Liebe Forumsmitglieder,
ich bin Besitzer einer Gebrauchtimmobilie im Schwarzwald, besser in Titisee-Neustadt. Folgende Eckdaten habe wir:
2 Doppelhäuser, mit je 4 Unterteilungen, wobei ich 197/1000 mein Eigentum nennen kann.
BJ: 1994
Letzten Einzug: 1995 ohne Abnahmeprotokoll.
Baurecht nach BGBAbk.
Begrüntes Flachdach, 8 ° Neigung
Bauherr (HIH) hat kurz nach Fertigstellung Konkurs angemeldet und durchgeführt. Bauleiter war die Architektin, welche die Häuser auch geplant hat.
Wir haben unseren Teil Im Jahre 1998 gebraucht gekauft.
Folgendes Problem: Nach langem hin und her konnte der Dachdecker keinerlei Schäden am Dach feststellen, obwohl es am Überstand immer wieder, auch bei langen Trockenperioden, heruntertropfte und das hier angebrachte Holz zu gammeln anfing. Um endlich eine Grundlage zu bekommen haben wir einen Gutachter unser Dach untersuchen lassen.
Dieser kommt, grob zusammengefasst, auf den Schluss das bei dieser Art von Dachneigung (8 °) die Isolierung (Isoflok) erstens nicht ausreichend dick genug, zweitens ohne Hinterlüftung nicht geeignet ist. Auch kritisiert er die Architektin, welche sich nach seinem Gutachten nicht bei dem Hersteller Isoflock Informiert haben kann oder die Isolierung schlicht falsch ausgelegt hat.
Die Dächer müssen nun im nächsten Frühjahr für etwa 180.000 DM saniert werden. Da die tragende Verschalung (unter dem Gras) soweit angegriffen ist das es einen weiteren Winter die Schneelast nicht durchhalten wird.
Jetzt zu meiner Frage: Gilt hier die normale Garantie von 5 Jahren oder handelt es sich hier um etwas "vorsätzliches" wobei dann die Gewährleistung auf 30 Jahre (?) verlängert werden kann? Wie funktioniert das Rechtlich, wenn der Vertragspartner (Bauherr) inzwischen Konkurs ist und der Architekt eigentlich ja kein direkter Vertragspartner zu den Käufern war? Welchen Weg muss ich, damit ich für eine spätere Verhandlung irgendwelche Beweise verwirkt habe, einhalten?
Wäre wirklich toll wenn mir hier jemand eine reale Einschätzung geben könnte.
Danke
Heinz Scheuerle
Dachsanierung wegen Architektenpfusch
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Dachsanierung wegen Architektenpfusch
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Herr Scheuerle
geben Sie doch mal den Dachaufbau durch. So kann man das ja nicht beurteilen. Die wichtigsten Daten und den konstruktiven Dachaufbau müssen wir schon kennen. Etwas komisch kommt mir das Ganze insofern vor, das der Gutachter anscheinend in erster Linie die Dämmung bemängelt. Ich dachte, es tropft durch, dann ist es doch offensichtlich ein Abdichtungsfehler bzw. je nach Konstruktion eine fehlerhafte Dampfsperre bzw. bauphysikalischer Fehler der Gesamtkonstruktion. Haben sie denn mal mit der Architektin Kontakt aufgenommen? Wie schätzt diese denn den Schaden ein? Da Architekten eine Haftpflichtversicherung haben, wird diese wohl bei einem tatsächlichen Mangel auch aufkommen.
Keine Rechtsberatung! -
Hallo Herr Scheuerle, ...
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