Liebes Forum,
im Mai 2000 begannen wir mit unserem Hausbau, dessen Erd-, Maurer- und Betonarbeiten (Maurerarbeiten, Betonarbeiten) von einer Firma ausgeführt wurden. Es erfolgte eine Ausschreibung über den Architekten, ein LVAbk. und auch später die Abrechnung über dieses LV. Alles bestens!
Im April 2001 (kurz vor dem Einzug) begann wir, uns Gedanken um die Außenanlagen zu machen. Der Architekt machte ein paar Skizzen und wir ließen uns vom gleichen Unternehmen, das den Rohbau erstellt hatte, ein Angebot dafür machen. Im Anschluss daran ließen wir aber erst mal nur ein Teil der Grundstückszufahrt auffüllen und verdichten und die Terrasse betonieren. Die angebotenen Pflasterarbeiten usw. erledigten wir später dann doch selbst.
Erst jetzt bekam ich für die Auffüll- und Betonierarbeiten (Auffüllarbeiten, Betonierarbeiten) eine Rechnung. Der Bauunternehmer verrechnete nun für die geleistete Arbeiten Regiestunden, da sich das ursprünglich Angebot auf m²-Preise inkl. Unterbau usw. bezog und z.B. der Schotter oder das Verdichten nicht einzeln angeboten war.
Die Stundensätze sind aber deutlich höher als damals im LV für das Haus (Regiestundensätze bzw. Stundensätze für die Maschinen wurden dort mit aufgeführt).
Nun meine Frage:
Müssen die Arbeiten nicht zumindest nach ursprünglichen LV abgerechnet werden, da sie ja noch zum Haus gehören? Oder gibt es eine zeitliche Einschränkung, wie lange ein LV gilt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Klaus
Abrechnung nach Leistungsverzeichnis?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Abrechnung nach Leistungsverzeichnis?
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LV und neues Angebot
Hatten Sie für die zusätzlichen Arbeiten nicht ein neues Angebot? Damit muss die Abrechnung übereinstimmen. Ein Leistungsverzeichnis gilt für die angegebene vertragliche Bauzeit und für die ausgeschriebenen Mengen und natürlich für gleichartige Leistungen an der selben Baustelle. Schon wenn sich innerhalb der Bauzeit Mengen ändern, können dafür neue Preise vereinbart werden. Ändert sich die Art der Leistung, ändern sich die Preise ebenfalls. Großräumiges Verfüllen von Arbeitsräumen ist z.B. billiger als Bodeneinbau in kleinen Auftragsstärken. Auf den Preis wirkt sich auch aus, wenn einzelne Arbeiten nicht im Zusammenhang mit der Gesamtleistung ausgeführt werden können, da hierfür neue Anfahrten, Einrichtungen, Rüstzeiten, Einarbeitungszeiten und evtl. andere Geräte erforderlich werden. -
Ja schon, aber ...
in dem Angebot war das Auffüllen inkl. Verdichten als Preis/m³ angeboten. Auch die Betonierarbeiten wurden als DM/m² angeboten.
Auf der Rechnung wird dies so aber nicht abgerechnet. Hier werden z.B. 3 Lkw mit Mineralbeton a 14 to abgerechnet (meiner Meinung nach Preis auch OK , bloß wie soll ich einmal Gewicht und einmal Volumen vergleichen, wo beim Volumen das Verdichten auch mit eingerechnet wurde ...). Der Arbeitsaufwand wurde dann nach Stunden für Meister/Vorarbeiter/Arbeiter abgerechnet.
Mir geht es um diese Stundensätze. Dazu gibt es keine Angaben im Angebot aber im ursprünglichen LVAbk. (für unvorhergesehene Arbeiten wurden die Preise für Arbeitsstunden und Arbeitsgeräte mit ausgeschrieben). Zeitlich eingegrenzt wurde die Bauzeit im Bauvertrag nicht.
Ich will mich nicht unberechtigt mit dem Bauunternehmer streiten, da wir mit den Arbeiten voll zufrieden waren. Die Differenz der LV- und der abgerechneten Stundensätze entspricht aber immerhin insgeamt einer Summe von 200 €. Da sollte man schon mal kritisch sein ... -
Stundensätze
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Vertragsfristen gab. Aber auch ohne solche Fristen werden Sie den Unternehmer nicht an den Stundensätzen des alten LVs nicht festhalten können. Diese gelten für Leistungen im Rahmen des ersten Auftrags. Wenn Sie gut mit der Firma auskamen, lohnt sich ein Vorstoß auf alle Fälle. Man kann sich die unterschiedlichen Sätze schon mal erläutern lassen.
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