Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand nach Gauben-Einbau – Was tun?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand nach Gauben-Einbau – Was tun?
Weitere bereits abgestellte Mängel kommen hinzu.
Die Sanierung war Aufgrund eines Urteils notwendig geworden.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen bekamen wir seitens des Architekten eine schriftliche Bestätigung, dass alle im Urteil genannten Mängel nach den geltenden Regeln der Technik behoben wurden.
Eine aktuelle Rücksprache mit dem zuständigen Statiker zeigte aber, dass die erforderlichen Maßnahmen nicht umgesetzt wurden.
Dummerweise haben wir bis auf einen kleinen Restbetrag den Architekten und die ausführenden Gewerke schon bezahlt.
Was sollten wir tun, müssen wir wieder den "langen und teuren Weg" über einen Anwalt nehmen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Durchhängender Dachüberstand gefährdet die Statik des Daches. Unverzüglich Statiker hinzuziehen!
🔴 Kritisch: Eindringendes Regenwasser kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen. Ursache umgehend beheben!
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Nach Ihrer Beschreibung scheint es massive Probleme mit der Ausführung der Dachsanierung und dem Einbau der Gauben zu geben. Der durchhängende Dachüberstand und das ablaufende Regenwasser deuten auf schwerwiegende Mängel hin.
🔴 Gefahr: Ein durchhängender Dachüberstand kann die Statik des gesamten Daches beeinträchtigen und zu weiteren Schäden führen. Eindringendes Wasser kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen.
- Mängelanzeige: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung. Beschreiben Sie die Mängel detailliert und fordern Sie eine umgehende Behebung.
- Statiker: Beauftragen Sie einen unabhängigen Statiker, um die Konstruktion zu überprüfen und die Ursache des Durchhängens zu ermitteln.
- Anwalt: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Videos. Führen Sie ein Protokoll über alle Gespräche und Schriftwechsel mit dem Architekten.
🔴 Gefahr: Zahlen Sie den Restbetrag an den Architekten NICHT, bevor die Mängel behoben sind. Dies kann als Anerkennung der Leistung gewertet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik des Daches umgehend überprüfen und holen Sie sich rechtlichen Rat. Sichern Sie Beweise für die Mängel.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine formelle Mitteilung an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel, verbunden mit einer Aufforderung zur Behebung innerhalb einer bestimmten Frist. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung.
- Statiker
- Ein Ingenieur, der die Standsicherheit von Bauwerken berechnet und überprüft. Er beurteilt, ob ein Gebäude den auftretenden Belastungen standhält. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Lastenberechnung.
- Dachüberstand
- Der Teil des Daches, der über die Außenwand hinausragt. Er schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen und dient der Ableitung von Regenwasser. Verwandte Begriffe: Traufe, Ortgang, Dachentwässerung.
- Gaube
- Ein Dachaufbau, der den Dachraum belichtet und belüftet. Sie vergrößert den Wohnraum und verbessert die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Verwandte Begriffe: Dachfenster, Dachflächenfenster, Zwerchgiebel.
- Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung.
- Abnahme
- Die Erklärung des Bauherrn, dass die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, förmliche Abnahme, Teilabnahme.
- Regeln der Technik
- Anerkannte Standards und Richtlinien für die Planung und Ausführung von Bauleistungen. Sie dienen dazu, eine fachgerechte und sichere Bauausführung zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: DINAbk.-Normen, VOBAbk., Baubestimmungen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (in diesem Fall den Architekten), in der die festgestellten Mängel detailliert beschrieben und eine Frist zur Behebung gesetzt wird. Sie dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. - Warum ist ein Statiker wichtig?
Ein Statiker kann die Ursache des durchhängenden Dachüberstands ermitteln und beurteilen, ob die Konstruktion noch sicher ist. Er kann auch Vorschläge zur Behebung der Mängel machen. - Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Wenn der Architekt die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt oder die Mängelbeseitigung verweigert, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht einschalten. - Was ist ein Dachüberstand?
Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Er dient dazu, die Fassade vor Witterungseinflüssen zu schützen. - Welche Gewährleistungsansprüche habe ich?
Sie haben Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Architekten für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. - Was bedeutet Abnahme der Leistung?
Die Abnahme der Leistung ist die Erklärung des Bauherrn, dass die erbrachte Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was ist eine Gaube?
Eine Gaube ist ein Dachaufbau, der dazu dient, den Dachraum zu belichten und zu belüften. Sie vergrößert auch den Wohnraum im Dachgeschoss. - Was sind die Regeln der Technik?
Die Regeln der Technik sind anerkannte Standards und Richtlinien für die Planung und Ausführung von Bauleistungen. Sie dienen dazu, eine fachgerechte und sichere Bauausführung zu gewährleisten.
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Fristsetzung Architekt: Einschreiben mit Rückschein – Druck erhöhen!
Brief
schreiben, Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen, Druck machen. Viel Glück! Wenn das auch nicht hilft, nach Ablauf der Frist einen RA einschalten, den kann man ja schon mal im obigen Brief ankündigen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand – Was tun?
💡 Kernaussagen: Nach dem Einbau von Gauben hängt der Dachüberstand durch, was zu Problemen mit Regenwasser führt. Der Architekt reagiert nicht auf Mängelanzeigen. Betroffene sollten dem Architekten per Einschreiben eine Frist setzen und rechtlichen Beistand in Erwägung ziehen, um ihre Rechte durchzusetzen. Ein Statiker sollte hinzugezogen werden, um die Ursache des Durchhängens zu analysieren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine schriftliche Bestätigung des Architekten nach Abschluss der Baumaßnahmen entbindet diesen nicht von seiner Verantwortung für Mängel. Es ist ratsam, alle Mängel detailliert zu dokumentieren und dem Architekten nachweislich mitzuteilen, wie im Beitrag Fristsetzung Architekt: Einschreiben mit Rückschein – Druck erhöhen! empfohlen.
✅ Zusatzinfo: Bei Baumängeln ist es entscheidend, frühzeitig einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um die eigenen Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz zu sichern. Die Kosten für einen Anwalt können unter Umständen vom Architekten oder der Versicherung übernommen werden, insbesondere wenn ein Architektenfehler vorliegt.
🔴 Kritisch/Risiko: Das Ignorieren von Mängeln am Dachüberstand kann zu Folgeschäden wie Wassereintritt und Schäden an der Bausubstanz führen. Daher ist eine schnelle Reaktion und die Einholung von Expertenrat unerlässlich, um größere Schäden zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Architekten eine klare Frist zur Mängelbeseitigung per Einschreiben mit Rückschein. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und ziehen Sie bei Bedarf einen Statiker und einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und Folgeschäden zu verhindern.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Vertragspflichten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Architektenleistung. Sie umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, die …
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- … Architektenhonorar: Schiedsverfahren bei Kostenüberschreitung ratsam …
- … Architektenvertrag: Unklare Kostengrenze – Honoraranspruch prüfen! …
- … Das Problem fängt beim Vertrag an. Der Vertrag lautet sagen wir mal: Plane ein Haus für ca. 100.000 mit ca. 25 Zimmern. Die Vorgaben widersprechen sich - ganz deutlich stellt sich das erst bei der Kostenschätzung heraus - was war nun der Wille des Vertrags? Keine Kostenüberschreitung der 100.000 oder mindestens 25 Zimmer. Wenn als Hauptziel die Kostengrenze von 100.000 klar aus dem Vertrag hervorgeht und ein Haus mit 25 Zimmern für 600.000 geplant wurde, hat der Architekt möglicherweise überhaupt keinen Honoraranspruch, weil die Planung nicht verwendbar ist. …
- … Da steht sowieso Aussage gegen Aussage. Der Architekt sagt, Sie haben eine teure Firma gewählt, Sie sagen es war …
- … 1. haben wir den Standard Architektenvertrag nach Architektenhonorarordnung. Auf diesen haben wir bestanden. Er wollte …
- … überaus angemessenen Preis. Wir wissen zwischenzeitlich was es kostet - der Architekt nicht, von dem wir es eigentlich wissen wollten. …
- … Architektenhonorar vs. Haftung: Getrennte Betrachtung bei Mängeln …
- … rechtlich zwei Paar Schuhe. Eine Kürzung des Honorars wegen Mängeln des Architektenwerks ist meistens nicht auf direktem Wege zu erreichen, es sei …
- … denn, die Architektenleistung wäre unvollständig oder auf eine Weise minderwertig, die den Honoraranspruch selbst ergreift, also z.B. wenn der Architekt 25 % des vollen Vomhundertsatzes für die Ausführungsplanung verlangt ohne Ausführungspläne …
- … wie in einem der vorstehenden Beiträge erwähnt, dass die Berufshaftpflicht der Architekten das Risiko wegen falscher Kostenschätzung oder Bausummenüberschreitung nicht abdeckt. Die …
- … direkten Anspruch gegen den Versicherer. Er kann und muss vielmehr den Architekten verklagen, der dann - wenn das Risiko abgedeckt ist und …
- … Bei Ihnen ist es offensichtlich so, dass der Architekt eine zu niedrige Kostenschätzung gemacht hat, wozu freilich zu bemerken ist, …
- … auch schon hier zu durchaus objektivierbaren Fehlern kommen, für die der Architekt auch grundsätzlich haften muss. Bei Ihnen ist es aber so, dass …
- … Bauen sind, also in der Leistungsphase 8. Bis dahin hat der Architekt seine Kostenermittlung fortwährend zu verfeinern, was bereits mit der in der …
- … Wenn es nun so ist, dass der Architekt bei der Kostenschätzung und Kostenberechnung, sofern er eine erstellt hat, schuldhaft …
- … dem sie gegen den Honoraranspruch aufrechnen können, sofern die Aufrechnung im Architektenvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sollte dies der Fall sein, können …
- … aufrechnen, wohl aber einen angemessenen Teil des Honorars einbehalten (was dem Architekten freilich möglicherweise die Lust an ihrem Bauvorhaben nimmt, womit sich …
- … Bauwunsch angesichts des Kostenanstieges gar nicht mehr realisieren können, können die Architektenleistungen u.U. vollständig unbrauchbar und daher nicht zu bezahlen sein. So …
- … haben, sondern grundsätzlich nur die höheren Finanzierungskosten als solche. Denn der Architekt kann immer einwenden, dass sie ohne seinen Fehler eben von Anfang …
- … Schaden 8 % - 6 % = 2 % aus 50.000,00, denn wenn der Architekt die Kosten gleich richtig geschätzt bzw. berechnet hätte, hätten Sie von …
- … Baukostenüberschreitung: Architekt vergisst MwSt. – Konsequenzen? …
- … einen abschließenden Termin beim Architekten und haben alle Posten aufgelistet. Die tatsächlichen Baukosten überschreiten ca. 35000,00, wobei da wirklich nicht mit eingerechnet ist, was wir eigentlich noch mitmachen wollten; also das ist bereits die abgespeckte Version (ohne Wintergarten, ohne Garage, ohne, ohne ...) Also nur das Mindeste ... Er hat nun zugegeben, dass er die MwSt bei der Kostenschätzung vergessen hat. Tja, er will sich nun den Kopf zerbrechen, was er machen kann. Versicherung hat er keine abgeschlossen und als Freischaffender ist er kein Großverdiener. Also wie einem Nackten in die Tasche greifen? Werden dann wohl auf unseren Kosten sitzen bleiben, so sieht's momentan aus. Recht würden wir vielleicht sogar bekommen, aber das bezahlt uns den Mehrpreis auch nicht! Vielen Dank für die Statements. Vielleicht haben Sie ja noch eine Idee, wie dem Kollegen zu helfen ist? …
- … Wenn Sie die Baukosten meinen, dann bekommen Sie dafür einen Gegenwert. Es ist also nicht so, dass Sie das Geld quasi zum Fenster hinauswerfen. Ein Schaden durch Bausummenüberschreitung ist etwas anderes, als wenn der Schaden in einem kaputt gefahrenen Auto besteht. Der Architekt hat mit der seiner fehlerhaften Kostenschätzung zwar fraglos in Ihre …
- … Nachfinanzierung: Schlechte Konditionen durch Architektenfehler? …
- … irgendwann auch einmal versiegt ist. Der Fehler liegt doch eindeutig beim Architekten. Er hat doch die MwSt vergessen. Also so sagt es …
- … wiederum auch nochmal bezahlen müsste? Nur um zu kontrollieren, ob der Architekt auch richtig Kosten einschätzen kann? Also bitte, tut mir Leid, das …
- … könnte, wurden wir eben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir dem Architekten einfach vertrauen sollten. Wie schon erwähnt, wir haben klipp und …
- … der Planung war es ja auch nicht so einfach, aus dem Architektenvertrag auszusteigen. Wir für unseren Teil, wenn Sie es auch nicht …
- … Baukosten in der Regel in einem höheren Gebäudewert niederschlagen. Wenn der Architekt in LPAbk. 7 den Kostenanschlag macht, sind die Kosten schon ziemlich …
- … war die ganze Planung allerdings für die Katze. Dann guckt der Architekt honorarmäßig auch voll in den Mond. Anders jedoch, wenn sich der …
- … der höheren Kosten zum Bauen entschließt. Dann war die Leistung des Architekten nämlich nicht für die Katze, bis auf die Kostenermittlung, für …
- … So könnte es im vorliegenden Falle auch laufen. Ich würde dem Architekten einen angemessenen Teil des Honorars für die unbrauchbare Kostenermittlung abziehen …
- … Architektenvertrag: Baukostenüberschreitung – Erfolg geschuldet? …
- … der Architektenvertrag ist ein werkvertrtag. dem Auftraggeber wird der Erfolg geschuldet. …
- … schaden. man geht bei über/Unterschreitungen von 10 Prozent mit dem Architekten hart ins Gericht. …
- … nun wird der schaden festgestellt. der Bauherr beginnt zu weinen! der Architekt duckt sich der querschläger wegen! der ambitionierte Rechtsanwalt weist auf den …
- … oben!) und bauen ist ein dynamischer Prozess! also hat der Architekt mit seinem recht auf Mängelbeseitigung gefälligst sein Werk nachzubessern. der Bauherr …
- … (sorry, ladies!) zu einer Kostenlähmung. kommt dann noch ein eiernder Architekt dazu ist das Dilemma lähmend, die Augen groß :-) …
- … schlauen Sprüche von sachverständigen und anwälten für später aufheben, und dem Architekten an die Hand nehmen und erklären, dass wir jetzt einen …
- … - und zwar für alle: für den lernenden erfolgsverwöhnten und -schuldenden Architekten, den Bauherren, der sein Vermögen in der kinderzimmergröße zeigt, oder …
- … MwSt-Angabe: Architekt muss Endpreis inkl. MwSt. nennen! …
- … Widerspruch und das sollten sich alle Architekten hier hinter die Ohren schreiben: Dem privaten Endkunden ist der Endpreis zu nennen, und zwar einschl. MwSt! Das ist also nicht peinlich, sondern Unfähig. Tschuldige meine drastischen Worte. Nebenbei: das Zinsniveau ist noch mal gesunken, und die Preise des guten Bekannten/Freundes/hastenichtgesehen würd ich gern mal sehen wollen ... …
- … In so weit könnte der Architekt um seine Nachbesserungsmöglichkeit und damit die Schadenersatzpflicht gebracht sein. …
- … Planungsprozess: Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr! …
- … architektenkommentar kommt. …
- … auf diese weise mögen sich Architekten denkmäler setzen können - das Bauwerk …
- … Architekten (zurückhaltend ausgedrückt) den marsch blasen! …
- … Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung in Bayern: Ihre Ansprüche …
- … Kostenüberschreitung ist die Architektenhaftung nicht automatisch gegeben. Ein Schiedsverfahren kann sinnvoll sein, um den Honoraranspruch zu klären. Die Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr ist entscheidend für einen erfolgreichen Planungsprozess. Eine detaillierte …
- … Überraschungen zu vermeiden. Die Angabe des Endpreises inklusive Mehrwertsteuer durch den Architekten ist Pflicht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhaftung: Kostenüberschreitung – Haftpflicht greift …
- … nicht! greift die Haftpflichtversicherung des Architekten in der Regel nicht bei Kostenüberschreitungen, um Mauscheleien zu vermeiden. …
- … 💰 Zusatzinfo: Eine fehlende Gesamtausschreibung (siehe Baukosten: Keine Gesamtausschreibung – Auswirkungen auf Pauschalpreis) kann Auswirkungen auf den Pauschalpreis haben und somit die Baukosten beeinflussen. Es ist ratsam, eigene Angebote einzuholen, um die Kostenschätzung des Architekten zu überprüfen, wie im Beitrag Kostenschätzung: Eigene Angebote als …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Architektenvertrag (siehe Architektenvertrag: Unklare Kostengrenze – Honoraranspruch prüfen!) die Kostengrenze eindeutig. Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Kostenermittlung inklusive Mehrwertsteuer (MwSt-Angabe: Architekt muss Endpreis …
- … hinzu. Beachten Sie, dass Honorar und Haftung getrennt zu betrachten sind (Architektenhonorar vs. Haftung: Getrennte Betrachtung bei Mängeln). …
- … 1775677294,/forum/architektur …
- … 11276.php,/forum/architektur/11266.php,/forum/architektur/11093.php,/forum/architektur/11050.php,/forum/architektur/11035.php,/forum/architektur/10963.php,/forum/architektur/10930.php, …
- … forum/architektur/10844.php,/forum/architektur/10732.php,/forum/architektur/10716.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag: Vertragsstrafe bei Verzug? Laufzeit, Klauseln & Eigenleistungen
- … eine bestimmte Vertragspflicht verletzt. Sie dient als Druckmittel zur Einhaltung der Vertragspflichten. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verzug, Vertragsbruch. …
- … 1775678816,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11346.php,/forum/architektur/11339.php,/forum …
- … /architektur/11294.php,/forum/architektur/11273.php,/forum/architektur/11192.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10072: Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand nach Gauben-Einbau – Was tun?
- … Architekt versagt: Dachüberstand hängt durch – Rechte? …
- … Dachüberstand hängt nach Gauben-Einbau durch? Architekt leistet nicht! Welche Rechte haben Sie? Jetzt informieren & Anwalt …
- … Architekt, Vertragspflichten, Dachüberstand, Gauben, Sanierung, Mängel, Baurecht, Statiker, Anwalt, Gewährleistung …
- … Baurecht, Architektenrecht, Sanierung, Dachkonstruktion, Mängelanzeige …
- … Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand nach …
- … Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen bekamen wir seitens des Architekten eine schriftliche Bestätigung, dass alle im Urteil genannten Mängel nach …
- … Dummerweise haben wir bis auf einen kleinen Restbetrag den Architekten und die ausführenden Gewerke schon bezahlt. …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung. Beschreiben Sie die Mängel detailliert …
- … Führen Sie ein Protokoll über alle Gespräche und Schriftwechsel mit dem Architekten. …
- … ? Gefahr: Zahlen Sie den Restbetrag an den Architekten NICHT, …
- … ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (in diesem Fall den Architekten), in der die festgestellten Mängel detailliert beschrieben und eine Frist …
- … Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?Wenn der Architekt die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt oder die Mängelbeseitigung …
- … Welche Gewährleistungsansprüche habe ich?Sie haben Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Architekten für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt …
- … Architektenhaftung bei BaumängelnWelche Pflichten hat der Architekt und wann haftet er für Fehler? …
- … Fristsetzung Architekt: Einschreiben mit Rückschein – Druck erhöhen! …
- … Architekt leistet nicht: Durchhängender Dachüberstand – Was tun? …
- … 💡 Kernaussagen: Nach dem Einbau von Gauben hängt der Dachüberstand durch, was zu Problemen mit Regenwasser führt. Der Architekt reagiert nicht auf Mängelanzeigen. Betroffene sollten dem Architekten per …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine schriftliche Bestätigung des Architekten nach Abschluss der Baumaßnahmen entbindet diesen nicht von seiner Verantwortung …
- … Mängel. Es ist ratsam, alle Mängel detailliert zu dokumentieren und dem Architekten nachweislich mitzuteilen, wie im Beitrag Fristsetzung Architekt: Einschreiben mit …
- … zu sichern. Die Kosten für einen Anwalt können unter Umständen vom Architekten oder der Versicherung übernommen werden, insbesondere wenn ein Architektenfehler …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Architekten eine klare Frist zur Mängelbeseitigung per Einschreiben mit Rückschein. Dokumentieren …
- … 1775686629,/forum/architektur/10825.php,/forum/architektur/10589.php,/forum/architektur/10520.php,/forum …
- … /architektur/10303.php,/forum/architektur/10072.php,/forum/holzschutz/10391.php,/forum/honorar …
- BAU-Forum - Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung - Musterhaus (Holz) fault: Rettung, Schadensersatz & Gutachterkosten in Berlin?
- … häufig zur Erstellung von Gutachten in Streitfällen hinzugezogen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur. …
- … Schadensersatz beispielsweise bei Mängeln an einem Gebäude oder bei Verletzung von Vertragspflichten gefordert werden. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Minderung, Rücktritt. …
- … finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?Geeignete Bausachverständige finden Sie über die Architekten- oder Ingenieurkammern der Länder, über Sachverständigenverzeichnisse oder über Empfehlungen von …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Bauwerkvertrag: Welche Leistungen muss der Auftraggeber erbringen?
- … Bauvertrag, Baurecht, Architektenrecht …
- … verpflichtet. Er ist in den §§ 631 ff. BGBAbk. geregelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag. …
- … gehören die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen und Zugang zum Baugrund.Verwandte Begriffe: Vertragspflichten, Obliegenheiten, Informationspflichten. …
- … Was ist ein Architektenvertrag?Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und …
- … einem Architekten, der die Leistungen des Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Diese Leistungen umfassen in der Regel die Planung, Bauleitung und Überwachung des Bauvorhabens. Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten beider …
- … ArchitektenhaftungWann haftet der Architekt für Planungs- oder Bauleitungsfehler? …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Bauträger Angebot: Architektenpläne ohne Auftrag – Wer zahlt Schadensersatz?
- … Architektenpläne ohne Auftrag: Schadensersatz? …
- … Bauträger Angebot ohne Auftrag erhalten? Wer trägt die Kosten für Architektenpläne? Jetzt informieren & Ansprüche prüfen lassen! …
- … einem Bauträger erstellen lassen. Dazu saßen wir 3 mal mit dem Architekten zusammen. Wir hatten darauf hingewiesen ein unverbindliches und kostenfreies Angebot …
- … Angebot von einem Bauträger erhalten haben, nachdem Sie mehrfach mit dem Architekten zusammensaßen. Obwohl Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot erwartet haben, …
- … keine schriftlichen Vereinbarungen vor. Nun fragen Sie sich, wer für die Architektenpläne aufkommen muss. …
- … Grundsätzlich gilt: Architektenleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die …
- … Nutzung von Architektenplänen durch Dritte (z.B. ein anderer Bauträger) ohne Zustimmung des Architekten ist nicht zulässig. Der Architekt hat Anspruch auf Honorar …
- … es wichtig zu prüfen, ob diese Vereinbarung wirksam ist. Wenn der Architekt nachweislich über die Unverbindlichkeit informiert war, könnte er Schwierigkeiten haben, nachträglich …
- … Architektenrecht …
- … Das Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Tätigkeit von Architekt …
- … geistige Werke wie Architektenpläne vor unbefugter Nutzung. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, wer sein Werk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf.Verwandte Begriffe: Leistungsschutzrecht, Lizenz, Plagiat …
- … Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich in …
- … der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gebühren …
- … Muss ich Architektenleistungen bezahlen, wenn ich kein schriftliches Angebot erhalten habe? …
- … ohne schriftliches Angebot können Architektenleistungen vergütungspflichtig sein, wenn eine stillschweigende Vereinbarung vorliegt oder die Leistungen über das übliche Maß eines Angebots hinausgehen. …
- … Was ist, wenn der Architekt wusste, dass das Angebot unverbindlich sein sollte? …
- … geschützt. Die Nutzung durch Dritte ohne Zustimmung des Architekten ist nicht zulässig. …
- … Welche Ansprüche hat der Architekt, wenn seine Pläne unbefugt genutzt werden? …
- … Der Architekt hat …
- … Was bedeutet stillschweigende Vereinbarung im Zusammenhang mit Architektenleistungen? …
- … Wie kann ich mich vor unberechtigten Forderungen des Architekten schützen? …
- … Dokumentieren Sie alle Absprachen mit dem Architekten schriftlich …
- … Kann ich die Kosten für Architektenleistungen mindern, wenn ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin? …
- … Architektenleistungen mangelhaft sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Honorars …
- … Architektenvertrag …
- … Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten im Rahmen eines Architektenvertrags. …
- … Honorarordnung für Architekten …
- … Grundlagen der Honorarberechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Umfang des Urheberrechtsschutzes für Architektenpläne und Bauwerke. …
- … Die Rolle des Architekten bei der Überwachung und Steuerung des Bauprozesses. …
- … Architektenpläne: Geänderte Pläne – Neues Urheberrecht? …
- … von ihrem ersten Architekten abgeändert, oder handelt es sich um komplett neue Pläne? …
- … Bauträger Angebot: Kostenfalle Architektenpläne – Ansprüche prüfen! …
- … dem ersten Architekten sagten wir genau was wir wollten. Er machte einen Vorschlag. Wir änderten einiges. Es ist kein Freiberuflicher Architekt, sondern ist Mitarbeiter bei einem Bauträger. Wir hatten definitiv …
- … kommen Sie in den Grenzbereich. Vielleicht sollten Sie mit der zuständigen Architektenkammer Kontakt aufnehmen um eine Klärung bzw. Schlichtung herbeizuführen! …
- … Können Sie mir die Adresse von der Architektenkammer geben? …
- … Architektenkammer? …
- … Architektenkammer: Schlichtung bei Urheberrechtsstreit – Vorgehen …
- … Fragen Sie doch bei Ihrem jetzigen Architekten nach, welche A-Kammer für ihn zuständig ist. Dann wenden …
- … @Haenel: Sicherlich öffnen sich hier Interpretationsspielräume, warum der 1. Architekt nun so handelt, aber mitunter kann er Recht haben. Es wäre …
- … nicht das erste Mal, dass Bauherren mit Plänen einen Bauträgers oder Architekten (seien es auch nur Vorentwürfe) hausieren gehen. Ich mache es …
- … Architektenkammer: Kostenlose Beratung im Baurecht möglich? …
- … Ist die Beratung bei der Architektenkammer kostenfrei? …
- … Architektur-Diebstahl: Urheberrechtsschutz von …
- … Bei uns in Goch gibt es einen Architekten, dessen Architektur und Detailarbeiter ich sehr schätze. Er hat …
- … nun ein Haus gebaut - sehr anspruchsvolle Architektur. Nachdem der Rohbau fertiggestellt war, habe ich einige Komponenten aus der Kubatur bei einem Entwurf übernommen. Fensteraufteilung, Raumaufteilung und Fassadengestaltung (die ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte) habe ich dann selber eingefügt. Dieses Haus habe ich dann zwecks Werbung in mein Schaufenster ausgehangen, wobei der Architekt das dann gesehen hatte und mich dann anrief, und seine …
- … Bauträger-Streit: Architektenkammer-Beratung vs. Gerichtsverfahren …
- … sein, als wenn Sie später mit dem anderen Bauträger bzw. dessen Architekten vor dem Kadi landen und ggf. noch verlieren oder es …
- … Urheberrecht: Architekt 2 bestätigt eigene Pläne – Schutz? …
- … Architekt mir bescheinigt, es nach seinen Entwürfen und Plänen zu bauen? …
- … der Sie herauskommen, aber Sie sollten die Schlichtungsstelle kontaktieren. Der 1. Architekt stellt seine Forderungen an Sie und Sie müssen nun reagieren und …
- … Architektenkammer: Kosten für Gutachten & Schlichtung – Übersicht …
- … Wenn Architekt 2 nach Ihren Wünschen und Vorstellungen Pläne erstellt, diese jedoch …
- … die maßgebliche gestalterische Leistung des Architekten des Bauträgers Nr. 1 beinhalten, nützt Ihnen jede Beteuerung dass doch nach den Plänen von Architekt 2 gebaut wird, auch nichts. Einziger fraglicher Punkt ist, ob …
- … wirklich an der Leistung des Architekten 1 diese besagte individuelle gestaltbestimmende Idee überhaupt nachweisbar ist, oder ob das Objekt letztlich auch nur ein 0/8/15-Haus wie 99 % der Bauträger- Objekte ist. Wenn die allerdings bereits schon am Rohbaukeller erkennbar sein soll, dann sehe ich nicht sonderlich rosig. …
- … ist ein 0/8/15 Erker etwa eine massgebliche gestalterische Leistung? Ich denke der Architekt hat einfach mal ins dunkle Geschossen. Es ist wirklich ein …
- … sind komplex und vielfältig, Schon beim Erker könnte sich ein kreativer Architekt austoben . …
- … dass es sein Haustyp ist. Urheberrecht wäre auch, wenn der Bauträger- Architekt nachweisen kann, er hätte eine ganz spezielle planerische Lösung auf der …
- … hier nicht auf den Tisch kommen. Also entweder gütig einigen mit Architekt 1 oder den Schlichtungsweg gehen oder die harte Linie fahren. …
- … drehen und wenden wie sie wollen, in dem Falle hätte ihr Architekt-Bauträger sowieso die Leistungsphasen 1-3 erbracht, und das unabhängig davon, ob …
- … Bauträger Angebot ohne Auftrag: Schadensersatz für Architektenpläne? …
- … Bauträger Schadensersatz für Architektenpläne verlangen kann, wenn ein Angebot erstellt wurde, aber kein Bauvertrag zustande kam. Dabei spielen Urheberrechte, der Grad der Individualität der Pläne und die Kommunikation zwischen Bauherr und Bauträger eine entscheidende Rolle. Die Möglichkeit einer Schlichtung durch die Architektenkammer wird mehrfach als sinnvolle Option genannt. Es wird auch …
- … diskutiert, inwieweit Änderungen an den Plänen durch einen anderen Architekten die Urheberrechte des ersten Architekten beeinflussen. …
- … Infos & Links wird auf die Möglichkeit der Schlichtung durch die Architektenkammer hingewiesen. Dies kann eine kostengünstigere Alternative zum Gerichtsverfahren sein und …
- … 💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenkammer: Kosten für Gutachten & Schlichtung – Übersicht gibt einen Überblick über die möglichen Kosten für Auskünfte, Gutachten und Schlichtungsverfahren bei der Architektenkammer. Diese Informationen helfen, die finanziellen Aspekte einer Auseinandersetzung besser …
- … Urheberrecht: Gestalterische Leistung vs. Pläne – Was zählt?). Kontaktieren Sie die Architektenkammer für eine Beratung und prüfen Sie die Möglichkeit einer Schlichtung. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - HOAI-Anwendung: Unsicherheiten, Probleme & Alternativen für Architektenleistungen?
- … HOAIAbk.-Anwendung sorgt für Unsicherheit. Welche Probleme gibt es bei Architektenleistungen? Jetzt informieren & Alternativen entdecken! …
- … HOAI, Architektenleistungen, Honorar, Vertragsrecht, …
- … Architektur, Honorarordnung, Baurecht, Bauwesen …
- … HOAIAbk.-Anwendung: Unsicherheiten, Probleme & Alternativen für Architektenleistungen? …
- … Architektenleistungen und HOAIAbk. war festzustellen, dass es eine große Unsicherheit bei …
- … den Bauherren und anderen Baubeteiligten häufig nur mit Unmut begegnet, die Architekten verteigen sie als verbraucherfreundliches Instrument. Was ist letztendlich wahr, wo …
- … Ich sehe, dass die Anwendung der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Praxis oft zu Unsicherheiten und Problemen …
- … führt. Viele Bauherren und Baubeteiligte begegnen der HOAIAbk. mit Unmut, während Architekten sie verteidigen. …
- … alternative Honorarmodelle und Vertragsgestaltungen, die eine transparente und faire Abrechnung von Architektenleistungen ermöglichen können. …
- … Die Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure (HOAIAbk.) ist ein deutsches Preisrecht, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie ist bindend, sofern keine abweichenden Vereinbarungen …
- … getroffen werden.Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Honorarrecht, Bauvertrag. …
- … Architektenleistungen …
- … Architektenleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt, von der Planung über die …
- … Honoraransprüche sind die Forderungen des Architekten auf Vergütung seiner Leistungen. Sie basieren in der Regel auf …
- … Das Urheberrecht schützt die geistige Leistung des Architekten, insbesondere seine Entwürfe und Pläne. Es gibt dem Architekten …
- … Vertragsregelungen sind die Vereinbarungen, die zwischen Bauherrn und Architekten im Bauvertrag getroffen werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten …
- … Die Rechnungsstellung ist der Prozess, bei dem der Architekt seine erbrachten Leistungen dem Bauherrn in Rechnung stellt. Die Rechnung muss …
- … Prozesse für alle Beteiligten offen und nachvollziehbar sind. Im Kontext von Architektenleistungen bedeutet dies, dass die Honoraransprüche und Leistungen klar und verständlich …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für …
- … Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die …
- … Auslegungsfragen offen lässt. Zudem gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Bauherren und Architekten über die angemessene Vergütung von Leistungen. …
- … wie z.B. Stundenhonorare, Pauschalhonorare oder Erfolgshonorare. Diese können individuell mit dem Architekten vereinbart werden. …
- … Was ist das Urheberrecht des Architekten?Das …
- … Urheberrecht schützt die geistige Leistung des Architekten, insbesondere seine Entwürfe und Pläne. Bauherren dürfen diese ohne Zustimmung des Architekten nicht verändern oder vervielfältigen. …
- … Honoraransprüche?Bei Streitigkeiten über Honoraransprüche sollte zunächst das Gespräch mit dem Architekten gesucht werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine …
- … Vertragsregelungen sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten im Detail festzulegen. Abweichungen von der HOAIAbk. sind grundsätzlich möglich, …
- … Was bedeutet Transparenz im Kontext von Architektenleistungen und HOAIAbk.?Transparenz bedeutet, dass alle Leistungen und Honoraransprüche für …
- … ArchitektenvertragGrundlagen, Inhalte und typische Klauseln eines Architektenvertrags. …
- … BauleitungAufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten bei der Bauleitung. …
- … EnergieberatungDie Rolle des Architekten bei der Energieberatung und der Umsetzung energieeffizienter Bauweisen. …
- … Architektenvertrag: …
- … Architektenvertrag und die Leistungsbeschreibung …
- … Beim Abschluss eines Vertrags sollte der Blickpunkt der Vertragsparteien auf die Beschreibung der Leistungspflichten gerichtet werden. Im Gegensatz zu sonstigen Werkverträgen sind nach Auffassung vieler die Leistungspflichten nicht eindeutig definiert, da die zu erbringende Bauleistung erst vom Architekten geistig geschaffen werden muss. Architekten sollten im Rahmen …
- … - die HOAIAbk. endet nicht mit den Architektenleistungen, das sollte man mal erwähnen, …
- … so seine Probleme hat. Und die reine Betrachtung in Verbindung mit Architektenleistungen erfolgt von mir gerade in diesem Zusammenhang. Und bei den …
- … nicht mehr aktuell. Meine Erfahrungen in Sachsen sind derart, dass kein Architekt einen Auftrag bekommt, wenn er die HOAIAbk. zur Grundlage machen will …
- … viel zu hohe Kosten sagt dann der Bauwillige! Ich bin kein Architekt und bleibe daher von dem Zwang der HOAIAbk. verschont. Sonst hätte …
- … soll es werden - kleine Unschärfen werden im plan gerichtet! der Architekt wird durch den planfertiger ersetzt - nun gut. also was ist …
- … bereits von mir angesprochen: (3) ist es überhaupt richtig und zeitgemäß Architekten und Ingenieure den steuerberatern, rechtanwälten und Ärzten gleichgestellt aus der …
- … Wer die BGH-Entscheidungen hierzu möchte, möge sich melden. Dass die meisten Architektenformularverträge immer noch auf die Leistungsphasen der HOAIAbk. abstellen, ändert nichts …
- … Man sollte sich also Gedanken machen, wie man die Leistungspflichten des Architekten bessre beschreiben kann und welche preisrechtlichen Folgen dies dann (möglicherweise) …
- … Architektenvertrag vs. HOAIAbk.: Standardverträge basieren oft auf HOAI …
- … Zwischen Architektenvertrag und HOAI? Meines Wissens berufen sich die Standard-Architekt …
- … ausdrücklcih übertragen werden, bedeutet dies nicht, dass der Architekt nicht auch besondere Leistungen schuldet, wenn diese zur Erreichung des Vertragsszwecks erforderlich sind. Die Frage der Honorierung ist davon zunächst abgekoppelt. Umgekehrt muss der Architekt natürlich nicht alle in § 15 genannte Teilgrundleistungen sklavisch abarbeiten, …
- … Werkvertragsrecht: Architekt/Ingenieur schuldet Erfolg – Spezifizierung? …
- … schotten, davon hört man ja immer wieder mal, der Architekt und Ingenieur schuldet den Erfolg nach werkvertragsrecht bgb. wie und mit welchen Mitteln ist nicht weiter spezifiziert! ist das richtig? …
- … Architektenverträge: Sind sie verbraucherfreundlich? HOAIAbk.-Berechtigung? …
- … bezogen. Im Grunde geht genau der Streit darum. Mir scheint, die Architektenverträge sind auch nicht sonderlich verbraucherfreundlich. …
- … HOAI überhaupt eine Berechtigung? Sollten nicht Architektenverträge doch besser individuell vereinbart werden? …
- … dann wage ich jetzt mal die Aussage, dass die Leistungsbilder nicht die Struktur haben, die aussagt, dass der Architekt dieses oder jenes zu tun hat. Sondern wenn er dies …
- … HOAI-Praxis: Architekten halten sich oft nicht daran – Überlebensfrage! …
- … - ohne eigene Meinung! In meinem Wirtschaftsgebiet hält sich der der Architekt nicht an die HOAIAbk.- will er überleben. Das ist eine immer …
- … HOAIAbk.-Praxis: Architekten halten sich oft nicht daran – Überlebensfrage! …
- … - ohne eigene Meinung! In meinem Wirtschaftsgebiet hält sich der der Architekt nicht an die HOAIAbk.- will er überleben. Das ist eine immer …
- … Fairer Architektenvertrag: Was tun, wenn Bauherr das will? …
- … BGH-Urteil: Architekten-/Ingenieurvertrag nach Werkvertragsrecht …
- … 1. Was ein Architekt oder Ingenieur vertraglich schuldet, ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag, in …
- … der Regel also aus dem Recht des Werkvertrages. Der Inhalt dieses Architekten- / Ingenieurvertrages ist nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu …
- … 2. Die HOAIAbk. enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (Architektenverträgen, Ingenieurverträgen). Die in der HOAI …
- … Unterscheidung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen wird nur geregelt, wann der Architekt / Ingenieur sich mit dem Grundhonorar begnügen muss und wann er, wenn …
- … Behauptungen der Klägerin 148.979,17 DM angefallen sein sollen. Davon haben die Architekten 37.482,56 DM übernommen. Den Rest, also 111.496,61 DM (zuzüglich Zinsen), …
- … auszugehen, dass den Beschreibungen der HOAIAbk. eine Leitbildfunktion zukomme, weshalb ein Architekten- oder Ingenieurauftrag sich regelmäßig auf die Grundleistungen beschränke. Nach § …
- … auf fehlerhaften Vorstellungen von der Bedeutung und Tragweite des Gebührenrechts der Architekten und Ingenieure für das Werkvertragsrecht. …
- … Sie regelt, in welcher Höhe und nach welchen Gesichtspunkten Ingenieure und Architekten Honorare berechnen können bzw. müssen, wenn sie dem Grund nach …
- … hat der Senat auch bereits entschieden, dass die Frage, ob der Architekt auf ein vereinbartes Entgelt verzichten kann (BGH, Urteil vom 14. März …
- … 2. Die HOAIAbk. enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (Architektenverträgen, Ingenieurverträgen). Sie hat keine generelle …
- … Regel die Bezeichnung Leitbildfunktion verwendet wird. Für die Frage, was der Architekt oder Ingenieur zu leisten hat, ist allein der geschlossene Werkvertrag nach …
- … Bedeutung zu. Durch sie wird lediglich bestimmt, für welche Leistungen der Architekt oder Ingenieur sich mit dem Regelhonorar begnügen muss und für welche …
- … kann auch nicht mittelbar geschlossen werden, dass für die Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs etwa eine Art Vermutung bestehe, regelmäßig würden nur …
- … Unterscheidung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen wird nur geregelt, wann der Architekt / Ingenieur sich mit dem Grundhonorar begnügen muss und wann er, wenn …
- … zu. Die ausschließliche honorarrechtliche Bedeutung der Unterscheidung wird daraus deutlich, dass Architektenleistungen, die zu den regelmäßigen und berechtigten Vertragserwartungen des Auftraggebers gehören …
- … und deshalb regelmäßig auch Inhalt der übernommenen Leistungsverpflichtung des Architekten sind wie normalerweise die Besonderen Leistungen des § 15 Nr. 1 und 4 HOAIAbk. honorarrechtlich als Besondere Leistungen eingeordnet sind. …
- … Aus § 2 HOAI ergibt sich nichts anderes. Auch sie ist eine Honorarvorschrift und besagt nur, dass das Honorar des Architekten für die betreffenden Leistungsphasen mit der Vergütung für Grundleistungen …
- … Aus der HOAIAbk. ist nicht zu entnehmen, ob der Architekt / Ingenieur das durch preisrechtlich zulässige Vereinbarung oder unmittelbar durch Preisrecht festgelegte …
- … Diese sind nur Bemessungsgrundlage für die Anspruchshöhe. Der vertragliche Vergütungsanspruch des Architekten dem Grunde nach ergibt sich ausschließlich aus der Erreichung des …
- … Das ist hier ebenso wie im Falle der Objektüberwachung durch einen Architekten (BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23 …
- … der Unternehmer nicht zu seinen Gunsten einwenden, der vom Bauherrn beauftragte Architekt habe die gebotene Bauaufsicht vernachlässigt. …
- … 1. Die HOAIAbk. enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (Architektenverträgen, Ingenieurverträgen). …
- … Werkvertrages und der Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Architekten oder Ingenieurs können nicht in einem Vergleich der Gebührentatbestände der HOAIAbk. und der vertraglich vereinbarten Leistungen bestimmt werden. …
- … Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung weitgehend nicht stand. Das Berufungsgericht geht rechtsfehlerhaft davon aus, dass die Beklagten ihre Pflicht zur Objektüberwachung nicht verletzt haben. Es begrenzt den Umfang der Überwachungspflichten zum Teil unrichtig durch einen Rückgriff auf § 73 HOAI (1.) und verneint im übrigen rechtsfehlerhaft Vertragspflichten der Beklagten zur Objektüberwachung (Bauüberwachung) aus 3.6.1 des Vertrages über …
- … 1997,154) enthält die HOAIAbk. keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (Architektenverträgen, Ingenieurverträgen). Für die Frage, was …
- … der Architekt oder Ingenieur zu leisten hat, ist allein der geschlossene Werkvertrag nach Maßgabe der Regelungen des BGBAbk. und der dazu im einzelnen getroffenen Vereinbarung von Bedeutung. Die Auslegung des Werkvertrages und der Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Architekten oder Ingenieurs können nicht in einem Vergleich der Gebührentatbestände …
- … 125,111 = ZfBR 1994,131 = BauR 1994,392) an die Bauaufsicht des Architekten stellt. Zu der fehlerfreien Überwachung gehört hier die fachliche Überprüfung …
- … (Zitat aus den Unterlagen der Deutschen Anwalt Akademie Privates Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht), Winterintensivkurs Zweiter Teil, im Februar 1998 ... …
- … nicht um vertragliche Leistungsbilder, also nicht um Beschreibungen der Handlungsverpflichtungen des Architekten handelt. Die Leistungsbilder sind keine Leistungsbilder, sie heißen nur so. …
- … und Verbraucherfreundlichkeit der HOAIAbk.. Und wie soll diese dann sinnvoll von Architekt und Bauherr eingesetzt werden? Wo sind Alternativen? …
- … & Alternativen für Architektenleistungen …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit der HOAIAbk., insbesondere im Hinblick auf Architektenleistungen und die damit verbundenen Honorare. Bauherren sehen die HOAI …
- … oft kritisch, während Architekten sie als verbraucherfreundlich verteidigen. Einigkeit besteht darin, dass besonders Einfamilienhaus-Bauer Schwierigkeiten mit der HOAIAbk.-Handhabung haben. Die HOAI wird primär als preisrechtliche Vorschrift betrachtet, die jedoch keine vertragsrechtlichen Leistungspflichten begründet. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI-Realität: In Sachsen oft keine Aufträge bei HOAI-Grundlage ist die HOAI in einigen Regionen nicht mehr aktuell, da Architekten sonst keine Aufträge erhalten. …
- … 🔴 Kritisch/Risiko: Es besteht die Gefahr, dass Architektenverträge nicht verbraucherfreundlich sind und individuell vereinbart werden sollten, wie im …
- … Beitrag Architektenverträge: Sind sie verbraucherfreundlich? HOAIAbk.-Berechtigung? diskutiert wird. Die Unterscheidung zwischen vertragsrechtlichen Pflichten und der Honorierung ist unbedingt zu beachten, auch wenn gängige Formulare dies nicht immer berücksichtigen, siehe Vertragsrechtliche Pflichten vs. Honorierung: Unterscheidung ist wichtig!. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die HOAI informieren und Leistungspakete vergleichen, um die Kosten für Architektenleistungen besser einschätzen zu können. Architekten sollten im Rahmen …
- … von Vertragsabschlüssen die Leistungspflichten klar definieren, wie im Beitrag Architektenvertrag: Fokus auf eindeutige Leistungsbeschreibung empfohlen wird. …
- … 1775657921,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php, …
- … forum/architektur/11327.php,/forum/architektur/11264.php,/forum/architektur/11226.php,/forum/architektur/11217.php,/forum/architektur/11205.php,/forum/architektur/11197.php, …
- … forum/architektur/11191.php …
- BAU-Forum - Innenwände - Kostenloser Sachverständiger für Baumängel Innenwand? Ursachen, Risiken & Alternativen
- … auch ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung sein.Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauunternehmer, Architekt …
- … und wurden (vom Architekten/Generalunternehmer/Bauherrn/Ihnen?) Mängel festgehalten und gerügt, wurden diese …
- … Gewährleistung prüfen: Architektenvertrag relevant! …
- … ob es z.B. einen Architektenvertrag gibt, zu dessen Vertragspflichten die Leistungsphase 9 gehört mit der Überprüfung der Mängelbeseitigungsarbeiten zum …
- … geteilt werden (siehe Baumangel-Fotos: Bilder zur Diskussion einreichen). Zudem sollte der Architektenvertrag geprüft werden, um festzustellen, ob die Leistungsphase 9 (Überprüfung der …
- … Mängelbeseitigungsarbeiten) enthalten ist, wie in Gewährleistung prüfen: Architektenvertrag relevant! erwähnt. …
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