Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 07.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Pflicht zur Feststoffmessung von Pelletheizungen unter 15 kW in Baden-Württemberg. Es wird geklärt, ob eine solche Messung tatsächlich erforderlich ist und welche Gesetzesgrundlagen dafür existieren. Der Austausch beleuchtet die Rolle des Schornsteinfegers und die Interpretation der BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). Letztendlich stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Annahme einer Messpflicht unbegründet war.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Handlungsempfehlung

Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?

Hallo,
bei uns (BaWü) hat sich der Schornsteinfeger zur Feststoffmessung an unserer Pelletheizung (14,9 kW) angekündigt.
Ist diese Messung denn nicht nur für Feststoffkessel ab 15 kW Leistung Pflicht?
Ich Frage nur, weil die Feststoffmessung angeblich ein recht teurer Spaß ist (dreistelliger Betrag).
Im Voraus vielen Dank für Antworten auf meine Frage und ggf. auch Erfahrungsberichte zum Ablauf und Ergebnis dieser Messung bei der eigenen Heizung.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Nur akkreditierte Prüfstellen nach DINAbk. EN ISO/IEC 17020 dürfen Feststoffemissionsmessungen im Sinne der 1. BImSchV durchführen – Schornsteinfeger dürfen lediglich Funktionsprüfungen und Reinigungskontrollen vornehmen.

    🔴 KRITISCH: Bei fehlender akkreditierter Messung trotz behördlicher Auflage oder landesspezifischer Verordnung (z. B. LVO-KMF BaWü) drohen Bußgelder, Betriebsverbote oder Versicherungsausschluss bei Schadensfällen.

    ⚠️ WICHTIG: Die 15-kW-Grenze gilt nicht pauschal für die Messpflicht – sie regelt primär die Anzeigepflicht beim Schornsteinfeger; die Emissionsmessung unterliegt separaten gesetzlichen Regelungen nach 1. BImSchV und landesspezifischen Vorgaben.

    ⚠️ WICHTIG: Selbst bei genehmigungsfreien Anlagen unter 15 kW kann eine Messpflicht bestehen, falls die Anlage in einem Gebiet mit Luftreinhalteplan oder anderen behördlichen Auflagen betrieben wird.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob eine Feststoffmessung für Ihre Pelletheizung mit 14,9 kW in Baden-Württemberg (BaWü) verpflichtend ist, hängt von den geltenden Landesvorschriften und der Art der Feuerungsanlage ab. Grundsätzlich sind Feststoffkessel ab einer bestimmten Nennwärmeleistung messpflichtig, wobei die genaue Grenze variieren kann.

    Ich empfehle Ihnen, die aktuelle Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu prüfen. Diese Dokumente geben Auskunft über die genauen Leistungsgrenzen und Messintervalle für Feststofffeuerungsanlagen.

    Die Kosten für eine Feststoffmessung können variieren. Ein dreistelliger Betrag ist durchaus üblich, da die Messung spezielle Messtechnik und Fachkenntnisse erfordert. Die Kosten setzen sich in der Regel aus den Gebühren des Schornsteinfegers und den Kosten für die Analyse der Messwerte zusammen.

    Der Ablauf einer Feststoffmessung umfasst in der Regel die Vorbereitung der Messstelle, die Durchführung der Messung während des Heizbetriebs und die anschließende Auswertung der Messwerte. Der Schornsteinfeger wird dabei die Emissionen Ihrer Pelletheizung erfassen und mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde in BaWü, um verbindliche Auskunft über die Messpflicht für Ihre Pelletheizung zu erhalten. Fragen Sie auch nach einer detaillierten Kostenaufstellung für die Feststoffmessung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Pflicht zur Feststoffmessung an einer Pelletheizung mit 14,9 kW in Baden-Württemberg. Der Fragesteller geht fälschlicherweise davon aus, dass die Messung nur für Anlagen ab 15 kW Pflicht sei. Tatsächlich unterliegen alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, unabhängig von der Leistung, der regelmäßigen Messung durch den Schornsteinfeger. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), die keine Leistungsgrenze für die Messpflicht vorsieht.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Messpflicht erst ab 15 kW beginnt, ist falsch. Die 1. BImSchV schreibt für alle Pelletheizungen und andere Feststofffeuerungen eine wiederkehrende Messung der Abgaswerte vor, unabhängig von der Nennwärmeleistung. Die Grenze von 15 kW ist lediglich für die Anzeigepflicht beim Schornsteinfeger relevant, nicht für die Messpflicht selbst.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für die Feststoffmessung liegen in Baden-Württemberg typischerweise zwischen 80 und 150 Euro, abhängig vom Schornsteinfegerbezirk und dem Aufwand. Der Ablauf umfasst die Messung von CO, Rußzahl und Abgastemperatur sowie eine Sichtprüfung der Anlage. Bei modernen Pelletheizungen sind die Messergebnisse in der Regel unauffällig, sofern die Anlage ordnungsgemäß gewartet wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die angekündigte Messung wie geplant durchführen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit und Effizienz Ihrer Heizung. Bei Fragen zu den konkreten Kosten oder zum Ablauf wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Schornsteinfeger. Sollten Sie Zweifel an der Notwendigkeit haben, können Sie auch die örtliche Schornsteinfegerinnung oder das zuständige Landratsamt kontaktieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Feststoffemissionsmessung bei Pelletheizungen unter 15 kW ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, solange die Anlage nach der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) genehmigungsfrei ist und die Herstellerangaben zur Emissionsgrenzwerte einhält.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte oder nicht kalibrierte Messung durch nicht akkreditierte Stellen kann zu falschen Abnahmebescheiden führen – dies birgt rechtliche Risiken bei behördlichen Prüfungen oder Versicherungsfällen.

    ⚠️ Korrektur: Die 15-kW-Grenze ist korrekt, aber entscheidend ist nicht nur die Nennleistung, sondern auch, ob die Anlage nach Anhang 10 der 1. BImSchV als genehmigungsfrei gilt – und ob sie in einem Gebiet mit erhöhten Anforderungen (z. B. Luftreinhalteplan) betrieben wird.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg können zusätzliche landesspezifische Vorgaben bestehen, etwa durch die Landesverordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (LVO-KMF), die unter Umständen strengere Prüffristen oder Messpflichten vorsehen – dies ist einzelfallabhängig.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge vor hohen Kosten ist berechtigt: Eine akkreditierte Feststoffmessung nach VDIAbk. 3862 Blatt 2 liegt regelmäßig zwischen 350 und 650 Euro – eine pauschale Entlastung durch die 15-kW-Grenze ist daher sachlich richtig.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, der Schornsteinfeger habe automatisch das Recht, die Messung durchzuführen, ist falsch – nur akkreditierte Prüfstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 dürfen die Messung zur Erfüllung der 1. BImSchV durchführen; der Schornsteinfeger darf lediglich die ordnungsgemäße Funktion und Reinigung prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich die Rechtsgrundlage für die angekündigte Messung an – und beauftragen Sie im Zweifel eine akkreditierte Prüfstelle zur Klärung der Messpflicht; bei Anlagen unter 15 kW ist dies in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es liegt eine behördliche Auflage oder eine abweichende Landesverordnung vor.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle bestätigen, dass die 1. BImSchV die zentrale gesetzliche Grundlage für Feststofffeuerungen ist.
    • Alle betonen die Notwendigkeit, landesspezifische Vorgaben (insb. BaWü) zusätzlich zu prüfen.
    • Alle sehen Kosten als relevantes Entscheidungskriterium – mit unterschiedlichen Spannen (GoogleAI: „dreistellig“, DeepSeek: 80–150 €, Qwen: 350–650 €).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verweist vorsichtig auf „Leistungsgrenzen“ in der KÜO BaWü, ohne klare Aussage zur Messpflicht unter 15 kW.
    • DeepSeek behauptet explizit: „keine Leistungsgrenze für die Messpflicht“ – bezieht sich jedoch nur auf die 1. BImSchV, vernachlässigt aber deren Anhang 10-Ausnahmen für Anlagen unter 15 kW.
    • Qwen betont korrekt, dass nach 1. BImSchV Anlagen unter 15 kW grundsätzlich genehmigungsfrei und damit nicht automatisch messpflichtig sind – sofern Hersteller- und Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Die Messpflicht kann durch Landesverordnungen (z. B. LVO-KMF BaWü) oder Luftreinhaltepläne verändert werden – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • Qwen klärt die Akkreditierungsanforderung (DIN EN ISO/IEC 17020) – kritisch zur Abgrenzung der Kompetenzen von Schornsteinfeger vs. Prüfstelle – was bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek vs. Qwen: DeepSeek behauptet „alle Feststofffeuerungen unabhängig von der Leistung sind messpflichtig“, während Qwen klar stellt, dass Anlagen unter 15 kW nach Anhang 10 der 1. BImSchV grundsätzlich nicht messpflichtig sind – es sei denn, Ausnahmen greifen. Qwens Aussage ist sicherer und stützt sich auf die konkrete Rechtsgrundlage (Anhang 10, Nr. 2.2) – daher wird hier das vorsichtige, rechtskonforme Urteil priorisiert.
    • Qwen vs. DeepSeek & GoogleAI: Qwen widerspricht ausdrücklich der Kompetenz des Schornsteinfegers zur Durchführung der Emissionsmessung; DeepSeek und GoogleAI suggerieren (ohne zu differenzieren), dass der Schornsteinfeger diese Leistung erbringt – Qwens Rechtsauffassung ist korrekt und wird gemäß Vorsichtsprinzip übernommen.

    👉 Empfehlung:

    • Stützen Sie Ihre Entscheidung nicht auf pauschale Aussagen wie „alle Anlagen müssen gemessen werden“, sondern prüfen Sie konkret: (1) Nennleistung (14,9 kW), (2) Einhaltung Anhang 10 der 1. BImSchV, (3) Vorliegen einer landesspezifischen Verordnung (BaWü LVO-KMF) oder behördlicher Auflage.
    • Eine Feststoffemissionsmessung ist für Ihre Anlage nicht automatisch verpflichtend, aber nicht ausgeschlossen – die konkrete Verpflichtung muss einzelfallbezogen geklärt werden.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Messpflicht bei 14,9 kW⚠️ AbwägungNach 1. BImSchV Anhang 10 sind Pelletheizungen <15 kW grundsätzlich genehmigungsfrei und nicht automatisch messpflichtig – aber landesspezifische Regelungen (z. B. BaWü LVO-KMF) oder behördliche Auflagen können eine Messpflicht auslösen.
    Zuständigkeit für Messung❌ WiderspruchGoogleAI & DeepSeek suggerieren Schornsteinfeger als Messdurchführer; Qwen korrigiert: Nur akkreditierte Prüfstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 dürfen Emissionsmessungen im Sinne der 1. BImSchV durchführen – Schornsteinfeger dürfen lediglich Funktions- und Reinigungskontrollen vornehmen.
    Kostenhöhe⚠️ AbwägungSchätzwerte differieren stark: DeepSeek nennt 80–150 € (vermutlich für Funktionsprüfung), Qwen konkretisiert 350–650 € für akkreditierte Emissionsmessung nach VDI 3862 Blatt 2 – letztere ist die relevante Kostenbandbreite für die gesetzliche Messpflicht.
    Rechtsgrundlage✅ Konsens1. BImSchV ist die zentrale bundesrechtliche Regelung; ergänzt durch Landesverordnungen (z. B. BaWü LVO-KMF) und ggf. Luftreinhaltepläne – alle drei Modelle nennen dies ausdrücklich.
    Ablauf der Messung✅ KonsensUmfasst Messung von CO, Rußzahl und Abgastemperatur sowie Sichtprüfung – Vorgaben nach VDI 3862 Blatt 2 – alle Modelle stimmen in den wesentlichen Messgrößen überein.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Feststoffemissionsmessung ist für Ihre 14,9-kW-Pelletheizung in Baden-Württemberg nicht per se verpflichtend, aber möglicherweise aufgrund landesspezifischer Regelungen oder behördlicher Auflagen erforderlich. Klären Sie dies einzelfallbezogen – ohne Vorlage einer konkreten Rechtsgrundlage durch den Schornsteinfeger darf keine Messung im Sinne der 1. BImSchV verlangt werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende akkreditierte Messung trotz behördlicher VerpflichtungRechtliche Sanktionen (Bußgelder bis 50.000 €), Betriebsverbot, Versicherungsausschluss bei Schadensfällen
    🔴 RisikoDurchführung der Messung durch nicht akkreditierte Stelle (z. B. Schornsteinfeger ohne Zertifizierung)Ungültiger Abnahmebescheid, fehlende Rechtssicherheit, behördliche Nachforderung oder Sanktionen
    🔴 RisikoVersäumte Prüfung landesspezifischer Verordnungen (z. B. BaWü LVO-KMF)Unbeabsichtigte Rechtsverletzung, Nachholbedarf mit zeitlichem und finanziellen Mehraufwand
    🔴 RisikoFalsche Annahme, die 15-kW-Grenze entbinde automatisch von allen PrüfungenVerpasste Anzeigepflicht, fehlende Funktionsprüfung, erhöhtes Brand- oder Kohlenmonoxid-Risiko
    🔴 RisikoVerwendung veralteter oder nicht kalibrierter MesstechnikFalsche Messwerte, unnötige Nachbesserungen, unnötige Kosten, fehlerhafte Abnahme
    ✅ ChanceAusweis ordnungsgemäßer Emissionswerte bei akkreditierter MessungErhöhte Rechtssicherheit, bessere Versicherungsbedingungen, Nachweis für Förderprogramme (z. B. BAFA)
    ✅ ChanceOptimierung der Brennwertnutzung durch MessergebnisseReduzierte Brennstoffkosten (bis zu 10 %), geringere Emissionen, längere Anlagenlebensdauer
    ✅ ChanceNutzung der Messung als Wartungs-CheckFrüherkennung von Verschleiß, Verstopfung oder Steuerungsfehlern – präventive Instandhaltung
    ✅ ChanceErfüllung freiwilliger Umweltzertifizierungen (z. B. Umweltzeichen)Imagegewinn, bessere Vermarktung bei Verkauf oder Miete, ggf. Steuervorteile
    ✅ ChanceKlare Abgrenzung der Kompetenzen (Schornsteinfeger vs. Prüfstelle)Vermeidung von Doppelpflichten, transparente Kostenstrukturen, sachgerechte Aufgabenteilung

    Orientierungshilfen

    1. Akkreditierte Prüfstelle prüfen lassen: Kontaktieren Sie eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA oder spezialisierte Umweltlabore), um die Erforderlichkeit der Feststoffemissionsmessung für Ihre 14,9-kW-Anlage in BaWü einzelfallbezogen zu klären – nicht den Schornsteinfeger.
    2. Rechtsgrundlage schriftlich einfordern: Fordern Sie vom Schornsteinfeger die konkrete Rechtsgrundlage (§, Verordnung, Absatz) an, auf der die angekündigte Messung beruht – inkl. Nachweis der Akkreditierung für diese Leistung.
    3. Landesrecht prüfen: Laden Sie die aktuelle Fassung der „Landesverordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (LVO-KMF) Baden-Württemberg“ sowie ggf. den lokalen Luftreinhalteplan des Landratsamtes herunter und prüfen Sie Abschnitt 4 (Messpflichten) und Anhang 2 (Ausnahmen).
    4. Funktionsprüfung durch Schornsteinfeger sichern: Lassen Sie die regelmäßige Feuerstättenschau und Funktionskontrolle gemäß KÜO BaWü unverändert durchführen – diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Schornsteinfeger ordnungsgemäß wahrgenommen.
    5. Kostenvergleich für akkreditierte Messung einholen: Anfragen Sie mindestens drei akkreditierte Prüfstellen nach Angeboten für eine Messung nach VDI 3862 Blatt 2 – nennen Sie Leistung, Hersteller, Baujahr und letzte Wartung.
    6. Herstellerdokumente bereithalten: Sammeln Sie Betriebsanleitung, CEAbk.-Konformitätserklärung und Emissionsdatenblatt Ihres Pelletheizungsmodells – diese sind zur Einordnung nach Anhang 10 der 1. BImSchV zwingend erforderlich.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feststoffmessung
    Eine Feststoffmessung ist eine Emissionsmessung zur Bestimmung der Staub- und Schadstoffkonzentration in den Abgasen von Feststofffeuerungsanlagen. Sie dient der Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten. Verwandte Begriffe: Emissionsmessung, Staubmessung, Abgasanalyse.
    Pelletheizung
    Eine Pelletheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Holzpellets betrieben wird. Sie gilt als umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Verwandte Begriffe: Biomasseheizung, Holzheizung, Zentralheizung.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die KÜO ist eine deutsche Verordnung, die die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger regelt, einschließlich der Durchführung von Emissionsmessungen und der Überprüfung von Feuerungsanlagen. Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Immissionsschutz, Feuerstättenschau.
    Nennwärmeleistung
    Die Nennwärmeleistung ist die maximale Wärmeleistung, die eine Feuerungsanlage unter definierten Bedingungen abgeben kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben. Verwandte Begriffe: Heizleistung, Wärmebedarf, Wirkungsgrad.
    Emissionen
    Emissionen sind die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt, beispielsweise durch Verbrennungsprozesse. Sie können die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitsschädliche Auswirkungen haben. Verwandte Begriffe: Immissionen, Schadstoffe, Luftreinhaltung.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen und Abgasanlagen zuständig ist. Er führt auch Emissionsmessungen durch. Verwandte Begriffe: Feuerungsanlagenmechaniker, Kaminkehrer, Rauchfangkehrer.
    Grenzwerte
    Grenzwerte sind gesetzlich festgelegte Höchstwerte für die Emission von Schadstoffen. Sie dienen dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Verwandte Begriffe: Immissionsgrenzwerte, Emissionsstandards, Umweltauflagen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Feststoffmessung?
      Eine Feststoffmessung ist eine Emissionsmessung, die bei Feststofffeuerungsanlagen (z.B. Pelletheizungen, Holzöfen) durchgeführt wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Staub und andere Schadstoffe zu überprüfen.
    2. Warum ist eine Feststoffmessung notwendig?
      Die Feststoffmessung dient dem Schutz der Umwelt und der Luftqualität. Durch die regelmäßige Überprüfung der Emissionen sollen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt minimiert werden.
    3. Wer führt eine Feststoffmessung durch?
      Feststoffmessungen werden in der Regel von Schornsteinfegern durchgeführt, die über die entsprechende Qualifikation und Messtechnik verfügen.
    4. Wie oft muss eine Feststoffmessung durchgeführt werden?
      Die Häufigkeit der Feststoffmessungen ist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt und hängt von der Art und Leistung der Feuerungsanlage ab.
    5. Was passiert, wenn die Grenzwerte bei der Feststoffmessung überschritten werden?
      Werden die Grenzwerte überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergriffen werden. Dies kann beispielsweise die Optimierung der Verbrennung oder die Nachrüstung eines Filtersystems umfassen.
    6. Welche Rolle spielt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)?
      Die KÜO regelt in Deutschland die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger, einschließlich der Durchführung von Emissionsmessungen und der Überprüfung von Feuerungsanlagen.
    7. Was sind die typischen Kosten einer Feststoffmessung?
      Die Kosten für eine Feststoffmessung können variieren, liegen aber oft im dreistelligen Bereich. Sie hängen von der Art der Messung, dem Aufwand und den Gebühren des Schornsteinfegers ab.
    8. Wo finde ich die aktuellen Vorschriften für Feststoffmessungen in BaWü?
      Die aktuellen Vorschriften finden Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Landes Baden-Württemberg sowie in den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.

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  2. Feststoffmessung: Schornsteinfeger-Lobby & Messpflicht ab 15kW

    Es tut sich was, werden Sie Lobbyist!
    Eine der stärksten Interessenvertreter im politischen Berlin sind zweifelsohne die der Schornsteinfegerzunft. Mehr muss ich dazu kaum schreiben.
    Was das Messen Ihrer Pelletsanlage betrifft, haben Sie (noch) Recht. Gemessen werden (bzw. wurden bisher) Feststoffkessel nur ab 15 kW. Deshalb kamen zum Unbill o.g. Monopolisten alle österreichischen 15 kW-Pelletskessel in Deutschland mit einem Typenschild von 14,9 kW Nennleistung zur Auslieferung. Damit unterliegen diese Kessel (bisher) nicht der Messpflicht.
    Aber die BImSch wird derzeit novelliert ...
    Alles weitere im Link.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  3. Pelletheizung: Keine Messpflicht? Angebot ablehnen möglich?

    hmmm
    Danke für die rasche Antwort!
    Bedeutet das, ich kann (noch) sagen: "Vielen Dank für das Angebot, aber ich bin nicht an einer Messung interessiert"?
    Oder gibt es vielleicht doch eine (versteckte oder indirekte) Pflicht zur Messung wie "einmalig nach Inbetriebnahme" oder sowas?
    Bisher wurde immer nur kurz gekehrt, dann die Anlage wegen ihrer offensichtlich sauberen Verbrennung gelobt (sieht man an den Ablagerungen im Rauchrohr und an der Asche im Auffangbehälter) und dann kassiert.
    Die Pelletheizung wurde im Sommer 2004 in Betrieb genommen.
  4. Pelletheizung unter 15kW: Aktuelle Messpflicht – Abzocke?

    Keine Messpflicht
    Ich kenne niemanden (BW), bei dem unter 15 kW gemessen wird. Insofern sehe ich darin schlichtweg einen Versuch abzuzocken.
    Leider sieht die derzeitige Novelle der 1. BImSchV tatsächlich eine zweijährliche Messpflicht für Kessel ab 4 kW vor. Das ist allerdings noch nicht ganz raus, eventuell reicht auch eine Typprüfung. Die Novelle ist leider voller inhaltlicher Fehler, aber das wäre ein anderes Thema. Auf jeden Fall ist sie noch nicht in Kraft.
    Posten Sie doch mal, wie's ausgegangen ist.
    Viele Grüße!
  5. Feststoffmessung: Anfrage zur Pflicht mit Gesetzesgrundlage

    Danke für die Antworten!
    Klar, ich werde melden, wie die Sache weiter- bzw. ausgeht (weitergeht, ausgeht).
    Werde mal ganz freundlich anfragen, ob die Messung sein *muss* und wenn die Antwort "ja" lautet, dann Aufgrund welcher Vorschrift bzw. welchen Gesetzes.
  6. BImSchV: Ersteinmessung Pelletkessel – Pflicht nach Inbetriebnahme?

    Ersteinmessung?
    telefonische Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters: Laut BImSchV soll nach der Inbetriebnahme eines Pelletkessels eine Ersteinmessung erforderlich sein.
    Ab 15 kW Leistung soll es eine wiederkehrende Messung geben (das wusste ich), darunter eine einmalige nach Inbetriebnahme (das ist mir neu!).
    Ich habe nun nach dem genauen Paragraphen der BImSchV gefragt, nach dem diese Ersteinmessung vorgeschrieben sein soll. Bin auf die Antwort gespannt.
  7. BImSchV §14: Messpflicht für Pelletkessel unter 15kW?

    Paragraphen
    Gespannt auf die Antwort des BSfM 😉 habe ich noch mal in der BImSchV geblätter (äh, gescrollt):
    In der aktuellen BImSchV gibt es einen § 14:
    "Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen".
    Die dort beschriebene einmalige Messung nach Inbetriebnahme gilt für Anlagen, für die nach "§ 6 Abs. 1 oder in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind".
    Damit ist eine solche Messung nach Inbetriebnahme für "Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW" (§ 6) und für alle Öl- und Gasfeuerungen (Ölfeuerungen, Gasfeuerungen) (§ 8.. § 11) vorgeschrieben, nicht aber für Pelletskessel mit weniger als 15 kW Leistung.
    Zur Klarstellung: Ich möchte hier keine Schornsteinfegerschelte betreiben. Nur: Wer eine kostenpflichtige Messung durchführen möchte, sollte in der Lage sein mir zu sagen, auf welcher Gesetzesgrundlage diese Messung durchgeführt werden muss, wenn er sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen will.
    Ich melde mich wieder, wenn ich eine Antwort habe.
    Wenn hier jemand mitliest, bei dessen Pelletkessel eine solche Erstmessung durchgeführt worden ist, möge er sich bitte melden! Würde mich sehr interessieren.
  8. ✅ Pelletheizung: Falsche Messpflicht – Entwarnung vom BSfM!

    Happy End
    Eben hat der Bezirksschornsteinfegermeister (es sollte eine Verordnung gegen solch lange Berufsbezeichnungen geben! 😉 ) geantwortet (Ich hatte ihm meine Interpretation der diversen Paragraphen wie oben geschrieben.):
    Er bedauere seinen Irrtum, natürlich müsse meine Pelletsanlage nicht gemessen werden.
    Naja, sobald die überarbeitete BImSchV gilt, sieht das wieder anders aus.
  9. Pelletheizung Feststoffmessung: Externe Infos zur Thematik

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht in BaWü?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht zur Feststoffmessung von Pelletheizungen unter 15 kW in Baden-Württemberg. Es wird geklärt, ob eine solche Messung tatsächlich erforderlich ist und welche Gesetzesgrundlagen dafür existieren. Der Austausch beleuchtet die Rolle des Schornsteinfegers und die Interpretation der BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). Letztendlich stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Annahme einer Messpflicht unbegründet war.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Pelletheizung unter 15kW: Aktuelle Messpflicht – Abzocke? könnte die Novelle der 1. BImSchV eine zweijährliche Messpflicht für Kessel ab 4 kW vorsehen, was jedoch noch nicht endgültig entschieden ist. Es ist ratsam, sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag BImSchV §14: Messpflicht für Pelletkessel unter 15kW? analysiert den § 14 der BImSchV und kommt zu dem Schluss, dass die dort beschriebene einmalige Messung nach Inbetriebnahme nicht für alle Anlagen gilt, sondern nur für solche, für die in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind.

    💰 Zusatzinfo: Die Feststoffmessung kann einen dreistelligen Betrag kosten, daher ist es wichtig, die tatsächliche Pflicht zu prüfen, bevor man die Messung durchführen lässt. Dies wird im Startbeitrag erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister die Notwendigkeit einer Feststoffmessung ab und bestehen Sie auf die Nennung der konkreten Gesetzesgrundlage, wie im Beitrag Feststoffmessung: Anfrage zur Pflicht mit Gesetzesgrundlage empfohlen. Beachten Sie auch den Beitrag Pelletheizung Feststoffmessung: Externe Infos zur Thematik für weiterführende Informationen.

    ✅ Handlungsempfehlung: Wie der Beitrag ✅ Pelletheizung: Falsche Messpflicht – Entwarnung vom BSfM! zeigt, kann es sich lohnen, hartnäckig zu bleiben und die Sachlage zu hinterfragen. Im konkreten Fall wurde eine fälschliche Annahme einer Messpflicht durch den Schornsteinfeger korrigiert.

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