Überzogenes Architektenhonorar für erste Entwürfe  -  muss ich zahlen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Überzogenes Architektenhonorar für erste Entwürfe  -  muss ich zahlen?

Hallo Forum,
auch wenn es bereits einige Einträge zum Thema "Honorar" gibt, hier mein Fall mit der Bitte um Ihre Einschätzung.
"Wir haben vor einiger Zeit einen von Bekannten empfohlenen Architekten gebeten, uns zu beraten, wie unser Haus umgebaut werden könnte.
Es gab ein erstes Gespräch vor Ort, bei dem wir den Kollegen auch direkt auf Kosten angesprochen haben, bevor wir weiter machen. Die Aussage war nur "ja da machen sie sich erstmal keine Sorgen, das machen wir jetzt mal". Der Architekt wollte sich erste Gedanken zu einem groben Entwurf machen.
Diese groben Entwürfe (4 Grobzeichnungen) haben wir wenig später bei ihm im Büro abgeholt. Da uns die Etnwürfe generell zugesagt haben, war unsere Frage wie wir weiter machen sollten. Die Aussage war, dass man für eine erste Kostenschätzung Handwerker hinzuziehen sollte. Wieder angesprochen, was es denn bis jetzt Kosten würde, beantwortete der Architekt "jetzt machen sie sich keine sorgen, das machen wir jetzt mal bis zu der Kostenübersicht und dann entscheiden sie sich ob sie weiter machen wollen oder nicht".
Der Architekt kam einige Tage später mit den Handwerkern und einige Tage später haben wir eine Kostenübersicht bei ihm im Büro abgeholt wo die unverbindlichen Angebote der Handwerker beigelegt und in der Gesamtkostenschätzung berücksichtigt wurden.
Die Vereinbarung war, dass wir uns melden würden, wenn wir eine Entscheidung getrofffen haben, was so auch akzeptiert wurde.
Jetzt erhalten wir eine Rechnung über € 1400.
Mit diesem Betrag hatte ich in keinster Überlegung gerechnet. Der Architekt hat nie Kosten erwähnt/darüber mit mir trotz Aufforderung sprechen wollen und hat uns dazwischen auch nie informiert dass bereits 4-stellige Kosten angefallen sind.
Wie ist hier die Lage. Muss ich die Rechnung zahlen?
Würde mich über jede Hilfe freuen.
Danke.
W. Weiß
Augsburg
  • Name:
  • Wilhelm Weiser
  1. ja, denn Sie haben einen mündlichen Vertrag geschlossen..

    machen Sie mal ... ist auch ein Vertag. Auch wenn es sich hart anhört, das ist leider mal so. Stichwort: Architektenfalle.
    Es ist halt nicht wie beim Autohaus, wo Sie mal so kurz ein unverbindliches Angebot über ein neues Auto wollen.
    Da gibt es lange Diskussionen drüber. Klar wäre es toll wenn der Architekt bereits nach dem ersten Satz sagen würde.. ich mach das, aber das kostet dann Geld (so und so viel). Dann wüssten beide Parteien Bescheid. Und das Erstgespräch wäre nach 5 Minuten beendet oder beginnt dann erst.
    So ist nun mal ein Vertrag zustande gekommen. Sie haben was beauftragt, der hat was dafür gemacht. Und dafür will der nun Geld.
    Ob der Betrag berechtigt ist, das ist eine ganz andere Frage (siehe auch HOAIAbk.), aber darum geht es erstmals hier wohl nicht.
    Sie dachten Angebot = Kostenlos, der Architekt hatte verstanden Auftrag = Bezahlte Leistung.
    Klar können Sie das vor Gericht anfechten. Aber da sollten Sie schon gute Karten haben (Unterlagen, Zeugen etc.). Meistens (so vrmtl. 99 % der Fälle) geht das dann zugunsten des Architekten aus.
    Fazit: Wie so viele andere auch ist es Ihnen nun auch gegangen. Ist kein Trost für Sie, ich weiß.
    Wenn es Ihnen aber NUR um die Höhe des Betrages geht, dann schauen Sie mal in die HOAI. Stichwort Leistungsphasen 1-4. Da können Sie das dann ggf. ermitteln.
    Was steht denn in der Rechnung drin, für welche Leistungen der Architekt Geld haben will?
    PS: Keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung (
  2. ein hartes Wort

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Architektenfalle ist ein hartes Wort kho. Wie in jedem anderen Lebensbereich und wahrscheinlich auch am Arbeitsplatz des Fragestellers ist es üblich, dass Leistung vergütet wird. Die 1400 € entsprechen ungefähr dem Honorar für die Leistungsphasen 1+2, Grundlagenermittlung und Vorentwurf. Das scheint erbracht worden zu sein.
    Das Ganze ist ein Kommunikationsproblem, zu dem Bauherr und Architekt gleichermaßen beigetragen haben. Wenn es schon unter einem so unglücklichen Stern losgeht, ist es das Beste sich zu trennen weil die Chemie nicht stimmt. Ich selbst hätte mich als Architekt zwar anders verhalten und über die Kosten aufgeklärt, würde aber mit einem Bauherrn, der mir von der ersten Rechnung an mit Misstrauen begegnet, nicht weitermachen wollen.
  3. Das sehe ich anders:

    Mal ausgehend davon, dass das was der Fragesteller geschrieben hat stimmt hätte es der Architekt ganz alleine in der Hand gehabt die Situation aufzulösen. Er hätte lediglich sagen müssen: Wenn ich jetzt weitermache wird es in etwa XXXX € kosten. Die Haltung des Fragestellers hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern mit berechtigter Verwunderung über das Gebaren eines Geschäftspartners. Ich will nicht den berechtigten Honoraranspruch des Architekten in Frage stellen. Dieser ist wohl nach den Regeln der Honorarordnung unstrittig. Aber mit einem "da machen Sie sich mal keine Sorgen, das machen wir jetzt erst mal" die eindeutige und leicht zu beantwortende Frage des Kunden unter den Tisch zu kehren ist schon ziemlich fragwürdig. Solche Vertreter ihres Standes treiben die Bauherren übrigens in die Hände von Bauträgern.
  4. Ergänzung

    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten!
    Zur ersten Antwort von "kho" folgende Ergänzung:
    Der Architekt will für folgende Leistungen Geld bekommen:
    Arbeitsaufwand: 15+80 €=1200+ MwSt.
    Wieviel Zeit sind denn eigentlich OK für einen Grobentwurf von 4 Plänen + 3 Treffen (schwierige Frage, ich weiß)
    Ist die Berechnung OK, in welcher Leistungsphase befinden wir uns denn genau?
    Ich habe im

    Danke nochmal für die Hilfe!
    W. Weiser

    • Name:
    • Wilhelm Weiser
  5. Ergänzung II

    Eine weiter Ergänzung zur Antwort von kho:
    Ich bin durchaus bereit und verstehe auch, dass eine gewisse Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist. Ich sehe aber nicht ein, einen vierstelligen Betrag nach dem Verlauf der Dinge wie geschildert zu zahlen. D.h. "Bezahlte Leistung" ist OK aber nicht in dieser Höhe.
    Danke nochmals für die bereits geleistete Hilfe, über jeden weiteren Beitrag freue ich mich! W. Weiser
  6. ja,

    wo "der" Alde Recht hat, hat er Recht.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  7. @kho: das lasse ich gelten

    Foto von Herr Ber-180-Sob

    wenn es sich so abgespielt hat. Wie gesagt, ich hätte aufgeklärt und erwarte das auch von jedem vernünftigen Kollegen. Dass Bauherren in die Hände von Bauträgern fallen, weil diese mit Planung zum Nulltarif locken und sich über die Baukosten refinanzieren, ist bekannt. Wer auf dieser Basis entscheidet, fällt aber nicht in meine Klientel.
    Ob die Leistungsphase 1+2 erbracht wurde und eventuell Teile der LPh 3, lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen. 15 Stunden sind für diese Leistungsphasen eher wenig. Es kommt aber auf den Einzelfall an. Ohne Vereinbarung zu einem Stundensatz von 80 € zu greifen, der an der obersten Grenze der HOAIAbk. liegt, ist gewagt.
  8. Alde statt kho

    Foto von Herr Ber-180-Sob

    Ich hatte Herrn Alde gemeint, habe es in der Eile überlesen.
  9. Grundlagenermittlung und Vorentwurf

    Foto von Herr Ber-180-Sob

    Einen Anhaltspunkt was dazugehört liefert die HOAIAbk.. Zusammengefasst:
    Grundlagenermittlung ist die Klärung der Aufgabenstellung und die Beratung zum gesamten Leistungsbedarf. Bei der Beratung in eigener Sache scheint es gefehlt zu haben.
    Zum Vorentwurf gehört das Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, auch Varianten, mit zeichnerischer Darstellung in Skizzenform, erste Verhandlungen mit Behörden wenn nötig, das Klären städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Aspekte und eine Kostenschätzung.
    In der Phase Entwurf wird das Ergebnis durchgearbeitet und verdichtet bis zur vollständigen Lösung.
  10. Ich meinte mit Architektenfalle folgendes ...

    das dies wohl schon vielen Bauherren so gegangen ist.
    Daher hatte ich ja auch geschrieben, dass ein Vertrag zustande kam und daher der Architekt Anspruch auf Vergütung hat.
    Daher auch der Wunsch, dass der Architekt dies VORHER dem Kunden sagt, dass es kostet. Denn in unserer "geiz ist geil" Mentalität denken wohl viele Anfrage = Kostenlos. Und dem ist halt nicht so.
    Ich stehe also durchaus positiv zu Architekt. Aber leider gibt es wohl auch hier viele Architekten die das anders sehen. Und dem Kunden erstmals NICHTS sagen. Und die Abrechnungsmethode nach der geschätzten Bausumme für LP1-2 ist schon eine "gute" Sache.
    ... Sie wollen Bauen. Wieviel soll es den Kosten ...
    Es müsste doch möglich sein, dem Kunden bereits beim ersten Gespräch zu sagen, dass das kostet.
    Denn sonst muss der Kunde selber Trickreich sein. Den Architekt auf das Baugrundstück einladen möglichst mit vielen Zeugen, denn dann ist der Architekt selber gekommen, hat also ein Angebot gemacht. Wenn man das noch geschickt formuliert kann man dann sogar vor Gericht gewinnen und der Architekt staunt nur noch.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es bei uns halbwegs geklappt hat. Bauträger hatte Architekt für LPAbk. 1-4 vermittelt. Die hatten mit dem immer zusammengearbeitet. Und der Preis passte. Nur leider ging die Firma Konkurs. Die weitere Planung machte dann die nächste Baufirma (aber nicht eingabefähig). Aufgrund denen dann der ursprüngliche Architekt die bereits eingereichten Pläne überarbeitet und nochmals einreichte. Und bei Wechsel auf die endgültige Firma machte dort der Bauträger dann alles gleich selber (Statik, Ausführungsplanung etc.).
    Fazit: Der erste Architekt war OK. Der machte das was wir wollten. LP 1-4. Und bekam auch sein Geld dafür. Und ich hatte nicht das Gefühl "betrogen" worden zu sein.
    Somit zahlte ich dann doppelt für Planung. Tja so kann es gehen.
  11. @kho

    also ich konnte noch nicht feststellen, dass es hier Architekten gibt, die dem Kunden erstmal keine Beratung zum Honorar geben. im Gegenteil, gerade die hier im Forum tätigen Architekten beraten sehr intensiv zum Thema Honorar.
    zum Fragesteller: man müsste mal sehen, was der Kollege geliefert hat. anscheinend hat der Entwurf ja gefallen, dass ist ja schon mal positiv. 80 € die Stunde ist ein stolzer Preis, man müsste mal das Ergebnis sehen, was dafür geliefert wurde. vielleicht hat der Kollege versehentlich einen umbauzuschlag mit reingerechnet. Ich würde ihn mal darauf ansprechen. übrigens: eine Leistung kostet immer etwas. ein Architekt kann in ersten  -  kostenlosen  -  akquisegesprächen die eigentliche Leistung gar nicht erbringen. was er kostenlos erbringen kann, sind ein oder zwei Gespräche anhand von bereits gebauten beispielen und erläutern von Ideen oder eine Einschätzung, was machbar ist. das sollte aber über 2 Stunden nicht hinausgehen. wenn erstmal Vorentwürfe abgefordert werden, die zudem noch kostenlos sein sollen, stimmt etwas im System nicht. in diesen Vorabgesprächen sollten die Parteien auch über das Honorar sprechen und dann auch einen Vertrag schließen (auch bei kleinen aufträgen). das ist für beide Seiten der beste weg.
  12. @Nielson ... genau das meinte ich..

    genau das meinte ich. Wenn ich ins Autohaus gehe, bekomme ich ein Angebot, kostenlos. Das weiß der Kunden.
    Da dies beim Architekt nicht so ist und der Erst-Kunde das oft nicht weiß (woher auch, baut nur einmal), sollte der Architekt doch so nett sein und dem Kunden das gleich sagen, dass es hier kein kosteloses Angebot gibt.
    Resp. ab einer gewissen Leistung eine Zahlung fällig wird.
    Dann kann der Kunde überlegen ober er gleich geht, ein bisschen Leistung in Anspruch nimmt (und ein bisschen dafür zahlt) oder ob der das "volle" Programm möchte.
    Die Höhe des Honorar ist was völlig anderes. Ob sich jemand an die HOAIAbk. hält oder eigene Preise macht ist dann dessen "Problem".
    Mir geht es nur darum, dass der erst-Kunde nicht mit falschen Vorstellungen kommt.
    Wer billiger haben will geht halt zum Fertighausanbieter und lässt sich dort ein Angebot machen. Nur dort zahlt man den Architekt auch mit. Halt im Hauspreis enthalten.
    Es wäre mal spannend zu wissen, wieviel Kosten bei einem Fertighaus der Architekt "beinhaltet".
  13. @Nielson ... genau das meinte ich..

    genau das meinte ich. Wenn ich ins Autohaus gehe, bekomme ich ein Angebot, kostenlos. Das weiß der Kunden.
    Da dies beim Architekt nicht so ist und der Erst-Kunde das oft nicht weiß (woher auch, baut nur einmal), sollte der Architekt doch so nett sein und dem Kunden das gleich sagen, dass es hier kein kosteloses Angebot gibt.
    Resp. ab einer gewissen Leistung eine Zahlung fällig wird.
    Dann kann der Kunde überlegen ober er gleich geht, ein bisschen Leistung in Anspruch nimmt (und ein bisschen dafür zahlt) oder ob der das "volle" Programm möchte.
    Die Höhe des Honorar ist was völlig anderes. Ob sich jemand an die HOAIAbk. hält oder eigene Preise macht ist dann dessen "Problem".
    Mir geht es nur darum, dass der erst-Kunde nicht mit falschen Vorstellungen kommt.
    Wer billiger haben will geht halt zum Fertighausanbieter und lässt sich dort ein Angebot machen. Nur dort zahlt man den Architekt auch mit. Halt im Hauspreis enthalten.
    Es wäre mal spannend zu wissen, wieviel Kosten bei einem Fertighaus der Architekt "beinhaltet".
  14. es kommt darauf an was angeboten wird

    Foto von ingo nielson

    Bei Autohändler frage ich nach dem Preis des Autos, beim Fertighaushersteller frage ich nach dem Preis des Hauses. Also jedes Mal nach dem angebotenen Produkt. Diese Angebote sind kostenlos. In Analogie kann ich den Architekten nach dem Preis der Planung fragen. Auch dieses Angebot ist kostenlos. Der Kunde, der es nicht besser weiß, fragt aber nach dem Preis eines Hauses. Den zu ermitteln ist bereits eine Arbeitsleistung. Der Architekt bietet ja nicht das Haus selbst an. Zu diesem Unterschied muss natürlich beraten werden, und zwar im ersten Gespräch.
  15. Planungsleistungen durch den Hersteller ...

    Planungsleistungen durch den Hersteller pauschal 20.000 SEK netto (rd. 2.200 €) ohne Bauantrag. Beinhaltet die kompletten Grundriss/schnitte/Ansichtszeichnungen einschl. Vermassung. Einschl. eventueller Änderungen. Und jetzt wüsste ich dann gern, was dann von einem Architekten der Bauantrag dafür kostet, also Lageplan und Entwäserungsplan, Erhebungsbogen, BBS (wobei die BBS unter dem Strich immer gleich bleibt) Viele Grüße
  16. kommt darauf an

    Foto von Rüdiger und Monika Berg

    Wenn es sich nur darum handelt, ein fixfertig entworfenes Objekt ohne Änderungen auf dem Wunschgrundstück zu platzieren, fällt m.E. die Grundlagenermittlung, Vorentwurf/Entwurf zu einem kleinen Teil sowie der öffentlich-rechtliche Part an. Größenordnung: 3.000 € netto bei einem 200.000- €-Haus. 20.000 € für den Restentwurf und die Werkplanung scheint mir dagegen aus HOAIAbk.-Gesichtspunkten sehr hochgegriffen. 20.000 € entspricht dem Architekten-Vollhonorar für alle Leistungsphasen. Reden wir von einem 200.000- €-Haus? Ist die Tragwerksplanung und Ausschreibung enthalten? Wie sieht es mit der LPh 8 Objektüberwachung aus?
  17. hoppla, SEK

    Foto von Rüdiger und Monika Berg

    Jetzt habe ich die SEK überlesen. Der zweite Abschnitt meines Postings betr. 20.000 € ist gegenstandslos. Von Interesse könnte noch sein, dass bei "Deindividualisierung", also bei Mehrfachleistung für Typenhäuser, das Architektenhonorar nach § 22 HOAIAbk. auf 40 % des normalen Satzes fällt. Die LPh 5 Werkplanung für ein 200.000- €-Haus würde dann nach HOAI 2.000-2.200 € kosten.
  18. naja ... mein Bauherrensenf

    wenn ich in eine Reinigung gehe, und Frage wie ich mein Kleidungsstück reinigen lassen darf/soll, muss ich ja auch nichts bezahlen, obwohl es (theoretisch) eine Beratungsleistung ist. Oder beim Klamottenkauf ... der Verkäufer berät ja auch (OK, eigentlich "verkauft" er mehr als dass er berät ;-)).
    Oder beim Hypothekenkredit, der Banker ...
    Oder beim Werkstoffhandel, was nehme ich in welchen Mengen wofür? Die Beratung, die sogar ins planerische geht, dort ebenfalls gratis.
    Etc. etc.
    Der Alltag lehrt den unbedarften Normalbürger, dass derartige Leistungen kostenlos sind bzw. dass er hinterher nicht mit einer Rechnung zu rechnen braucht.
    Derjenige, der für Beratung und Planung Geld haben möchte, muss somit also vorher darauf hinweisen. Auch wenn es für ihn als Fachmann "selbstverständlich" ist ... für den unbedarften Otto Normalverbraucher, der vom Thema Bau Null Ahnung hat, ist es das definitiv nicht.
  19. so ist das ja nicht

    Foto von Werner Aselmeyer

    dass ich beim Erstgespräch außer dem Honorarangebot nichts auf den Tisch lege und die Unterschrift abwarte. Wer was verkaufen will, muss auch was herzeigen und ein paar Takte dazu sagen. Wie Ingo Nielson sagte, gegen ein mehrstündiges kostenloses Erstgespräch ist nichts zu sagen. Da heben wir uns angenehm von der rechtsberatenden Zunft ab. Ansonsten Zustimmung: es muss aufgeklärt werden, ab wann Kosten entstehen.
  20. Unterschied Freiberufler versus Gewerbe

    Architekten sind wie Ärzte und Rechtsanwälte Freiberufler. Und wie diese unterliegt ihre Arbeit einer verbindlichen Gebührenverordnung. Jeder weiß eigentlich, dass sowohl der Rechtsanwalt als auch er Arzt eine Beratung abrechnet. Nur der Architekt wird irgendwie im Hinterkopf wohl mehr in Richtung Baugewerbe angesiedelt, und flugs meint man, wenn Fertighaushersteller XY einen Vorentwurf mit Preisangebot kostenlos anfertigt, müsse der Architekt auch ein bisschen auf eigenes Risiko Arbeiten. Das muss er natürlich nicht. Und der Fa. XY tut es auch nicht weh, wenn mal jemand mit ihem Entwurf hausieren geht (kommt dauernd vor), dem kleinen Freiberufler, für den der Tag nur 24 Stunden hat, in denen er seine Arbeitszeit auskömmlich verteilen muss, schon.
    So, ich unterbreche, eil ich zum Essen gerufen werde. Gleich geht es weiter.
  21. @wa

    naja, wa, das ist aber etwas merkwürdig formuliert. Ich glaube kaum, dass Otto normalverbraucher ernsthaft im glauben sein kann, ein Vorentwurf beim Architekten sei kostenlos. was die Architekten in der Regel kostenlos machen, ist eine erste Beratung, die nicht  -  wie in der Reinigung- mal eben nebenbei mitgemacht wird, sondern etwa 2 Stunden (!) dauert.
    wenn ich das für 20 Kunden mache, bin ich inkl. Fahrzeit (die Fahrtkosten werden in der Regel auch nicht in Rechnung gestellt) 1,5 Wochen unterwegs. Ich will mal ein Beispiel nennen: ich bekomme vor weihnachten einen Anruf, ein potentieller Bauherr will ein Haus bauen. er war bereits bei diversen Bauträgern, keiner konnte das Haus inkl. Keller zum angestrebten Preis bauen. Ich habe mir für ihn 3 Std. Zeit genommen, er schrieb während des Gespräches fleißig mit und zeigte mir zudem noch einen kopierten Grundriss, den er gerne realisiert hätte und den er nun schon einigen Bauträgern vorgelegt hatte. das Haus war allerdings m.e. für seine Bedürfnisse falsch konzipiert. Ich teilte ihm meine Meinung zu dem Haus mit und wies ihn auf verschiedene Dinge hin, auf die er achten solle. sein Kostenrahmen lag etwa 15.000 € unter dem Preis, den ich ihm dann einen Tag später anhand meiner Erfahrung als mindestbausumme inkl. Architektenhonorar nannte.
    er fragte mich daraufhin nach einem Vorentwurf und bedankte sich nochmal für das informative Gespräch, welches ihm sehr geholfen habe und das er nun genau wisse, was er und seine Familie für ein Haus brauchen. er hätte nun nämlich bemerkt, dass man an die bauaufgabe ganz anders herangehen muss. Ich sagte ihm dann, dass ich einen Vorentwurf erst zeichnen würde, wenn er mit mir einen Vertrag schließt. das Telefonat war dann ziemlich schnell vorbei, er wollte sich dann "wieder melden".
    man kann sich denken, was er mit meinem Entwurf (der dann ja ganz persönlich und nur für ihn hätte gezeichnet werden müssen, sowas dauert ein paar Tage) gemacht hätte, oder? ...
    irgendwann hat dann mal jemand "Glück", ist der letzte in dieser kette und baut dann das zusammengesammelte Werk ... :-)
  22. Damit ich nicht missverstanden werde ...

    Damit ich nicht missverstanden werde die berühmten "Butterbrotpapierzeichnungen" als Beratungsgrundlage übergeben, mit dem Hinweis: Mach doch mal eine Planung, nee, die gibt es nicht umsonst. Die Planungsleistungen wie ich oben sagte gibt es für nen Vertrag. Und derjenige Anbieter der sowas umsonst im Vorwege macht, hat entweder keine Arbeit, oder nicht alle Tassen im Schrank.
  23. der Vergleich mit dem Rechtsanwalt ist gut

    Insofern schränke ich meine Aussage etwas ein. Das Problem mit der "unvorhergesehenen" Rechnung ergibt sich wohl auch aus der Tatsache, dass viele angehende Bauherren den Unterschied Anbieter/Verkäufer (wie im Autohaus oder dem Fertighausanbieter) und Planer (Architekt) nicht kennen. Für die ist das alles erst mal dasselbe ...
  24. Was der Fertighaushersteller macht

    Wenn ein Hersteller Zeichnungen herausrückt, seien es nun 1:100 Zeichnungen für den Bauantrag oder 1:50 Detailzeichnungen, dann tut er dies auf der Grundlage eines bestehenen Entwurfs. Dabei kann es sich um einen seiner Standardentwüfe oder um einen Individualentwurf handeln. Der erstere wird kostenlos zur Verfügung gestellt, er steht ja schon im Prospekt. Der zweitere jedoch muss angeliefert werden. Zwar bieten wirklich einige größere Hersteller (noch) 1 (einen) kostenlosen Vorentwurf an, aber immer mehr zeichnen oder lassen zeichnen, sobald ein Planungsvertrag geschlossen wurde. Was verständlich ist. Auch bei Handwerkern kostet ja schon mancher Kostenvoranschlag Geld. Problem für den Anbieter: Der Bauinteressent könnte sich sagen, wenn ich schon für den Vorentwurf zahlen soll, kann ich auch gleich zum Architekten gehen. Und einige haben dies im Dezember 2003 auch getan. Ohne sich schon auf den Hersteller festzulegen. Noch ein Problem: Der freie Architekt kennt jedenfalls nicht die Konstruktionsprinzipien der Schwedenhäuser, um dieses Beispiel zu nehmen. Überhaupt sollte ein Bauherr darauf achten, dass er einen Architekten wählt, der sich mit der gewünschten Bauweise und den betr. Materialien auskennt. Was nicht selbstverständlich ist, denn die Architekten haben auch ihre jeweiligen Schwerpunkte. Wird dieser Punkt missachtet, kommt es vor, dass nachträglich entweder bestimmte Maße oder Details geändert werden, oder es werden unnötige Kosten erzeugt. Und da kaum ein Architekt Ahnung von Schwedenhäusern hat, gehen die betr. Interessenten eben gleich zum Spezialisten. Dies mag ein Sonderfall sein, aber dann einer unter mehreren. Es gibt ja auch Blockhäuser (sehr unterschiedliche) und weitere selten vorkommende Bauweisen.
    Was die Planungskosten bei Fertighausherstellern angeht, muss man wissen, dass diese auf unterschiedliche Weise dem Kunden vermittelt werden können. Als meine Familie 1987/88 die ersten Angebote (Ja, wir waren penetrant und haben viele Firmen an die Arbeit gekriegt, was ich heute nicht mehr gut finde, ;-)) eingeholt haben, waren bei den meisten alle Planungsleistungen im Vertrag drin. es gab aber einen, der "versteckte" die Architektenkosten kleingedruckt am unteren linken Rand. Im (fettgedruckten) Angebotspreis für das Haus waren die nicht drin. Und da der Mensch ja bekanntlich auf einem Blatt (oder Bildschirm) zuerst oben rechts hinguckt, wird die Platzierung unten links natürlich völlig unbeabsichtigt gewesen sein.
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