Estrichdicke nach EnEV
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Estrichdicke nach EnEV

Hallo,
ich habe mit einem Bauträger gebaut.
Ein mir bekannter Gutachter sagte mir, die Estrichstärke müsse schon nach alter WSchV min 15 cm sein, tatsächlich ist sie nur 11-12 cm dick.
Ich muss dazu erläutern, dass wir ohne Keller gebaut haben, eine Fußbodenheizung haben und unter und auf der Bodenplatte ca. 6 cm Dämmung aufgebracht wurden.
Der Bauträger argumentiert, dass nirgendwo 15 cm gefordert seien.
Nun kommt es nächste Woche Mittwoch zum ersten Gerichtstermin.
Kann mir jemand bitte Quellen nennen, aus denen die geforderte Estrichdicke hervorgeht?
Danke vorab,
Sascha S.
  • Name:
  • Sascha S.
  1. EnEVdicke nach Estrich

    Da geht einiges Durcheinander.
    Der Estrich hat nichts mit der Dämmung zu tun, sondern die Dämmung.
    Sollten Sie tatsächlich 6 cm Dämmung 040 unter der Sohlplatte und 6 cm Dämmung 040 auf der Sohlplatte ist das Bauteil wärmedämmtechnisch sehr ordentlich gelöst.
    Ich hoffe Sie haben noch andere Mängel  -  vor Gericht.
    Sonst gibt's ein Debakel.
  2. Jetzt habe ich mich schon selbst durcheinander gebracht ...

    Soll heißen:
    Der Estrich hat nichts mit der EnEVAbk. zu tun, sondern die Dämmung.
  3. Fundamenterder

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Wenn der "Fundamenterder" in der Bodenplatte ist und die Dämmung unter der Bodenplatte dürfte gegen die DINAbk. 18014 verstoßen worden sein.

    Die Estrichstärke hat überhaupt nichts mit der Dämmung zu tun. Zur Einhaltung der EnEVAbk. musste mit dem Bauantrag der Wärmeschutznachweis eingereicht werden. Wenn entsprechend dem geprüften Wärmeschutznachweis gebaut wurde, geht Ihre Klage in die Leere.

  4. einfach fragen

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Sehr geehrter Sascha S., warum die Aufregung- fragen Sie doch einfach ihren bekannten Gutachter. Und wenn er Sie falsch beraten hat, dann verklagen Sie ihn auf eventuell entstandenen Schaden durch den jetzigen Zivilprozess. Sie glauben gar nicht, wie viele Gutachter mit "Feuerleger-Mentalität" in Deutschland rumlaufen. Ich hoffe, es hat diesmal nicht Sie getroffen.
  5. Was kam beim Gerichtstermin raus?

    Können Sie bitte mitteilen wie beim Gerichtstermin entschieden wurde. Danke.
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