Welche Phasen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Welche Phasen

Hallo,
ich durchstöbere grade als Voll-Laie und künftiger Einfamilienhaus-Bauherr archifee.de und versuche zu ermitteln, was mich ein Architekt kosten wird. Leider sehe ich da nicht so ganz durch. Daher 3 Fragen an die Profis:
1. Was ist mit "Kosten des Bauwerkes" gemeint? Was beinhalten diese Kosten? Lohnkosten, Materialkosten und sonstige Arbeitskosten der Gewerke (Maschinen etc.)? Was wenn man das Material selbst stellt, fällt es dann auch mit in die Kosten des Bauwerkes?
2. Wir möchten gern allein die Projektierung über einen Architekten machen lassen. Die Ausschreibung und anschließende Auswahl machen wir zusammen mit einem eigenen Baubetreuer. Fertige Grundrisse liegen vor. Bis zu welcher Phase wird dann ein Architekt beauftragt?
3. Braucht man in Brandenburg noch zusätzlich einen Statiker, oder macht das der Architekt mit? Habe hier schon unterschiedliche Aussagen dazu gehört.
Vielen Dank für die Hilfe,
  • Name:
  • Sascha
  1. Kostengrundlage

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    zu 1. Hat der Planer (Bauingenieur oder Architekt) weniger Arbeit, wenn Sie einen Teil des Materials selbst besorgen oder Eigenleistungen machen? In der Regel ist der Aufwand dann sogar größer, aber nicht geringer. Die Berechnung nach der Bausumme ist doch nur ein Hilfsmittel, damit z.B. ein langsam Arbeitender Planer nicht erheblich mehr als ein flott Arbeitender Planer in Rechnung stellt. Es geht um die Nettobaukosten  -  und zwar praktisch die Gesamtbaukosten bis schlüsselfertig.

    zu 2. eigentlich bis zur LPAbk. 5 (Ausführungsplanung). Vorbereitung der Vergabe ist LP 6.

    zu 3. Eine Statik muss gemacht werden. Es gibt Architekten, die eine Statik machen können und machen. Dann erhält der Architekt auch das Statikhonorar. In der Regel macht aber ein extra Tragwerksplaner die Statik.

  2. anrechenbare Kosten

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zu den anrechenbaren Kosten gehört alles was Sie aufgeführt haben, also Lohn, Material und Gerät. Im Prinzip die gesamten Kosten, die entstehen, wenn Firmen komplett bauen. Die anrechenbaren Kosten reduzieren sich nicht, wenn der Bauherr selbst Lieferungen und Leistungen erbringt. In diesem Fall sind ortsübliche Baukosten zugrunde zu legen (HOAI § 10.3,

    Wie Herr Ebel schrieb, brauchen Sie die Leistungsphasen 1 bis 5. Ob Ihre bereits vorhandenen Grundrisse wirklich Architektenleistungen ersetzen können, wäre zu prüfen.
    Das Honorar für die Tragwerksplanung errechnet sich wieder anders, nach § 62 ff. HOAI. Falls Sie nicht klarkommen, können Sie mich gerne anmailen.

  3. schlau gemacht (Grundlagen des Honorars § 10 HOAI)

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Die Kostengrundlagen für die anrechenbaren Kosten (AK) stehen in § 10 der HOAIAbk.. Hier geht es um den Punkt 4. In den Gesamtkosten (GK) sind auch Teilkosten (TK), die der Planer evtl. nicht selbst macht  -  z.B. Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung usw.

    Dann gilt Folgendes: Wenn die TK kleiner GK/5 sind, gilt AK = GK (Punkt 4.1). Wenn die TK größer GK/5 sind gilt (Punkt 4.2):
    AK = 9 GK/8  -  5 TK/8 wenn TK größer GK/5 ist.

    Im Text steht das Ganze etwas komplizierter, aber das ist die Zusammenfassung. In der Regel ist aber die Bedingung TK größer GK/5 nicht erfüllt.


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