kann m.E. von den Regelungen des § 3 MaBV abgewichen werden, siehe Links. Die Frage ist aber, ob sich die …
- … die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, UST-frei sind. Hier will dann der Bauträger das Risiko einer Vorsteuererhöhung auf den Kunden abwälzen. …
- … niemanden stören dürfte, wenn wir freiwillig früher bezahlen (wir vertrauen unserem Bauträger :) ). Das scheint aber wirklich anders und eben nicht möglich …
- … unterliegt der Grunderwerbsteuer und ist steuerfrei. Im Kaufvertrag sichert sich der Bauträger im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung ab, da er für diese umsatzsteuerfreien Umsätze …
- … Kosten in 2007 tatsächlich erhöhen. Es handelt sich dabei für den Bauträger nicht um eine durchlaufende Steuer und daher ist ihm die Einhaltung …
- … Das würde eigentlich auch bedeuten, dass der Bauträger Gewinn macht, wenn …
- … wird, vielleicht im Dezember 2006 die Fenster drin sind und unser Bauträger so entgegenkommend ist, dann den entsprechenden Abschlag als zusätzliche Rate auch …
- … wahrscheinlich durch den MwSt-Passus im Vertrag kleine zusätzliche Gewinne für den Bauträger entstehen, wenn sich die Raten tatsächlich um 3 % erhöhen. Grund ist …
- … dem niedrigeren Steuersatz unterliegen und somit noch keine Kostensteigerung für den Bauträger bedeuten. …
- … sich diese auswirken. Ich hatte gehofft, dass die UST. für den Bauträger durchlaufend ist - von daher für ihn nicht mehr als ein …
- … Da sich für unseren Bauträger aber diese Gewinne ergeben werden durch die 4-Raten-Zahlung, wird er vermutlich …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 1. Rate ohne vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde?
- … Grundschuld-Bestellungsurkunde. Da der Eintrag im Grundbuchamt noch nicht fertig ist (Aussage Bauträger/Notar) kann der Diba die vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde nicht zugesendet werden. Damit …
- … trotzdem erfolgen kann, sind die Abtretungen der Bürgschaft gem. § 7 MaBV von allen Parteien unterschrieben und an die Diba gegangen. …
- … Die Diba weigert sich zu Zeit noch, der Bauträger kann den Eintrag nicht vornehmen und will aber das Geld und …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Vom Bauträger Grundstück und Haus getrennt kaufen - Grunderwerbssteuer sparen?
- … Vom Bauträger Grundstück und Haus getrennt kaufen - Grunderwerbssteuer sparen? …
- … wir wollen bei einem Bauträger ein Einfamilienhaus mit Grundstück in Niedersachsenkaufen. Es handelt sich um …
- … ein Hintergrundstück. Der Bauträger macht bisher ein sehr seriösen Eindruck. …
- … Wir haben heute festgestellt, dass auf dem Grundstück größere Wasserlachen stehen. Der Boden ist offensichtlich beim Bau der umstehenden Häuser verdichtet worden. Vorgesehen ist hier eine Regenwasserversickerung! Was passiert, wenn wir Grundstück und Haus und Erschließung vom Bauträger getrennt kaufen und die Regenversickerung nicht funktioniert bzw. realisierbar ist …
- … formulieren: Was sie da machen ist ein verbundenes Geschäft, d.h. der Bauträger würde ihnen das Grundstück nie ohne einen Hausbauvertrag verkaufen. Damit sind …
- … beiden Geschäfte verbunden, ergo fällt Grunderwerbssteuer für beides an. Was der Bauträger da macht ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung ... soviel zu dessen Seriosität …
- … ist illegal, Grundstück und Haus mit vordergründig getrennten Verträgen vom selben Bauträger zu kaufen und beim Finanzamt dann nur das Grundstück anzugeben. …
- … Das Ganze kann auch ganz praktische Gründe haben Bauträger verkauft Grundstück separat, damit er sofort an Kohle kommt (warum wohl …
- … Hier bei uns hat ein Bauträger in einem (seinem) Baugebiet ca. 20 Bauherren so (falsch) beraten. Das …
- … stehen (Verkäufer war eine Baugesellschaft, wir haben aber mit einem anderen Bauträger später gebaut). Es war also gertrennt. Bei Ihnen würde das nur …
- … funktionieren, wenn das Grundstück einer anderen Person gehört und der Bauträger nur als Vermittler tätig würde. Aber auch darauf würde ich mich nicht verlassen ... das FA prüft gezielt nach! …
- … Von solchen Konstruktionen ist auch deshalb abzuraten, weil beim Bauträgervertrag auch der werkvertragliche Teil beurkundungsbedürftig ist, also notariell beurkundet …
- … Außerdem werden bei solchen Gestaltungen oft die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) nicht beachtet, was den Bauherren u.U. erheblichen …
- … z.B. wenn im Werkvertrag die Vergütung in Abweichung von § 3 MaBV bestimmt wird. Das ist zwar in der Regel unwirksam, aber wenn …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Zahlung nach Baufortschritt bei Eigentumswohnung
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